Fotos vom Bau rechtssicher verwenden: Was Bauherren bei Kündigung beachten müssen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Fotos vom Bau rechtssicher verwenden: Was Bauherren bei Kündigung beachten müssen?
1. Haus, 1. Prozess, Anwalt hier unsicher
Danke Lenka und Dirk
PS: Hilfe, b.B. auch per email!
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Die Verwendung von Fotos, die während der Bauphase entstanden sind, ist grundsätzlich erlaubt, solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Da der Bauunternehmer und Architekt gekündigt wurden, ist es wichtig, die Fotos als Beweismittel für Baumängel und den Wassereinbruch zu sichern.
? Gefahr: Die unbefugte Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, kann zu rechtlichen Problemen führen. Achten Sie darauf, dass keine Mitarbeiter oder Dritte ohne deren Einverständnis abgebildet sind, falls Sie die Fotos öffentlich machen.
Ich empfehle, die Fotos chronologisch zu ordnen und detailliert zu dokumentieren, wann und wo die Aufnahmen gemacht wurden. Dies dient als Grundlage für die Beweisführung im Gerichtsverfahren. Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht hinzuzuziehen, um die rechtliche Zulässigkeit der Fotos als Beweismittel zu prüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
? Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Fotos von einem Bausachverständigen begutachten, um die Baumängel fachlich zu dokumentieren und die Beweiskraft zu erhöhen. Besprechen Sie die Verwendung der Fotos im Detail mit Ihrem Anwalt.
? Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Beweissicherung
- Die Beweissicherung umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beweismittel für ein Gerichtsverfahren zu sichern und zu dokumentieren. Dies kann durch Fotos, Videos, Gutachten oder Zeugenaussagen erfolgen.
Verwandte Begriffe: Dokumentation, Gutachten, Beweismittel - Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung oder den anerkannten Regeln der Technik. Baumängel können zu Schäden am Bauwerk führen und müssen vom Bauunternehmer beseitigt werden.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Mängelanzeige - Wassereinbruch
- Ein Wassereinbruch liegt vor, wenn Wasser unkontrolliert in ein Gebäude eindringt. Dies kann durch undichte Stellen im Dach, in den Wänden oder im Keller geschehen und zu erheblichen Schäden führen.
Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Abdichtung, Bausubstanz - Rohbau
- Der Rohbau ist die erste Bauphase, in der die tragenden Elemente eines Gebäudes errichtet werden. Dazu gehören Fundamente, Wände, Decken und das Dach.
Verwandte Begriffe: Ausbau, Bauphasen, Tragwerk - Gerichtsverfahren
- Ein Gerichtsverfahren ist ein formelles Verfahren zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten vor einem Gericht. In einem Gerichtsverfahren werden Beweise vorgelegt und Zeugen gehört, um den Sachverhalt aufzuklären.
Verwandte Begriffe: Klage, Beweis, Urteil - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Bauleistungen bewertet. Bausachverständige werden häufig in Gerichtsverfahren hinzugezogen, um Baumängel zu begutachten.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baubegleitung - Anwalt für Baurecht
- Ein Anwalt für Baurecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Baurecht spezialisiert hat. Er berät und vertritt Bauherren, Bauunternehmer und Architekten in allen Fragen des Baurechts.
Verwandte Begriffe: Rechtsanwalt, Baurecht, Vertragsrecht
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Dürfen Baufotos ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verwendet werden?
Antwort: Grundsätzlich ist die Verwendung von Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, ohne deren Zustimmung problematisch. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens können Fotos jedoch als Beweismittel zulässig sein, auch wenn keine explizite Zustimmung vorliegt. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit einem Anwalt zu klären. - Frage: Was ist bei der Dokumentation von Baumängeln mit Fotos zu beachten?
Antwort: Die Fotos sollten detailliert und chronologisch geordnet sein. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort der Aufnahme sowie eine Beschreibung des Mangels. Dies erleichtert die Beweisführung und hilft dem Gericht, den Sachverhalt nachzuvollziehen. - Frage: Können Fotos als Beweismittel abgelehnt werden?
Antwort: Ja, Fotos können als Beweismittel abgelehnt werden, wenn ihre Echtheit angezweifelt wird oder wenn sie in unzulässiger Weise erlangt wurden. Auch wenn die Fotos irrelevant für den Fall sind oder Persönlichkeitsrechte verletzen, können sie abgelehnt werden. - Frage: Was tun, wenn der Bauunternehmer die Verwendung der Fotos untersagt?
