Fundamentplatte weicht vom Vertrag ab: Rechte, Vorgehen & Kosten bei Mängeln?
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Fundamentplatte weicht vom Vertrag ab: Rechte, Vorgehen & Kosten bei Mängeln?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
? Kritisch: Statische Probleme durch fehlerhafte Fundamentplatte können zum Einsturz des Gebäudes führen. Unverzüglich Fachmann hinzuziehen.
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Wenn die Fundamentplatte von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht, ist es wichtig, systematisch vorzugehen. Zunächst sollten Sie die Abweichungen detailliert dokumentieren, idealerweise mit Fotos und einem Protokoll.
? Gefahr: Eine fehlerhafte Fundamentplatte kann die gesamte Statik des Gebäudes beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Schäden führen.
Vergleichen Sie die Ist-Beschaffenheit der Fundamentplatte genau mit den Soll-Vorgaben im Bauvertrag, den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um die Abweichungen fachlich bewerten zu lassen. Dieser kann die Ursachen und Auswirkungen der Mängel beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
Setzen Sie dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Mängelbeseitigung. Bleibt die Mängelbeseitigung aus, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
? Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Abweichungen und ziehen Sie einen Bausachverständigen zur Bewertung hinzu.
? Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Fundamentplatte
- Die Fundamentplatte ist eine flächige Gründung, die die Lasten des Bauwerks auf den Baugrund verteilt. Sie besteht meist aus Stahlbeton. Verwandte Begriffe: Bodenplatte, Gründung, Streifenfundament
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.
- Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit des Bauwerks von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Gewährleistung
- Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers oder Bauherrn, vom Verkäufer oder Bauunternehmer die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Nachbesserung
- Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Bauwesens, die in der Lage ist, Mängel und Schäden an Bauwerken zu beurteilen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Baugutachten
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Bauunternehmers, für Mängel an der Kaufsache oder dem Bauwerk einzustehen. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Verjährung
- Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er das Bauwerk als vertragsgemäß erbracht annimmt. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Inbesitznahme
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Welche Rechte habe ich, wenn die Fundamentplatte nicht dem Vertrag entspricht?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, also die Beseitigung der Mängel. Wenn dies nicht möglich ist oder verweigert wird, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Unter Umständen haben Sie auch Anspruch auf Schadensersatz. - Frage: Wie dokumentiere ich die Mängel an der Fundamentplatte richtig?
Erstellen Sie Fotos der Mängel, fertigen Sie ein Protokoll an, in dem Sie die Art und den Umfang der Abweichungen beschreiben. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente wie Bauvertrag, Bauzeichnungen und Baubeschreibung auf. - Frage: Wann sollte ich einen Bausachverständigen einschalten?
Sobald Sie Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen feststellen. Ein Sachverständiger kann die Mängel fachlich bewerten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen. - Frage: Welche Frist ist für die Mängelbeseitigung angemessen?
Die Frist sollte angemessen sein, um dem Bauunternehmen die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung zu geben. Die Angemessenheit hängt von der Art und dem Umfang der Mängel ab. Setzen Sie die Frist schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung. - Frage: Was passiert, wenn das Bauunternehmen die Mängel nicht beseitigt?
Sie können rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dies kann eine Klage auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz sein. - Frage: Kann ich vom Bauvertrag zurücktreten, wenn die Fundamentplatte mangelhaft ist?
Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn die Mängel erheblich sind und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder unzumutbar wäre. - Frage: Wer trägt die Kosten für den Bausachverständigen?
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Sachverständigen. Im Falle eines Rechtsstreits können die Kosten jedoch dem Verursacher auferlegt werden. - Frage: Was ist eine Abnahme und welche Bedeutung hat sie?
Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Mängel, die bei der Abnahme nicht gerügt werden, können später nur schwer geltend gemacht werden.
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🔴 Fundamentplatte: Fehlende Schotterschicht & Drainage-Anschluss!
Dränage am Kanal angeschlossen, dass darf vermutlich nicht sein!
