Haustür zu klein: Wer ist verantwortlich? Durchgangsbreite, Maße & rechtliche Aspekte
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Haustür zu klein: Wer ist verantwortlich? Durchgangsbreite, Maße & rechtliche Aspekte

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Habe mir beim Schreiner für meinen Neubau eine Haustüre bestellt. Bei der Bestellung habe ich darauf hingewiesen das ich eine Durchgangsbreite von 1 Meter haben will. Die Größe der Seitenteile spielte für mich dabei keine Rolle. Mir war wichtig das ich 1 m Durchgang habe und sonst nix.
So jetzt kommt es, als die Tür bei mir ankam und eingebaut wurde stellte ich fest, dass es kein Meter Durchgang ist, sondern nur 82 cm. Der Schreiner sagte mir das bei Haustüren immer das Stockmaß angegeben würde und niemals das Durchgangsmaß.
Als ich zu Hause dann im Angebot nachgeschaut hatte Stand da wirklich 98 cm x 221 cm. das ist angeblich das Stockmaß
Mir stellt sich nun die Frage wer hat Recht?
Ist die Tür falsch oder richtig?
Was sagt die DINAbk. bzw. die anerkannten Regeln der Technik darüber wie die Angaben von Türen sein müssen.
Danke
im Voraus
Florian
  • Name:
  • Happybikers
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie eine Haustür bestellt haben, bei der die Durchgangsbreite nicht Ihren Anforderungen entspricht. Da Sie dem Schreiner die gewünschte Durchgangsbreite von 1 Meter mitgeteilt haben, ist dies ein wichtiger Aspekt.

    Rechtliche Situation: Grundsätzlich ist der Schreiner verpflichtet, die bestellte Leistung (Haustür mit der vereinbarten Durchgangsbreite) zu erbringen. Weicht die gelieferte Tür von der Bestellung ab, liegt ein Mangel vor.

    Was Sie tun können:

    • Mangelrüge: Setzen Sie den Schreiner schriftlich über den Mangel in Kenntnis (am besten per Einschreiben mit Rückschein).
    • Nacherfüllung: Fordern Sie den Schreiner auf, den Mangel zu beheben, d.h. entweder die Tür entsprechend anzupassen oder eine neue Tür mit der korrekten Durchgangsbreite zu liefern.
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Schreiner eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.
    • Rechtsbeistand: Wenn der Schreiner die Nacherfüllung verweigert oder die Frist verstreicht, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.