Antwort: Wenn der Bauunternehmer die Verwendung der Fotos untersagt, sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob die Untersagung rechtmäßig ist und welche Schritte Sie unternehmen können, um die Fotos dennoch als Beweismittel zu verwenden. - Frage: Wie lange sollten Baufotos aufbewahrt werden?
Antwort: Baufotos sollten mindestens bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufbewahrt werden. Es ist ratsam, sie auch danach noch für einen längeren Zeitraum zu archivieren, da möglicherweise noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden können. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Dokumentation und einem Gutachten?
Antwort: Eine Dokumentation ist eine Sammlung von Informationen und Beweismitteln, während ein Gutachten eine fachliche Bewertung eines Sachverständigen darstellt. Ein Gutachten hat in der Regel eine höhere Beweiskraft als eine einfache Dokumentation. - Frage: Kann ich die Fotos auch für andere Zwecke verwenden, z.B. für eine Webseite?
Antwort: Die Verwendung der Fotos für andere Zwecke, z.B. für eine Webseite, ist grundsätzlich erlaubt, solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und keine Geschäftsgeheimnisse des Bauunternehmers offengelegt werden. Es ist jedoch ratsam, dies im Vorfeld mit einem Anwalt zu klären.
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Anwalt Baurecht unsicher? – Fachliche Beratung einholen!
Leute,
soll das heißen, dass der Anwalt unsicher ist? FachAnwalt Baurecht? Wenn nicht, redet die andere Seite Kreise um ihn, entweder der Anwalt holt sich Rat bei einem kompetenten Kollegen oder Sie nehmen einen anderen (Fach-) Anwalt. Der würde vermutlich auch sagen, dass Fotos eines Beteiligten nicht unbedingt tolle Beweismittel sind und ohne Gutachter wird das Ganze auch nicht abgehen.
Ob's anerkannt wird oder nicht? Vor Gericht und auf hoher See ... Alter Spruch aber immer noch wahr.
Laienmeinung (!)
Gruß
Volker Leue -
Kündigung Bauvertrag: Hausverbot erteilt? – Beweissicherung!
Fragt sich..
wie gekündigt wurde.
Kein Hausverbot erteilt? Na dann mag es durchaus legal sein, dass der Bauunternehmer da rumrennt und knipst.Sie sollten sich - gerade wenn die Gegenseite mit Fotos etwas beweisen will - einen Sachverständigen in IHR Boot holen, der FACHLICH und vor allem sachlich auf die Argumente der Gegenseite reagieren kann und dem Anwalt die nötige baufachliche Argumentationshilfe liefert.
Zm Anwalt - siehe VL.
-
Beweislast im Baurecht: Unternehmer zur Beweisführung auffordern
Beweislast
Wenn der Unternehmer die Beweislast, also die Verpflichtung hat etwas zu beweisen, sollte man ihn auch den Beweis antreten lassen. Auf was wollen Sie hinaus? Vereiteln dass der Unternehmer sich entlasten kann obwohl er im Recht ist? Mit einer solchen unfeinen Tour hatte ich neulich zu tun. Zitat aus der Klageerwiderung: "Der Sachvortrag wird bestritten, insoweit er nicht im Einzelnen zugestanden wird. Einer Einvernahme des Klägers als Partei wird für seinen eigenen Sachvortrag widersprochen. " -
Illegale Fotos nach Kündigung? – Zutritt unbefugt!
illegale Foto's
Hallo,
1. Leider kein Anwalt für Baurecht
2. den Weg zum Gericht mussten wir antreten, weil die Abdichtung unddicht war und das Wasser ins Haus durch die Wand kam.
3. Ein SV war beantragt und er hat den Pfutsch entdeckt. Die Firma denkt, sie ist natürlich unschuldig.
4. Die Fotos wurden im Haus gemacht, nach der Kündigung. Das Haus war mit der Bautür versehen und abgeschlossen ..., deswegen LEGAL oder ILLEGAL
DANKE Lenka und DIRK -
Unbefugter Zutritt: Schlüssel oder Einbruch? – Abdichtung prüfen!
entweder
die hatten noch einen Schlüssel
oder
es war Einbruch.
Was haben die denn nun fotografiert?
Was war denn "Pfutsch" an der Abdichtung?
