Mangel am Duschablauf bei einer vom Bauträger schlüsselfertig erworbenen Wohnung - wer ist verantwortlich?
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Mangel am Duschablauf bei einer vom Bauträger schlüsselfertig erworbenen Wohnung - wer ist verantwortlich?

Liebe Community,

ich habe einen Wandablauf von dem Hersteller Vigour verbaut. Die Wohnung wurde schlüsselfertig beim Bauträger erworben. Das Gewerk Sanitär wurde nicht raus genommen. Ich erhielt von der ausführenden Firma ein Mehrpreis Angebot, hierauf war eine Aufstellung was entfällt und was zusätzlich notwendig ist aufgelistet.

Aufgrund des undichten Ablaufs hat mein Nachbar einen Schaden an der Wand, welche Rechnung vorerst von der Eigentümergemeinschaft getragen wurde. Der Ablauf wurde provisorisch mit Silikon abgedichtet. Da ich mich noch innerhalb der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren befinde, würde mich interessieren, wer für diesen Mangel mein Ansprechpartner ist - der Bauträger oder das ausführende Gewerk?

Bisher hat auf meine Mängelanzeige keiner der Beteiligten und auch der Fliesenleger nicht reagiert beziehungsweise dies zurückgewiesen, dass sie nicht zuständig sind.

Zum aktuellen Zeitpunkt sehe ich als letzten Schritt noch einen Versuch zu wagen, mich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden und dann dies einem Anwalt zu übergeben. Da sonst später wieder mit einer Undichtigkeit beziehungsweise einer feuchten Nachbarwand zu rechnen ist.

Das Material selbst durfte ich vom Fachgroßhandel stellen. Dies wurde mit der Sanitärfirma vereinbart.

Nachdem die Sanitärfirma die provisorische Abdichtung vorgenommen hat, schrieb uns der Bauträger noch, dass ein Fehler bei der Abdichtung vorliegt, ein Defekt des Bauteils wurde ausgeschlossen.

Ist aus eurer Sicht der Bauträger, Fliesenleger oder Sanitär verantwortlich?

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Akira2018
  1. Beweislastumkehr

    Es wird vermutet, dass eine Abnahme erfolgte, deshalb ist die Beweislast nicht mehr beim GUAbk.. Zu allem Übel wurde die Planung verändert als direkter Auftrag an den Installateur. Damit liegt die Verantwortung beim Sondereigentümer. Mit Silicon ist da nichts zu machen. Ohne Totalsanierung der Dusche ist da nichts dicht zu kriegen. Ein geringer Lichtblick wäre die Haftung des Bauleiters - den es vermutlich nicht gibt. Es droht ein jahrelanger Streit in der WEGAbk. mit weiterer Geldverbrennung. Deshalb: nie wieder WEG.
  2. verkorkste Ausgangslage

    Ich habe es so verstanden, dass Ihr vom Bauträger gekauft habt und gleichzeitig direkt mit der ausführenden Sanitärfirma Änderungen vereinbart habt.

    Die Frage der Verantwortlichkeit ist ein typisches Schnittstellenproblem. Hier sind min. drei Firmen (Fliesenleger, Estrichleger und Sanitärfirma) in der Verantwortung. Das zu koordinieren war Aufgabe des Bauträgers.

    Da Ihr nun Leistungen geändert und direkt beauftragt habt, steckt ihr voll mit drin.

    Viel Spaß beim Auseinanderpuzzeln.

    P.S.: Die fachgerechte Sanierung ist, da die Abdichtung i.d.R. als Streichdichtung kaum zugänglich ist, relativ aufwändig. Silikon ist keine Abdichtung, auch keine provisorische.

  3. Herr Kirschner und seine Verachtung von WEG-Konstruktionen ...

    ... bringt uns leider nicht weiter.
    • Es ist ein Wasserschaden beim Nachbarn aufgetreten infolge einer Undichtigkeit eurer bodengleichen Dusche?
    • Was genau war undicht?
    • Die vom Flisör verarbeitete Verbundabdichtung oder deren Anschluss an die Duschrinne?
    • Oder waren Abflussleitungen undicht, die der Sanitäter verbockt hat?

    Fall 1: Mängel an ihrem Sondereigentum sollten sie beim Bauträger und sicherheitshalber auch direkt beim Flisör schriftlich anmelden und Mängelbeseitigung mit Fristsetzung bis zum ... einfordern. Mal sehen was dann passiert.

