Grundstücksneuvermessung für Gartenhaus: Kosten, Genehmigungsfreiheit & Pflichten?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Kosten einer Grundstücksneuvermessung aufgrund eines Gartenhauses in Bayern. Es wird geklärt, ob die Kosten von ca. 150€ für die Eintragung des Gartenhauses in die Katasterkarten vom Grundstücksbesitzer zu tragen sind, auch wenn das Gartenhaus genehmigungsfrei ist. Der Unterschied zwischen einer kompletten Neuvermessung und der Gebäudeeinmessung wird thematisiert.
Grundstücksneuvermessung für Gartenhaus: Kosten, Genehmigungsfreiheit & Pflichten?
ist es korrekt wenn ich einen Brief des Vermessungsamtes erhalte, die mein Grundstück neuvermessen wollen auf Grund einer Veränderung (Gartenhaus 9 m² Fläche) und die Kosten ca. 150 € ich als Besitzer bezahlen muss!
Das Gartenhaus ist doch genehmigungsfrei und der Neuwert ca. 500 €!
Ich danke für hilfreiche Antworten!
Ich wohne in Bayern!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Die Kosten für die Grundstücksneuvermessung sind grundsätzlich vom Grundstückseigentümer zu tragen – eine Verweigerung kann zu Zwangsgeld oder Sicherungshypothek führen.
🔴 KRITISCH: Auch genehmigungsfreie Gartenhäuser (z. B. 9 m² in Bayern) lösen eine vermessungspflichtige Änderung aus, wenn sie die Lagebeziehung zu Grenzen oder Nachbargrundstücken beeinflussen.
⚠️ WICHTIG: Die Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme hängt von der konkreten Rechtsgrundlage ab – fordern Sie vom Vermessungsamt schriftlich die Auslöser-Begründung (z. B. § 19 VermG oder § 11 BayVermGebO) an.
⚠️ WICHTIG: Eine Fehleinschätzung der Genehmigungsfreiheit (z. B. fehlende Einhaltung von Abstandsflächen oder Nutzung als Aufenthaltsraum) kann die Kostenlast verschärfen und zu Nachbarklagen führen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Kosten für eine Grundstücksneuvermessung aufgrund eines Gartenhauses können dem Grundstückseigentümer auferlegt werden, auch wenn das Gartenhaus selbst genehmigungsfrei ist. Dies liegt daran, dass die Vermessung eine Amtshandlung ist, die durch die Veränderung auf dem Grundstück (hier: das Gartenhaus) notwendig wird.
Die Genehmigungsfreiheit eines Gartenhauses bezieht sich primär auf das Baurecht. Unabhängig davon können vermessungstechnische Anpassungen erforderlich sein, die kostenpflichtig sind. Die Höhe der Kosten von ca. 150 € erscheint in diesem Rahmen plausibel, kann aber je nach Aufwand variieren.
Ich empfehle Ihnen, die Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme beim zuständigen Vermessungsamt oder einem Anwalt für Grundstücksrecht zu prüfen. Klären Sie, ob die Vermessung tatsächlich notwendig war und ob die Kosten angemessen sind.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum Vermessungsamt auf und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an. Lassen Sie sich die Notwendigkeit der Vermessung erläutern.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt eine Situation, in der das Vermessungsamt eine Neuvermessung des Grundstücks aufgrund eines aufgestellten Gartenhauses (9 m²) anordnet und Kosten von ca. 150 Euro in Rechnung stellt. Der Eigentümer zweifelt die Notwendigkeit an, da das Gartenhaus seiner Ansicht nach genehmigungsfrei ist und nur einen geringen Wert hat.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich sind kleine Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe (in Bayern oft bis 30 m³ umbauter Raum) in vielen Gemeinden genehmigungsfrei. Die Annahme des Eigentümers, dass das Gebäude keiner Baugenehmigung bedarf, ist daher nicht von vornherein falsch.
⚠️ Korrektur: Die Genehmigungsfreiheit eines Bauvorhabens entbindet nicht von der Pflicht zur korrekten Erfassung im Liegenschaftskataster. Jede bauliche Veränderung, die die tatsächliche Nutzung oder die Grundstücksgrenzen betrifft, kann eine Neuvermessung auslösen. Das Vermessungsamt handelt hier nicht willkürlich, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Führung des Katasters.
