Fundamentplatte abweichend vom Vertrag
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Fundamentplatte abweichend vom Vertrag

Fundamentplatte abweichend vom Vertrag
  1. Das fällt Ihnen ja früh ein!

    Das fällt Ihnen ja früh ein!
  2. Bodengutachter einschalten

    Bodengutachter einschalten
  3. Bauwerksabdichtung

    Bauwerksabdichtung
  4. Bodengutachter ist kein Planer des Hauses

    Bodengutachter ist kein Planer des Hauses
  5. Dränage am Kanal angeschlossen, dass darf vermutlich nicht sein!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    laut Baubeschreibung verspricht die Baufirma unter der Fundamentplatte des Kellers eine Schotterschicht von 10 cm zu verlegen. Der beauftragte Rohbauer der Baufirma hat keine Schotterschicht gebaut, sondern eine sogenannte Sauberkeitsschicht von 5 cm unter der Kellerfundamentplatte gegossen und darauf die geplante 15 cm Fundamentplatte erstellt darauf eine Schweißbahn und die Dämmplatte angelegt und am Ende den Estrich gegossen.

    Die Fundamentstreifen der Bodenplatte sind an den Ecken bis zu 50 cm Tief gebaut. Ein Drainage, die an Kanal angeschlossen ist, haben wir auch bekommen.

    Gibt es da Nachteile durch das Ausfallen der Schotterschicht. Alle Nachbarn haben die Fundamentplatten mit Schotterschicht und Perimeterdämmung gebaut.

    Die Baufirma sagt alles sei okay.

    Wir hatten vor Baubeginn auf Aufforderung der Baufirma ein Bodengutachten erstllen lassen. Anbei einige Auszüge aus Bodengutachten.

    Bodengutachten Grundwasserverhältnisse: Aufgrund der durchweg bindigen natürlichen Bodentypen ist nicht mit dem Auftreten von ergiebigem Grundwasser zu rechnen. Lokal sind jedoch je nach Witterung und Jahreszeit verstärkt Schichtwasserzutritte zu erwarten.

    Gründungsvarianten / Bodenpressung / Setzungen

    Die Gründung des Wohnhauses kann wie bereits erwähnt in dem anstehenden halbfesten Ton, teils kiesig, vorgenommen werden. Die Lastabtragung kann sowohl über Einzel- und Streifenfundamente als auch über eine Fundamentplatte erfolgen. Gegebenenfalls in der Gründungssohle anzutreffende Böden in aufgeweichter Zustandsform sind bis auf mindestens steifplastisches Material auszukoffern und durch gut verdichtbares Schottermaterial oder Magerbeton zu ersetzen.

    Bei einer Lastabtragung über eine Fundamentplatte wird empfohlen, im gesamten Gründungsbereich eine mindestens 0,3 m starke Ausgleichsschicht aus gut verdichtbarem Schottermaterial einzubauen. Diese Schicht kann auch als Flächendränage dienen.

    Bauwerksisolierung / Dränage / Hinterfüllung Alle unter Gelände einbindenden Bauwerksteile sind zum Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und nichtstauendes Sickerwasser gemäß DINAbk. 18195 Teil 4 abzudichten. Unter den erkundeten Bodenverhältnissen ist das witterungsbedingte Auftreten von aufstauenden Sickerwässern nicht auszuschließen. Aus diesem Grund empfehlen wir vorsorglich die Anlage einer funktionstüchtigen Dränage gemäß DIN 4095 mit Anschluss an eine geeignete Vorflut.

    Der Einbau einer kapillarbrechenden Schicht unter der Bodenplatte wird empfohlen. Für den Fall einer Gründung mittels Fundamentplatte kann diese auch durch das 0,3 m starke Schotterpolster gewährleistet werden.

    Danke Was wollen Sie denn jetzt noch retten, wenn sogar schon der Estrich drin ist? Die Schlussrate?

    Tja, wenn man sich den eigenen Baubetreuer spart!

    Nach welchem Lastfall wurde denn das Bauwerk abgedichtet?

    1. Bodenfeuchte und nichtdrückendes Sickerwasser?

    2. stauendes Sickerwasser?

    3. Drückendes Wasser?

    Da sollte zuerst mal jemand nachdenken, ob die Bauwerksabdichtung fachgerecht geplant und ausgeführt wurde.

    Dann sollte mal jemand mit Fachverstand über die Planung und Ausführung der Drainage schauen und dann kann man sagen ob das Gesamtprojekt Kellerabdichtung halbwegs OK ist und man mit der fehlenden kapillarbrechenden Schicht evtl. leben kann. Sie müssen Ihren Bodengutachter einschalten. Der muss sein OK für die geänderte Ausführung geben. Wesentlich ist, dass durch die fehlende Schotterschicht die Flächendrainage fehlt oder unwirksam ist. Hier kann es Schäden in Form von Stauwasser geben, und das tritt erst in vielen Jahren auf. Also auf jeden Fall eine Abnahme verweigern. Wenn möglich muss die Bodenplatte wieder raus und nach Bodengutachten neu gemacht werden. Lassen Sie sich das Problem durch Schnittzeichnungen erklären. Sie haben nichts über den Fundamenterder geschrieben. Ist der nach DIN richtig verlegt oder fehlt der auch? Vielen Dank für die Antworten,

    Laut Bauleiter wurde die Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 gemacht. Wir hatten einen Gutachter, der leider das Fundament erst sehen konnte als es bereits fertig war. Der Rohbauer hatte Ihr aber gesagt, dass alles wie in den Plänen ausgeführt wurde. Wir haben später von der Nachbarschaft über die Ausführung in Details mitbekommen. Wir haben den Bodengutachter gerade informiert. Wir wissen, dass es sehr zu spät ist. Die Wände stehen auch. Aber wir werden die Baufirma wegen Leistungsbetrug anklagen. Fundamenterder sollte richtig angelegt sein. Wenn Drainage nicht funktioniert, dann MUSS das Haus bei den beschriebenen Bodenverhältnissen gegen stauendes Sickerwasser abgedichtet werden, also gegen drückendes Wasser (Lastfall stauendes Sickerwasser wird es ab Ende 2015 in der neuen Norm nicht mehr geben, gilt dann wie drückendes Wasser)

    Wenn das mit der besseren Abdichtung noch komplett zu machen ist kann evtl. auf einen Totalrückbau verzichtet werden. Da muss ihre Sachverständige aber genau aufpassen! Die Entwässerungssatzungen der Kommunen verbieten es meistens eine Dränage am Kanal anschließen zu dürfen.
    Dränage dürfen in der Regel nur an ein offenes Gewässer angeschlossen werden (See, Bach, Meer, Fluss, Vorflut etc.).
    Selbst wenn das erlaubt wäre, dann müsste außerderm die Dränage denn auch gegen Rückstau mittels einer Rückstausicherung wegen Rückstau aus dem städtischen Kanalsystem gesichert werden.
    Insofern beschreibt der Bodengutachter auch, dass die Drainage-Entwässerung an eine geeignete Vorflut anzuschließen ist, was im Übrigen auch allgemein anerkannte Regel der Technik ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN