Poroton-Außenwand: Schlechte Steinqualität? Ursachen, Folgen & Ansprüche für Bauherren

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Poroton-Außenwand: Schlechte Steinqualität? Ursachen, Folgen & Ansprüche für Bauherren

Hallo, unser Einfamilienhaus wurde in PORIT (Gasbeton) erstellt. Schon kurz nach Baubeginn haben wir die schlechte Qualität der Steine bemängelt.
Fast jeder Stein hatte eine Ecke ab o.Ä.
Der Baustofflieferant hat es auch den Poritvertreter geschoben und andersrum. Nun haben wir genug und möchten einen Ausgleich für das schlechte Mauerwerk. Wieviel ist üblich, bzw. was kann ich als Ausgleich ansetzten.
Würde mich auch mal interessieren, ob anderen Bauherren auch schlechte Qualität von PORIT geliefert wurde.
  • Name:
  • bachrdo-2000
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige statische und bauphysikalische Prüfung der betroffenen Außenwand durch einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. DIBtAbk.-anerkannt oder VDB e. V.) – beschädigte Gasbetonsteine gefährden Tragfähigkeit, Wärmedämmung und Feuchteschutz.

    🔴 KRITISCH: Keine weitere Verarbeitung oder Verputz der betroffenen Wandabschnitte bis zur fachlichen Bewertung – beschädigte Steine können bei Verputzdruck nachgeben oder zu Wärmebrücken führen.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige, zeitlich nachvollziehbare Dokumentation aller Mängel (Fotos mit Datum, Baustellenprotokolle, Lieferpapiere, Verträge) – rechtliche Durchsetzbarkeit hängt von der Beweissicherung ab.

    ⚠️ WICHTIG: Klare Abgrenzung zwischen PORIT (Gasbeton) und Poroton (Hochlochziegel) – Verwechslung deutet auf fehlende fachliche Begleitung und birgt Risiken bei der Wahl der richtigen Prüf- und Sanierungsmaßnahmen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Qualität der Porotonsteine Ihrer Außenwand haben. Eine schlechte Steinqualität kann verschiedene Ursachen haben und zu Problemen führen. 🔴 Beschädigte Steine können die Stabilität der Wand beeinträchtigen und zu Wärmebrücken führen.

    Mögliche Ursachen für die schlechte Qualität sind:

    • Produktionsfehler: Fehlerhafte Produktion der Steine im Werk.
    • Transport- und Lagerungsschäden: Beschädigung der Steine beim Transport oder unsachgemäße Lagerung auf der Baustelle.
    • Verarbeitungsmängel: Fehlerhafte Verarbeitung der Steine beim Mauern.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Dokumentation: Fotografieren Sie alle beschädigten Steine und dokumentieren Sie die Mängel schriftlich.
    • Beweissicherung: Lassen Sie die Mängel von einem Bausachverständigen begutachten und ein Gutachten erstellen.
    • Mängelanzeige: Zeigen Sie die Mängel dem Baustofflieferanten und dem Bauunternehmen schriftlich an und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung.
    • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik der Wand von einem Fachmann überprüfen, um sicherzustellen, dass die Stabilität nicht beeinträchtigt ist. ?

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein Einfamilienhaus, das mit PORIT (Gasbeton) errichtet wurde. Der Bauherr bemängelt bereits kurz nach Baubeginn die schlechte Qualität der Steine, insbesondere abgebrochene Ecken und Kanten. Der Streit zwischen Baustofflieferant und Herstellervertreter deutet auf eine unklare Verantwortlichkeit hin. Der Bauherr sucht nun nach einem finanziellen Ausgleich für das mangelhafte Mauerwerk.

