Falsche Erdbebenzone  -  falscher Keller
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Falsche Erdbebenzone  -  falscher Keller

Wir haben bei einer Fertighausfirma ein Haus und einen Keller gekauft. Die Architektenleistung ist im Hauspreis mit eingeschlossen.
Plötzlich kam der Architekt und sagte, wir bräuchten einen anderen Keller, da wir in Erdbebenzone 3 wären.
Auch das Haus müsste vom Statiker überprüft werden.
Also ca. 3000 € Aufpreis für den Keller.
Etwas überrascht stimmten wir den Mehrkosten zu.
Ca. 4 Tage vor Kellerlieferung rief mich der Architekt an, wir wären nun doch nur Stufe 2, eine Statische Prüfung nicht nötig, und er würde sich um die Kellergutschrift kümmern.
Nach Rückfragen bei der Fertighausfirma hieß es nur, alles sei in Bearbeitung.
Der Keller wurde nun geliefert und ein Schreiben des Firma kam nun ebenfalls. Da wir ja nun nicht mehr in Erdbenzone 3, sondern in 2 seien (was, so plötzlich?), der Keller aber schon produziert gewesen sei, bieten sie uns 250 € einmalige Gutschrift an und der Fall wäre dann für die erledigt.
Dies sehen wir nicht so. Da sich der Architekt nicht ausreichend informiert hat, müssen wir die Mehrkosten nicht tragen. Ein Anruf beim Landratsamt hätte genügt und er hätte die genaue Erdbebenzone erfahren.
Was können wir nun machen?
  1. Na das übliche

    akzeptieren (und als Lehrgeld buchen) oder Rechtsweg beschreiten (der aber Geld kostet und dauert und das Verhältnis nicht besser macht). Klar, dass das Verhalten nicht gut gelaufen ist. Da würde ich mir auch Gedanken machen.
    Ich persönlich würde mir überlegen, ob sich der Stress lohnt. Klar sind 1.750 € eine Menge Geld.
    Ich würde mir in diesem Fall aber den (Statischen) Nachweis geben lassen, dass das Haus tatsächlich für Erdbebenzone 3 gebaut wurde. (ggf. auch was der Unterschied zw. Zone 2 und 3 bezüglich der Kellerstatik ist).
    Und sehen Sie es positiv, einen etwas "stabileren" Keller schadet auch nichts.
    PS: Um einen Erdbebensicheren Keller zu Bauen gehört auch ein optimierter Grundriss dazu (z.B. an den Ecken keine Fenster/Türen etc.). In Baden-Württemberg gab es mal eine Broschüre "Erdbebensicheres Bauen" im Internet zum kostenlosen Bestellen von einer Regierungsbehörde. Gibt es sicherlich in anderen Bundesländern auch.
    Fazit: Keine Rechtsberatung, nur Laie, der ein Haus in Erdbebenzone 1 (ganz am Rande) gebaut hat. Ich hatte damals dem Kellerbauer gesagt wir liegen am Rande von Zone 1 und er soll bitte die Statik daraufhin "prüfen". Mehrkosten gab es keine.
  2. Na ja

    es geht laut Frage um 2750,-, kleine 1000 mehr :-)
    Das Verhältnis zum Architekten der Hausfirma wäre mir da zunächst einmal egal, er hat Mist gebaut und wofür gibt es Versicherungen. Die Firma will sich sehr billig davonmachen, mehr als 50 % der Kosten würde ich nicht akzeptieren.
    Einen statischen Nachweis für das ganze Haus in 3 wird es nicht geben, hier wurde nur ein völlig sinnloser Keller mit höherer Zone gebaut. Vielleicht lässt sich die Firma auf eine Verrechnung gegen 'Upgrades' an anderer Stelle ein, sofern Sie da noch Wünsche haben (wäre für die Baufirma billiger).
    Eine freundliche Anfrage an den Architekt nach seiner Versicherung kann auch nicht viel schaden.
    (Laienmeinung)
    Gruß
    Volker Leue
  3. Ja stimme

    H. Leue zu. (Sorry für Rechenfehler). Aber das ist halt alles mit Aufwand verbunden, dessen Ausgang ungewiss ist. Wenn es super läuft keine Frage. Nur oft läuft es halt am Ende nur noch über Rechtsanwalt. Und dann wird es teuer bis man zu seinem Recht bekommt. Da ist meist das Problem.
    Und die Frage wäre schon, WO liegt statisch gesehen, der Unterschied zw. Zone 2 und 3? Wie geschrieben, gehört so habe ich das verstanden, etwas mehr dazu, also nur ein paar Eisen und etwas mehr Beton. Keine Ahnung bin kein Statiker. Möchte der Firma ja nicht unterstellen, dass es "eh" der gleiche Keller ist, egal welche Zone. Kann ich nicht beurteilen. Aber "nur" 250 € Gutschrift ist ja nicht wirklich "viel". Könnte man ja immerhin als "Schuldeingeständnis" werten.
    Ich würde dann z.B. die Abwasser-Grundleitungen nicht UNTER der Bodenplatte verlegen, sondern seitlich einführen, damit im Schadensfalle das schneller repariert werden kann, nur dann gibt es keine Kellerabläufe im UGAbk., braucht ggf. Hebeanlage usw.
    Alles nicht so einfach ...
    Nur Laie, keine Rechtsberatung.

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