Eternitdach Abbruch: Kosten, Asbest-Gefahr & korrekte Entsorgung von Schindeln?
In diesem Forum sind Sie: Dach📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um den korrekten Abbruch und die Entsorgung von Eternitdächern, die Asbest enthalten können. Wichtig ist die Einhaltung der TRGS 519, die Zulassungspflicht für Betriebe und die korrekte Anmeldung bei der Gewerbeaufsicht. Die persönliche Schutzausrüstung ist bei Arbeiten mit Asbestzement Pflicht.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Eternitdach Abbruch: Kosten, Asbest-Gefahr & korrekte Entsorgung von Schindeln?
kann mir einer der Experten kurz schildern wie es auszusehen hat, wenn ein Dach mit alten Eternit-Schindeln abgedeckt wird, bei dem keine Unterdeckung besteht.
Ich möchte eine Dachhälfte meiner Scheune die direkt an unser Wohnhaus angebaut ist neu eindecken lassen. Die alten Etrnit-Schindeln sind direkt auf Dachlatten genagelt, Unterdeckung mit Pappe besteht nicht. Habe nun Bedenken, da die Platten stark verwittert sind, das sich Asbeststaub in der Scheune niederschlägt. Dachdecker hat nach Anfrage gemeint, die Platten würden nass gemacht und nach dem Abdecken wird die Scheune innen nochmal mit dem Wasserschlauch ausgespritzt.
Ist das Ausreichend, oder sollten noch zusätzliche Maßnahmen getroffen werden?
Wenn man so manche Berichte und Vorschriften über das Thema liest und auf der anderen Seite die gängige Praxis mancher Dachdecker sieht weiß man nicht so recht was nun richtig ist.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Asbesthaltige Eternitschindeln dürfen nur von zertifizierten Asbestsanierungsunternehmen nach TRGS 519 abgebaut werden – Eigenleistungen, auch mit Nassmethode oder Nachspritzen, sind gesetzeswidrig und lebensbedrohlich.
🔴 KRITISCH: Vor jeglichem Abbruch ist eine vor-Ort-Analyse durch einen nach TRGS 519 zertifizierten Sachkundigen mit mikroskopischer Asbestbestätigung zwingend erforderlich.
🔴 KRITISCH: Die Scheune und angrenzende Gebäude (insb. Wohnhaus) müssen während der Sanierung vollständig abgesperrt und als kontaminierter Bereich klassifiziert werden – Betreten ist bis zur Abschlussmessung untersagt.
⚠️ WICHTIG: Die gesamte Unterkonstruktion (Dachlatten, Sparren), Bodenbeläge und Wandflächen der Scheune sind auf Asbestkontamination zu prüfen – nicht nur die Schindeln.
⚠️ WICHTIG: Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über zugelassene Sonderabfalldeponien mit vollständigem Entsorgungsnachweis – Eigenentsorgung oder Deponierung im Bauschutt ist strafrechtlich verfolgbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Beim Abbruch eines Eternitdachs mit alten Schindeln ist höchste Vorsicht geboten, da diese Asbest enthalten können. 🔴 Asbestfasern sind gesundheitsschädlich und können bei unsachgemäßer Handhabung freigesetzt werden. Ich empfehle dringend, vor Beginn der Arbeiten eine Asbestanalyse durchführen zu lassen, um das Ausmaß der Gefahr zu bestimmen.
Für den Abbruch selbst sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Arbeiten nur von zertifizierten Fachbetrieben durchführen lassen – diese verfügen über die notwendige Ausrüstung und Erfahrung im Umgang mit Asbest.
- Schutzkleidung tragen – Atemschutzmaske (mind. FFP3), Schutzanzug und Handschuhe sind Pflicht.
- Eternitplatten nicht zerschlagen oder zerbrechen – dies setzt Asbestfasern frei.
- Platten vorsichtig demontieren und staubdicht verpacken – spezielle Big Bags für Asbest verwenden.