    ✅ Zustimmung: Die frühzeitige Dokumentation und Mängelrüge durch den Bauherrn ist korrekt und wichtig für die spätere Durchsetzung von Gewährleistungsanspruechen. Die Reklamation der Steinqualtät direkt nach Baubeginn ist fachlich nachvollziehbar, da beschädigte Steine die Statik und Wärmedämmung beeinträchtigen können.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen optischen Mängeln (abgebrochene Ecken) und funktionalen Mängeln (verminderte Tragfähigkeit, Wärmebrücken). Ein pauschaler "Ausgleich" ist nicht üblich. Stattdessen muss der konkrete Minderwert des Mauerwerks durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Der Bauherr sollte prüfen, ob die Mängelanzeige schriftlich und mit Fristsetzung zur Nachbesserung erfolgte.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Begutachtung des Mauerwerks. Dieser kann die tatsächliche Beeinträchtigung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit feststellen. Parallel dazu sollten Sie Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmer (nicht dem Lieferanten) schriftlich geltend machen. Ein finanzieller Ausgleich ist nur nachweisbar bei einem messbaren Minderwert oder wenn eine Nachbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Lassen Sie sich hierzu von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beraten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine gravierende Baustoffqualitätsmängel bei der Verwendung von PORIT-Gasbetonsteinen im Mauerwerk eines Einfamilienhauses, wobei bereits während der Bauphase massive Beschädigungen wie abgebrochene Ecken an nahezu allen Steinen festgestellt wurden.

    🔴 Gefahr: Mechanisch beschädigte Gasbetonsteine weisen erheblich reduzierte Druck- und Zugfestigkeit auf, was die statische Tragfähigkeit der Außenwand gefährdet – insbesondere bei Windlast, Erdbebenanfälligkeit oder späteren Anbauten.

    🔴 Gefahr: Beschädigte Steine erschweren eine dichte, wasserdichte und diffusionsoffene Vermauerung; dies begünstigt Feuchteeintrag, Frostschäden und langfristig Schimmelbildung im Mauerwerk oder hinter der Fassade.

    ⚠️ Korrektur: PORIT ist keine Marke für Poroton, sondern ein eigenständiger Hersteller von Gasbeton (Ytong, Siporex, PORIT sind unterschiedliche Systeme); die Verwechslung deutet auf mangelnde fachliche Begleitung während der Bauphase hin.

    ➕ Ergänzung: Ein Anspruch auf Ausgleich setzt nach § 633 BGBAbk. einen nachweisbaren Sachmangel voraus – hier ist eine bautechnische Dokumentation (Fotos, Baustellenprotokolle, Gutachten) zwingend erforderlich; reine subjektive Wahrnehmung reicht nicht aus.

