Dachüberstand über Baugrenze: Rechtliche Konformität bei 74 cm in Niedersachsen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachüberstand über Baugrenze: Rechtliche Konformität bei 74 cm in Niedersachsen

Moin, ich habe eine Frage, da ich die NBauO nicht gänzlich verstehe. Wir haben einen Abstand zur Grundstückgrenze von der Hauswand aus von 5 m. Die Hauswand schließt genau mit der Baugrenze ab. Unser Dachüberstand liegt bei 74cm ohne Dachrinne. Der Dachüberstand rag also 74cm über die Baugrenze hinweg.

In der NBauO steht etwas von maximal 0,5 m, aber da ist auch immer nur die Rede von der Verringerung der Abstände zur Grundstückgrenze und den Abstand halten wir ja mit 5 m allemal ein.

Sind wir hier mit unseren 74cm über die Baugrenze hinweg rechtskonform?

Vielen Dank schonmal

  • Name:
  • KBE
  1. Dachüberstand: Baugrenze – Überschreitung zum Nachbarn unzulässig

    untergeordnete Bauteile
    Dachüberstände dürfen als untergeordnete Bauteile in Abstandsflächen ragen, dürfen Baufenster überschreiten, dürfen Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Raum überschreiten, dürfen aber NICHT Grundstücksgrenzen zum Nachbarn überschreiten. Ragen Dachüberstände in öffentlichen Raum, so sind Höhen (z.B. 4 m) zu beachten sonst werden diese von LKW abgefahren.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. NBauO: Dachüberstand – Max. 0,5 m für untergeordnete Bauteile?

    untergeordnete Bauteile
    Danke für die Antwort. In einigen Foren Beiträgen ist die Rede davon das untergeordnete Bauteile nach der Niedersächsischen Bauordnung nur für max 0,5 m gelten, aber so richtig Eindeutig habe ich es nicht gefunden.
  3. Baugrenze: NBauO irrelevant – § 23 BauNVO einschlägig

    Foto von wiki

    NBauO nicht einschlägig
    Die NBauO regelt Bauordnungsrecht, kein Bauplanungsrecht. Demzufolge enthält sie keinerlei Reglungen hinsichtlich der Überschreitung einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.

    Einschlägig ist hier vielmehr § 23 Abs. 3 BauNVOAbk..

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dachüberstand über Baugrenze: Rechtliche Konformität in Niedersachsen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Dachüberstand von 74 cm die Baugrenze in Niedersachsen überschreiten darf. Die NBauO regelt Abstandsflächen, während die BauNVOAbk. (insbesondere § 23 Abs. 3) für Baugrenzen relevant ist. Dachüberstände dürfen als untergeordnete Bauteile in Abstandsflächen ragen, jedoch nicht die Grundstücksgrenze zum Nachbarn überschreiten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Dachüberstand: Baugrenze – Überschreitung zum Nachbarn unzulässig dürfen Dachüberstände keine Grundstücksgrenzen zum Nachbarn überschreiten. Dies ist ein kritischer Punkt bei der Planung.

    ✅ Zusatzinfo: Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird oft zitiert, aber der Beitrag Baugrenze: NBauO irrelevant – § 23 BauNVO einschlägig stellt klar, dass die NBauO das Bauordnungsrecht regelt und nicht das Bauplanungsrecht. Für Baugrenzen ist § 23 Abs. 3 BauNVO relevant.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie § 23 Abs. 3 BauNVO im Zusammenhang mit Ihrem Bebauungsplan, um die zulässige Überschreitung der Baugrenze durch den Dachüberstand zu beurteilen. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag Dachüberstand: Baugrenze – Überschreitung zum Nachbarn unzulässig bezüglich der Grundstücksgrenze zum Nachbarn.

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