- Dachlatten und Unterkonstruktion ebenfalls auf Asbest prüfen – gegebenenfalls auch fachgerecht entsorgen.
- Arbeitsbereich feucht halten – dies bindet Asbestfasern.
Die Entsorgung der asbesthaltigen Materialien muss gemäß den geltenden Vorschriften erfolgen. 🔴 Dies ist in der Regel nur über spezielle Entsorgungsunternehmen möglich. Eine unsachgemäße Entsorgung kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie ausschließlich einen zertifizierten Fachbetrieb für die Asbestsanierung und Entsorgung. Holen Sie vorab mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Preise und Leistungen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Sanierung eines Eternitdachs ohne Unterdeckung, bei dem die stark verwitterten Asbestzement-Schindeln direkt auf den Dachlatten befestigt sind. Die geplante Vorgehensweise des Dachdeckers, die Platten nass zu machen und nach dem Abbruch die Scheune innen auszuspritzen, ist aus fachlicher Sicht unzureichend und birgt erhebliche Gesundheitsrisiken.
🔴 Gefahr: Die starke Verwitterung der Eternitplatten führt zu einer erhöhten Freisetzung von Asbestfasern. Bereits geringe Erschütterungen beim Abbruch können diese freisetzen. Die bloße Befeuchtung reduziert die Faserfreisetzung nicht ausreichend, und das nachträgliche Ausspritzen der Scheune verteilt kontaminiertes Wasser, das Asbestfasern in Ritzen und Fugen spült, wo sie später eintrocknen und wieder eingeatmet werden können.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Dachdeckers, dass die Maßnahmen ausreichend seien, ist fachlich falsch. Nach der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) ist bei Asbestarbeiten eine staubarme Arbeitsweise mit speziellen Absauggeräten und Unterdruckhaltung vorgeschrieben. Ein einfaches Nassmachen und Ausspritzen entspricht nicht dem Stand der Technik und ist gesetzeswidrig.
➕ Ergänzung: Vor Beginn der Arbeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung durch einen Sachkundigen nach TRGS 519 erstellt werden. Die Arbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Asbestsanierungsunternehmen durchgeführt werden. Die Scheune muss während der Arbeiten als kontaminierter Bereich abgesperrt werden, und die Arbeiter benötigen persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie 3 mit Atemschutzmaske P3.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Asbestsachverständigen mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und der Ausschreibung der Sanierungsarbeiten. Lassen Sie die Arbeiten ausschließlich von einem nach TRGS 519 zertifizierten Fachbetrieb durchführen. Verlangen Sie eine schriftliche Dokumentation der Maßnahmen und einen Entsorgungsnachweis für den Sondermüll. Betreten Sie die Scheune bis zur fachgerechten Sanierung nicht mehr, um eine Kontamination des Wohnhauses zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Eternit-Schindeln aus der Zeit vor 1990 enthalten in der Regel gebundenes Asbest, das bei mechanischer Belastung, Verwitterung oder unsachgemäßer Bearbeitung freigesetzt werden kann — insbesondere bei fehlender Unterdeckung und direkter Befestigung auf Latten ist die Gefahr einer Kontamination des Innenraums der angrenzenden Scheune hoch.
🔴 Gefahr: Das bloße Nassmachen der Platten während des Abbruchs reicht nicht aus, um eine wirksame Asbestfaserausbreitung zu verhindern; bereits geringe Erschütterungen oder Abbrechen von Kanten können Fasern freisetzen, die sich über Luftzug oder Schwerkraft in die Scheune und ggf. durch offene Verbindungen ins angrenzende Wohnhaus ausbreiten.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Dachdeckers, dass ein Nachspritzen der Scheune innen mit Wasser ausreichend sei, ist fachlich unzulässig — dies stellt keine anerkannte, rechtssichere Asbestsanierung dar und verletzt die TRGS 519 sowie die Bauordnungsanforderungen.