Hallo,laut Baubeschreibung verspricht die Baufirma unter der Fundamentplatte des Kellers eine Schotterschicht von 10 cm zu verlegen. Der beauftragte Rohbauer der Baufirma hat keine Schotterschicht gebaut, sondern eine sogenannte Sauberkeitsschicht von 5 cm unter der Kellerfundamentplatte gegossen und darauf die geplante 15 cm Fundamentplatte erstellt darauf eine Schweißbahn und die Dämmplatte angelegt und am Ende den Estrich gegossen.
Die Fundamentstreifen der Bodenplatte sind an den Ecken bis zu 50 cm Tief gebaut. Ein Drainage, die an Kanal angeschlossen ist, haben wir auch bekommen.
Gibt es da Nachteile durch das Ausfallen der Schotterschicht. Alle Nachbarn haben die Fundamentplatten mit Schotterschicht und Perimeterdämmung gebaut.
Die Baufirma sagt alles sei okay.
Wir hatten vor Baubeginn auf Aufforderung der Baufirma ein Bodengutachten erstllen lassen. Anbei einige Auszüge aus Bodengutachten.
Bodengutachten Grundwasserverhältnisse: Aufgrund der durchweg bindigen natürlichen Bodentypen ist nicht mit dem Auftreten von ergiebigem Grundwasser zu rechnen. Lokal sind jedoch je nach Witterung und Jahreszeit verstärkt Schichtwasserzutritte zu erwarten.
Gründungsvarianten / Bodenpressung / Setzungen
Die Gründung des Wohnhauses kann wie bereits erwähnt in dem anstehenden halbfesten Ton, teils kiesig, vorgenommen werden. Die Lastabtragung kann sowohl über Einzel- und Streifenfundamente als auch über eine Fundamentplatte erfolgen. Gegebenenfalls in der Gründungssohle anzutreffende Böden in aufgeweichter Zustandsform sind bis auf mindestens steifplastisches Material auszukoffern und durch gut verdichtbares Schottermaterial oder Magerbeton zu ersetzen.
Bei einer Lastabtragung über eine Fundamentplatte wird empfohlen, im gesamten Gründungsbereich eine mindestens 0,3 m starke Ausgleichsschicht aus gut verdichtbarem Schottermaterial einzubauen. Diese Schicht kann auch als Flächendränage dienen.
Bauwerksisolierung / Dränage / Hinterfüllung Alle unter Gelände einbindenden Bauwerksteile sind zum Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und nichtstauendes Sickerwasser gemäß DINAbk. 18195 Teil 4 abzudichten. Unter den erkundeten Bodenverhältnissen ist das witterungsbedingte Auftreten von aufstauenden Sickerwässern nicht auszuschließen. Aus diesem Grund empfehlen wir vorsorglich die Anlage einer funktionstüchtigen Dränage gemäß DIN 4095 mit Anschluss an eine geeignete Vorflut.
Der Einbau einer kapillarbrechenden Schicht unter der Bodenplatte wird empfohlen. Für den Fall einer Gründung mittels Fundamentplatte kann diese auch durch das 0,3 m starke Schotterpolster gewährleistet werden.
Danke Was wollen Sie denn jetzt noch retten, wenn sogar schon der Estrich drin ist? Die Schlussrate?
Tja, wenn man sich den eigenen Baubetreuer spart!
Nach welchem Lastfall wurde denn das Bauwerk abgedichtet?
1. Bodenfeuchte und nichtdrückendes Sickerwasser?
2. stauendes Sickerwasser?
3. Drückendes Wasser?
Da sollte zuerst mal jemand nachdenken, ob die Bauwerksabdichtung fachgerecht geplant und ausgeführt wurde.
