Grundstücksaufschüttung 1m in NRW: Genehmigung, Höhenvorgaben & Risiken?
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Grundstücksaufschüttung 1m in NRW: Genehmigung, Höhenvorgaben & Risiken?

Hallo Experten,

Bundesland: NRW

Folgende Situation:

Ein etwa 400 m² Grundstück in leichter Hanglage darf gemäß § 34 (wie Nachbargebäude) bebaut werden, kein Bebauungsplan liegt vor.

  • Bodengutachten wurde erstellt => Boden tragfähig, Gründung möglich.

Ein größeres Grundstück wurde irgendwann mal neu parzelliert, das besagte Grundstück ist also eine der neu entstandenen kleineren Parzellen. Geplant ein freistehendes Einfamilienhaus, Maße 10 x 9, das Baufenster dafür genügend.

  • Höhenaufnahme durch Vermesser und die unter Berücksichtigung aufgenommener Höhen vom Architekten dann schon entworfenen Grundrisse und Entwurf des Lageplans ergeben die Tatsache, dass ...

... diejenige Stelle im EGAbk. wo der vom Bauherren unbedingt gewünschte Ausgang zur künftigen Terrasse aus dem Wohnzimmer sein sollte, wegen " max. 1 Meter Aufschüttung" Regelung dafür aus rechtlicher Sicht doch nicht geeignet wäre!

Grund dafür:

  • durch die Hanglage muss zur Gebäudeaufsetzung knapp 1 Meter Aufschüttung über jetziger "natürlichen" Geländeoberfläche laut einzuhaltenden Höhenvorgaben erfolgen. Das durch diese Aufschüttung neu entstandene Gelände wäre dann die künftige Terrasse.
  • Wegen Höhenunterschied zwischen rechter Baufensterseite (befindend an Grenze zu Nachbargrundstück) wäre auf dieser  -  linken  -  Seite des Baufensters (befindend MITTIG auf besagtem Grundstück, also weit weg von Grundstücksgrenzen / Nachbarschaft ) das Fundament ziemlich hoch zu mauern, sodass weitere etwa 70 cm Höhe bis zur Haussohle / Bodenplatte, man kann also sagen Ausgangstür zur Terrasse mit einer Außentreppe zu überbrücken wären.
  • da eine solche Treppe ebenfalls eine bauliche Anlage darstellt und wie eine weitere Aufschüttung vom Bauamt gewertet würde, darf die Treppe nicht angebracht werden, da man dann bei einer Gesamthöhe von 1,70 Meter an Aufschüttung landen würden  verboten wegen " max. 1 Meter Aufschüttung" Regelung.

Es wird dafür nun eine Heilung / Abhilfe gesucht, (die Alternative: " ein komplettes Verschieben des Ausganges woanders hin" sei hier gar nicht betrachtet).

  • Hinweis: Kein Platz für weitere durch "1 Meter" Überschreitung auszulösende Abstandsfläche zu Nachbargrundstück leider vorhanden, die Möglichkeit entfällt ...
  • Derzeit wurde noch gar keine Kommunikation mit Behörden bzgl. des Bauvorhabens auf dem Grundstück geführt, kein Bauantrag gestellt.
  • Nachbarn kennen die geschilderten Gegebenheiten / Situation auf dem Grundstück auch nicht.
  • Die vom Vermesser aufgenommen Höhen sind also nur dem Bauherr, dem Vermesser und dem Architekten aktuell bekannt. Ein Gebäudelageplan wurde vom Vermesser noch nicht erstellt.

Nun zu der eigentlichen Frage:

 Überlegung: Jetzige Höhenaufnahmen und Gebäudeplanung komplett verwerfen, Schritt zurück, weg vom Bauvorhaben.

1. erstmal komplett "ohne bauliche Absichten" ... im mittleren Bereich des Grundstückes erstmal soviel Zusatzboden aufschütten, dass die neue Höhe in diesem Bereich etwa 80 cm höher ist als zuvor. Erstmal so stehen lassen, nichts weiter tun.

