folgende Situation: In unserem neuen alten Haus gibt es eine "Abstellkammer". In dieser befand sich vorher eine Gästetoilette.
Der Raum ist (nicht lachen ...) ca. 80 cm breit und 2,20 lang. Die Gästetoilette (sprich das WC) hinten an der äh Stirnwand (?) anzubringen, wäre ja kein Problem. Ich hätte aber eigentlich gerne eine 2. Dusche im Haus. Und überlege, ob das machbar ist: An der Stirnwand eine bodenebene Dusche, an der Längswand evtl. schräg ein WC und ein kleines Aufsatzwaschbecken, welches auf einen 40 cm tiefen Tisch passt, ist auch gefunden.
Nun wäre dies ja sicher kein großzügiges Bad, welches aber an anderer Stelle vorhanden ist.
Die Frage ist - gesetzliche Vorschriften, wie viel Platz zw. WC und Wand mindestens einzuhalten ist?
Erfahrungen, ab wann auch schlanke Menschen nicht mehr zw. Wand und WC durchpassen?
Mein 2. Bad im jetzigen Haus ist auch nur knapp 1,20 breit, normal große Keramik, das passt sehr gut.
Vielen Dank für eine Antwort (wenn Sie mit dem Lachen fertig sind

MfG
Anne Brock