Garage über Grundstücksgrenze gebaut  -  Altbestand
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garage über Grundstücksgrenze gebaut  -  Altbestand

Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage, wir haben vor ca. 4 Jahren ein Haus gekauft. Das Grundstück befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern.
Auf dem Grundstück steht ein Garage, die uns gehört. Wie wir leider später erfahren mussten, steht diese Garage zum Teil (schätzungsweise 50 cm  -  1 m ) auf öffentlichen Grundstück. Jetzt hat uns jemand beim Bürgermeister angeschissen. Die Garage steht aber schon seit ca. 30 Jahren. Zudem steht noch nicht einmal richtig fest, wo genau die Grenze verläuft, da wie meistens bei alten Grundstücken die Grenzpunkte nur sehr schwer zu finden sind.
Was kann jetzt passieren, der Bürgermeister ordnet an, dass das Gebäude zurück gebaut werden muss bis zur Grenze. Ganz abreißen kann ich mir nicht vorstellen. Oder es hat mittlerweile Bestandsschutz, sodass da gar nichts passiert.
Wenn die Grenze festgestellte werden muss, muss dann doch das die Gemeinde klären, da sie die Garage dann wahrscheinlich nicht in Ordnung findet. Muss die Gemeinde dann auch eine evtl. Neuvermessung bezahlen?
Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Lieben Gruß
eine Hausbesitzerin
  • Name:
  • Klingenberg
  1. Grundstücksüberbauung, Vermessungskosten

    grundsätzlich steht es der Gemeinde frei, welche Maßnahmen diese zur Beseitigung eines Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht ergreift. Ob in Ihrem Falle Bestandsschutz vorliegt, wage ich eher zu bezweifeln.
    Ganz allgemein hat der Grundstückseigentümer die amtl. Vermessungskosten, bspw. auch zur Feststellung des tatsächlichen Grenzverlaufes, zu tragen, also Sie selbst.
    Ich möchte Ihnen empfehlen, als Rechtsnachfolger der Sie durch Kauf geworden sind, sich mit der Gemeinde gut zu stellen, da ggf. auch ein Rückbau der Garage, bzw. Teilen derselben, droht. versuchen Sie eher mit der Gemeinde einen "Deal" für die Nutzung des städt. Grundstückes (nämlich für die Überbauung desselben) zu erzielen, und lassen Sie erst einmal die Gemeinde einen Vorschlag hierfür machen. Chancen für einen, für Sie erfolgreichen, Streit sehe ich nicht.
  2. Garage genehmigt oder genehmigungsfrei erstellt?

    Es gibt viele Überbauten (auch Schwarzbauten aus DDR-Zeiten), die sich durch Duldung selbst legalisiert haben. Sie müssten dann nur eine Überbaurente an die Gemeinde zahlen, diese ist lächerlich, weil Überbaurenten auf Basis des Bodenwertes zurzeit der Errichtung des Überbaus berechnet werden. Könnte für Sie also auch ganz gut aussehen. Was ist das für ein Gemeindegrundstück (Nutzung)? Wenn die Gemeinde "ihr eigenes Grundstück" vermessen will, warum sollten Sie dafür zahlen? Verstünde diese Rechtsgrundlage nicht.

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