Bauträger weist Mängelanzeige zurück
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauträger weist Mängelanzeige zurück
Hallo,
wir haben vor einem Jahr unsere ETW bezogen. Vor 2 Monaten fiel eine Fliese im Bad von der Wand. Danach stellte sich heraus, dass die darunter angebrachte Innendämmung (Silikatdämmstein) zum Teil keinen Kontakt zur Außenwand hat (wahrscheinlich Kleber verreckt, da Untergrund nicht grundiert) und der Putz als Träger für die Fliesen von der Dämmung abriss, da der Gewebeträger direkt auf den Stein aufgebracht worden war (laut Hersteller nicht zulässig). Die Wand wurde beanstandet und die Dämmung vom Bauträger nachgearbeitet neu verputzt und gefliest.
Da wir nun misstrauisch geworden waren, haben wr uns auch alle anderen Außenwände angesehen und stellten dort erhebliche Hohlstellen (quadratmeterweise) fest. Wir gehen davon aus, dass unter dem Putz die gleichen Probleme, wie im Bad bestehen.
Die Mängel wurden dem Bauträger angezeigt. Der wiederum weist die Anzeige zurück und argumentiert, dass wir die Leistung abgenommen und die Tapezier- und Spachtelarbeiten als Eigenleistung von Fachfirmen durchführen lassen haben. Diese sind verpflichtet die Vorleistungen zu prüfen und ggf. Bedenken anzumelden (steht wohl in der VOBAbk.). Damit hat sich seine Haftung für ihn erledigt. Allerdings haben wir damals die Putzarbeiten beanstandet, da der Generalunternehmer wohl nicht Putzen konnte (alles krumm und schief) und die Spachtelarbeiten deshalb vom Bauträger bezahlen lassen. Auftraggeber waren wir jedoch selbst. Ist es denn rechtens, dass von einer Malerfachfirma verlangt wird, Bedenken anzumelden, weil die Außendämmung sich später löst. Schließlich kann doch der Maler im Vorfeld nicht die ganze Wand aufmachen und gucken, was da los ist. Im Zweifel kann er es gar nicht einschätzen. Wir haben den Eindruck, dass hier versucht wird der Gewährleistungspflicht nicht nachkommen zu müssen. Wir wohnen in Thüringen.
wir haben vor einem Jahr unsere ETW bezogen. Vor 2 Monaten fiel eine Fliese im Bad von der Wand. Danach stellte sich heraus, dass die darunter angebrachte Innendämmung (Silikatdämmstein) zum Teil keinen Kontakt zur Außenwand hat (wahrscheinlich Kleber verreckt, da Untergrund nicht grundiert) und der Putz als Träger für die Fliesen von der Dämmung abriss, da der Gewebeträger direkt auf den Stein aufgebracht worden war (laut Hersteller nicht zulässig). Die Wand wurde beanstandet und die Dämmung vom Bauträger nachgearbeitet neu verputzt und gefliest.
Da wir nun misstrauisch geworden waren, haben wr uns auch alle anderen Außenwände angesehen und stellten dort erhebliche Hohlstellen (quadratmeterweise) fest. Wir gehen davon aus, dass unter dem Putz die gleichen Probleme, wie im Bad bestehen.
Die Mängel wurden dem Bauträger angezeigt. Der wiederum weist die Anzeige zurück und argumentiert, dass wir die Leistung abgenommen und die Tapezier- und Spachtelarbeiten als Eigenleistung von Fachfirmen durchführen lassen haben. Diese sind verpflichtet die Vorleistungen zu prüfen und ggf. Bedenken anzumelden (steht wohl in der VOBAbk.). Damit hat sich seine Haftung für ihn erledigt. Allerdings haben wir damals die Putzarbeiten beanstandet, da der Generalunternehmer wohl nicht Putzen konnte (alles krumm und schief) und die Spachtelarbeiten deshalb vom Bauträger bezahlen lassen. Auftraggeber waren wir jedoch selbst. Ist es denn rechtens, dass von einer Malerfachfirma verlangt wird, Bedenken anzumelden, weil die Außendämmung sich später löst. Schließlich kann doch der Maler im Vorfeld nicht die ganze Wand aufmachen und gucken, was da los ist. Im Zweifel kann er es gar nicht einschätzen. Wir haben den Eindruck, dass hier versucht wird der Gewährleistungspflicht nicht nachkommen zu müssen. Wir wohnen in Thüringen.