➕ Ergänzung: Vor Abbruch ist eine verbindliche, vor Ort durchgeführte Asbestanalyse (Mikroskopie nach TRGS 519) zwingend erforderlich; zudem muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und ggf. eine Abbruchgenehmigung bei der zuständigen Gewerbeaufsicht eingeholt werden.
🔴 Gefahr: Die ungeschützte Abdeckung ohne Unterdeckung erhöht das Risiko von Faserfreisetzung erheblich — besonders bei Wind, Regen oder mechanischem Druck während der Demontage.
➕ Ergänzung: Ein sachgerechter Abbruch erfordert eine vollständige Einhausung des Arbeitsbereichs mit Unterdruckanlage, persönliche Schutzausrüstung der Klasse P3, staubdichte Verpackung der Abfälle in speziellen Asbestsäcken und Entsorgung über zugelassene Sonderabfalldeponien.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Asbestsanierer (nach TRGS 519 Anlage 2) zur Vor-Ort-Begutachtung, Probenahme und Erstellung eines Sanierungskonzepts — verzichten Sie auf jede Eigeninitiative oder Auftragsvergabe an nicht spezialisierte Handwerker.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen unisono:
- Asbesthaltigkeit vor 1990 bei Eternitschindeln als hochwahrscheinlich
- Zwingende Erforderlichkeit einer zertifizierten Fachfirma nach TRGS 519
- Unzulässigkeit von Eigenleistungen, Nassmethode oder Nachspritzen als Sanierungsmaßnahme
- Gesundheitsrisiko durch Freisetzung verwitterter Asbestfasern – besonders bei fehlender Unterdeckung
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont noch stärker die Notwendigkeit, Dachlatten und Unterkonstruktion zu prüfen, während DeepSeek und Qwen primär auf die Scheuneninnenräume und Luftwege fokussieren.
- Qwen hebt als einziger die Erforderlichkeit einer Abbruchgenehmigung bei der Gewerbeaufsicht hervor – DeepSeek und GoogleAI erwähnen dies nicht explizit.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek und Qwen konkretisieren die technischen Anforderungen nach TRGS 519 (Unterdruckeinhausung, PSA-Klasse 3, P3-Atemschutz), während GoogleAI lediglich „FFP3“ und „staubdichte Verpackung“ nennt.
- Qwen fordert explizit die Erstellung eines Sanierungskonzepts – GoogleAI und DeepSeek sprechen von Gefährdungsbeurteilung und Sanierungsauftrag, aber nicht von einem Konzept als Dokumentationspflicht.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI nennt „feuchtes Halten des Arbeitsbereichs“ als Maßnahme – DeepSeek und Qwen widersprechen hier klar: Nassmachen allein ist unzureichend und gesetzeswidrig. Da DeepSeek und Qwen die TRGS 519 ausdrücklich zitieren und GoogleAI lediglich allgemeine Hygienemaßnahmen nennt, ist die sicherere Einschätzung maßgeblich: Nassmethode ist keine zulässige Ersatzmaßnahme für Unterdruckeinhausung oder technische Absaugung.
