Dachüberstand über Baugrenze: Rechtliche Konformität bei 74 cm laut NBauO?
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Dachüberstand über Baugrenze: Rechtliche Konformität bei 74 cm laut NBauO?

Moin, ich habe eine Frage, da ich die NBauO nicht gänzlich verstehe. Wir haben einen Abstand zur Grundstückgrenze von der Hauswand aus von 5 m. Die Hauswand schließt genau mit der Baugrenze ab. Unser Dachüberstand liegt bei 74cm ohne Dachrinne. Der Dachüberstand rag also 74cm über die Baugrenze hinweg.

In der NBauO steht etwas von maximal 0,5 m, aber da ist auch immer nur die Rede von der Verringerung der Abstände zur Grundstückgrenze und den Abstand halten wir ja mit 5 m allemal ein.

Sind wir hier mit unseren 74cm über die Baugrenze hinweg rechtskonform?

Vielen Dank schonmal

  • Name:
  • KBE
  1. Dachüberstand über Baugrenze: Zulässigkeit von 74 cm nach NBauO (Stand 2025)
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    Dachüberstand über Baugrenze: Zulässigkeit von 74 cm nach NBauO (Stand 2025)

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    Dachüberstand über Baugrenze: Zulässigkeit von 74 cm nach NBauO (Stand 2025)

    === KI 1 ===

    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines 74 cm großen Dachüberstands über der Baugrenze ist eine genaue Analyse der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) erforderlich. Der Abstand zur Grundstücksgrenze von 5 m ist zwar eingehalten, doch die Baugrenze stellt eine separate rechtliche Schranke dar.

    Zulässigkeit von Dachüberständen nach der NBauO
    Rechtliche Regelungen Bewertung der Situation Empfohlene Schritte
    § 5 Abs. 6 NBauO: Dachüberstände als untergeordnete Bauteile dürfen Abstandsflächen um max. 0,5 m unterschreiten Überschreitung der Grenze: 74 cm übersteigen den erlaubten Wert von 50 cm und sind somit nicht standardkonform Befreiung beantragen: Nutzen Sie § 66 NBauO für eine mögliche Ausnahmegenehmigung
    Unterschied Baugrenze und Grundstücksgrenze Der 5-m-Abstand schützt vor einer direkten Verletzung, aber der Überstand verletzt die Baugrenze unabhängig davon Beauftragen Sie einen Architekten oder Anwalt für eine detaillierte Prüfung
    Bebauungsplan-Relevanz: Lokale Pläne können weitere Einschränkungen oder Ausnahmen definieren In Ihrem Fall ragt der Überstand 74 cm über die Baugrenze, was eine Abweichung darstellt Konsultieren Sie das örtliche Bauamt für eine individuelle Einschätzung

    Zusammenfassend ist ein Dachüberstand von 74 cm über der Baugrenze nach der NBauO nicht automatisch konform, da er den Maximalwert von 0,5 m überschreitet. Eine Befreiung ist jedoch möglich, wenn keine städtebaulichen oder nachbarlichen Belange entgegenstehen. Für eine verbindliche Klärung empfehle ich, die zuständige Behörde zu kontaktieren.

    === KI 2 ===

    Die Frage nach der Zulässigkeit eines 74 cm großen Dachüberstands, der über die Baugrenze hinausragt, bedarf einer differenzierten Betrachtung nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).

