Mauerwerk Abrechnung: Abzug von Öffnungen – Welche Größe gilt laut VOB?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Mauerwerk gemäß VOB, insbesondere den Abzug von Öffnungen. Die VOB-Regelungen haben sich im Laufe der Zeit geändert, was zu Unklarheiten führen kann. Entscheidend sind die im LV bzw. Angebot vereinbarten Abrechnungsmodalitäten. Bei Unstimmigkeiten sollte der Bauunternehmer die aktuelle VOB-Fassung vorlegen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Mauerwerk Abrechnung: Abzug von Öffnungen – Welche Größe gilt laut VOB?

Hallo, Ich habe eine Frage zur Abrechnung des Mauerwerks: In meiner VOBAbk. (von 1992) steht, dass Öffnungen im 11,5er Innenmauerwerk ab einer Größe von 1 m² und im 24er ab Raummaß von 0,25 m³ vom Volumen abgezogen werden. Unser Bauunternehmer sagt, das hätte sich geändert und hat die Flächen/Massen der Öffnungen in seiner Rechnung nicht abgezogen! Wer hat Recht?
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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

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    GoogleAI-Analyse: Mauerwerk: Öffnungsabzug nach VOBAbk. – Aktuelle Regelung?

    Ich verstehe, dass Sie Unklarheiten bezüglich der Abrechnung von Mauerwerk und dem Abzug von Öffnungen haben. Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist hier maßgeblich.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Abrechnung kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Es ist wichtig, die korrekten Grundlagen zu kennen.

    Die VOB von 1992, auf die Sie sich beziehen, ist möglicherweise nicht mehr die aktuellste Fassung. Die aktuellen VOB-Bestimmungen können sich von älteren Versionen unterscheiden. Es ist entscheidend, die aktuell gültige VOB/C heranzuziehen, insbesondere die ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) DINAbk. 18330 für Mauerarbeiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Abrechnung des Bauunternehmers mit den aktuellen VOB-Bestimmungen. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren, um die Abrechnung prüfen zu lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Vertragsbedingungen). Die VOB soll faire Vertragsbedingungen und eine einheitliche Auslegung von Bauverträgen gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: ATV, DIN 18330, Bauvertrag
    ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
    Die ATV ist Teil der VOB/C und enthält detaillierte technische Regelungen für die Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen. Jede ATV bezieht sich auf eine bestimmte Bauleistung, z.B. Mauerarbeiten (DIN 18330).
    Verwandte Begriffe: VOB, DIN-Normen, Baubeschreibung
    DIN 18330 (Mauerarbeiten)
    DIN 18330 ist die ATV für Mauerarbeiten und regelt die technischen Anforderungen und die Abrechnung von Mauerwerksleistungen. Sie legt unter anderem fest, wie Öffnungen im Mauerwerk bei der Abrechnung zu berücksichtigen sind.
    Verwandte Begriffe: VOB/C, ATV, Mauerwerk
    Mauerwerk
    Mauerwerk ist ein Bauteil, das aus Steinen (z.B. Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton) und Mörtel besteht. Es dient zur Errichtung von Wänden und anderen tragenden oder raumabschließenden Bauteilen.
    Verwandte Begriffe: Ziegel, Mörtel, Wand
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die Zusammenstellung aller erbrachten Leistungen und deren Kosten. Im Bauwesen erfolgt die Abrechnung in der Regel auf Grundlage der VOB und der vertraglichen Vereinbarungen.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Rechnung, Baukosten
    Öffnungen
    Öffnungen im Mauerwerk sind Aussparungen für Fenster, Türen oder andere Durchlässe. Bei der Abrechnung von Mauerwerksarbeiten müssen diese Öffnungen berücksichtigt und gegebenenfalls vom Gesamtvolumen abgezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Fenster, Tür, Aussparung
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungen durchführt. Er kann bei Streitigkeiten über Bauleistungen oder Abrechnungen hinzugezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche VOB ist für die Abrechnung von Mauerwerk maßgeblich?
      Für die Abrechnung von Mauerwerk ist die aktuell gültige VOB/C, insbesondere die ATV DIN 18330 für Mauerarbeiten, maßgeblich. Diese Norm legt fest, wie Mauerwerksarbeiten abgerechnet werden und welche Regeln für den Abzug von Öffnungen gelten.
    2. Ab welcher Größe müssen Öffnungen im Mauerwerk abgezogen werden?
      Die genauen Maße, ab denen Öffnungen abgezogen werden müssen, sind in der VOB/C DIN 18330 definiert. Diese können je nach Mauerwerksart und -dicke variieren. Es ist wichtig, die aktuellen Bestimmungen zu prüfen, da diese sich im Laufe der Zeit ändern können.
    3. Was ist, wenn die VOB-Bestimmungen von den Angaben des Bauunternehmers abweichen?
      Wenn die VOB-Bestimmungen von den Angaben des Bauunternehmers abweichen, sollten Sie dies hinterfragen und auf die Einhaltung der VOB bestehen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt für Baurecht hinzuzuziehen, um Ihre Rechte zu wahren.
    4. Wie finde ich die aktuell gültige VOB?
      Die aktuell gültige VOB kann über den Beuth Verlag bezogen werden. Es ist wichtig, die vollständige VOB/C inklusive aller relevanten ATV-Bestimmungen einzusehen.
    5. Was tun, wenn der Bauunternehmer eine ältere VOB-Version verwendet?
      Wenn der Bauunternehmer eine ältere VOB-Version verwendet, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass die aktuell gültige Version maßgeblich ist. Klären Sie die Differenzen und bestehen Sie auf einer Abrechnung gemäß den aktuellen Bestimmungen.
    6. Kann ich die Abrechnung selbst prüfen?
      Grundsätzlich können Sie die Abrechnung selbst prüfen, indem Sie die VOB/C DIN 18330 einsehen und die abgerechneten Leistungen mit den erbrachten Leistungen vergleichen. Bei komplexen Sachverhalten oder Unklarheiten ist es jedoch ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    7. Was bedeutet ATV in Bezug auf die VOB?
      ATV steht für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie sind Bestandteil der VOB/C und enthalten detaillierte technische Regelungen für die Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen.
    8. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger bei Abrechnungsfragen?
      Ein Bausachverständiger kann die Abrechnung des Bauunternehmers prüfen, die Einhaltung der VOB-Bestimmungen beurteilen und bei Unklarheiten oder Streitigkeiten eine unabhängige Expertise liefern. Dies kann helfen, Fehler in der Abrechnung aufzudecken und eine faire Lösung zu finden.