➕ Ergänzung: Die Kosten von ca. 150 Euro sind für eine amtliche Neuvermessung in Bayern als vergleichsweise niedrig einzustufen. Diese Gebühr deckt in der Regel nur einen Teil der tatsächlichen Kosten; der Rest wird oft aus öffentlichen Mitteln getragen. Der Eigentümer ist als Grundstückseigentümer verpflichtet, die Vermessung zu dulden und die anfallenden Gebühren zu tragen.
🔴 Gefahr: Eine Verweigerung der Vermessung oder die Nichtzahlung der Gebühren kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Zwangsgeld oder Eintragung einer Sicherungshypothek. Zudem könnte das Gartenhaus bei einer späteren Grundstücksübertragung oder -belastung zu Problemen führen, wenn es nicht korrekt im Kataster erfasst ist.
👉 Handlungsempfehlung: Der Eigentümer sollte der Aufforderung des Vermessungsamtes nachkommen und die Vermessung sowie die Zahlung der Gebühren nicht verweigern. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch oder schriftlich beim zuständigen Vermessungsamt nachzufragen, ob die Kosten tatsächlich in voller Höhe zu tragen sind und ob es Möglichkeiten für eine Ratenzahlung gibt. Bei Unklarheiten über die Rechtsgrundlage kann die Konsultation eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht oder eines örtlichen Grundstückseigentümerverbands sinnvoll sein.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft eine behördliche Grundstücksneuvermessung im Zusammenhang mit dem Bau eines genehmigungsfreien Gartenhauses in Bayern – ein Sachverhalt, der rechtliche, vermessungstechnische und finanzielle Aspekte verknüpft.
🔴 Gefahr: Eine Neuvermessung erfolgt nicht willkürlich, sondern meist aufgrund einer vermessungspflichtigen Änderung der Grundstücksgrenzen oder einer Eintragung in das Liegenschaftsbuch – etwa bei einer ungenehmigten oder unkorrekt eingetragenen baulichen Anlage. Selbst bei genehmigungsfreiem Bau kann die Vermessungsbehörde tätig werden, wenn die Bauausführung die amtliche Flurkarte oder den Grundbuchauszug widersprüchlich macht.
✅ Zustimmung: In Bayern ist ein Gartenhaus bis 9 m² und bis 3 m Firsthöhe grundsätzlich genehmigungsfrei gemäß Art. 55 BayBOAbk. – vorausgesetzt, es erfüllt alle weiteren Voraussetzungen (z. B. Abstandsflächen, keine Nutzung als Aufenthaltsraum, keine Anschlussleitungen).
⚠️ Korrektur: Die Kosten von ca. 150 € für eine Neuvermessung sind nicht automatisch vom Grundstückseigentümer zu tragen – vielmehr richtet sich die Kostentragung nach der Ursache: Wurde die Vermessung durch eine behördliche Pflichtaufgabe (z. B. Flurbereinigung, Katastermodernisierung) ausgelöst, fallen oft Gebühren nach der Bayerischen Gebührenordnung für das Vermessungswesen (BayVermGebO) an; wurde sie jedoch durch eine ungemeldete oder unzulässige Bauausführung veranlasst, kann die Kostenlast auf den Eigentümer übergehen.
➕ Ergänzung: Auch bei genehmigungsfreiem Bau besteht die Pflicht, die Bauvorhaben ggf. bei der Gemeinde anzuzeigen (z. B. bei Abstandsflächenkontrolle) – und die Vermessungsbehörde erhält oft automatisch Meldungen über bauliche Veränderungen aus dem Bauamt oder durch Satelliten-/Luftbildauswertung.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein genehmigungsfreies Bauvorhaben automatisch auch vermesserisch „unsichtbar“ bleibt, ist falsch: Jede bauliche Anlage, die die Grundstücksgrenzen oder die Lagebeziehung zu Nachbargrundstücken beeinflusst, kann eine vermessungstechnische Aktualisierung erforderlich machen – unabhängig vom Wert oder der Genehmigungsfreiheit.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Vermessungsamt schriftlich die konkrete Rechtsgrundlage und den Auslöser der Neuvermessung an (z. B. § 19 VermG, § 11 BayVermGebO oder eine konkrete Bauanzeige); prüfen Sie gemeinsam mit einem bayerischen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ob die Vermessung tatsächlich zwingend erforderlich ist – und ob ggf. ein Widerspruch oder eine Kostenerstattung möglich ist.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass ein Gartenhaus bis 9 m² in Bayern grundsätzlich genehmigungsfrei ist (Art. 55 BayBO), sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
- Alle stimmen darin überein, dass Genehmigungsfreiheit nicht automatisch vermesserische „Unsichtbarkeit“ bedeutet – jede bauliche Veränderung kann eine Neuaufnahme im Kataster nach sich ziehen.