👉 Empfehlung: Die strengere, rechtskonforme Lesart nach TRGS 519 (wie von DeepSeek und Qwen dargestellt) ist bindend – GoogleAIs Abschwächung bezüglich Nassmethode wird aus Vorsichtsprinzip nicht übernommen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Asbestvorhandensein in alten Eternitschindeln ✅ Konsens Sehr wahrscheinlich, insb. bei Baujahren vor 1990; Verwitterung erhöht Freisetzungsrisiko massiv. Erforderlichkeit einer vor-Ort-Asbestanalyse ✅ Konsens Zwingend vor Abbruch; mikroskopische Bestätigung nach TRGS 519 erforderlich – keine Annahme ohne Probenahme. Zulässigkeit von Eigenleistung oder Laienabtrag ✅ Konsens Strengstens untersagt – nur zertifizierte Asbestsanierer nach TRGS 519 Anlage 2 dürfen tätig werden. Einsatz von Nassmethode allein ❌ Widerspruch GoogleAI nennt sie als hilfreich; DeepSeek und Qwen widerlegen dies eindeutig als unzureichend und gesetzeswidrig – KI-Konsens nach Vorsichtsprinzip: ❌ unzulässig. Abdeckung der Scheune und angrenzender Gebäude ⚠️ Abwägung Alle drei Modelle fordern Absperrung; DeepSeek und Qwen betonen „kontaminierter Bereich“, GoogleAI erwähnt dies nicht explizit – KI-Konsens: ⚠️ zwingende Isolierung unter Unterdruck. Dokumentationspflicht (Gefährdungsbeurteilung, Entsorgungsnachweis) ✅ Konsens Vollständige schriftliche Dokumentation aller Maßnahmen, inkl. Entsorgungsnachweis für Sondermüll, ist vorgeschrieben. 👉 Handlungsempfehlung: Keine Arbeiten beginnen, bevor ein nach TRGS 519 zertifizierter Sachkundiger vor Ort Asbest bestätigt, eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und ein Sanierungskonzept mit Einhausungsplan, Unterdruckkonzept und Entsorgungsprotokoll vorgelegt wurde.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Freisetzung von Asbestfasern bei mechanischem Abbruch Langfristige Gesundheitsgefährdung (Mesotheliom, Asbestose), hohe strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen 🔴 Risiko Unzureichende Absperrung der Scheune und des Wohnhauses Kontamination benachbarter Räume, mögliche Schadensersatzansprüche Dritter, erhöhte Sanierungskosten nachträglich 🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz, Bußgelder bis 50.000 €, Ausschluss der Versicherungsleistung bei Schadensfall 🔴 Risiko Fehlende Einhausung mit Unterdruckanlage Ungesteuerte Faserabgabe in Umgebungsluft, Gefährdung von Nachbarn, Verstöße gegen Immissionsschutzrecht 🔴 Risiko Unzulässige Eigenentsorgung oder Deponierung im Bauschutt Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 € Bußgeld gem. KrW-/AbfG, strafrechtliche Verfolgung möglich ✅ Chance Vor-Ort-Asbestanalyse und Sanierungskonzept Schafft rechtssichere Grundlage, dokumentierbare Risikominimierung, Grundlage für Versicherungsschutz ✅ Chance Einbindung eines TRGS-519-zertifizierten Unternehmens Vollständige Haftungsübernahme durch Fachfirma, Absicherung durch Sachversicherung, rechtskonforme Durchführung ✅ Chance Nachweis der vollständigen Entsorgung Rechtssicherheit für Grundbucheintrag, Vermeidung von Nachforderungen durch Behörden, Wertsteigerung des Objekts ✅ Chance Entfernung der gesamten kontaminierten Unterkonstruktion Zukunftssichere Sanierung ohne Rückstau-Risiko, Ausschluss von Nachkontamination bei späteren Umbauten ✅ Chance Koordinierte Sanierung mit Dachneuaufbau Kosteneinsparung durch Synergien (z.B. Gerüstnutzung), zügige Wiederbewohnbarkeit, bessere Planbarkeit Orientierungshilfen
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen zertifizierten Asbestsachverständigen nach TRGS 519 Anlage 2 für eine vor-Ort-Probenahme und mikroskopische Asbestbestätigung – keine Annahme auf Basis von Alter oder äußerem Eindruck.
- Gefährdungsbeurteilung einholen: Fordern Sie von diesem Sachverständigen eine schriftliche, vor Ort erstellte Gefährdungsbeurteilung und ein vollständiges Sanierungskonzept mit Einhausungsplan, Unterdruckkonzept und Entsorgungsnachweisvorlage.
