Lichthof bei Kellerfenster. Absturzgefahr?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Lichthof bei Kellerfenster. Absturzgefahr?
Ich möchte vor einigen Kellerfenstern Lichthöfe im Gelände ausbilden. Dabei würde ein Höhenunterschied von ca. 80 bis 100 cm entstehen. Ist es von den Vorschriften her zulässig, dass ein solcher Höhenunterschied durch eine senkrechte Mauer ohne Absturzsicherung (Geländer) ausgebildet wird? Oder muss dies treppenförmig geschehen? Wo finden sich die entsprechenden Vorschriften (Bayern)?
Bei der Gestaltung denke ich an Naturstein, also entweder an aufzufüllende Gitterkästen (Gabionen), an Natursteinmauern aus quaderförmigen Material (nötigenfalls auch treppenförmig ausgebildet) oder an Naturstein-Bruchstücke, mit denen ich eine schräge Mauer rundlich ausformen würde.
Oder hat jemand einen anderen Vorschlag für solche Lichthöfe? Diese billigen Beton-Pflanzkübel kommen aus optischen Gründen nicht in Frage.
Bei der Gestaltung denke ich an Naturstein, also entweder an aufzufüllende Gitterkästen (Gabionen), an Natursteinmauern aus quaderförmigen Material (nötigenfalls auch treppenförmig ausgebildet) oder an Naturstein-Bruchstücke, mit denen ich eine schräge Mauer rundlich ausformen würde.
Oder hat jemand einen anderen Vorschlag für solche Lichthöfe? Diese billigen Beton-Pflanzkübel kommen aus optischen Gründen nicht in Frage.
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Erddruck beachten ...
Werter Herr Baumann
1 m senkrechte Wand bringt einen heftigen Erddruck gegen die Böschungsmaer - egal aus welchem Material. Gabione z.B. stehen i.d.R. frei auf einem Fundament, würden also "umgeworfen". Gleiches gilt für Trockenmauern usw.
Snekrecht daher nur mit entsprechender stat. Auslegung. Oder Abtreppen. Spart auch das Geländer - so laut LBOAbk. notwendig.
OT: Schön, dass einer mal freiwillig auf die Betonsicheln verzichtet. -
Palisaden?
Hallo Herr Baumann,
wir haben auch so eine Abböschung und haben sie mit drei Rundbögen aus Betonpalisaden abgefangen.
In NRW gilt meines Wissens, dass eine Absturzsicherung erforderlich ist, wenn man über 50 cm tief abstürzen kann, wir müssen demnach auf jeden Fall auch noch einen Zaun ziehen. Ob das in Bayern genau so ist, kann sicherlich einer der Experten hier sagen.
Gruß Susanne -
Absturzhöhen
Servus,
bei Absturzhöhen über 70 cm ist ein Seitenschutz erforderlich -
Absturzhöhe
Je mehr ich mich mit diesen Gabionen beschäftige, umso mehr gefallen sie mir Die kleinste Höhe der wohl üblichen Gabionen ist 50 cm. Ich würde die Gabionen dann abgetreppt verlegen, d.h. die untere Gabione ergibt 50 cm Höhenunterschied, dann kommt ein Versatz in der Waagrechten um 50 cm und dann kommt die obere Gabione wieder mit 50 cm Höhenunterschied. Zählt dies dann als 100 cm Absturzhöhe, oder jeweils nur als 50 cm?
Palisaden wäre auch eine Möglichkeit, welche ich mir mal durch den Kopf gehen lasse.
Auf den Seiten der FH Weihenstephan steht, dass eine Statik bei Gabionen erst ab 3 m Höhe erforderlich ist. Wobei sie dort die Gabionen mit einer Neigung von 10:1 verlegen. Damit dürfte der erforderliche Gegendruck entstehen. -
Links zur FH Weihenstephan
Im 2. Link steht das mit der Statik.Weiterführende Links:
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http://www.gabionenmauer.de
Hallo,
viele Informationen zu Gabionen, Gabionenmauer, Gabionenwand und Fertiggabionen sowie gute Links und Bilder findest Du unter