ich habe folgende Frage: Baugenehmigung
unsere Nachbarn haben direkt an die Grenze eine Terasse mit einem Partyhaus und Geräteunterstand gebaut. Das Haus ist ca. 3 m breit und 7 m lang. Das Gartenhaus soll als Terasse und zum Grillen genutzt werden. Die Fläche von dem Geräteunterstand ist ca. 4 Quadratmeter.
- Zählt das Gartenhaus jetzt als Geräteschuppen oder als Partyhaus mit Aufenthaltsraum?
- Darf das Haus überhaupt direkt ohne Abstand an die Grenze gebaut werden? Laut Landesbauordnung in RLP dürfen nur Gerätehäuser ohne Aufenthaltsräume direkt an die Grenze gebaut werden.
- Hätte der Nachbar nicht mindestens 3 Meter Abstand bis zur Grenze einhalten müssen?
Bild siehe Anhang. Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe und Tipps!