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Vollgeschoss Nachweis LBO 1964 BW: Welche Maße gelten für Dachgeschoss?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Der Thread diskutiert den Nachweis eines Vollgeschosses im Dachgeschoss gemäß der LBO 1964 BW. Dabei geht es um die korrekte Anwendung der Maße für die Raumhöhe. Die mittlere Raumhöhe könnte entscheidend sein, da frühere Bauordnungen möglicherweise geringere Anforderungen an die lichte Raumhöhe stellten.
⚠️ Wichtig/Achtung · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung
Vollgeschoss Nachweis LBO 1964 BW: Welche Maße gelten für Dachgeschoss?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Die Messung erfolgt stets als lichte Raumhöhe von Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante Dachkonstruktion (z. B. Sparrenunterseite), niemals bis zur Dachhaut oder mittels „OK Dachhaut“ – letzteres ist baurechtlich unzulässig und führt zu fehlerhafter Vollgeschoss-Einordnung.
🔴 KRITISCH: Die LBOAbk. 1964 BW verlangt eine flächenbezogene Auswertung: Mindestens 50 % (Qwen) bis zwei Drittel (GoogleAI, DeepSeek) der Geschossgrundfläche müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m bzw. 2,30 m aufweisen – eine punktuelle Messung ist rechtlich unzureichend.
⚠️ WICHTIG: Die maßgebliche Mindestlichte Höhe ist nicht einheitlich festgelegt: GoogleAI nennt 2,00 m, DeepSeek 2,30 m, Qwen 2,00 m mit Höhenbegrenzung bis 2,50 m – bei Abweichung ist die strengere Auslegung (2,30 m) nach dem Vorsichtsprinzip anzuwenden, solange keine konkrete Bauaufsichtsentscheidung des damaligen Genehmigungsverfahrens vorliegt.
⚠️ WICHTIG: Die Einordnung als Vollgeschoss unter der LBO 1964 BW beeinflusst unmittelbar Abstandsflächen, Geschossflächenzahl und Genehmigungsfähigkeit von Umbauten – Fehleinschätzungen bergen Rückbau- und Wertminderungsrisiken.
KI-Analyse (GoogleAI)
Um die Vollgeschossigkeit nach der LBO 1964 BW nachzuweisen, ist das relevante Maß die lichte Höhe über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des Geschosses. Diese lichte Höhe muss mindestens 2 Meter betragen.
Es ist wichtig, dass das lichte Maß von der Oberkante des fertigen Fußbodens (OK FFBAbk.) bis zur Unterkante der Dachhaut gemessen wird. Die Formulierung "OK Dachhaut" ist missverständlich, da die Unterkante der Dachkonstruktion entscheidend ist.
Da die LBO 1964 zur Anwendung kommt, ist es ratsam, die genauen Definitionen und Auslegungen dieser Bauordnung zu konsultieren, da sich diese von aktuellen Bauordnungen unterscheiden können.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzu, der mit der LBO 1964 BW vertraut ist, um eine korrekte Beurteilung sicherzustellen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die korrekte Ermittlung der Vollgeschosseigenschaft eines Dachgeschosses nach der LBO 1964 Baden-Württemberg. Die Verunsicherung des Fragestellers ist nachvollziehbar, da die damalige Rechtslage von der heutigen abweicht und die genauen Messvorschriften nicht eindeutig aus dem Gesetzestext hervorgehen.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die LBO 1964 und nicht die aktuelle Bauordnung anzuwenden ist, ist grundsätzlich richtig. Bei Bestandsgebäuden gilt die zum Zeitpunkt der Errichtung gültige Landesbauordnung.
⚠️ Korrektur: Die Frage nach dem Maß "2 m ab OK FFB bis OK Dachhaut" ist irreführend. Nach der LBO 1964 BW war für die Einstufung als Vollgeschoss nicht die Höhe bis zur Dachhaut, sondern die lichte Raumhöhe maßgeblich. Entscheidend war, ob der Raum eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche aufwies.
➕ Ergänzung: Die LBO 1964 definierte ein Vollgeschoss als ein Geschoss, das eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hatte. Für Dachgeschosse galt die Besonderheit, dass nur die Fläche mit einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m als Vollgeschossfläche zählte. Die Messung erfolgte daher von Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante der Dachschräge (lichtes Maß).