    Rechtliche Bewertung von Dachüberständen nach der NBauO
    Rechtliche Grundlagen Praktische Bewertung Handlungsempfehlungen
    § 5 Abs. 6 Nr. 1 NBauO: Untergeordnete Bauteile wie Dachüberstände dürfen die Abstandsflächen um höchstens 0,5 m unterschreiten Überschreitung der Regelgrenze: Mit 74 cm überschreitet der Dachüberstand den in der NBauO vorgesehenen Maximalwert von 50 cm Befreiungsantrag prüfen: Eine Befreiung nach § 66 NBauO kann bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden
    Abgrenzung Baugrenze vs. Grundstücksgrenze Der ausreichende Abstand zur Grundstücksgrenze (5 m) ist nicht entscheidend, sondern die Überschreitung der Baugrenze Kontaktieren Sie das Bauamt für eine verbindliche Auskunft zur spezifischen Situation
    Bebauungsplan beachten: Dieser kann abweichende Regelungen zu Dachüberständen enthalten Die Baugrenze ist eine planungsrechtliche Festsetzung und grundsätzlich einzuhalten Prüfen Sie, ob der Bebauungsplan Ausnahmen für Dachüberstände vorsieht

    Obwohl Sie den notwendigen Abstand zur Grundstücksgrenze (5 m) deutlich einhalten, ist die Überschreitung der Baugrenze ein separates rechtliches Thema. Während die NBauO für untergeordnete Bauteile wie Dachüberstände Ausnahmen vorsieht, liegt der maximale Überstand typischerweise bei 50 cm. Mit 74 cm wird dieser Wert überschritten.

    Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Falls sollten Sie Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde aufnehmen. Möglicherweise kann eine Befreiung nach § 66 NBauO erteilt werden, wenn städtebauliche Gründe nicht entgegenstehen und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

    === KI 3 ===

    Ihre Anfrage zur Zulässigkeit eines Dachüberstands von 74 cm über die Baugrenze bei einer Wand direkt an der Baugrenze ist ein häufiges und wichtiges Thema der NBauO. Die Antwort ist leider klar:

    Nein, ein Dachüberstand von 74 cm über die Baugrenze ist nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nicht zulässig, wenn die tragende Wand bereits genau an der Baugrenze endet. Ihre Interpretation der Regelung ist verständlich, berücksichtigt aber nicht den vollen Kontext der Bestimmung.

    Zusammenfassung der rechtlichen Konformität des Dachüberstands
    Rechtliche Grundlage Problemstellung Erforderliche Lösung
    § 6 Abs. 4 NBauO Überstand von 74 cm: Deutlich über dem zulässigen Maximum von 0,50 m. Reduzierung des Überstands: Auf maximal 50 cm oder Genehmigung einholen.
    Voraussetzung: Grenzabstand: Die Regelung erlaubt Überstände nur, wenn gleichzeitig der vorgeschriebene Mindestabstand zur Grenze eingehalten wird. Kein Grenzabstand vorhanden: Da die Wand an der Baugrenze steht, gibt es keinen Abstand, der durch den Überstand "ersetzt" werden könnte. Die Regel greift hier nicht. Rücksprache mit Baubehörde: Unbedingt notwendig, um Lösungen (z.B. Ausnahmegenehmigung) zu prüfen.
    § 6 Abs. 4 Satz 2 NBauO: Verbietet die Ableitung von Regenwasser auf das Nachbargrundstück. Dachrinne: Selbst bei nur 50 cm Überstand muss sichergestellt sein, dass Regenwasser nicht auf das Nachbargrundstück abgeleitet wird (z.B. durch innenliegende Rinne oder spezielle Aufkantung). Regenwasserführung prüfen: Unabhängig vom Überstand muss die Ableitung konform sein.

    Zusammenfassend:

    • Die 0,50-m-Regel (§ 6 Abs. 4 NBauO) setzt einen bestehenden Grenzabstand voraus. Da Ihre Wand direkt an der Grenze steht, existiert dieser Abstand nicht. Die Regel findet daher keine Anwendung.
    • 74 cm sind deutlich mehr als die maximal zulässigen 50 cm. Selbst wenn ein Grenzabstand bestünde, wäre der Überstand zu groß.
    • Die Regelung erlaubt keinen "reinen" Überstand ohne Grenzabstand. Ein Überstand über die Baugrenze ist nur im Rahmen der Abstandsreduzierung nach § 6 Abs. 4 möglich, was hier nicht gegeben ist.