- Rechtssicheren Anbieter auswählen: Beauftragen Sie ausschließlich ein nach TRGS 519 Anlage 2 zertifiziertes Asbestsanierungsunternehmen – prüfen Sie die Zertifikatsgültigkeit direkt bei der Zertifizierungsstelle (z. B. TÜV, Dekra, DVGW).
- Scheune sperren: Riegeln Sie die Scheune vollständig ab, entfernen Sie alle Zugänge und verbieten Sie das Betreten – auch für Haustiere – bis zur Abschlussmessung und schriftlichen Freigabe durch den Sachverständigen.
- Unterkonstruktion prüfen lassen: Vereinbaren Sie ausdrücklich, dass neben den Schindeln auch alle Dachlatten, Sparren, Bodenplatten und Wandflächen der Scheune auf Asbestkontamination untersucht und ggf. fachgerecht entsorgt werden.
- Entsorgungsnachweis sichern: Verlangen Sie von der Sanierungsfirma vor Abtransport der Abfälle den vollständigen Entsorgungsnachweis mit Angabe der Deponie, Abgabedatum und Entsorgungsnummer – speichern Sie diesen mindestens 30 Jahre.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Asbest
- Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit und Festigkeit wurde Asbest in der Vergangenheit häufig in Baumaterialien verwendet. Asbestfasern sind jedoch gesundheitsschädlich und können Krebs verursachen.
Verwandte Begriffe: Asbestose, Mesotheliom, Faserzement - Eternit
- Eternit ist ein Faserzementprodukt, das früher häufig Asbest enthielt. Heutige Eternitplatten sind asbestfrei. Alte Eternitdächer können jedoch noch Asbest enthalten.
Verwandte Begriffe: Faserzement, Asbestzement, Dachplatten - Dachlatten
- Dachlatten sind Holzleisten, die auf den Sparren befestigt werden und als Unterkonstruktion für die Dacheindeckung dienen. Sie tragen die Dachziegel oder -platten.
Verwandte Begriffe: Konterlattung, Sparren, Dacheindeckung - Unterdeckung
- Die Unterdeckung ist eine wasserdichte Schicht unter der Dacheindeckung, die das Eindringen von Wasser verhindert. Sie besteht in der Regel aus Folien oder Bitumenbahnen.
Verwandte Begriffe: Dampfsperre, Dampfbremse, Regensicherheit - Faserzement
- Faserzement ist ein Baustoff aus Zement, Wasser und Fasern (früher Asbest, heute meist organische oder mineralische Fasern). Er wird für Dachplatten, Fassadenplatten und andere Bauelemente verwendet.
Verwandte Begriffe: Eternit, Asbestzement, Zement - Atemschutzmaske FFP3
- Eine Atemschutzmaske FFP3 ist eine partikelfiltrierende Halbmaske, die vor festen und flüssigen Partikeln schützt. Sie ist erforderlich beim Umgang mit Asbest, um das Einatmen von Asbestfasern zu verhindern.
Verwandte Begriffe: Atemschutz, Staubmaske, Feinstaubmaske - Big Bags
- Big Bags sind große, flexible Säcke aus Kunststoffgewebe, die für den Transport und die Lagerung von Schüttgütern verwendet werden. Für die Entsorgung von Asbest müssen spezielle Big Bags verwendet werden, die staubdicht verschlossen werden können.
Verwandte Begriffe: Schüttgutsack, Asbestsack, Entsorgungssack
Häufige Fragen (FAQ)
- Was kostet die Asbestentsorgung eines Eternitdachs?
Die Kosten für die Asbestentsorgung eines Eternitdachs hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Daches, der Menge des Asbests und den regionalen Entsorgungspreisen. Ich empfehle, mehrere Angebote von zertifizierten Fachbetrieben einzuholen, um die Kosten zu vergleichen. Die Preise können stark variieren. - Darf ich ein Eternitdach selbst abdecken?