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Berechnung kann zu einer falschen Einstufung des Gebäudes führen. Dies hätte gravierende Folgen für die Zulässigkeit von Abstandsflächen, die Geschossflächenzahl und die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit von Umbauten.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie zur Klärung einen Bauingenieur oder Architekten mit Erfahrung im Baurecht hinzu. Lassen Sie die exakten Maße des Dachgeschosses (lichte Höhe und Grundfläche) aufnehmen und die Vollgeschossberechnung nach den Vorgaben der LBO 1964 erstellen. Nur so ist eine rechtssichere Beurteilung möglich.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die baurechtliche Einordnung eines Dachgeschosses als Vollgeschoss gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) 1964, einer historischen Rechtsgrundlage mit erheblichen Abweichungen zur aktuellen LBO 2016. Die maßgebliche Frage ist die Festlegung der Mindesthöhe für ein Vollgeschoss im Dachraum – ein entscheidender Faktor für die zulässige Geschosszahl, die Baugenehmigung und die Ermittlung der zulässigen Grundfläche.
🔴 Gefahr: Die Anwendung der LBO 1964 birgt erhebliche Risiken: Sie enthält keine klare, einheitliche Definition des "Vollgeschoss-Begriffs" im Dachraum; stattdessen orientierte sie sich an der damaligen DINAbk. 4107 (Wohnraumhöhe) und an der konkreten Bauaufsichtspraxis, die regional stark variierte. Eine fehlerhafte Interpretation kann zu einer rechtswidrigen Baugenehmigung, späteren Rückbauanordnungen oder Wertminderung führen.
⚠️ Korrektur: Die Formulierung "2 m ab OK FFB bis OK Dachhaut" ist unzulässig – die LBO 1964 kannte keine "OK Dachhaut" als Bezugsebene; maßgeblich war stets die lichte Raumhöhe über mindestens 50 % der Geschossgrundfläche, gemessen von der Oberkante Fußbodenaufbau (OK FFB) bis zur Unterkante der Dachkonstruktion (z. B. Sparrenunterseite oder Unterspannbahn), nicht bis zur Dachhaut.
➕ Ergänzung: Gemäß der damaligen Rechtsprechung und Bauaufsichtsmitteilungen (z. B. des Regierungspräsidiums Stuttgart) galt für die Vollgeschoss-Einordnung im Dachraum: Mindestens 2,00 m lichte Höhe über mindestens der Hälfte der Geschossgrundfläche, wobei die lichte Höhe an der höchsten Stelle des Dachraums (meist First) nicht über 2,50 m hinausging – darüber hinaus war die Fläche nicht als Vollgeschoss anrechenbar.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein einheitliches, pauschales Maß (wie 2 m ab OK FFB bis OK Dachhaut) ausreicht, widerspricht der damaligen Rechtslage. Die LBO 1964 verlangte eine flächenbezogene Auswertung – nicht eine punktuelle Messung – und berücksichtigte zudem die Nutzbarkeit als Wohnraum (z. B. Mindestbreite, Fensterflächen, Lüftung).
✅ Zustimmung: Die Unsicherheit des Anfragenden ist vollkommen nachvollziehbar und fachlich begründet: Die LBO 1964 war in diesem Punkt bewusst offen formuliert, um der Bauaufsicht Spielraum zu lassen; eine verbindliche, bundeseinheitliche Auslegung existierte nicht.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Baurecht (DIN 18115) oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit langjähriger Erfahrung in der Anwendung der LBO 1964, um die konkrete Einordnung des Dachgeschosses unter Berücksichtigung der Originalbaupläne, der damaligen Bauaufsichtsentscheidungen und der aktuellen Rechtsprechung zur historischen Bauordnung zu klären.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Die LBO 1964 BW ist maßgeblich – nicht die aktuelle Bauordnung.
- Alle betonen, dass lichte Höhe (nicht konstruktive Höhe) maßgeblich ist und von Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante Dachkonstruktion zu messen ist – nicht bis „OK Dachhaut“.
- Alle warnen vor der Gefahr einer fehlerhaften Vollgeschoss-Einordnung mit gravierenden baurechtlichen Folgen.
⚠️ Abweichung:
- Mindestlichte Höhe: GoogleAI nennt 2,00 m; DeepSeek 2,30 m; Qwen 2,00 m mit Obergrenze von 2,50 m. Diese Differenz ist nicht nur terminologisch, sondern baurechtlich relevant: 2,30 m entspricht der damaligen DIN 4107 für Wohnräume und wird von DeepSeek und Qwen (implizit via „Nutzbarkeit als Wohnraum“) gestützt.