- Alle betonen die grundsätzliche Kostentragungspflicht des Eigentümers für eine vom Amt angeordnete Neuvermessung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont die Prüfmöglichkeit der Rechtmäßigkeit der Kosten „beim zuständigen Vermessungsamt oder Anwalt“, während DeepSeek klar stellt, dass die Kostenlast gesetzlich begründet ist und die Verweigerung rechtliche Folgen hat. Qwen differenziert stärker: Die Kostentragung hängt vom Auslöser ab – behördliche Pflichtaufgabe vs. ungemeldete Bauausführung.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die Bedeutung der Anzeigepflicht bei der Gemeinde (z. B. für Abstandsflächenkontrolle) und nennt konkrete Rechtsgrundlagen (§ 19 VermG, § 11 BayVermGebO).
- DeepSeek betont die vergleichsweise niedrige Höhe der Kosten (150 €) und dass der Eigenanteil nur einen Teil der tatsächlichen Aufwendungen deckt.
- GoogleAI fokussiert auf die praktische Handlungsempfehlung: detaillierte Kostenaufschlüsselung beim Amt anfordern.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, ein genehmigungsfreies Bauvorhaben sei „automatisch vermesserisch unsichtbar“ – GoogleAI und DeepSeek formulieren diese Aussage nicht so prägnant, gehen aber implizit von der Verpflichtung aus. Damit stellt Qwen die stärkste, klarste Klarstellung zur Missverständnisgefahr dar – und ist hier die sicherere, vorsichtsorientierte Einschätzung.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste, vorsichtsorientierte Linie folgt der Kombination aus DeepSeek (klare Kostentragungspflicht + Folgen der Verweigerung) und Qwen (konkrete Rechtsgrundlagen + Auslöser-Prüfung). GoogleAI liefert die pragmatische Umsetzungshilfe. Priorisierung nach Vorsichtsprinzip: Verweigerung ist rechtlich riskant; stattdessen Transparenz einfordern – schriftlich, mit Rechtsgrundlage.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Genehmigungsfreiheit (9 m², Bayern) ✅ Ja – unter Einhaltung aller Voraussetzungen (Firsthöhe ≤ 3 m, keine Nutzung als Aufenthaltsraum, Abstandsflächen eingehalten, keine Anschlussleitungen). Kostentragung für Neuvermessung ✅ Grundsätzlich vom Grundstückseigentümer zu tragen – Verweigerung rechtlich riskant (Zwangsgeld, Hypothek). Kostenhöhe (ca. 150 €) ⚠️ Plausibel und vergleichsweise niedrig – Deckt aber nur einen Teil der Gesamtkosten; genaue Begründung ist vom Amt zu liefern. Vermessungspflicht trotz Genehmigungsfreiheit ✅ Ja – jede bauliche Veränderung, die Lagebeziehung zu Grenzen oder Nachbarn beeinflusst, kann vermessungspflichtig sein. Rechtsgrundlage prüfen lassen ⚠️ Kostentragung hängt vom Auslöser ab (behördliche Pflicht vs. ungemeldete Bauausführung); schriftliche Begründung vom Vermessungsamt ist zwingend erforderlich. Automatische „Unsichtbarkeit“ genehmigungsfreier Bauten ❌ Widerspruch: Qwen widerlegt dies klar; GoogleAI und DeepSeek unterstützen implizit die Notwendigkeit einer Erfassung – Qwen liefert die sicherste, vorsichtsorientierte Einschätzung. 👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Vermessungsamt schriftlich die konkrete Rechtsgrundlage und den Auslöser der Neuvermessung an – prüfen Sie gemeinsam mit einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ob die Vermessung zwingend erforderlich ist, und klären Sie vorab, ob Ratenzahlung oder Kostenerstattung möglich ist.