Erdaufschüttung
BAU-Forum: Rund um den Garten

Erdaufschüttung

Hilfe! Ich suche vorschiften in wie weit ich mein Grundstück
Aufschüten darf.
  • Name:
  • sasa
  1. Bitte die Suchfunktion benutzen  -  Danke!

    Sehr geehrter Forumsnutzer,
    bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Entlastung unserer freiwilligen Experten versuchen, bereits beantwortete oder ähnliche Fragen nicht mehrfach zu beantworten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, durch /suche/index.htm
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. ist auf diese Frage keine Antwort möglich?

    ist auf diese Frage keine Antwort möglich?
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  3. In der LBO

    steht das. Landesbauordnung
  4. ein paar Links

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Maßgeblich ist sowohl Ihre Landesbauordnung als auch das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes. In der Landesbauordnung finden Sie i.d.R. etwas unter "genehmigungsfreie Bauvorhaben", im Nachbarrecht i.d.R. unter "Bodenerhöhungen". Die Regelungen sind in jedem Bundesland anders, so darf in Bayern 2 m genehmigungsfrei aufgeschüttet werden, in Rheinland-Pfalz 3 m. In den Nachbarrechtsgesetzen findet sich meist eine Formulierung wie "Der Eigentümer, der den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muss einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Bodenbewegungen ausgeschlossen ist". Mehr in den Links.
  5. Danke!

    Danke leider reicht mir das nicht.
    Es geht um die Berechnung der Aufschütungsfläche.
    Da meine geplante Fläche mit eine Böschung in einen Winkel von 45 °.
    An welche Stelle begint die Berechnung unten, oder Mitte DER SCHRÄGE (senkrechte Achse), oder die Aufgeschütete OBERE Fläche.
    Leider geben die Ämter unterschiedliche Auskunft. Besser gesagt die sind sich nicht einig.
    • Name:
    • Christen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN