Außenwände und Fassaden
Nachbar erhöht sein Grundstück und benutzt unsere Garagenwand
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Bauzeichnung
Sie müssen dem Nachbarn die Bauzeichnung der Garage zur Verfügung stellen und der muß ihnen seine Baumaßnahme schriftlich mitteilen. Hier könnte das bedeuten, dass der Nachbar z. B. Winkelsteine bis Unterkante der Garagenfundamente setzen muß und er die Länge der Garage fachgerecht abdichten muß (z.B. Z-Winkel angebohrt und abgedichtet) da nun Wasser oberhalb der Horizontalsperre der Garagenwand eindringen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass ihre Garage jederzeit ohne Einfluss auf das Nachbargrundstück angebrochen werden kann. Von Vorteil wäre, wenn der Nachbar auf der gesamten Länge die Winkelsteine bis auf Frosttiefe setzt. Für Abweichungen braucht der Nachbar eine Firma die für eine ordnungsgemäße Ausführung haftet. Machen sie Fotos als Beweis. -
Fotos gemacht!
Ja, heute Abend war eine gute Gelegenheit. Es war bei dem Nachbar schon schwierig Einblick in seinem Bauplan zu bekommen. Er meinte, da wäre Urheberschutz drauf. Daraufhin habe ich mir den vom Bauamt schicken lassen. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich ihm die Wahl überlasse Winkelstützen zu setzen oder die Wand entsprechend DINA 18533 zu bearbeiten. -
Recht muss anzuwenden sein
"Da wir in Bremen wohnen und es in Bremen kein Nachbarschaftsrecht gibt, verweist BRemen auf das niedersächsische Nachbarschaftsrecht. [...] Bin ich nun im Recht,"Hallo Andreas, ob Du "im Recht bist", hängt vom Recht ab: wenn "Dein" Bundesland zur betreffenden Fallgestaltung keine eigene Rechtsgrundlage geschaffen hat, wirst Du eine solche wohl auf der Bundesebene suchen (und hoffentlich finden) müssen. D.h. schaue ins Baugesetzbuch oder ins BGBA, ob sich dort etwas passendes findet. "Kreativ salvatorisch" eine Vorschrift aus einem Nachbarbundesland auszuleihen, wird leider nicht rechtswirksam funktionieren. Ein örtlich zuständiges Gericht mag der Begründung der Vorschrift zwar folgen, ist an ihre Anwendung aber nicht gebunden. Ein "im Recht sein" im Sinne von "es für den Einzelfall anzuwenden nicht mehr erstreiten zu müssen, weil es bereits allgemein verbindlich wo stünde", bietet Dir die Vorschrift aus dem Nachbarbundesland also selbst dann nicht, wenn Dir der Verweis auf die Vorschrift von einer zuständigen Behörde gegeben wurde. Mangels Verbindlichkeit der Anwendung ist dies hier leider nur ein freundlicher Service, Dich auf eine Fundstelle einer geeigneten Begründung hinzuweisen. "Einklagen" wirst Du Deine Rechtsauffassung hier dennoch selbst müssen. Dann wird das zuständige Gericht sein Urteil wohl an der genannten Vorschrift anlehnen dürfen, aber "automatisch anwenden" kannst Du es leider nicht. Freundliche Grüsse vom Mittelrhein
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nicht ganz richtig
Im vorliegenden Fall gibt es keine Baugenehmigung und die ist auch nicht notwendig. Damit fällt jegliche Schutzbedürftigkeit aus Baugesetzen weg. Hier bedarf es der Rücksichtnahme und die Anwendung der allgemeinen Baukunst. Der Nachbar muß beweisen, dass er durch die Ausführung das Nachbarbauwerk schützt. Dazu muß er durch einen Fachmann ihnen die Maßnahme erläutern und durch Schnittzeichungen, DINA und geeignete Baustoffe diese Maßnahmen darlegen. Das schließt aus, dass die Maßnahmen durch Schwarzarbeiter ausgeführt werden und führt zur Übernahme von Sachmängel in der Ausführung und Beseitigung von Schäden an ihrem Bauwerk. Weiterhin sollten sie dem Nachbarn eine Beweissicherung vorschlagen, da gegraben und gerüttelt wird. Auch eine Garage ist ein Gebäude das zu schützen ist. -
fremde Garage als Winkelstein-Ersatz...