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Ungeklärte Rechtsgrundlage führt zu unberechtigten Kosten Unnötige finanzielle Belastung; langwieriger Widerspruch mit unsicherem Ausgang 🔴 Risiko Fehlende Abstandsflächen oder Nutzung als Aufenthaltsraum trotz „genehmigungsfrei“-Annahme Gefahr einer Baugenehmigungspflicht nachträglich; Abbruch- oder Nutzungsverbote; Nachbarklagen 🔴 Risiko Verweigerung der Vermessung oder Nichtzahlung Zwangsgeld, Eintragung einer Sicherungshypothek, Beeinträchtigung bei Grundstücksverkauf oder Vererbung 🔴 Risiko Unkorrekte Katastererfassung bei späterer Grundstücksübertragung Rechtsunsicherheit für Käufer; mögliche Rückabwicklung; zusätzliche Kosten für Korrekturvermessung 🔴 Risiko Automatisierte Detektion durch Luftbilder/Satelliten ohne vorherige Meldung Einschreiten der Behörden ohne Vorwarnung; unvorbereitete Kosten- und Prüfungssituation ✅ Chance Widerspruch oder Kostenprüfung bei nachweislich unbegründeter Vermessung Vollständige oder teilweise Kostenerstattung – insbesondere bei Auslösung durch behördliche Pflichtaufgabe ✅ Chance Vorab-Prüfung durch öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Frühzeitige Klarstellung; Vermeidung von Missverständnissen; gezielte Argumentation gegenüber dem Amt ✅ Chance Schriftliche Begründung vom Vermessungsamt einfordern Transparenz über Rechtsgrundlage; Basis für Rechtsmittel oder fachrechtliche Einschätzung durch Anwalt ✅ Chance Ratenzahlung oder Gebührenstundung beim Amt anfragen Entlastung der Liquidität; Vermeidung drohender Zwangsmaßnahmen ✅ Chance Geplante Vermessung als Gelegenheit für Grundstücksanalyse (Grenzkontrolle, Nachbarvereinbarung) Präventive Klärung von Grenzstreitigkeiten; Sicherung der Rechtsposition langfristig Orientierungshilfen
- Kostenverweigerung unterlassen: Zahlen Sie die 150 € nicht vorschnell, aber verweigern Sie die Zahlung auch nicht – handeln Sie stattdessen schriftlich.
- Rechtsgrundlage einfordern: Fordern Sie vom Vermessungsamt schriftlich die konkrete gesetzliche Grundlage (z. B. § 19 VermG oder § 11 BayVermGebO) und den konkreten Auslöser (z. B. Bauanzeige, Luftbildkontrolle, Nachbaranzeige) an.
- Fachliche Prüfung vor Ort beauftragen: Kontaktieren Sie einen bayerischen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, um zu klären, ob die bauliche Anlage tatsächlich die Grenzlage oder Katasterdaten beeinflusst.
- Genehmigungsfreiheit überprüfen lassen: Lassen Sie durch einen Bau- oder Grundstücksrechtsexperten prüfen, ob Ihr Gartenhaus alle Voraussetzungen nach Art. 55 BayBO erfüllt – insbesondere Abstandsflächen, Nutzung und Anschlussleitungen.
- Ratenzahlung oder Stundung anfragen: Wenden Sie sich schriftlich an das Vermessungsamt mit der Anfrage nach einer Ratenvereinbarung oder zeitlicher Stundung der Gebühr – dies ist bei begründetem Antrag häufig möglich.
- Aktuelle Katasterunterlagen anfordern: Beantragen Sie beim zuständigen Katasteramt die aktuelle Flurkarte und den Lageplan – vergleichen Sie selbst, ob das Gartenhaus tatsächlich in Grenznähe oder in einer Weise platziert ist, die eine Neuvermessung rechtfertigen könnte.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundstücksvermessung
- Die Grundstücksvermessung ist die exakte Bestimmung der Lage und der Grenzen eines Grundstücks. Sie dient der Sicherung des Eigentums und der Dokumentation von Veränderungen auf dem Grundstück.
Verwandte Begriffe: Grenzwiederherstellung, Gebäudeeinmessung, Teilungsvermessung. - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient der Sicherstellung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan. - Vermessungsamt
- Das Vermessungsamt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters und die Durchführung von Vermessungen zuständig ist. Es stellt amtliche Geobasisdaten bereit.
Verwandte Begriffe: Katasteramt, Geobasisdaten, Liegenschaftskarte. - Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebiets erfasst. Es dient der Sicherung des Eigentums und der Information der Öffentlichkeit.
Verwandte Begriffe: Flurkarte, Grundbuch, Katasterplan. - Grenzzeichen
- Grenzzeichen sind dauerhafte Markierungen, die die Grenzen eines Grundstücks kennzeichnen. Sie dienen der Sicherung des Eigentums und der Abgrenzung zu Nachbargrundstücken.
