Dacheindeckung entspricht nicht der Baubeschreibung | Schleppkurve TG zu eng
BAU-Forum: Dach
Dacheindeckung entspricht nicht der Baubeschreibung | Schleppkurve TG zu eng
- Neubau (RMH) gekauft, als Dacheindeckung wurde Ziegeleindeckung vereinbart. Gedeckt wurde mit Tegalit.
- Schleppkurve der TG beträgt 3 Meter. Nach Tiefgaragenverordnung min. 5 Meter sein.
Bauträger reagiert nicht mehr.
- Was steht mir als Schadensersatz zu?
- Wie kann das geregelt werden?
- Wer kann mir helfen?
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nüscht...
zu Punkt 1. Klickt man mal auf den Werbepartnerlink zu diesem Forumsteil wird der Tegalit dort als Flächenziegel geführt. Wenn also nicht ein bestimmtes Modell mit Farbe usw. in der Baubeschreibung aufgeführt wird, wars das.
zu Punkt 2. Tiefgaragenverordnung jibbet nicht. Schleppkurve oder ist es eher eine Rampe? Siehe auch Artikel in der dbz WWW Ergo: Gutachten, Planungsfehler? usw. usw.
Ansonsten der Höflichkeit formhalber:
1. Guten Tag, guten Abend, 2. Welches Bundesland? 3. Was sagt die Planung?
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Die Experten im Forum ersetzen keinen Sachverständigen
Der Tegalit-Ziegel ist ein feiner und hochwertiger Ziegel, a b e r , er wirkt nur fein wenn die Verarbeitung des Unterbaues hochwertig ist und alles exakt gerade ist und nicht wellig. Die meisten Dachdecker verbringen die Zeit damit, alle Balken und Dachlatten genau zu nivellieren sonst ist das Dach Murks. Wenn alles richtig ist besteht kein Grund zum Schadenersatz. Anders ist es bei der Schleppkurve. Die lässt sich nicht mehr ändern und kann zu Beschädigungen an PKW führen. Anspruch hat man nur wenn das Wort "Garagenverordnung" im Vertrag steht. Hat der Unternehmer das Gebäude für Sie gebaut? Wohl nicht, es ist eine WEGA. Jetzt stellt sich die Frage nach dem Bauleiter und warum Sie das überhaupt gekauft haben. Ein Schaden ist wohl noch nicht entstanden, eine Wertminderung klärt ein SV.
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Der "Tegalit" ist baustofftechnisch ein Betondachstein
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juristisch betrachtet
Moin,
Wiki hat es korrekt beschrieben. Der Tegalit ist ein Betondachstein!!!! Alternativen sind der Domino von Creaton oder der Piano von Meyer-Holsen. Und DAS sind DachZIEGEL!
Mithin ist bei Ihnen mindestens ein juristischer Mangel zu erkennen, da nicht geliefert, was bestellt/vereinbart wurde. Es wird darauf hinauslaufen, dass der BT erklären wird, dass eine Nacherfüllung unverhältnismäßig sei und er wird Ihnen einen (meist zu geringen) Preisnachlass gewähren.
M. f. G. Stefan Ibold
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Nee mein Lieber...
... Deine aufgeführten Alternativen sind keine Alternativen. Wenn Du dann auf dem Wort Ziegel rumreitest, dann kann das jeder x-beliebige Tondachstein (drücken wir es mal so aus jetzt) sein, so lange wir nichts konkreteres wissen.
Edit: und da bin ich voll auf der Seite von Herrn Kirschner, daß der Tegalitt, wenns vernünftig gemacht ist, eine feine Sache ist. Ich halte diese Ausführung dann sogar für hochwertiger als nen Billich-Ziegel
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Dem geneigten Ziegel-Fan geht Material vor Form,
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RRRRÜÜÜBÄÄÄÄÄ!!!!
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Stefan mein Schnuller...
... les doch mal richtig, was ich geschrieben habe. Du sagst, als Alternative zum Tegalitt nimmt man den Creaton Dingsbums oder oder. Da gehst Du aber davon aus, daß ein Tonziegel in der Form vereinbart war (was aber nirgends steht!). Also ist nur ein Tonziegel vereinbart. Und das kann, bei diesem Kenntnisstand jeder x-beliebige Todachziegel sein, wwi Röben Bari oder so und nicht der Röben Bergamo nur mal als Beispiel. Und dann sind wir auch nicht bei engobiert, edelengobiert glasiert. Du verstehen, was ich meine?
Edit: und wir beide wissen doch auch, daß es auch bei Tondachziegeln teilweise unterirdische Qualitäten gibt, oder?
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alder...
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Stefan...
... ich mach Dir ne Zeichnung..