    ➕ Ergänzung: Die Verantwortlichkeit ist mehrschichtig: Lieferant (§ 433 BGB), ausführender Bauunternehmer (§ 633 BGB) und ggf. Planer (bei fehlender Prüfung der Lieferung) können haften – eine Einzelfallprüfung durch einen Bausachverständigen ist unverzichtbar.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen (z. B. mit DIBt-Anerkennung oder Mitgliedschaft im VDB e. V.) für eine bauphysikalische und statische Bewertung der betroffenen Wandabschnitte – ohne dieses Gutachten sind rechtliche Ansprüche kaum durchsetzbar.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die dringende Notwendigkeit einer Begutachtung durch einen unabhängigen Bausachverständigen – mit Fokus auf Standsicherheit, Wärmedämmung und Feuchteschutz.
    • Alle bestätigen die rechtliche Relevanz einer schriftlichen, fristgebundenen Mängelanzeige gegenüber Bauunternehmer und/oder Lieferant.
    • Alle weisen auf die zwingende Beweissicherung durch Fotos, Dokumente und Protokolle hin.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI spricht pauschal von „Porotonsteinen“, ohne Differenzierung zu Gasbeton; DeepSeek und Qwen korrigieren dies explizit: Es handelt sich um PORIT-Gasbeton – nicht um Poroton. Qwen hebt die fehlende fachliche Begleitung als systemisches Risiko hervor; GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont die Unterscheidung zwischen optischen und funktionalen Mängeln sowie die Notwendigkeit einer Minderwertsermittlung statt pauschalem „Ausgleich“.
    • Qwen ergänzt die haftungsrechtliche Dreiteilung (Lieferant, Bauunternehmer, ggf. Planer) und verweist auf konkrete Normen (§ 633, § 433 BGB) sowie Qualifikationskriterien für Sachverständige (DIBt, VDB).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert im Fazit die Handlungsempfehlung als Frage („Lassen Sie die Statik … überprüfen, um sicherzustellen, dass die Stabilität nicht beeinträchtigt ist. ?“) – suggeriert Unsicherheit. DeepSeek und Qwen formulieren dies als klare, unverzügliche Pflichtmaßnahme („umgehend“, „unverzüglich“) mit konkreten Folgerisiken (Windlast, Frostschäden, Schimmel). Die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Die Bewertung von Qwen und DeepSeek ist vorrangig zu berücksichtigen: klare Trennung von PORIT/Gasbeton vs. Poroton, fachlich fundierte Mangelklassifizierung sowie haftungsrechtlich präzise Einordnung – GoogleAI liefert grundlegende Schritte, aber fehlt in der fachlichen Spezifizierung und Rechtsbindung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Statische SicherheitAlle drei KIs bestätigen: Beschädigte Gasbetonsteine gefährden die Tragfähigkeit – unverzügliche statische Prüfung durch zertifizierten Sachverständigen erforderlich.
    MaterialzuordnungGoogleAI verwechselt PORIT mit Poroton; DeepSeek und Qwen korrigieren dies eindeutig – entscheidend für fachgerechte Bewertung und Sanierung.
    MängeldokumentationEinheitlicher KI-Konsens: Fotodokumentation mit Datum, schriftliche Mängelanzeige mit Frist, Sammlung aller Liefer- und Bauprotokolle.
    Rechtliche Verantwortlichkeit⚠️GoogleAI nennt Lieferanten und Bauunternehmen; DeepSeek und Qwen ergänzen Planer-Haftung und benennen konkrete BGB-Paragraphen – Konsens: Mehrschichtige Haftung erfordert Einzelfallprüfung.
    Sanierungsoptionen⚠️GoogleAI und DeepSeek plädieren für Nachbesserung; Qwen betont zusätzlich die Risiken einer nachträglichen Verputzung bei beschädigten Steinen – Konsens: Keine Sanierung vor Gutachten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen DIBt-anerkannten oder VDB-zertifizierten Bausachverständigen für eine statische und bauphysikalische Begutachtung – dies ist die Voraussetzung für alle weiteren rechtlichen und technischen Schritte.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStatische Instabilität der AußenwandBei Windlast oder Erdbeben kann es zur Rissbildung oder lokaler Versagensgefahr kommen.
    🔴 RisikoFeuchteeintrag durch undichte FugenFrostschäden, Salzausblühungen, langfristig Schimmelbildung im Mauerwerk oder Innenraum.
    🔴 RisikoFehlende oder unzureichende BeweissicherungRechtliche Ansprüche scheitern mangels Nachweis – kein finanzieller Ausgleich oder Nachbesserung möglich.
    🔴 RisikoVerwechslung PORIT/Gasbeton mit PorotonFalsche Sanierungsmaßnahmen (z. B. ungeeigneter Mörtel, fehlende Dampfbremse), weitere Schäden.
    🔴 RisikoVerzögerung der MängelanzeigeAblauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre ab Abnahme); Ausschluss der Ansprüche.
    ✅ ChanceFrühzeitige DokumentationStärkt die Beweislage und beschleunigt die Durchsetzung von Ansprüchen.
    ✅ ChanceUnabhängiges SachverständigengutachtenSchafft klare Grundlage für Verhandlungen mit Lieferant/Bauunternehmer – oft ohne Klage lösbar.
    ✅ ChanceHaftung mehrerer BeteiligterErhöht die Erfolgschancen für einen Ausgleich – auch bei Verweigerung eines Beteiligten kann ein anderer haften.
    ✅ ChanceSanierung im RohbauzustandVollständiger Austausch möglich – geringere Folgekosten als spätere Einzelmaßnahmen nach Verputz oder Dämmung.
