3. Bildungsgesetz
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Ein nach dem 1. oder 2. Bildungsgesetz aufgebautem Fachwerk können ein oder mehrere Stäbe herausgenommen und an anderer Stelle wieder so eingefügt werden, dass das Fachwerk wieder starr wird. Da sich dadurch weder die Anzahl der Stäbe, noch die der Knoten ändert, bleibt die Bedingung s=2k-3 weiterhin erfüllt. |
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