Nein, das Abdecken eines Eternitdachs mit Asbest ist in der Regel nur zertifizierten Fachbetrieben erlaubt. Dies liegt an den hohen Sicherheitsrisiken und den strengen Vorschriften für den Umgang mit Asbest. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. - Wie erkenne ich Asbest in Eternitplatten?
Asbest in Eternitplatten ist nicht immer leicht zu erkennen. Eine sichere Diagnose kann nur durch eine Materialprobe und eine anschließende Analyse im Labor erfolgen. Ich rate dringend davon ab, selbst Proben zu entnehmen, da dies zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen kann. - Welche Schutzkleidung ist beim Umgang mit Asbest erforderlich?
Beim Umgang mit Asbest ist eine spezielle Schutzkleidung erforderlich, um die Gesundheit zu schützen. Dazu gehören eine Atemschutzmaske (mindestens FFP3), ein Einweg-Schutzanzug, Handschuhe und gegebenenfalls eine Schutzbrille. Die Schutzkleidung muss nach Gebrauch fachgerecht entsorgt werden. - Was passiert, wenn ich Asbestfasern eingeatmet habe?
Asbestfasern können sich in der Lunge festsetzen und langfristig zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom führen. Wenn Sie Asbestfasern eingeatmet haben, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen und ihn über die Exposition informieren. - Gibt es eine Förderung für die Asbestsanierung?
In einigen Fällen gibt es Förderprogramme für die Asbestsanierung, entweder von staatlicher Seite oder von den Kommunen. Ich empfehle, sich bei der zuständigen Behörde oder einem Energieberater über mögliche Förderungen zu informieren. - Wie lange dauert eine Asbestsanierung?
Die Dauer einer Asbestsanierung hängt von der Größe des Daches und dem Umfang der Arbeiten ab. In der Regel dauert es mehrere Tage bis Wochen. Ein Fachbetrieb kann Ihnen eine genaue Einschätzung geben. - Was muss ich bei der Entsorgung von asbesthaltigen Materialien beachten?
Asbesthaltige Materialien müssen in speziellen Big Bags verpackt und auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden. Die Entsorgung muss von einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften genau einzuhalten.
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Eternitdach Abbau: TRGS 519 konforme Asbest-Entsorgung
so
Moin,
Abbau gem. TRGS 519. Analog dazu die Entsorgung.
Die Platten werden u.U. mit einem Bindemittel (kein Wasser!) eingesprüht. Die Konstruktion ebenfalls. Die Platten werden nicht zerschlagen oder sonst wie in der Art bearbeitet, dass Feinstaub entstehen kann.
Der Betrieb muss eine Zulassung gem. TRGS 519 haben.
MfG
Stefan Ibold -
TRGS 519: Zulassungspflicht für Asbest-Sanierung ab 100 m²
Im Prinzip
hat der Dachdecker recht. Wird die Sanierung gewerblich durchgeführt, braucht der Betrieb (Person) eine Zulassung nach TRGS 519; ab 100 m² muss die Sache 14 Tage vorher bei der Gewerbeaufsicht angemeldet werden.
Im übrigen gilt die TRGS 519 (anfeuchten, Bruch vermeiden) die Sie u.a. bei uns herunterladen können.
Der Asbest in Eternit ist fest gebunden; bei entsprechender Sorgfalt werden kaum lungengängige Fasern freigesetzt.
Gruß
M. Ackermann -
🔴 Asbest-Gefahr: Unterschätzte Risiken bei Eternitdächern!
Die Regel ist das aber nicht!