...ist "zu lässig"!Die unterbrochenen Winkelrandsteine würden mir selbst als Eigentümer nicht gefallen. Sieht doch ärmlich aus, als hätten die Winkelsteine nicht gereicht. Wenn diese Einfassungslinie unterbrochen ist, müssen dort Pflastersteine (anders) geschnitten werden.
Die Winkelsteine verhindern auch, dass Oberflächenwasser an Ihre Garage läuft!...also dann, wenn so wie bei Ihnen an die Randsteine angepflastert wird.
Die Erhöhung der Bauwerksabdichtungen gegen Erdberührung und gegen Spritzwasserschutz um 30cm nach DINA/ anerkannten Regeln der Technik durch den Erhöher sollte geschuldet sein.
Aber das scheint der Nachbar ja bei sich selbst nicht zu beachten?!
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Das alte Sechskantpflaster bis Rückenstütze ergänzen,
oder Grünstreifen mit Bodendecker-Rosen, und mit Stacheln zum Nachbar! -
Update - nun die Behörden eingeschaltet
Ein kleines Update: Am Samstag habe ich dem Bauherren einen Brief geschrieben und eine Kopie an die ausführende Firma geschickt. In diesem Brief verbiete ich dem Nachbarn, diese Maßnahme ohne Sicherung der Mauer vor mechanischen Einflüssen und Feuchtigkeit fortzusetzen und habe die entsprechenden Paragraphen hinzugefügt. Heute Morgen hat die Baufirma die Arbeiten unbeeindruckt fortgesetzt. Ein Foto, wie es nun aussieht habe ich hochgeladen. Man sieht, dass das an der Mauer herunterlaufende Wasser zum größten Teil zwischen die Mauer und der Mauersperre läuft und für Staunässe sorgt. Ich habe vorsichtshalber nun auch Fotos der Innenwand zur Beweissicherung aufgenommen. Nun habe ich das Bauamt eingeschaltet, die dem Außendienst der Bauaufsichtsbehörde die Sache weiterleitet. Mal sehen, was nun passiert. -
Mauersperre oder Geotextil-Vlies?
Beweis sichern Sie auch mal ein kleines Stück von dem Material, wenn irgendwo bei Ihnen ein Abschnitt rum liegt.Nichts abschneiden, sonst verklagt er Sie noch wegen Sachbeschädigung! Und in welche Richtung geht das Gefälle der Pflasterfläche?
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wer schreitet ein?
Es ist edel, den Nachbarn vor Schaden bewahren zu wollen, aber wer baut hat Obliegenheitspflichten die nicht einklagbar sind. Ohne den Nachweis eines Schadens (der in 10-15 Jahren eintritt) wird das nichts. Sie sollten auf den Rat eines versierten Anwaltes für Baurecht hören. Im Schadenfall wird man auch die Bauweise ihrer Garage unter die Lupe nehmen und jeden Fehler in Bauweise und Abdichtung ihnen anlasten. -
Bauaufsichtsbehörde, Fachanwältin und Gutachter eingeschaltet
Leider war gestern die Bauaufsichtsbehörde nicht erreichbar. Das gelang mir heute Morgen. Inzwischen habe ich aber eine Fachanwältin eingeschaltet und einen Gutachter beauftragt. Da das Kind inzwischen in den Brunnen gefallen ist und an meiner Garage wohl schon die Mauer feucht geworden ist kann ich mir auch Zeit lassen. Die nötigen Schritte sind jedenfalls eingeleitet. -
Bausünde oder normal?
Betrachtet euch mal die Fußgängerzonen: gepflastert bis zum Haus an alles bis zur Grundstücksgrenze, ohne jede Abdichtung. Da wird die Bauaufsicht sich nicht in einen privaten Streit einmischen und sich nicht selbst ein Bein stellen. Offensichtlich ist es normal auf Maßnahmen zu verzichten die sich Firmen der "Bauwerksabdichtung" selbst geschaffen hat. Ich denke das geht aus wie 15xx in Hornberg, nur wird hier Geld verbrannt. -
Ich drücke Ihnen den Daumen und bin sehr gespannt wie das aus geht!
Die Aufklärung wird ja mit den beiden beauftragten Beteiligten auch leider nicht ganz billig werden.