Genehmigungsfreistellungsverfahren Bayern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Genehmigungsfreistellungsverfahren Bayern

Hallo,

wir haben den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Nun hat das städt. Bauamt den Antrag abgelehnt mit der Begründung, das Vordach vor der Haupteingangstüre wäre zu groß. Die Hausbaufirma hat das Vordach kleiner gemacht und auf Art. 6 BayBoAbk. verwiesen und gesagt das Vordach ist ein untergeordnetes Bauteil und liegt somit im Geltungsbereich.

Der 2. Bauantrag mit verkleinerten Vordach wurde nun wieder abgelehnt mit der Begründung dieses dürfe nicht aus dem Baufenster rausragen. Das Vordach kommt 1 m über die Baugrenze. Das Wohnhaus liegt innerhalb des Baufensters.  

Meine Frage nun, da die Architekten der Hausbaufirma und die Stadtverwaltung unterschiedlicher Ansichten sind, wer hat nun Recht?  

Greift hier der § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)?  

  • Name:
  • RoWi
  1. erst mal beide

    Es ist eine KANN-Bestimmung. Es kommt darauf an was an das Baufenster angrenzt. Liegt das Baufenster direkt an der Straße, so wird kein untergeordnetes Bauteil über die Baugrenze genehmigt. Schließt sich eine Abstandsfläche an, so kann es genehmigt werden. Hier besteht ein Ermessensspielraum. Die Reduzierung des Ermessensspielraumes auf "Null" kann nicht verlangt werden. Also verhandeln und überzeugen.
  2. Na ja, ...

    Na ja, ein Meter und dann Breite (?) ist ja erst mal nicht gerade geringfügig.

    Wenn es dann noch genügend Platz gibt, muss man dann schon eine gute Begründung abliefern ...


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