Hallo, Vielen Dank für die Antworten, wenn ich das allerdings so lese muss ich doch feststellen, das in der Regel hier etwas lockerer mit der Sache umgegangen wird. Ich habe bisher noch keinen Dachdecker mit Schutzausrüstung gesehen, und angefeuchtet wird in der Regel auch nicht. Mit dem Zerschlagen ist das auch so eine Sache, meistens werden die Platten doch mit dem Hammer abgeschlagen und nicht einzeln vorsichtig abgenommen, und dann stehen die Brüder noch mit der Kippe im Hals dabei.
Das habe ich hier in der Umgebung jedenfalls schon öfters beobachtet. Wie ist das mit der Zulassung. Hat die in der Regel nicht jeder Dachdeckerbetrieb? Jedenfalls arbeiten alle die ich kenne mit Asbest. Wenn die keine Zulassung haben, dürfen die dann überhaupt das Zeug abmachen?
MfG Peter Nickel -
⚠️ Asbest-Entsorgung: Gewerbeaufsicht kontrolliert TRGS 519!
Das Gewerbeaufsichtsamt würde sich freuen
wenn Ihnen das Arbeiten entgegen der Trgs 519 bekannt gemacht werden würde.
Die Zulassung setzt einen Lehrgang einer Person des Betriebes zum Erwerb der Sachkunde nach TRgs 519, Abbruch, Sanierungs oder Instandhaltungsarbeiten voraus.
Die persönliche Schutzausrüstung ist Pflicht. Der Atemschutz setzt eine Untersuchung nach G1.2 und G26 voraus. etc. etc. ... ich könnte noch einiges schreiben.. aber das würde zu weit führen.
Strafen bei Missachtung im Regelfall nicht unter 5000 € so viel ich weiß.
Das wichtigste: Das Arbeiten mit Asbestzementfasern muss wie oben schon erwähnt bei den entsprechenden Stellen mit einzuhaltender Frist angezeigt werden. Wenn Sie also einen mit der kIppe im Mund und dem Hammer inner Hand auf das Zeugs rumhauen sehen dann haben die sicherlich weder die Zulassung, geschweige denn überhaupt eine Ahnung auf welch schmalem rechtlichen Grat sie sich befinden. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Eternitdach Abbruch: Asbest-Entsorgung & TRGS 519
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den korrekten Abbruch und die Entsorgung von Eternitdächern, die Asbest enthalten können. Wichtig ist die Einhaltung der TRGS 519, die Zulassungspflicht für Betriebe und die korrekte Anmeldung bei der Gewerbeaufsicht. Die persönliche Schutzausrüstung ist bei Arbeiten mit Asbestzement Pflicht.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Asbest-Gefahr: Unterschätzte Risiken bei Eternitdächern! wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Vorschriften in der Praxis oft vernachlässigt wird, was ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt. Es ist entscheidend, auf die korrekte Ausführung der Arbeiten zu achten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag TRGS 519: Zulassungspflicht für Asbest-Sanierung ab 100 m² präzisiert, dass gewerbliche Sanierungen ab 100 m² Fläche 14 Tage vorher bei der Gewerbeaufsicht angemeldet werden müssen. Die TRGS 519 kann bei entsprechenden Stellen heruntergeladen werden.
🔴 Risiko: Die unsachgemäße Entfernung von Eternitdächern birgt erhebliche Gesundheitsrisiken durch freigesetzte Asbestfasern. Im Beitrag ⚠️ Asbest-Entsorgung: Gewerbeaufsicht kontrolliert TRGS 519! wird betont, dass die Gewerbeaufsicht bei Missachtung der TRGS 519 einschreiten wird. Die Zulassung nach TRGS 519 setzt einen Lehrgang voraus.
👉 Handlungsempfehlung: Bei der Sanierung eines Eternitdachs sollte unbedingt ein Fachbetrieb mit entsprechender Zulassung beauftragt werden. Vor Beginn der Arbeiten ist die Anmeldung bei der Gewerbeaufsicht zu prüfen. Die Einhaltung der TRGS 519 ist essentiell, um die Gesundheit der Arbeiter und der Umgebung zu schützen.
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