Verwandte Begriffe: Grenzstein, Grenzmarke, Vermessungsmarke. - Gebäudeeinmessung
- Die Gebäudeeinmessung ist die Erfassung der Lage und der Abmessungen eines Gebäudes auf dem Grundstück. Sie ist in vielen Bundesländern Pflicht und dient der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.
Verwandte Begriffe: Einmessungspflicht, Katasterfortführung, Bauabnahme. - Teilungsvermessung
- Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn ein Grundstück in mehrere selbstständige Grundstücke aufgeteilt werden soll. Sie dient der Schaffung neuer Baugrundstücke oder der Neuordnung von Eigentumsverhältnissen.
Verwandte Begriffe: Grundstücksteilung, Realteilung, Zerlegung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich eine Grundstücksneuvermessung bezahlen, wenn ich ein genehmigungsfreies Gartenhaus baue?
Ja, auch wenn das Gartenhaus genehmigungsfrei ist, kann eine Neuvermessung erforderlich sein, um die Grundstücksgrenzen und die neue Bebauung korrekt zu dokumentieren. Die Kosten dafür können dem Grundstückseigentümer auferlegt werden. - Wie setzen sich die Kosten für eine Grundstücksneuvermessung zusammen?
Die Kosten setzen sich aus den Gebühren für die Vermessungsarbeiten, die Anfahrt des Vermessers, die Erstellung der Dokumentation und eventuelle weitere Aufwendungen zusammen. Die genaue Zusammensetzung kann beim zuständigen Vermessungsamt erfragt werden. - Kann ich die Kosten für die Grundstücksneuvermessung vermeiden?
In der Regel nicht, wenn die Vermessung aufgrund einer Veränderung auf dem Grundstück notwendig ist. Sie können jedoch die Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme prüfen lassen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. - Was passiert, wenn ich die Kosten für die Grundstücksneuvermessung nicht bezahle?
Wenn Sie die Kosten nicht bezahlen, kann das Vermessungsamt ein Mahnverfahren einleiten und gegebenenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. - Ist es üblich, dass der Grundstückseigentümer die Kosten für die Vermessung trägt?
Ja, es ist üblich, dass der Grundstückseigentümer die Kosten für Vermessungen trägt, die durch Veränderungen auf seinem Grundstück notwendig werden. - Welche Unterlagen erhalte ich nach der Grundstücksneuvermessung?
Sie erhalten in der Regel einen Vermessungsriss oder eine Grenzniederschrift, in dem die neuen Grundstücksgrenzen und die Bebauung dokumentiert sind. - Kann ich die Vermessung selbst durchführen?
Nein, Grundstücksvermessungen dürfen nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder dem zuständigen Vermessungsamt durchgeführt werden. - Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeeinmessung und einer Grundstücksneuvermessung?
Eine Gebäudeeinmessung erfasst die Lage und die Abmessungen eines Gebäudes auf dem Grundstück. Eine Grundstücksneuvermessung kann erforderlich sein, wenn sich die Grundstücksgrenzen ändern oder neu bestimmt werden müssen.
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Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Kosten einer Grundstücksneuvermessung aufgrund eines Gartenhauses in Bayern. Es wird geklärt, ob die Kosten von ca. 150€ für die Eintragung des Gartenhauses in die Katasterkarten vom Grundstücksbesitzer zu tragen sind, auch wenn das Gartenhaus genehmigungsfrei ist. Der Unterschied zwischen einer kompletten Neuvermessung und der Gebäudeeinmessung wird thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Grundstücksvermessung: Gebühr vs. Neuvermessungskosten könnte es sich um eine Gebühr für die Eintragung in vorhandene Pläne handeln, da eine komplette Neuvermessung wesentlich teurer wäre. Es ist wichtig, die genaue Bezeichnung der Kosten beim Vermessungsamt zu erfragen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Gebäudeeinmessung: Gartenhaus-Eintragung ins Kataster bestätigt, dass es sich um die Aufnahme des Gartenhauses in die Verzeichnisse und Karten des Katasters handelt, was als Gebäudeeinmessung bezeichnet wird. Dies ist ein üblicher Vorgang bei baulichen Veränderungen auf einem Grundstück.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie beim Vermessungsamt die genaue Bezeichnung der Gebühr und den Umfang der Vermessungsarbeiten. Informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen für die Gebäudeeinmessung in Bayern, um Ihre Pflichten als Grundstücksbesitzer zu verstehen. Prüfen Sie, ob die Kostenübernahme durch Sie als Grundstücksbesitzer rechtens ist.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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