Grüße -
Baufotos: Mangelfreiheit beweisen? – Gerichtsgutachter möglich
was soll an den Fotos illegal sein
Der Unternehmer will sie ja nicht veröffentlichen. Wollen Sie den Unternehmer nun wegen eines Mangels oder wegen Einbruch drankriegen? Wenn die Fotos die Mangelfreiheit beweisen, werden Sie sich nicht dagegen wehren können. Notfalls schickt das Gericht einen Sachverständigen, der die gleichen Fotos nochmal macht. -
Hausfriedensbruch: Fotos ungültig? – Angst unbegründet?
Fragt sich halt ...
wie der Unternehmer durch die Tür gekommen ist?
War ein anderer Handwerker da oder lag der Schlüssel "unter der Fußmatte" für jeden zugänglich, dann war es wohl Dank fehlendem Hausverbot keine ilegale Aktion. Hat er sich mit "Gewalt"Zutritt verschafft, wäre er wohl wg. Hausfriedensbruchs dran.
Ob deswegen die Fotos ungültig wären - wohl eher nicht.
Außerdem - wovor haben Sie Angst?
Entweder Gips nen Mangel - dann kann der noch eine Woche fotografieren.
Oder es gibt keine - dann wäre Ihre Klage unberechtigt!Mit einem SV war KEIN vom Gericht bestellter gemeint, sondern IHR SV.
Den brauchen Sie, damit er IHNEN fachliche Hilfe leisten kann.
Der Gerichts-SV MUSS neutral sein.
Und wenn Ihr Anwalt kein Baurechtsfachmann/-fachfrau ist und jetzt schon schwimmt, sollten Sie mal über den Sinn nachdenken.
Baurecht ist nichts für den Scheidungs-, Mietrechts- oder Verkehrsanwalt. -
Hausfriedensbruch nach Kündigung: Fotos als Sachbeweis?
Nach der Kündigung
das Haus zu betreten ohne vorher eine Einwilligung einzuholen ist vermutlich auch ohne Hausverbot illegal und dann auch alles, was dort geschehen ist (=>Fotos). Wäre im Zweifelsfall wohl eher Hausfriedensbruch (kein Einbruch, wurde nichts geklaut) zu prüfen, aber das spielt für einen Prozess wg. eines Baumangels keine Rolle. Wenn's deshalb nicht benutzt werden dürfte, s. Beitrag 6!
Bedenklich ist m.E., dass der Anwalt offenbar statt auf einen Sachbeweis auf solche Verfahrensfragen setzt, klingt so etwas nach: "Mit Bau kenne ich mich nicht so aus, aber das bekommen wir übers allgemeine Recht ... "
Nicht die feine Art und ich will's auch nicht raten, aber vielleicht lässt sich eine eventuelle Anzeige wg. Hausfriedensbruch nutzen, um die Kompromisswilligkeit der Gegenseite zu fördern.
(Laienrat)
Gruß
Volker Leue -
Architekt schläft nie: Kommentar zur frühen Stunde
Da war
der Dühlmeyer doch am frühen Morgen schon schneller, der Architekt schläft nie ...
VL -
Architekt und Bauunternehmer: Wer arbeitet gegen wen?
Frage
Sie schrieben: "mein Bauunternehmer und Architekt haben zusammen gegen mich gearbeitet"
Wie soll man das verstehen?
Ist es Ihr Architekt oder sind Bauunternehmer und Architekt zusammen?
Mit freundlichen Grüßen -
Generalübernehmer oder Bauträger? – Eigentumsverhältnisse klären!
das riecht ...
Moin,
... so nach Generalübernehmer oder schlimmer Bauträger mit pseudo-Architekt.
Bei letzter Version haben SIE eher die schlechteren Karten, da dann die Eigentumsverhältnisse (nicht Besitzverhältnisse) u.U. deutlich schwerer auseinander zu fummeln sind.
Ein gerichtsbestellter SV MUSS sich selber ein Bild von den Ausführungen machen. Insofern würde der wieder aufbuddeln lassen (müssen) und sich NICHT auf Bilder von jemanden anderen verlassen (dürfen).
Was mich interessieren würde ist der zeitliche Ablauf. Sie haben - so entnehme ich den Worten - offenbar nach der Kündigung auch in diesem Bereich weiter arbeiten lassen? Denn nur so macht es ja Sinn, wenn der Bauunternehmer plötzlich eine Entlastungsmöglichkeit für sich sieht, sprich: die fehlerhafte Ausführung gab es nicht (mehr).
Aus meiner Sicht sind die Bilder Ihr kleinstes Problem.
Grüße
Stefan Ibold -
Kündigung Architekt: Kein Bauträger-Architekt?