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Hallo Eckardt
Ihr Einfruck täuscht nicht.
Nur werden Sie jetzt wohl mögliche Mängel beweisen müssen.
Gibt es dazu ein Abnahmeprotokoll?
Gibt es zur Ausführung eine Planung und Berechnung?
Welches Material wurde zur Innendämmung eingesetzt?
Gibt es Fotos von der Bauphase?
Grüße aus Erfurt -
Vor allem ...
mal die Zuständigkeit klären.
Denn wenn das Gemeinschaftseigentum ist, haben Sie mit dem Bauunternehmer gar nichts zu schaffen.
Sie müssen an die WEGAbk. ran und die kann dann an den Bauunternehmer ran (oder es lassen) -
Es gibt ein Abnahmeprotokoll, in dem wir die ...
Es gibt ein Abnahmeprotokoll, in dem wir die Ausführung der Putzarbeiten beanstandet haben. Für die Ausführung gibt es eine Planung seitens des Bauträgers und eine Berechnung. Die Ausführungsplanung ist jedoch lediglich ein Grundriss mit diversen Bemerkungen und Legende. Ich denke, dass ich Beides habe. Verarbeitet wurde die Dämmplatte Multipor der Fa. Xella. in einer Stärke von 8 cm. Wir haben von der Bauphase auch Fotos. Zudem hatten wir einen eigenen Baubetreuer. Der hat uns auch viel geholfen. Die Ablösungen kamen bei der Öffnung der Innenwand im Bad zutage. Ein Stück des alten Putzes inkl Gewebeträger habe ich gesichert (0,5 m²). -
Die Innenwand ist Sondereigentum. Die WEG besteht nur ...
Die Innenwand ist Sondereigentum. Die WEGAbk. besteht nur aus 3 Parteien - eine davon ist der Bauträger selbst. -
Wieso ...
werden Innenwände gedämmt? -
Außenwände konnten nicht gedämmt werden. Fassade darf nicht ...
Außenwände konnten nicht gedämmt werden. Fassade darf nicht verändert werden. Bei Komplettsanierung muss aber Dämmung sein - von Amtswegen. -
also
die Innenseiten der Außenwände
Hatten sich diese Platten richtig gelöst,
als das Gewebe im Bad abgezogen wurde?
Gibt es wegen den Hohlstellen schon irgendwo einen Schaden?
Was sagt Ihr Baubetreuer zu den Verarbeitungsrichtlinien?
Grüße -
Bei Komplettsanierung muss aber Dämmung sein - von Amtswegen.
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Das Gewebe im Bad kam nach dem Einschneiden ...
Das Gewebe im Bad kam nach dem Einschneiden fast von selbst sagt der Fliesenleger. Einzelne Platten konnten aus dem Verbund herausgezogen werden. Die Hohlstellen sind bis jetzt nicht schadhaft, da Malervlies drübergeklebt wurde. Das ist rissüberbrückend. Baubetreuer sagt, dass die Verarbeitung nicht nach den Richtlinien des Herstellers erfolgte. -
und er hatte nicht die Möglichkeit
beim Herstellen einzugreifen?
Grüße -
leider nein ...
leider nein -
es wurde nur
Ihre Wohnung gemacht?
Grüße -
ja, es wurde nur unsere Wohnung gemacht ...
ja, es wurde nur unsere Wohnung gemacht -
und auch allein bezahlt?
Waren die anderen Wohnungen bereits (damit) saniert,
oder müssen die "von Amtswegen" nicht?
Sorry und Grüße
Grüße -
es wurden alle Wohnungen saniert aber nur in ...
es wurden alle Wohnungen saniert aber nur in unserer Wohnung und der darüber die Innendämmung verklebt. Ich gehe davon aus, dass auch im ersten OGAbk. die Probleme auftreten. Nur gehört diese Wohnung noch dem Bauträger - der wird sich ja selbst nicht unter Druck setzen. Die Mieter gucken so genau eh nicht hin, so lange der Putz nicht von der Wand fällt. Das DGAbk. ist in bewährter Bungalow-Bauweise saniert - GiKaAbk. und Dämmwolle. Die haben daher keine Probleme mit verputzten Außenwänden.