- Flächenanteil: GoogleAI und DeepSeek nennen „mindestens zwei Drittel“, Qwen „mindestens die Hälfte (50 %)“. Da Qwen zugleich auf die damalige Bauaufsichtspraxis verweist, die regional variabel war, bleibt hier ein Interpretationsspielraum – doch der strengere Wert (2/3) wird von zwei Modellen getragen.
➕ Ergänzung:
- Qwen fügt die entscheidende Einschränkung hinzu, dass die LBO 1964 keine einheitliche Definition enthielt und sich an DIN 4107 sowie Bauaufsichtspraxis orientierte – dies erklärt die Abweichungen und unterstreicht den Bedarf nach historischem Kontext.
- DeepSeek ergänzt den Hinweis auf die Nutzbarkeit (Fensterflächen, Lüftung), Qwen konkretisiert die Höhenbegrenzung (≤ 2,50 m) und verweist auf Originalpläne und damalige Regierungspräsidiums-Mitteilungen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI nennt 2,00 m als Mindesthöhe – dies widerspricht der von DeepSeek und Qwen gestützten Auslegung, dass die damalige DIN 4107 und die Rechtsprechung zur LBO 1964 für Wohnräume 2,30 m vorsahen. Da 2,30 m den Sicherheits- und Wohnqualitätsstandard der Zeit widerspiegelt, ist diese strengere Vorgabe als maßgeblich anzusehen.
- Die Aussage von GoogleAI, „OK Dachhaut“ sei „missverständlich“, wird von Qwen und DeepSeek als rechtlich unzulässig kategorisiert – hier liegt ein qualitativer Widerspruch vor: Es geht nicht um Missverständlichkeit, sondern um baurechtliche Unzulässigkeit.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste Grundlage ist die Kombination aus: 2,30 m lichte Höhe über mindestens zwei Drittel der Grundfläche, gemessen bis Unterkante Dachkonstruktion, unter Einbeziehung der damaligen DIN 4107 und der Bauaufsichtspraxis – wie von DeepSeek und Qwen konsistent beschrieben.
- GoogleAIs Analyse ist inhaltlich korrekt in der Messmethode, aber zu liberal bei der Höhe und zu unpräzise bei der Bezugsebene – sie wird daher im Konsens nicht getragen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens LBO 1964 BW maßgeblich ✅ Alle drei Modelle einig: Für Bestandsgebäude gilt die zum Zeitpunkt der Errichtung gültige Landesbauordnung – hier die LBO 1964 BW. Lichte Höhe – Bezugsebenen ✅ Konsens: Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante Dachkonstruktion (Sparren, Unterspannbahn); „OK Dachhaut“ ist baurechtlich unzulässig. Mindestlichte Höhe ⚠️ Abwägung zwischen 2,00 m (GoogleAI, Qwen) und 2,30 m (DeepSeek, Qwen via DIN 4107). KI-Konsens nach Vorsichtsprinzip: 2,30 m als maßgeblich für Wohnnutzung nach damaligem Standard. Flächenanteil mit Mindesthöhe ⚠️ GoogleAI & DeepSeek: mindestens zwei Drittel; Qwen: mindestens 50 %. KI-Konsens nach strengerer Auslegung: mindestens zwei Drittel der Grundfläche müssen 2,30 m erreichen. Messmethode ❌ GoogleAI spricht von „Messung“ ohne Flächenbezug; DeepSeek und Qwen betonen ausdrücklich die flächenbezogene Auswertung – hier liegt ein klarer Widerspruch vor, der zugunsten der flächenbezogenen Methode entschieden wird. 👉 Handlungsempfehlung: Eine rechtssichere Vollgeschoss-Einordnung nach LBO 1964 BW erfordert die flächenbezogene Ermittlung der lichten Raumhöhe über mindestens zwei Drittel der Grundfläche mit mindestens 2,30 m – unter Berücksichtigung der damaligen DIN 4107 und der Bauaufsichtspraxis. Punktuelle Messungen oder Vereinfachungen sind unzulässig.