Bauamt will gesamten baulichen Bestand aufnehmen
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Bauamt will gesamten baulichen Bestand aufnehmen

Unser Haus wurde damals in der jetzt noch vorhandenen Größe eingemessen und es ist keinerlei Bautätigkeit erfolgt.
Muss ich die Mitarbeiter des Bauamtes auf mein Grundstück lassen?
  1. Wovor haben Sie Angt?

    Foto von Martin Eggelsberger

    Wovor haben Sie Angt?
  2. Einmessen oder Bestand prüfen?

    Eingemessen ist noch lang nicht legal.
    Für das was steht brauchen Sie eine Baugenehmigung, d.h. wenn der Bestand mit der Baugenehmigung überein stimmt, können Sie das gelassen sehen, auch wenn der Vorgang ungewöhnlich ist.
    Seien Sie wachsam, wenn der Bares will.
    Gruß
  3. Prüfung

    Foto von Martin Eggelsberger

    Bei uns macht das das Vermessungsamt. Die kommen alle paar Jahre um die Lagepläne zu aktuallisieren. Manchmal fällt eine Garage zusammen, oder eine Hütte wird gebaut.
  4. Zu meiner Frage noch folgende Info: ...

    Zu meiner Frage noch folgende Info:
    Wir haben das Grundstück seit 1975, damals noch Gartenanlage, 1991 konnten wir kaufen deshalb heute Privat. Seit 1980 waren wir, wie in der DDR üblich, mit Nebenwohnung angemeldet. Deshalb hat mich das Schreiben des Bauamtes, in dem mir die Wohnnutzung mit Zwangsmaßnahmen untersagt werden soll, schon etwas irritiert. Ich hatte nie vor eine Umnutzung zu Wohnzwecken zu beantragen (einen Hauptwohnsitz hatte ich schon immer) und deshalb habe ich meine Zweitwohnung auch abgemeldet.
    Der gesamte bauliche Bestand soll in diesem Zusammenhang aufgenommen werden.
    Um auf ihre Frage Herr Eggelsberger, wovor ich Angst habe, zu Antworten, ich habe noch keinen Besuch vom Bauordnungsamt erlebt, bei dem nicht irgend etwas negatives herausgekommen ist.
  5. da haben wir den Salat ...

    Zu den Besonderheiten im DDR-Baurecht und die spätere Anpassung an das allgemeine Baurecht kenne ich mich nicht aus.
    Eventuell haben Sie eine Umwandlung bzw. Anpassung nach der Wende versäumt.
    Wenn das auch heute noch Gartenanlage ist, so dürfen Sie dort nicht wohnen, auch nicht durch Anmeldung als Zweitwohnsitz.
    Sie brauchen eine Umnutzung bzw. eine Nutzungsgenehmigung, welche Sie aber nicht bekommen (werden).
    Mit der Besichtigung wird amtlich festgestellt, dass Sie dort wohnen und Sie bekommen eine Untersagung mit Bußgeldandrohung.
    Wie sieht das bei Nachbarn aus?
    Vermutlich wird das ganze Gebiet "begutachtet".
    Gruß
  6. Vielen Dank für Ihre Antwort Herr ...

    Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Klaus,
    ich wohne ja nicht auf diesem Grundstück, sondern in meiner Wohnung. Das ich noch mit Zweitwohnung gemeldet war, ist mir Aufgrund der langen Zeit gar nicht mehr bewusst gewesen. Deshalb wurde die Zweitwohnung ja auch abgemeldet. Eine Umnutzung habe ich gar nicht vor.
    Gemäß Schreiben Bauordnungsamt handelt es sich um ein Wochenendgebiet, in dem die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken erlaubt ist.
    Ich weiß von einigen Nachbarn, dass diese auch angeschrieben wurden. Es gibt aber auch Nachbarn, die hier Zweitwohnsitzsteuer zahlen und diese wurden nicht angeschrieben.
  7. bedenken Sie ...

    bedenken Sie dass es nicht auf das tatsächliche Wohnen ankommt, sondern auf die Kleinigkeiten, die das Wohnen jederzeit möglich machen wie Fernseher, Briefkasten, Stromanschluss, Küche, Bad und WC, Hauswesserwerk, Kanalanschluss, Schlafraum, Heizung uvm.
    Die Baubeamten kommen und sehen das ... und schweigen und notieren.
    Nach Wochen kommt die Nutzungsuntersagung mit Bußgeldandrohung.
    Und wenn dann noch was von Schwarzbau drinsteht droht sogar der Abriss.
    Beim Nachbarn wird das durch "Ermessensentscheidung" übersehen und der bleibt unbehelligt.
    Ein Schelm, der böses denkt.
    Solche Bescheide, ob positiv oder negativ, werden nur selten abgeändert.
    Gruß
  8. Kleinigkeiten die das wohnen möglich machen

    Was Sie vielleicht nicht wissen, wir durften in unseren Gärten früher das gesamte Sommerhalbjahr wohnen, deshalb sind diese von Ihnen erwähnten Kleinigkeiten natürlich alle vorhanden. Aber trotzdem Danke.

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