Erdaufschüttung
BAU-Forum: Rund um den Garten
Erdaufschüttung
Hilfe! Ich suche vorschiften in wie weit ich mein Grundstück
Aufschüten darf.
Aufschüten darf.
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In der LBO
steht das. Landesbauordnung -
ein paar Links
Maßgeblich ist sowohl Ihre Landesbauordnung als auch das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes. In der Landesbauordnung finden Sie i.d.R. etwas unter "genehmigungsfreie Bauvorhaben", im Nachbarrecht i.d.R. unter "Bodenerhöhungen". Die Regelungen sind in jedem Bundesland anders, so darf in Bayern 2 m genehmigungsfrei aufgeschüttet werden, in Rheinland-Pfalz 3 m. In den Nachbarrechtsgesetzen findet sich meist eine Formulierung wie "Der Eigentümer, der den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muss einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Bodenbewegungen ausgeschlossen ist". Mehr in den Links.Weiterführende Links:
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Danke!
Danke leider reicht mir das nicht.
Es geht um die Berechnung der Aufschütungsfläche.
Da meine geplante Fläche mit eine Böschung in einen Winkel von 45 °.
An welche Stelle begint die Berechnung unten, oder Mitte DER SCHRÄGE (senkrechte Achse), oder die Aufgeschütete OBERE Fläche.
Leider geben die Ämter unterschiedliche Auskunft. Besser gesagt die sind sich nicht einig.