@S. Ibold
wieso riecht das nach Generalübernehmer/BT?
Fragesteller schreibt "beide wurden gekündigt". Wenn es der Architekt des Bauträger/Generalübernehmer gewesen wäre, gäbe es da nichts zu kündigen. -
Bauherren-Irrtum: Käufer statt Bauherr? – Klarheit schaffen!
die Verwechslung ...
Moin,
... der Thermini ist groß, gerade bei BH, die im Grunde nur ein Haus haben möchten, aber sehr - naja - unbedarft an die Sache herangehen.
Und es lehrt uns das Forum, dass sehr viele BH der Meinung sind, sie seien BH, sind aber in der juristischen Realität lediglich Käufer.
Der Verdacht, dass da zwei "zusammengehocken" liegt eigentlich sehr nahe.
Unabhängig davon verbleibt der zweite Teil meines Beitrags.
Vielleicht kann die Fragestellerin Klarheit bringen.
Grüße
Stefan Ibold -
Architekt verschwieg Zusammenarbeit: Wassereinbruch und Sabotage?
Fotos es geht weiter
Hallo, danke für ihre Meinungen.
1. Es war unser Grundstück. Der Architekt hatte direkt einen Vertrag mit uns, hatte schon aber als Bauleiter für den Bauunternehmer gearbeitet, was er uns verschwiegen hat.
2. Es gab vor der Kündigung nie Mängel. Da wir beide arbeiten, waren wir auch nicht ständig auf der Baustelle, deswegen haben wir vieles nicht gesehen. Es wurde alles schnell zugeschüttelt, trotz der Absprachen. Gießen der Bodenplatte plötzlich 1 Tag eher, Drainage? ja, es schaute ein Ende raus und die Spülkasten waren sichtbar. Lieferungen und Arbeiten vorgezogen, trotzt Anrufe und Schriftverkehr. und der Architekt? Er wusste von nichts ...
3. Mit dem Wassereinbruch war es ein Gipfel der Frechheit und daran sollten wir Schuld sein.., eine Sabotage wurde uns unterstellt.
4. Die Bauabnahme fand vor dem Wassereinbruch statt mit einem anderem Architekt
5. Die Fotos vom Bauunternehmer sind belanglos? Sie zeigen nassen Dachboden, das Dach war mit Unterspann vorübergehend gedeckt ..., gerade waren Dacharbeiten im Gange ...
6. Er ärgert mich, dass der Bauunternehmer sich in meinem Haus ohne meines Wissen bewegen konnte, einfach so. Das Haus war wie gesagt abgeschlossen mit der Bautür und alle Fenster waren drin. Über diese Fotos hat mein Sv gelacht, es spielt keine Rolle, er hat andere Fotos, die grobe Ausführungsmängel zeigen
7. Der Bauunternehmer war mit der Architekt in meienem Haus trotz abgeschlossener Tür! Die Fotos sollen den Bauunternehmer entlasten, wir sind da ahnungslos, welche Bedeutung der Richter den Fotos schenkt ...
Wir hoffen, es ist etwas klarer geworden ...
Gruß
LENKA und DIRK -
Hausfriedensbruch: Getrennte Anzeige empfohlen!
Getrennte Betrachtung
Anzeige wegen Hausfriedensbruch o.ä.
Das Eine sollte von dem anderen getrennt behandelt werden.
Gruß -
Baufotos ohne Beweis: Firma war nicht im Haus!
-
Aussage vor Gericht: Richter nicht zum Freund machen!
mit so einer Aussage/Behauptung
machst du dir den Richter/Staatsanwalt so richtig zum Freund ... -
Beweislast: Bauherr muss unbefugten Zutritt beweisen!
-
Hausfriedensbruch: Ex-Partner hat kein Zutrittsrecht!
Guten Morgen . -)
Der Bauherr muss überhaupt nichts beweisen. Das ist keine Schadensersatzklage!
Es geht hier mE auch nicht darum den Gegner verurteilen zu lassen, sondern einfach Flagge zu zeigen.
Ein ehemaliger Vertragspartner hat auf meinem Grundstück nichts zu suchen und sich schon gar nicht gewaltsam Zugang zu meinem Haus zu verschaffen.
Und eine Behauptung, die Fotos habe ein UNBEKANNTER gütigerweise zugeschickt ...
Allerdings ... wenn er tatsächlich einen befreundeten Handwerker vor Ort (zur passenden Zeit) hatte, der für ihn die Fotos legal machen konnte, dann hat er mE gute Karten ... -
Verfahren Hausfriedensbruch: Einstellung mangels Beweisen?
Auch guten Morgen
Ok, der Bauherr zeigt den Firmenchef wegen Hausfriedensbruch an. Der Angezeigte wird eingeladen, gibt bei der Vernehmung seine Personalien an und macht ansonsten zum Sachverhalt keine Aussage. Was dann? Nach 2 Monaten kommt ein Schrieb "Verfahren eingestellt", wenn der Bauherr keine Beweise bringt. -
Architekt und Bauunternehmer in Haftung nehmen: RA wechseln?
2 Personen im Boot
Hallo Lenka und Dirk,
so wie im letzten Beitrag von euch habt ihr den Architekt selbst beauftragt und dann (wahrscheinlich über LVAbk.) den BU.
Also würde ich alle beide in die Pflicht nehmen bzw. durch den RA. Da ihr auch geschrieben habt, dass euer RA bei der Angelegenheit ein wenig schwimmt, vielleicht einen neuen RA suchen und beauftragen, der im Bau wesentlich mehr Erfahrung hat. Das mit den Fotos sehe ich eher als ein kleiners Problem als die Aussagen des SV.
Der Bauunternehmer konnte die Fotos auch machen als wahrscheinlich auch andere Handwerker im Haus waren und die Tür offen war.
Mit freundlichen Grüßen -
Prozess Taktik: Fotos vorlegen lassen, Verwunderung äußern!
Ärger und Wut
sind schlechte Ratgeber. Lasst den Mann im Prozess wg. der Mängel seine Fotos vorlegen, wenn euer SV lacht, umso besser. Dann kann der Anwalt (auch erst vor dem Richter) mal Verwunderung äußern, wo denn die Bilder herkommen. Beeindruckt und beeinflusst einen Richter viel eher als eine von tausend Anzeigen wg. Hausfriedensbruch vor einem anderen Gericht.
Es gibt noch viel mehr Zumutungen im Leben, schluckt die hier erst einmal runter und benutzt es im besten Moment.
Gruß
Volker Leue -
Bautür und Schloss: Kein gewaltsamer Zutritt? – Mangel fokussieren!
unabhängig
vom Schaden gehörte doch die Bautür bestimmt dem BU?!
Und das Zylinderschloss bestimmt auch. Von gewaltsam kann dann keine Rede sein. Und vom Rest dann auch nicht so einfach.
Ich würd mich auf den Mangel konzentrieren und die anderen Kinkerlitzchen weglassen.
Gruß Christian -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Fotos vom Bau: Rechtssicherheit bei Kündigung des Bauvertrags
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Bauunternehmer nach Kündigung des Bauvertrags Fotos vom Bau als Beweismittel verwenden darf. Dabei spielen Aspekte wie Hausfriedensbruch, Beweislast, und die Rechtmäßigkeit des Zutritts zum Grundstück eine Rolle. Es wird diskutiert, ob die Fotos illegal erlangt wurden und somit vor Gericht verwertbar sind. Die Meinungen gehen auseinander, ob eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch sinnvoll ist oder ob der Fokus auf den Baumängeln liegen sollte.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Unbefugter Zutritt zum Grundstück nach Kündigung kann rechtliche Konsequenzen haben, auch wenn kein Hausverbot ausgesprochen wurde (siehe Hausfriedensbruch nach Kündigung: Fotos als Sachbeweis?). Es ist entscheidend, die Umstände des Zutritts zu klären.
✅ Zusatzinfo: Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Bauherrn, um nachzuweisen, dass der Bauunternehmer unbefugt das Grundstück betreten hat (siehe Beweislast: Bauherr muss unbefugten Zutritt beweisen!). Fotos allein reichen oft nicht aus, um dies zu beweisen.
🔴 Risiko: Eine unbedachte Aussage vor Gericht kann negative Folgen haben. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen (siehe Anwalt Baurecht unsicher? – Fachliche Beratung einholen!).
👉 Handlungsempfehlung: Konzentrieren Sie sich auf die Baumängel und lassen Sie den Bauunternehmer seine Fotos im Prozess vorlegen. Ein Sachverständiger kann die Fotos bewerten und die Argumente der Gegenseite entkräften. Prüfen Sie, ob der Architekt seine Pflichten erfüllt hat und nehmen Sie ihn gegebenenfalls in die Haftung (siehe Architekt und Bauunternehmer in Haftung nehmen: RA wechseln?).
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Interne Fundstellen
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