Aufhebung der Honorarvereinbarung bezüglich Bauvoranfrage
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Aufhebung der Honorarvereinbarung bezüglich Bauvoranfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im April 2009 einen Architekten mit der Erstellung und Einreichung einer Bauvoranfrage zwecks Eigenheimbau (Deutschland/Sachsen) beauftragt. Dazu gibt es eine Honorarvereinbarung. Im Oktober 2009 haben wir uns bei ihm zum Stand der Dinge erkundigen wollen. Plötzlch waren keine Unterlagen mehr vorhanden. Es wurde ein neuer Anlauf gestartet. Als wir im März 2010 erneut bei Architekten um Auskunft baten, wurden wir mit Rückruf seinerseits vertröstet. Im April nun hat mein Lebensgefährte im zuständigen Bauamt angerufen und musste erfahren, dass dort keine Unterlagen von uns eingegangen sind. Auch der Architekt war niemandem bekannt. Nun unsere Frage: Wie können wir diese Verbindung bzw. Vereinbarung lösen oder aufheben?
Vielen Dank für Ihr Bemühen
Fam. Koch
  • Name:
  • Koch
  1. Im Prinzip ...

    jederzeit durch eine Kündigung. Dann kann es aber sein, dass Sie das Honorar bezahlen müssen.
    Wenn Sie da kostenfrei rauswollen, bleibt nur, ihm eine angemessene, kurze Frist vo 14 Tagen zu setzen (er sollte ja weitestgehend fertig sein ;-)), Ihnen die Unterlagen zur Unterschrift vorzulegen.
    An sonsten würden Sie den Vertrag kündigen.
    Die genaue Formulierung am besten von einem Baurechtsanwalt machen lassen. Kost zwar auch ein paar €, aber besser die jetzt, als später viele €.

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