2. Dann erst die Erstvermessung der Höhen und darauf basierend neue Gebäudeplanung vornehmen lassen, Lageplan erstellen, Bauantrag einreichen.

So gesehen, wären die Höhen ja jetzt so, dass auf der linken Baufensterseite zwar weiterhin Fundament ziemlich hoch zu mauern, jedoch keine "extra" Aufschüttung nötig wäre und somit eine entsprechend hohe Treppe zum Ausgang gesetzt werden könnte,

 man bliebe selbst mit der Treppe weiterhin unter "1 Meter" .

Ich hätte gern gewusst, ob dieses Konzept eine Chance auf Erfolg hat und wo mögliche Hindernisse liegen könnten / worauf zu achten wäre?

Vielen Dank. Gruß

  • Name:
  • Rainer
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Durch die Aufschüttung könnten sich die Entwässerungsverhältnisse ändern und zu Feuchtigkeitsschäden am Gebäude führen.

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    Ich verstehe, dass Sie ein Grundstück in NRW um 1 Meter aufschütten möchten, um es an die Höhe des Nachbargrundstücks anzupassen. Da kein Bebauungsplan vorliegt, greift § 34 BauGBAbk. (Bauen im unbeplanten Innenbereich).

    Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

    • Höhenvorgaben: Die Gemeinde kann Vorgaben zur maximalen Gebäudehöhe machen. Die Aufschüttung kann die zulässige Höhe beeinflussen.
    • Nachbarrecht: Eine Aufschüttung kann die Belichtung und Besonnung des Nachbargrundstücks beeinträchtigen. Dies kann zu Einwänden führen.
    • Abstandsflächen: Durch die Aufschüttung können sich die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück verändern.
    • Entwässerung: Sie müssen sicherstellen, dass das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und keine Beeinträchtigung für Nachbarn entsteht.
    • Baugenehmigung: Eine Aufschüttung kann baugenehmigungspflichtig sein, insbesondere wenn sie die Geländehöhe wesentlich verändert.
    • Bodenstabilität: Das Bodengutachten sollte auch die Stabilität des aufgeschütteten Bodens berücksichtigen.

    🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße Aufschüttung kann zu Problemen mit der Statik des Hauses oder des Nachbargebäudes führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht und die einzuhaltenden Höhenvorgaben unbedingt vorab mit dem Bauamt. Beziehen Sie einen Architekten oder Bauingenieur in die Planung ein, um mögliche Probleme zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    § 34 BauGB
    Regelt das Bauen im unbeplanten Innenbereich, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baurecht, Innenbereich
    Abstandsflächen
    Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freizuhalten sind, um Belichtung, Belüftung und Brandschutz zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Nachbarrecht, Grenzabstand
    Baugenehmigung
    Die Genehmigung der Baubehörde, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung
    Bodengutachten
    Eine Untersuchung des Baugrunds, um dessen Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Eignung für die Bebauung zu beurteilen.
    Verwandte Begriffe: Baugrund, Tragfähigkeit, Geotechnik
    Höhenvorgaben
    Festlegungen der Gemeinde oder des Bebauungsplans, die die zulässige Höhe von Gebäuden und baulichen Anlagen regeln.
    Verwandte Begriffe: Bauhöhe, Gebäudehöhe, Firsthöhe
    Nachbarrecht
    Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn im Zusammenhang mit Bebauung und Nutzung ihrer Grundstücke betreffen.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Überbau
    Geländeoberfläche
    Die natürliche oder durch Aufschüttung/Abgrabung veränderte Oberfläche des Grundstücks.
    Verwandte Begriffe: Höhenlinie, Topographie, Nivellierung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist eine Aufschüttung von 1 Meter genehmigungspflichtig?
      Das ist von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig. In vielen Fällen ist eine Aufschüttung dieser Größenordnung genehmigungspflichtig, da sie das Gelände wesentlich verändert. Klären Sie dies unbedingt vor Baubeginn mit dem zuständigen Bauamt.
    2. Welche Rolle spielt § 34 BauGB bei einer Aufschüttung?
      § 34 BauGB greift, wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Das bedeutet, dass sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Die Höhe des Gebäudes und die Aufschüttung müssen sich also an den umliegenden Gebäuden orientieren.
    3. Was muss ich beim Nachbarrecht beachten?
      Eine Aufschüttung darf die Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen. Das bedeutet, dass Sie darauf achten müssen, dass die Aufschüttung keine Verschattung verursacht oder die Entwässerung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt. Informieren Sie Ihre Nachbarn frühzeitig über Ihr Vorhaben.
    4. Wie wirkt sich die Aufschüttung auf die Abstandsflächen aus?
      Die Abstandsflächen werden in der Regel von der natürlichen Geländeoberfläche gemessen. Durch die Aufschüttung kann sich die maßgebliche Geländeoberfläche verändern, was Auswirkungen auf die einzuhaltenden Abstände haben kann.
    5. Benötige ich ein Bodengutachten für die Aufschüttung?
      Ein Bodengutachten ist wichtig, um die Tragfähigkeit des Bodens zu beurteilen und sicherzustellen, dass die Aufschüttung standsicher ist. Das Gutachten sollte auch Aussagen zur Verdichtung des Bodens und zur Entwässerung enthalten.
    6. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung aufschütte?
      Wenn Sie ohne Genehmigung aufschütten, riskieren Sie ein Bußgeld und die Anordnung, die Aufschüttung wieder zu beseitigen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar den Wert Ihres Grundstücks mindern.
    7. Wie finde ich heraus, welche Höhenvorgaben gelten?
      Die Höhenvorgaben können Sie beim zuständigen Bauamt erfragen. Dort erhalten Sie Auskunft über die zulässige Gebäudehöhe und die Bezugspunkte für die Höhenmessung.
    8. Kann ich die Aufschüttung auch wieder rückgängig machen, wenn es Probleme gibt?
      Theoretisch ja, aber das ist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Es ist daher ratsam, alle Fragen vor der Aufschüttung zu klären.