Dann sollte mal jemand mit Fachverstand über die Planung und Ausführung der Drainage schauen und dann kann man sagen ob das Gesamtprojekt Kellerabdichtung halbwegs OK ist und man mit der fehlenden kapillarbrechenden Schicht evtl. leben kann. Sie müssen Ihren Bodengutachter einschalten. Der muss sein OK für die geänderte Ausführung geben. Wesentlich ist, dass durch die fehlende Schotterschicht die Flächendrainage fehlt oder unwirksam ist. Hier kann es Schäden in Form von Stauwasser geben, und das tritt erst in vielen Jahren auf. Also auf jeden Fall eine Abnahme verweigern. Wenn möglich muss die Bodenplatte wieder raus und nach Bodengutachten neu gemacht werden. Lassen Sie sich das Problem durch Schnittzeichnungen erklären. Sie haben nichts über den Fundamenterder geschrieben. Ist der nach DIN richtig verlegt oder fehlt der auch? Vielen Dank für die Antworten,
Laut Bauleiter wurde die Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 gemacht. Wir hatten einen Gutachter, der leider das Fundament erst sehen konnte als es bereits fertig war. Der Rohbauer hatte Ihr aber gesagt, dass alles wie in den Plänen ausgeführt wurde. Wir haben später von der Nachbarschaft über die Ausführung in Details mitbekommen. Wir haben den Bodengutachter gerade informiert. Wir wissen, dass es sehr zu spät ist. Die Wände stehen auch. Aber wir werden die Baufirma wegen Leistungsbetrug anklagen. Fundamenterder sollte richtig angelegt sein. Wenn Drainage nicht funktioniert, dann MUSS das Haus bei den beschriebenen Bodenverhältnissen gegen stauendes Sickerwasser abgedichtet werden, also gegen drückendes Wasser (Lastfall stauendes Sickerwasser wird es ab Ende 2015 in der neuen Norm nicht mehr geben, gilt dann wie drückendes Wasser)
Wenn das mit der besseren Abdichtung noch komplett zu machen ist kann evtl. auf einen Totalrückbau verzichtet werden. Da muss ihre Sachverständige aber genau aufpassen! Die Entwässerungssatzungen der Kommunen verbieten es meistens eine Dränage am Kanal anschließen zu dürfen.
Dränage dürfen in der Regel nur an ein offenes Gewässer angeschlossen werden (See, Bach, Meer, Fluss, Vorflut etc.).
Selbst wenn das erlaubt wäre, dann müsste außerderm die Dränage denn auch gegen Rückstau mittels einer Rückstausicherung wegen Rückstau aus dem städtischen Kanalsystem gesichert werden.
Insofern beschreibt der Bodengutachter auch, dass die Drainage-Entwässerung an eine geeignete Vorflut anzuschließen ist, was im Übrigen auch allgemein anerkannte Regel der Technik ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Fundamentplatte: Abweichung vom Vertrag – Rechte & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Fundamentplatte, die vom Bauvertrag abweicht. Es werden Fragen zu Rechten, Vorgehensweisen bei Mängeln und den damit verbundenen Kosten im Baurecht erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung der Verantwortlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Bodengutachter und Baufirma. Zudem wird die korrekte Ausführung von Schotterschicht und Drainage unter der Fundamentplatte thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Fundamentplatte: Fehlende Schotterschicht & Drainage-Anschluss! wird auf die potenziellen Risiken hingewiesen, wenn die Baufirma von den vereinbarten Spezifikationen abweicht, insbesondere bezüglich der Schotterschicht unter der Fundamentplatte und dem Anschluss der Drainage an den Kanal. Dies kann zu Problemen mit der Gewährleistung führen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bodengutachter: Aufgabenbereich vs. Hausplanung stellt klar, dass ein Bodengutachter nicht für die Planung des Hauses verantwortlich ist. Seine Aufgabe ist die Beurteilung des Baugrunds, was für die korrekte Ausführung der Fundamentplatte entscheidend ist. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist wichtig, um bei Mängeln die richtigen Ansprechpartner zu haben.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Abweichungen der Fundamentplatte vom Vertrag sollte umgehend ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um die Mängel zu dokumentieren und die nächsten Schritte zu planen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte im Rahmen der Gewährleistung geltend zu machen. Die frühzeitige Klärung der Verantwortlichkeiten und die Dokumentation aller Mängel sind entscheidend für eine erfolgreiche Mängelbeseitigung.
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Interne Fundstellen
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