    Das muss gar nicht über die WEGAbk. und deren Hausverwaltung laufen. Die würde ich nur sicherheitshalber informieren, damit die HV Bescheid weiß, dass sie sich drum kümmern.

  4. Die Dusche wurde bereits durch das Bauunternehmen, den Fliesenleger und der Sanitärfirma besichtigt - die Ursache ist nicht 100 % sicher

    Danke für die schnelle Antwort!
    • Die Dusche wurde bereits durch das Bauunternehmen, den Fliesenleger und der Sanitärfirma besichtigt.
    • Um die Ursache 100-prozentig festzulegen, müssten die Fliesen abgemacht und die Unterkonstruktion betrachtet werden.
    • Sowohl der Bauträger wie auch die Sanitärfirma behaupten, dass es an einer falsch ausgeführten Abdichtung darunter liegt, selbst wenn vom äußeren Rahmen Wasser eintritt, müsste das Wasser über den Ablauf abgeleitet werden.
    • Sie meinten nur, wenn die Abdichtungsebene darunter falsch ausgeführt ist, kann das Wasser aus der Konstruktion austreten und unterhalb zur Nachbarwand dringen.

    Auf die Mängelanzeige haben alle Beteiligten sich als nicht verantwortlich geäußert.

  5. Na dann ist doch klar wer "Schuld ist" - der Flisör hat gepfuscht - alles raus und einmal neu!

    • Mängel in der Verbundabdichtung!
    • Der Flisör hat gepfuscht!
    • Alles raus und einmal neu!

    Organisieren muss das wohl der Bauträger, denn er hat ja auch den Flisör bei sich im Vertrag gehabt und ihr habt sozusagen nur eine Mehr-/Minderkostenvereinbarung zwecks Sonderwünschen gehabt.

    Lasst euch nicht mit Silikon abspeisen. Die fachgerechte Mängelbeseitigung kostet vermutlich über 10.000!!!

  6. Abdichtung darunter oder eine die dort angeschlossen wird?

    Foto von Thorsten Bulka

    Du schreibst [ Zitat Anfang ] ... Abdichtung darunter ... [ Zitat Ende ]
    • Unter was?
    • Unter dem Ablauf?
    • Dem in der Wand eingebauten Ablauf?

    Da gibt es eigentlich keine Abdichtung die darunter ist, sondern nur eine, die dort angeschlossen wird.

    • Um welche Abdichtung handelt es sich genau?
    • War dort ein Abdichtungsanschluß-Band fest verbaut?
    • Wurde der Fliesenleger vom Bauleiter beauftragt - also Fliesenleger nicht direkt von euch beauftragt?
  7. Abdichtung: Es müsste eine Abdichtungsebene geben, welche an den Ablaufkörper angearbeitet ist

    Hallo, leider bin ich kein Fachmann. Es müsste aber eine Abdichtungsebene geben, welche an den Ablaufkörper angearbeitet ist. Ich hänge mal den Link zum Baukörper an.

    Vom Fliesenleger haben wir ein Mehrpreisangebot bekommen. Dieses ist im ersten Beitrag angehängt. Das Angebot haben wir als Sonderwunsch in Auftrag gegeben.

    Leider gibt es keinen genauen Link zur Anleitung und etwas zu groß zum Hochladen. Wenn im Katalog Regal das Wort *Wandablauf* eingegeben wird, ist es die dritte Datei bei den Einbauanleitungen.

  8. Dichtvlies kann Probleme machen - seit Jahren nicht mehr zulässig

    Foto von Thorsten Bulka

    Ein nicht vom Werk aus fest verbautes Dichtvlies kann Probleme machen. Deswegen sind diese seit Jahren nicht mehr zulässig.

    Was auch sein kann ist, dass eine nicht kristallin aushärtende Dichtmasse genommen wurde. Diese kann bei Überlappungen von Dichtbändern darunter nicht aushärten.

    Weitere Möglichkeit: Schallschutz - wenn Schallschutzelemente darunter zu sehr nachgegeben haben oder Estrichübergänge mit falschem Estrichbindemitteln etc., was zu starken Verformungen geführt hat.

    Oder ... oder ...oder ...

    Sie sehen, Sie kommen um eine Öffnung eh nicht drumherum.


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