Baufirma verzögert Baubeginn: Rechte, Vorgehen & Schadensersatz bei Hinhalten?
BAU-Forum: Fertighaus
Baufirma verzögert Baubeginn: Rechte, Vorgehen & Schadensersatz bei Hinhalten?
Wir haben im juli 2010 den Kaufvertrag für ein Scanhaus unterschrieben. Alle nötigen Unterlagen liegen vor und auch die Baugenehmigung ist seid über 4 Wochen da. Und wurde vor 11 Tagen mitgeteilt, das der Auftrag an die Bodenplattenfirma gegeben wurde und diese sich kurzfristig melden würden. Wir haben jetzt bie der Firma angerufen und diese hatte weder Auftrag noch Unterlagen für unsere Bodenplatte vorliegen. Scanhaus reagiert darauf mit zeitschindener Hinhaltetechnik. Nicht nur bei uns, sondern bei sehr vielen Kunden . (siehe Facebook) Angeblich wurde es versäumt die Firma rechtzeitig zu informieren. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist das man im letzten Jahr sehr viele Werbeaktionen machte und nun mit den damit verbundenen Aufträgen nicht hinterherr kommt. Wenn man seinen Unmut äußert, wird man sogar darauf hingewiesen wie günstig Scanhaus baue. Muss ich mir sowas gefallen lassen als Bauherr? Durch diese Verzögerungen kommen unnötige Bereitstellungszinsen auf uns zu. Ach wir bauen in Mecklenburg Vorpommern.
Mit freundlichen Grüßen Birgit Stüwe
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Ich verstehe, dass Sie einen Kaufvertrag mit Scanhaus im Juli 2010 unterzeichnet haben und die Baugenehmigung seit über vier Wochen vorliegt. Die Information, dass der Auftrag an die Bodenplattenfirma erteilt wurde, liegt 11 Tage zurück. Das Hinhalten der Baufirma ist ärgerlich und kann finanzielle Folgen haben.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Prüfen Sie den Bauvertrag: Welche Fristen für den Baubeginn sind vereinbart?
- Setzen Sie eine schriftliche Frist: Fordern Sie die Baufirma schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage) mit dem Bau zu beginnen.
- Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie alle Kommunikationen mit der Baufirma (E-Mails, Telefonate, etc.).
- Rechtsberatung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen.
Durch die Verzögerung können Ihnen Bereitstellungszinsen entstehen. Diese können Sie unter Umständen als Schadensersatz von der Baufirma fordern.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie der Baufirma eine letzte Frist und kündigen Sie bei fruchtlosem Verstreichen der Frist rechtliche Schritte an. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen regelt. Er enthält unter anderem Regelungen zu Bauleistungen, Fristen und Zahlungen.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.. - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung. - Bereitstellungszinsen
- Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die für einen Kredit anfallen, der noch nicht in Anspruch genommen wurde. Sie werden fällig, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist abruft.
Verwandte Begriffe: Kreditzinsen, Baufinanzierung, Darlehen. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch eine Pflichtverletzung entstanden ist. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Bauverzögerungen oder Mängeln gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Vertragsstrafe. - Fristsetzung
- Die Fristsetzung ist die Aufforderung an eine Partei, eine bestimmte Handlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen. Im Baurecht wird eine Fristsetzung häufig verwendet, um den Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung oder zum Baubeginn aufzufordern.
Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Leistungsaufforderung. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Nachbarrecht. - Bodenplatte
- Die Bodenplatte ist die tragende Grundlage eines Gebäudes, die direkt auf dem Baugrund errichtet wird. Sie dient als Fundament und verteilt die Lasten des Gebäudes gleichmäßig.
Verwandte Begriffe: Fundament, Keller, Rohbau.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was kann ich tun, wenn die Baufirma den Baubeginn verzögert?
Prüfen Sie den Bauvertrag auf vereinbarte Fristen. Setzen Sie der Baufirma schriftlich eine angemessene Frist zum Baubeginn. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu. - Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Verzögerungen?