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  2. Geländehöhe & Aufschüttung: Kanaldeckel, Abstandsregeln, NRW

    Ortskenntnis gefragt
    Trotz viel Text ist es ohne Plan unklar. Eventuell helfen folgende Hinweise: Die natürliche Geländehöhe ist meist der Kanaldeckel der öffentlichen Entwässerung. Und Terrassen sind nur bis 1 Meter Höhe genehmigungsfrei, darüber greifen die Abstandsregeln. Wenn es Regeln für die Aufschüttungen gibt, so kann diese durch vorhandene Aufschüttungen beim Nachbarn oder durch Nachbarvereinbarung verändert werden. Für eine mögliche Lösung ist Ortskenntnis erforderlich. Der Vermesser wird nicht tricksen und eine Kaskaden-Aufschüttung (also immer mal ein wenig) wird auch nicht funktionieren.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

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    Grundstücksaufschüttung in NRW: Genehmigung, Höhen & Risiken

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Genehmigungspflicht einer 1m hohen Grundstücksaufschüttung in NRW gemäß §34, die Bedeutung der natürlichen Geländehöhe (Kanaldeckel) und die Einhaltung von Abstandsregeln bei Terrassen über 1m Höhe. Es wird betont, dass ohne einen Plan die Situation schwer zu beurteilen ist und Ortskenntnisse entscheidend sein können.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Terrassen über 1 Meter Höhe nicht mehr genehmigungsfrei sind und die Abstandsregeln greifen. Details dazu im Beitrag Geländehöhe & Aufschüttung: Kanaldeckel, Abstandsregeln, NRW.

    📊 Zusatzinfo: Die natürliche Geländehöhe wird oft durch den Kanaldeckel der öffentlichen Entwässerung definiert. Vorhandene Aufschüttungen beim Nachbarn oder eine Nachbarvereinbarung können die Regeln für Aufschüttungen beeinflussen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ein Vermesser sollte hinzugezogen werden, um die genauen Höhenverhältnisse zu bestimmen und die Einhaltung der Vorschriften gemäß §34 sicherzustellen. Klären Sie die spezifischen Höhenvorgaben und Genehmigungspflichten für Ihre geplante Grundstücksaufschüttung in NRW ab.

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