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  2. VOB-Kopie anfordern! – Nachweis für Mauerwerk Abrechnung

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    schwarz auf weiß
    Liebe Silke, na dann soll er Ihnen doch freudlicherweise diese neue Seite der VOBAbk. kopieren und zeigen, das wäre ja nicht zu viel verlangt. Viele Grüße
  3. Mauerwerk Abrechnung: VOB 2000 – Öffnungsabzug vs. Zulage

    Abzug  -  Zulage?!
    Nach VOBAbk. 2000: Bei Flächenmaß Öffnungen über 2,5 m² Einzelgröße, bei Raummaß Öffnungen über 0,5 m³ Einzelgröße. Herstellen von Öffnungen sind aber keine Nebenleistungen, so eine Zulage für das Anlegen von Öffnungen abzurechnen ist. Daher wird manchmal aus Gründen der einfacheren Abrechnung ein "Durchmessen vereinbart". maßgebend wäre für mich die Abrechnungsart, die im LVAbk. bzw. im Angebot angegeben wurde.
  4. VOB-Kenntnisse: Abrechnung von Mauerwerk – Wissenslücken schließen

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    VOB
    lesen und verstehen - ist wichtig für den Baulaien und Baufachmann. Offensichtlich ist da eine Wissenslücke, ohne das ich mich als "Besserwisser" verstehe oder aufspielen will. Die VOBAbk. hat sich zum Zwecke der Vereinfachung der Abrechnung etwas geändert. Das Silke bereits die VOB in Kopie erhalten haben muss, ergibt sich aus der Rechtsprechung bezüglich der Grundlagen eines VOB-Vertrages. Ansonsten gilt der VOB-Vertrag eventuell nicht - mit all seinen Konsequenzen!
    Der Bauunternehmer hat Recht, sofern ein VOB-Vertrag rechtskräftig vereinbart ist.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

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    Mauerwerk Abrechnung: VOBAbk.-konforme AbzAbk.üge bei Öffnungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Mauerwerk gemäß VOB, insbesondere den Abzug von Öffnungen. Die VOB-Regelungen haben sich im Laufe der Zeit geändert, was zu Unklarheiten führen kann. Entscheidend sind die im LVAbk. bzw. Angebot vereinbarten Abrechnungsmodalitäten. Bei Unstimmigkeiten sollte der Bauunternehmer die aktuelle VOB-Fassung vorlegen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Mauerwerk Abrechnung: VOB 2000 – Öffnungsabzug vs. Zulage gelten nach VOB 2000 andere Maße für den Abzug von Öffnungen (Flächenmaß über 2,5 m², Raummaß über 0,5 m³). Es ist wichtig, die jeweils gültige VOB-Fassung zu berücksichtigen.

    ✅ Zusatzinfo: Das Herstellen von Öffnungen ist keine Nebenleistung, daher kann eine Zulage für das Anlegen von Öffnungen abgerechnet werden. Dies kann zu einer vereinfachten Abrechnung durch "Durchmessen" führen, wie im Beitrag Mauerwerk Abrechnung: VOB 2000 – Öffnungsabzug vs. Zulage erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Abrechnungsmodalitäten im Vorfeld mit dem Bauunternehmer und bestehen Sie auf der Vorlage der aktuellen VOB-Fassung, wie im Beitrag VOB-Kopie anfordern! – Nachweis für Mauerwerk Abrechnung empfohlen wird. Überprüfen Sie, ob die Rechnung die vereinbarten Abzüge für Öffnungen korrekt berücksichtigt.

    Die VOB regelt die Abrechnung von Bauleistungen und dient als Grundlage für Bauverträge. Eine korrekte Abrechnung von Mauerwerk ist essenziell, um Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmern zu vermeiden. Die Kenntnis der aktuellen VOB-Bestimmungen ist sowohl für Bauherren als auch für Bauunternehmer von großer Bedeutung, wie im Beitrag VOB-Kenntnisse: Abrechnung von Mauerwerk – Wissenslücken schließen betont wird.

    Die Abrechnung von Mauerwerk kann komplex sein, insbesondere wenn es um den Abzug von Öffnungen geht. Die VOB bietet hier klare Richtlinien, die jedoch interpretationsbedürftig sein können. Eine transparente Kommunikation zwischen Bauherr und Bauunternehmer ist daher unerlässlich, um eine faire und korrekte Abrechnung sicherzustellen. Die im Thread diskutierten Aspekte der Mauerwerk Abrechnung, VOB und Öffnungsabzug sind für alle am Bau Beteiligten relevant.

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