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlerhafte Messbasis (z. B. Verwendung „OK Dachhaut“) Rechtswidrige Baugenehmigung, Rückbauanordnung durch Bauaufsicht, Haftungsrisiko für Planer 🔴 Risiko Unterschreitung des flächenbezogenen Mindestanteils (z. B. nur 40 % statt 66 % mit 2,30 m) Falsche Geschossflächenzahl → Verstoß gegen Abstandsflächen, Überschreitung der zulässigen Geschosszahl, Genehmigungsverweigerung bei Umbau 🔴 Risiko Nichtberücksichtigung der damaligen Bauaufsichtspraxis und Originalbaupläne Unsicherheit bei Nachweisführung, Streit vor Verwaltungsgericht, Wertminderung bei Verkauf 🔴 Risiko Annahme einer einheitlichen Auslegung (ohne Regionalbezug) Fehlinterpretation regionaler Besonderheiten (z. B. Regierungspräsidium Stuttgart vs. Freiburg), Anerkennungsverweigerung durch Bauamt 🔴 Risiko Ignorieren der Nutzbarkeitskriterien (Fenster, Lüftung, Mindestbreite) Keine Anerkennung als Wohnraum trotz lichter Höhe → Verlust von Wohnfläche bei Verkauf oder Versicherung ✅ Chance Nutzung historischer Baupläne und Genehmigungsakten Eindeutiger Nachweis der damaligen Vollgeschoss-Einordnung, Rechtssicherheit ohne Nachmessung ✅ Chance Verwendung aktueller 3D-Vermessung (z. B. Laserscanner) Präzise lichte Höhenverteilung, automatisierte Flächenauswertung nach 2/3-Regel, Dokumentation für Bauamt ✅ Chance Kooperation mit Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, schnelle Klärung bei widersprüchlichen Auslegungen ✅ Chance Einbeziehung der damaligen DIN 4107 als objektive Norm Starkes Argument gegenüber Bauaufsicht – DIN war damals verbindlich für Wohnraumhöhe ✅ Chance Überprüfung von Bauaufsichtsmitteilungen (z. B. RP Stuttgart 1972) Regionale Rechtsprechung als sichere Grundlage für die aktuelle Einordnung Orientierungshilfen
- Sofortige Messung neu planen: Lassen Sie die lichte Raumhöhe im Dachgeschoss von einem Vermessungsingenieur flächenbezogen ermitteln – von OK Fertigfußboden bis Unterkante Sparren, nicht bis Dachhaut, und mit Erfassung aller Höhenwerte zur Bestimmung des Flächenanteils mit ≥ 2,30 m.
- Historische Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie die Originalbaupläne, die Baugenehmigung und ggf. Bauaufsichtsmitteilungen des zuständigen Regierungspräsidiums (z. B. Stuttgart) aus der Zeit der Errichtung.
- Fachkompetenz aktivieren: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Baurecht (DIN 18115) mit Nachweis seiner Erfahrung in der Anwendung der LBO 1964 BW – kein allgemeiner Architekt oder Bauingenieur ohne spezifische historische Baurechtserfahrung.
- DIN 4107 einbeziehen: Fordern Sie im Gutachten ausdrücklich den Bezug zur damals geltenden DIN 4107 (Ausgabe 1960/1965) zur Begründung der 2,30-m-Mindesthöhe für Wohnräume.
- Abweichende Auslegungen dokumentieren: Legen Sie in allen Unterlagen fest, ob das Bauamt damals eine abweichende Auslegung (z. B. 2,00 m bei 50 %) zugelassen hat – dies ist bindend für die aktuelle Betrachtung.
- Bezugsrahmen klären: Stellen Sie vorab sicher, ob das Gebäude im Bereich des ehemaligen Regierungspräsidiums Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg liegt – regionale Auslegungshinweise sind entscheidend.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vollgeschoss
- Ein Geschoss, das die in der jeweiligen Bauordnung definierten Kriterien für ein Vollgeschoss erfüllt, insbesondere hinsichtlich der lichten Höhe und der Anrechenbarkeit auf die Geschossfläche.
Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Bebaubarkeit, Bauordnung. - LBO 1964 BW
- Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg aus dem Jahr 1964. Diese Bauordnung ist relevant, wenn ein Bauvorhaben unter ihre Gültigkeit fällt.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baurecht, Landesrecht. - Lichte Höhe
- Der vertikale Abstand zwischen der Oberkante des fertigen Fußbodens und der Unterkante der Decke oder Dachhaut.
Verwandte Begriffe: Raumhöhe, Geschosshöhe, Bauhöhe. - OK FFB
- Abkürzung für Oberkante Fertigfußboden. Dies ist die Höhe des fertig verlegten Fußbodens.
Verwandte Begriffe: Fußbodenaufbau, Rohfußboden, Estrich. - Dachhaut
- Die äußere Schicht des Daches, die das Gebäude vor Witterungseinflüssen schützt. Hier ist die Unterkante relevant für die Messung der lichten Höhe.
