In der NBauO steht etwas von maximal 0,5 m, aber da ist auch immer nur die Rede von der Verringerung der Abstände zur Grundstückgrenze und den Abstand halten wir ja mit 5 m allemal ein.
Sind wir hier mit unseren 74cm über die Baugrenze hinweg rechtskonform?
Vielen Dank schonmal