Sie haben das Recht auf Einhaltung der im Bauvertrag vereinbarten Fristen. Bei erheblichen Verzögerungen können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten. - Kann ich Schadensersatz für Bereitstellungszinsen fordern?
Ja, wenn die Verzögerung durch die Baufirma verursacht wurde und Ihnen dadurch Bereitstellungszinsen entstehen, können Sie diese als Schadensersatz geltend machen. - Wie setze ich eine angemessene Frist zum Baubeginn?
Die Frist sollte ausreichend Zeit für die Baufirma einräumen, um die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. In der Regel sind 14 Tage angemessen. - Was ist, wenn die Baufirma die Frist nicht einhält?
Wenn die Baufirma die gesetzte Frist nicht einhält, können Sie rechtliche Schritte einleiten, Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten. - Wie wichtig ist die Dokumentation der Kommunikation mit der Baufirma?
Die Dokumentation ist sehr wichtig, da sie als Beweismittel dient, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Notieren Sie alle Gespräche, E-Mails und Schriftverkehr. - Sollte ich einen Anwalt für Baurecht einschalten?
Ja, es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen. - Was bedeutet "Hinhalten" im Zusammenhang mit einer Baufirma?
"Hinhalten" bedeutet, dass die Baufirma den Baubeginn unnötig verzögert, ohne triftigen Grund oder klare Kommunikation mit dem Bauherrn.
🔗 Verwandte Themen
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Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. - Baufinanzierung
Tipps zur optimalen Baufinanzierung. - Abnahme des Bauwerks
Wichtige Punkte bei der Bauabnahme.
-
Bauvertrag: Risikoanalyse bei Baufirma-Verzögerung
Nun ja,
man kann nicht alles haben. 100 % günstig und 100 % ohne Risiko.
Vorschlag: Wenn das jetzt schon so anfängt, dann sollten Sie vielleicht überlegen, wie das weitergeht.
Firma könnte Bankrott gehebn, kann natürlich auch alles gut werden. Können wir hier nicht sagen.
Haben Sie einen eigenen Bauleiter? Vermutlich nein. Wie wäre es, den Vertrag beim Fachanwalt prüfen zu lassen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung. -
Baubeginn-Verzögerung: Anwaltliche Prüfung des Bauvertrags
Was hat das Eine ...
Was hat das Eine mit dem anderen zu tun? Nüscht. Entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht. Thema Baubeginn, Verzögerung, verspätete Fertigstellung, Schadenersatz ...
Ist also ein reines Anwaltsthema ... -
Bauvertrag ohne Fertigstellungstermine: Risiken & Alternativen
Vermutlich
wird gar nichts von Fertigstellungsterminen und Vertragsstrafen bei deren Nichteinhaltung im Vertrag stehen. Das wird die Firma schön rausgelassen haben. Und da Sie nur auf den Preis geschaut haben und sich den Anwalt bzgl. Vertragsprüfung gespart haben, müssen Sie auch weiterhin darauf hoffen, dass alles gut wird.
Ob und wie Sie dennoch in absehbarer Zeit zu einem Baubeginn und evtl. sogar nachträglich zu einem verbindlichen Terminplan kommen, das kann Ihnen nur ein Baurechtsanwalt nach Durchsicht Ihrer Verträge erklären. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufirma verzögert Baubeginn – Rechte & Schadensersatz
💡 Kernaussagen: Bei Verzögerungen des Baubeginns durch die Baufirma ist eine genaue Prüfung des Bauvertrags entscheidend. Fehlende Regelungen zu Fertigstellungsterminen und Vertragsstrafen können die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Baurecht ist empfehlenswert, um Risiken zu minimieren und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die finanzielle Situation der Baufirma sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Bauvertrag ohne Fertigstellungstermine: Risiken & Alternativen erwähnt, birgt ein Bauvertrag ohne klare Fertigstellungstermine und Vertragsstrafen erhebliche Risiken für den Bauherrn. Es ist ratsam, solche Verträge vor Unterzeichnung von einem Baurechtsanwalt prüfen zu lassen.