    ✅ ChanceFachliche Aufklärung während des ProzessesVerbessert die Bauherrenkompetenz für zukünftige Projekte – vermeidbare Fehler werden transparent.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige statische Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen DIBt-anerkannten oder VDB-zertifizierten Bausachverständigen für eine bauphysikalische und statische Bewertung der betroffenen Wandabschnitte.
    2. Alle Mängel dokumentieren: Fotografieren Sie jeden beschädigten Stein mit klar erkennbarem Datum (z. B. über Handy-Datumseinstellung), notieren Sie Lage, Anzahl und Art der Schäden in einem Baustellenprotokoll.
    3. Mängelanzeige verschicken: Erstellen Sie eine schriftliche, fristgebundene Mängelanzeige an den Bauunternehmer (nicht nur an den Lieferanten!) mit Fristsetzung zur Nachbesserung – versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Verträge, Lieferpapiere (Lieferscheine mit PORIT-Angabe), Rechnungen, Baupläne und alle Korrespondenzen mit Baustofflieferant und Herstellervertreter.
    5. Fachanwalt für Baurecht konsultieren: Vereinbaren Sie einen Ersttermin mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – bringen Sie alle Dokumente und das Sachverständigengutachten mit.
    6. Keine Verputz- oder Dämmarbeiten an der Wand: Unterbrechen Sie alle weiteren Arbeiten an den betroffenen Wandabschnitten, bis das Gutachten vorliegt und die Sanierungsmethode festgelegt ist.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Poroton
    Poroton ist ein Mauerziegel mit hoher Wärmedämmung. Er wird aus Ton hergestellt und mit Luftporen versehen, um die Wärmeleitfähigkeit zu reduzieren. Verwandte Begriffe: Ziegel, Mauerwerk, Wärmedämmung.
    Mauerwerk
    Mauerwerk ist eine Konstruktion aus Steinen, die durch Mörtel verbunden sind. Es dient zur Errichtung von Wänden und anderen Bauteilen. Verwandte Begriffe: Ziegel, Beton, Naturstein.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand des Bauwerks. Er kann die Gebrauchstauglichkeit, die Sicherheit oder die Ästhetik beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Schadensersatz.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers oder Baustofflieferanten, für Mängel am Bauwerk oder an den gelieferten Baustoffen einzustehen. Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangel, Schadensersatz.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist ein finanzieller Ausgleich für Schäden, die durch einen Baumangel entstanden sind. Er soll den Geschädigten so stellen, als ob der Mangel nicht aufgetreten wäre. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Minderung, Rücktritt.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Bauwesens. Er kann Baumängel begutachten, deren Ursachen feststellen und die Kosten für die Beseitigung schätzen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Experte.
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Bauunternehmer oder Baustofflieferanten, in der die Mängel beschrieben und eine Frist zur Beseitigung gesetzt wird. Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Reklamation.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Folgen kann eine schlechte Steinqualität haben?
      Schlechte Steinqualität kann zu einer verminderten Stabilität der Wand führen. Dies kann Risse im Mauerwerk, Wärmebrücken und Feuchtigkeitsschäden verursachen. Im schlimmsten Fall kann die Tragfähigkeit der Wand beeinträchtigt werden.
    2. Welche Ansprüche habe ich als Bauherr bei Baumängeln?
      Als Bauherr haben Sie bei Baumängeln Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. der Mangel muss beseitigt werden. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Unter Umständen haben Sie auch Anspruch auf Schadensersatz.
    3. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist bei Baumängeln?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    4. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel begutachten und deren Ursachen feststellen kann. Er kann auch die Kosten für die Beseitigung der Mängel schätzen.
    5. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Bauunternehmer oder Baustofflieferanten, in der die Mängel beschrieben und eine Frist zur Beseitigung gesetzt wird.
    6. Was bedeutet Nacherfüllung?
      Nacherfüllung bedeutet, dass der Bauunternehmer oder Baustofflieferant verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen. Dies kann durch Reparatur oder Austausch der mangelhaften Sache erfolgen.
    7. Kann ich bei Baumängeln vom Vertrag zurücktreten?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn der Mangel erheblich ist und die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist.
    8. Was ist Schadensersatz?
      Schadensersatz ist ein finanzieller Ausgleich für Schäden, die durch den Baumangel entstanden sind. Dies können z.B. Kosten für die Beseitigung des Mangels oder Mietausfälle sein.

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