    Normen und Richtlinien: Die DINAbk. 18065 regelt Türöffnungen und Durchgangsbreiten. Es ist wichtig zu prüfen, ob die gelieferte Tür diesen Normen entspricht, insbesondere wenn es um Barrierefreiheit geht.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Maße) und kontaktieren Sie den Schreiner umgehend schriftlich. Klären Sie, ob die Abweichung auf einem Fehler in der Bestellung oder in der Ausführung beruht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Durchgangsbreite
    Die Durchgangsbreite ist das freie Maß einer Türöffnung, das für den Durchgang von Personen und Gegenständen zur Verfügung steht. Sie wird zwischen den Türblättern im geöffneten Zustand gemessen. Eine ausreichende Durchgangsbreite ist wichtig für Barrierefreiheit und Komfort.
    Verwandte Begriffe: Türöffnung, Türbreite, lichte Breite.
    Mangelrüge
    Die Mangelrüge ist eine formelle Beanstandung einer fehlerhaften Leistung durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer. Sie muss den Mangel genau beschreiben und eine Frist zur Behebung setzen. Die Mangelrüge ist Voraussetzung für weitere Gewährleistungsansprüche.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Sachmangel.
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung eines Mangels an der erbrachten Leistung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat die Wahl, ob er den Mangel beseitigt oder eine neue, mangelfreie Leistung erbringt.
    Verwandte Begriffe: Mangelrüge, Gewährleistung, Reparatur.
    DIN 18065
    Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an Türöffnungen und Durchgangsbreiten festlegt. Sie dient als Grundlage für die Planung und Ausführung von Türen in Gebäuden und berücksichtigt Aspekte wie Barrierefreiheit und Sicherheit.
    Verwandte Begriffe: Türnorm, Barrierefreiheit, Türabmessungen.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung.
    Verwandte Begriffe: Mangelrüge, Nacherfüllung, Garantie.
    Schreiner
    Ein Schreiner ist ein Handwerker, der Holz bearbeitet und daraus Möbel, Türen, Fenster und andere Bauelemente herstellt. Schreinerarbeiten erfordern Präzision und Fachkenntnisse im Umgang mit Holz und verschiedenen Werkzeugen.
    Verwandte Begriffe: Tischler, Handwerker, Holzbearbeitung.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es beinhaltet sowohl das öffentliche Baurecht (z.B. Bauordnungen der Länder) als auch das private Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht). Das Baurecht dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Rechte der Bauherren und Nachbarn.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Werkvertrag, Baugenehmigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Normen regeln die Durchgangsbreite von Türen?
      Die DIN 18065 regelt Türöffnungen und Durchgangsbreiten. Diese Norm ist besonders relevant, wenn es um Barrierefreiheit geht. Die Norm legt fest, welche Mindestmaße für Türen in verschiedenen Gebäudetypen gelten, um eine komfortable und sichere Nutzung zu gewährleisten.
    2. Was ist eine Mangelrüge?
      Eine Mangelrüge ist eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der Sie den Mangel an der erbrachten Leistung (z.B. die zu kleine Haustür) beanstanden. Sie sollten den Mangel genau beschreiben und dem Handwerker eine Frist zur Behebung setzen. Die Mangelrüge dient als Grundlage für weitere rechtliche Schritte, falls der Handwerker den Mangel nicht behebt.
    3. Was bedeutet Nacherfüllung?
      Nacherfüllung bedeutet, dass der Handwerker verpflichtet ist, den mangelhaften Zustand zu beseitigen. Im Falle einer zu kleinen Haustür kann dies bedeuten, dass der Handwerker die Tür anpasst oder eine neue, passende Tür liefert. Sie haben als Auftraggeber das Recht auf Nacherfüllung, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten.
    4. Welche Rechte habe ich, wenn der Schreiner die Nacherfüllung verweigert?
      Wenn der Schreiner die Nacherfüllung verweigert oder die gesetzte Frist verstreicht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Schreiner in Rechnung stellen. Alternativ können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Es ist ratsam, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Garantiebedingungen können variieren und sind im Garantieschein festgelegt.
    6. Wie dokumentiere ich den Mangel richtig?
      Dokumentieren Sie den Mangel so detailliert wie möglich. Machen Sie Fotos von der zu kleinen Tür und messen Sie die Durchgangsbreite. Notieren Sie sich alle relevanten Daten, wie z.B. das Datum der Bestellung, das Datum der Lieferung und die vereinbarte Durchgangsbreite. Diese Dokumentation dient als Beweismittel, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
    7. Was ist bei einer Bestellung nach Maß zu beachten?
      Bei einer Bestellung nach Maß ist es besonders wichtig, die Anforderungen und Maße genau zu definieren und schriftlich festzuhalten. Klären Sie alle Details mit dem Handwerker ab und lassen Sie sich die Maße bestätigen. So vermeiden Sie Missverständnisse und stellen sicher, dass die bestellte Leistung Ihren Vorstellungen entspricht.
    8. Kann ich Schadenersatz fordern?
      Unter Umständen können Sie Schadenersatz fordern, wenn Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund der zu kleinen Tür zusätzliche Kosten für Umbaumaßnahmen haben. Der Schadenersatz muss jedoch nachgewiesen werden.

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      Worauf Sie bei der Abnahme achten müssen.
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    OT: Wenn ich so ein Scheiß lese bin ich mit jedem Tag glücklicher ... 🙂 )
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    Ich habe es grad schon mal gesagt ...
    Planung spielt die erste Geige im Streichkonzert.
    ;-((.
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    Moment ...
    Moment wenn beide dieselbe Sprache sprechen, da haste recht Ralf. Aber hier will ein Laie mitspielen, der nicht weiß was was heißt. Und jetzt sollen wir ihm aus der Bredouille helfen ...
  5. Baumängel durch fehlende Planung: Die Folgen im Jammertal

    Sach ich doch ...
    Planung wurde gestrichen, dass sind die Folgen und nun ist Jammertal.
    Oder wie hieß das früher in der Werbung: Vielleicht hätte er jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt.
  6. Einigkeit bei Haustür-Problemen: Planung ist entscheidend!

    Jepp! ...
    Jepp! und das mit Ausrufezeichen! Ich sehe, wir sind uns wieder einig ... 🙂 )
  7. Gibt es hier außer blöden Antworten ...

    auch was sinnvolles?
  8. Haustür-Bestellung: Durchgangsbreite nachweisen – So geht's!