💰 Zusatzinfo: Verzögerungen beim Baubeginn können zu Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung führen. Diese zusätzlichen Kosten sollten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Bauvertrag umgehend von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und möglichen Ansprüche zu klären. Beachten Sie auch den Beitrag Baubeginn-Verzögerung: Anwaltliche Prüfung des Bauvertrags.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baufirma, Bauvertrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Bauvertrag prüfen lassen …
- … Vor Baubeginn den Bauvertrag von einem Anwalt prüfen lassen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. …
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- … Der beauftragte Rohbauer der Baufirma hat keine Schotterschicht gebaut, sondern eine sogenannte Sauberkeitsschicht von 5 cm unter der Kellerfundamentplatte gegossen und darauf die geplante 15 cm Fundamentplatte erstellt darauf eine Schweißbahn und die Dämmplatte angelegt und am Ende den Estrich gegossen. …
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- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Fundamentplatte, die vom Bauvertrag abweicht. Es werden Fragen zu Rechten, Vorgehensweisen bei Mängeln und den …
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- … Schotterschicht & Drainage-Anschluss! wird auf die potenziellen Risiken hingewiesen, wenn die Baufirma von den vereinbarten Spezifikationen abweicht, insbesondere bezüglich der Schotterschicht unter der …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
- … darauf an und der meinte, dass das kein Problem sei. Die Baufirma solle einfach um die Leitungen herumgraben und wenn alles gekappt ist …
- … kann man die Rohre entfernen. Die Baufirma hat sich (natürlich) geweigert das zu machen. Um die ganzen Anträge haben wir uns dann selbst gekümmert, und versucht das Ganze zu beschleunigen. Trotzdem wurde es Mitte Dezember bis wir endlich beginnen konnten. Zu der Zeit sollte eigentlich schon der Rohbau (8 mx5 m) stehen. …
- … Auch bei der Baufirma für den Rohbau stapelten sich die Regiezettel, die der Architekt …
- … sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wichtigen Punkte enthalten. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvertrag. …
- … an den Architekten oder die Baufirma, in der er die festgestellten Mängel rügt und zur Mängelbeseitigung auffordert. Sie ist wichtig, um die Gewährleistungsansprüche zu sichern. Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge. …
- … Eine Regressforderung ist ein Anspruch auf Schadensersatz, den ein Geschädigter gegen den Verursacher eines Schadens geltend machen kann. Im Baurecht kann der Bauherr Regressforderungen gegen den Architekten oder die Baufirma geltend machen, wenn diese für die entstandenen Mängel verantwortlich sind. …
- … Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder der Baufirma, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Sie beträgt in der …
- … Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Architekt oder die Baufirma muss die Mängel beseitigen. Wenn dies nicht möglich ist oder verweigert …
- … ein Anspruch auf Schadensersatz, den Sie gegen den Architekten oder die Baufirma geltend machen können, wenn diese für die entstandenen Mängel verantwortlich sind. …
- … Mängelanzeige ist ein Schreiben, in dem Sie den Architekten oder die Baufirma über die festgestellten Mängel informieren und zur Mängelbeseitigung auffordern. Die Mängelanzeige …
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- … sein, aber mir kommt kein Architekt mehr in's Haus.. Die Baufirma und die Zimmerer haben mir gesagt, dass sie bisher dem Architekten …
- … mit eingeplant, darauf hat ihn der Bauleiter aufmerksam gemacht. Als die Baufirma vom ihm wissen wollte wie tief sie ausheben sollen, hat er …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baubeginnsanzeige verweigert: Architekt unterschreibt nicht – Was tun bei Baustopp?
- … Entweder ist die Bauleitung beim Fertigbauer im Bauvertrag enthalten, dann soll der doch Unterschreiben oder Sie beauftragen den Architekt …
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- … Fertighaus Lieferverzug: Anwaltliche Vertragsprüfung nötig! betont, dass eine individuelle Prüfung des Bauvertrags durch einen Anwalt notwendig ist, um die spezifischen Ansprüche im Falle …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Architekt vs. Bauunternehmer – Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken?
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