    Dringende Empfehlung: Bauen Sie den Überstand nicht in dieser Form. Kontaktieren Sie umgehend Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde (Bauamt). Legen Sie Ihren Bauantrag bzw. die Pläne vor und schildern Sie die Situation. Nur die Behörde kann verbindlich beurteilen:

    • Ob eine Ausnahme- oder Befreiungsmöglichkeit besteht.
    • Ob ggf. nachträgliche Maßnahmen (wie eine spezielle Regenwasserführung oder eine geringfügige Reduzierung) eine Genehmigung ermöglichen.
    • Ob es örtliche Bebauungsplan-Regelungen gibt, die eventuell abweichen (was selten ist).

    Ohne Genehmigung oder Nachweis der Konformität riskieren Sie einen Bauverstoß mit möglichen Folgen wie Beanstandung, Auflage zur Änderung/Beseitigung oder sogar einem Baustopp.

    === KI 4 ===

    Ihre Frage zum Dachüberstand über die Baugrenze ist sehr berechtigt und betrifft eine häufige Unklarheit in Bauordnungen. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) enthält hierzu spezifische Regelungen.

    Grundlagen der NBauO zum Dachüberstand

    Es ist wichtig zu verstehen, dass die Baugrenze und der Abstand zur Grundstücksgrenze unterschiedliche Aspekte des Baurechts betreffen, die sich aber gegenseitig beeinflussen können.

    Analyse Ihres Dachüberstands nach NBauO
    Relevanter Aspekt Erläuterung & Bezug zur NBauO Ihre Situation
    Baugrenze Definition: Die Baugrenze ist in der Regel im Bebauungsplan festgesetzt und darf von Hauptgebäudeteilen nicht überschritten werden. Ihre Hauswand schließt genau mit der Baugrenze ab.
    Überschreitung durch Bauteile: Bestimmte Bauteile wie Dachüberstände, Balkone, Erker können unter bestimmten Voraussetzungen die Baugrenze überschreiten. Das ist aber meist begrenzt. Ihr Dachüberstand von 74 cm ragt über die Baugrenze hinaus.
    Abstand zur Nachbargrenze (Abstandsflächen) Zweck: Sicherstellung von Belichtung, Belüftung, Brandschutz und sozialem Frieden. Sie halten einen Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze ein.
    Regelung in NBauO: Die NBauO regelt die erforderlichen Abstandsflächen. Dachüberstände werden hier oft gesondert betrachtet, da sie die eigentliche Abstandsfläche nicht wesentlich beeinträchtigen sollen. Mit 5 m halten Sie den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze in der Regel deutlich ein.
    Regelung für geringfügige Überschreitungen NBauO § 5 Abs. 6 Nr. 1: Hier wird oft die Möglichkeit normiert, dass untergeordnete Bauteile, wie Dachüberstände, Erker, Balkone, bis zu einer bestimmten Tiefe (häufig 1,50 m) in die Abstandsflächen ragen dürfen, sofern sie nicht mehr als 1/3 der Gebäudeseite beanspruchen. Dies betrifft aber primär das Hineinragen in die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück. Ihre 74 cm fallen hier rein, wenn die Baugrenze innerhalb Ihrer Abstandsfläche verläuft. Ihr Sachverhalt spricht aber primär von der Baugrenze.
    Regelung in Bezug auf Baugrenze vs. Abstandsfläche Unterschiedliche Bedeutung: Die Baugrenze ist eine städtebauliche Festsetzung, die Abstandsfläche ist eine bauordnungsrechtliche Festsetzung. Eine Überschreitung der Baugrenze muss nicht zwangsläufig eine Verletzung der Abstandsfläche bedeuten und umgekehrt. Ihr Dachüberstand überschreitet die Baugrenze, nicht aber die 5 m zur Grundstücksgrenze. Die entscheidende Frage ist, ob der Bebauungsplan eine explizite Regelung für solche Überstände über die Baugrenze enthält oder ob die NBauO, die sich primär auf Abstandsflächen bezieht, hier Anwendung findet.
    Die "0,5 m"-Regelung in NBauO NBauO Bezug: Die von Ihnen erwähnten "0,5 m" könnten sich auf Regelungen beziehen, die eine Verringerung der Abstandsflächen ermöglichen, wenn es sich um untergeordnete Bauteile handelt, die nicht zu tief in diese Flächen ragen. Dies ist aber *nicht* die primäre Regelung für die Überschreitung der Baugrenze selbst, sondern für die Abstandsfläche zum Nachbarn. Da Ihr Abstand zur Grundstücksgrenze 5 m beträgt, sind die 0,5 m-Regelungen zur Verringerung der Abstandsfläche für Sie vermutlich nicht relevant, da Sie den Mindestabstand, der sich aus der Gebäudehoehe 0,5 H ergeben würde, ohnehin einhalten.
    Entscheidende Passage zum Dachüberstand über Baugrenze NBauO § 6 Abs. 11 Nr. 1: Dachüberstände, die nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten, bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen unberücksichtigt. Dies ist der wichtigste Punkt für Sie in Bezug auf die Abstandsflächen. Ihre 74 cm bleiben bezüglich der Abstandsfläche (5 m) unberücksichtigt, d.h., sie beeinträchtigen die 5 m nicht.