    Lassen
    Sie sich vom Schreiner nicht ins Bockshorn jagen. Wenn Sie eindeutig/zweifelsfrei und nachweisbar 1,0 m Durchgangsbreite verlangt/bestellt haben, dann ist es seine Sache, die Tür so anzufertigen, dass diese Breite verbleibt. Gibt's was schriftliches? Auftrag/Auftragsbestätigung mit Skizze etc.
    • Name:
    • M.P.
  9. Außenmaße bei Fenstern: Standard im Fensterbau – Info für Laien

    Also, wenn ich wieder mal ein Fenster austausche
    geb' ich immer das Außenmaß an 😉
    & ich denke das ist überall so, alldieweil die Bestellforulare dementsprechend ausgebildet sind ...
    > Bei der Bestellung habe ich darauf hingewiesen das ich eine Durchgangsbreite von 1 Meter haben will
    keine Zeugen, und
    > Als ich zu Hause dann im Angebot nachgeschaut hatte Stand da wirklich 98 cm x 221 cm
    Angebot nicht durchgelesen
    = keine Chance.
    teuer, teuer, so 'ne Holztür vom örtlichen "Schreiner, so kann's keiner" -besonders wenn sie einem nicht in den Kram passt 😉
    Vielleicht kann er  -  natürlich gg. Aufpreis  -  das Seitenteil so ändern, dass es ebenfalls zu öffnen ist
    = so 'ne Art 2flg. Türe.
  10. Haustür zu klein: Laienfalle und mögliche Lösungen

    Eine typische Laienfalle
    Aber was nun, falls Sie Ihren Standpunkt nicht durch Beweise absichern können? Können Sie mit den 82 cm nicht leben? Soll es rollstuhlgerecht sein? Wenn ja, dann muss eine andere Tür rein. Vielleicht bekommen Sie die wenigstens zum Kulanzpreis.
  11. Schreiner vor Ort: Vermeidung von Missverständnissen beim Einbau

    Bei mir ...
    kommt der Schreiner persönlich vorbei, misst, baut, kommt wieder und baut ein. Da gehen wir beide allen Missverständnissen aus dem Weg ...
  12. Kundenwunsch als Basis: Einbaumaße bei Schwedentüren

    Kundenwunsch als Ausgangsdatum
    Mal ein Beispiel aus meiner Praxis: Bei den Schwedentüren kann man zwischen schwedischen (metrischen) und deutschen Normmaßen wählen. Da ist dann klar, dass die gewünschten Maße als Einbaumaße im Grundriss stehen müssen (als Zahlen), und der ist Vertragsbestandteil sowohl zwischen dem Bauherren und uns als auch zwischen uns und dem Haushersteller. Wir hatten mal den Fall, dass ein Bauherr in der Haustür Durchgang für einen Rollstuhl benötigte. Ich bestellte die Tür entsprechend breiter. Was passierte? Es kam ein Standardmaß. Da das eindeutig der Fehler des Türenherstellers war, lieferte er aber sofort passenden Ersatz, und die Standardtür konnte ich behalten, da sich der Rücktransport nicht lohnte.
    Aber die Ausgangslage war dabei eindeutig, es konnte niemand etwas behaupten, was nicht vertraglich dokumentiert gewesen wäre.
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Haustür zu klein: Verantwortlichkeit, Maße und Baurecht

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine zu klein gelieferte Haustür. Verantwortlichkeit liegt beim Schreiner, wenn die Durchgangsbreite von 1 Meter nachweislich bestellt wurde. Fehlende Planung und unklare Kommunikation sind Hauptursachen für das Problem. Eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Skizze ist entscheidend. Im schlimmsten Fall muss die Tür ausgetauscht werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Haustür-Bestellung: Durchgangsbreite nachweisen – So geht's! betont, ist die Nachweisbarkeit der Bestellung entscheidend. Ohne schriftliche Vereinbarung wird es schwierig, den Mangel geltend zu machen.

    ✅ Zusatzinfo: Die korrekte Angabe von Maßen ist essentiell, wie im Beitrag Außenmaße bei Fenstern: Standard im Fensterbau – Info für Laien erläutert wird. Missverständnisse entstehen oft durch unterschiedliche Maßangaben (z.B. Außenmaß vs. Durchgangsmaß).

    🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie vor der Bestellung alle Details schriftlich ab, idealerweise mit einer Skizze. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Schreiner vor Ort: Vermeidung von Missverständnissen beim Einbau, um Fehler zu vermeiden. Bei Unsicherheiten sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Auftragsbestätigung genau. Falls die bestellte Durchgangsbreite nicht eingehalten wurde, setzen Sie sich umgehend mit dem Schreiner in Verbindung. Der Beitrag Haustür zu klein: Laienfalle und mögliche Lösungen gibt Aufschluss über mögliche Vorgehensweisen.

    Die Diskussion zeigt, wie wichtig eine detaillierte Planung und klare Kommunikation im Neubau sind, um Baumängel und teure Fehlbestellungen zu vermeiden. Die Einhaltung von DINAbk.-Normen und Baurecht ist dabei unerlässlich. Fachbegriffe wie Durchgangsmaß und Stockmaß sollten bekannt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

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