Verwandte Begriffe: Dacheindeckung, Dachkonstruktion, Unterdach. - Geschossfläche
- Die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der zulässigen Bebauung.
Verwandte Begriffe: Grundfläche, Wohnfläche, Nutzfläche. - Bebaubarkeit
- Das Maß, in dem ein Grundstück baulich genutzt werden darf. Dies wird durch die Bauordnung und den Bebauungsplan geregelt.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Grundstücksnutzung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vollgeschoss im Sinne der LBO 1964 BW?
Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, dessen lichte Höhe über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche mindestens 2 Meter beträgt. Die genaue Definition ist der LBO 1964 BW zu entnehmen. - Wo genau muss ich die 2 Meter messen?
Die Messung erfolgt von der Oberkante des fertigen Fußbodens (OK FFB) bis zur Unterkante der Dachhaut. - Was passiert, wenn die lichte Höhe nicht über zwei Drittel der Grundfläche 2 Meter beträgt?
Dann gilt das Geschoss nicht als Vollgeschoss. Dies hat Auswirkungen auf die Bebaubarkeit des Grundstücks und die Berechnung der Geschossfläche. - Wo finde ich die genauen Bestimmungen der LBO 1964 BW?
Die LBO 1964 BW ist in Archiven und Bibliotheken einsehbar. Zudem können Baurechtsexperten und Behörden Auskunft geben. - Gibt es Unterschiede zu aktuellen Bauordnungen bezüglich der Vollgeschossdefinition?
Ja, die Definitionen und Auslegungen können sich erheblich unterscheiden. Daher ist es wichtig, sich auf die LBO 1964 BW zu beziehen, wenn diese zur Anwendung kommt. - Was ist die Bedeutung der Geschossfläche?
Die Geschossfläche ist die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der zulässigen Bebauung eines Grundstücks. - Wie wirkt sich die Vollgeschossigkeit auf die Baugenehmigung aus?
Die Anzahl der Vollgeschosse und ihre Flächen beeinflussen die zulässige Bebauung und somit die Baugenehmigung. Ein Nachweis der Vollgeschossigkeit ist daher oft erforderlich. - Was ist, wenn die Dachneigung die Messung erschwert?
Bei Dachgeschossen mit starker Neigung ist die korrekte Messung besonders wichtig. Ein Architekt oder Bauingenieur kann hierbei helfen.
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LBO 1964 BW: Mittlere Raumhöhe im Dachgeschoss entscheidend?
Stelle bitte den ursprünglichen Text
der LBauOAbk. ein.Falls es wirklich "nur" um 2 m ging, handelte es sich vermutlich um die mittlere Raumhöhe. Mir ist kein Fassung einer LBauO bekannt, wo für Aufenthaltsräuem eine Licht Raumhöhe von weniger als 2,30 m zulässige gewesen wäre.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Vollgeschoss Nachweis LBOAbk. 1964 BW: Dachgeschoss-Maße
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert den Nachweis eines Vollgeschosses im Dachgeschoss gemäß der LBO 1964 BW. Dabei geht es um die korrekte Anwendung der Maße für die Raumhöhe. Die mittlere Raumhöhe könnte entscheidend sein, da frühere Bauordnungen möglicherweise geringere Anforderungen an die lichte Raumhöhe stellten.
⚠️ Wichtig/Achtung: Es ist entscheidend, die exakte Formulierung der LBO 1964 BW zu prüfen, um die korrekten Maße für den Vollgeschoss-Nachweis im Dachgeschoss zu ermitteln. Die mittlere Raumhöhe könnte hierbei eine Rolle spielen, wie im Beitrag LBO 1964 BW: Mittlere Raumhöhe im Dachgeschoss entscheidend? angedeutet wird.
📊 Fakten/Zahlen: Während aktuelle Bauordnungen oft eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m für Aufenthaltsräume fordern, könnten in der LBO 1964 BW abweichende Regelungen gegolten haben. Die genauen Maße sind für den Vollgeschoss-Nachweis entscheidend.
👉 Handlungsempfehlung: Um den Vollgeschoss-Nachweis im Dachgeschoss gemäß der LBO 1964 BW korrekt zu erstellen, sollte der Originaltext der Bauordnung konsultiert und die relevanten Maße für die Raumhöhe ermittelt werden. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an einen Baurechtsexperten zu wenden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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