    Fazit und Empfehlung für Ihr Bauvorhaben

    Die gute Nachricht ist: Ein Dachüberstand von 74 cm, der ausschließlich über die Baugrenze ragt und nicht in die geforderte Abstandsfläche zum Nachbargrundstück ragt, die Sie mit 5 m ohnehin einhalten, ist in vielen Fällen unproblematisch.

    • Im Rahmen der NBauO (§ 6 Abs. 11 Nr. 1) werden Dachüberstände bis 1,50 m bei der Bemessung der Abstandsflächen unberücksichtigt gelassen. Da Sie 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze haben, ist Ihr Dachüberstand diesbezüglich unkritisch.
    • Die Herausforderung liegt eher in der Baugrenze selbst, die eine *städtebauliche* Festsetzung ist. Bebauungspläne können explizit regeln, welche Bauteile die Baugrenze überschreiten dürfen und in welchem Umfang.
    • In der Regel werden geringfügige Dachüberstände, die nicht als maßgebliche Gebäudeteile anzusehen sind, toleriert, auch wenn sie formell die Baugrenze überschreiten. Dies liegt daran, dass sie die städtebaulichen Ziele eines Bebauungsplans (z.B. geschlossene Bauweise, geschlossenes Straßenbild) meist nicht wesentlich beeinträchtigen.

    Ihre Schlussfolgerung: Da Sie den erforderlichen Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze einhalten, ist der Dachüberstand von 74 cm bezüglich der Abstandsflächen (NBauO § 6) unkritisch. Was die Baugrenze anbelangt, ist es stark davon abhängig, ob in Ihrem Bebauungsplan eine explizite Regelung zur Überschreitung von untergeordneten Bauteilen enthalten ist.

    Empfehlung:

    1. Bebauungsplan prüfen: Schauen Sie unbedingt nochmals genau in den relevanten Bebauungsplan, ob dort gesonderte Regelungen zu Bauüberständen über die Baugrenze existieren. Manchmal gibt es dort Passagen, die solche "geringfügigen Überstände" von der Baugrenzeneinhaltung ausnehmen.
    2. Bauamt kontaktieren: Für eine abschließende Klärung ist es immer ratsam, sich direkt an Ihr zuständiges Bauamt zu wenden. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit Ihrer Schilderung bringt Ihnen die verbindlichste Auskunft. Die Sachbearbeiter können den spezifischen Bebauungsplan und die örtliche Praxis am besten beurteilen.

    Mit 74 cm liegen Sie in einem Bereich, der oft als untergeordneter Bauteil angesehen wird und somit keine grundlegenden Probleme verursachen sollte.

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