Architekt in Deutschland notwendig? Bauplanung mit Software vs. Architektenpflicht
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Architekt in Deutschland notwendig? Bauplanung mit Software vs. Architektenpflicht

Habe mein Gebäude komplett mit Profi-Software geplant! Brauche ich dennoch einen Architekten oder kann ich alles selber planen? Klar muss der Statiker alles prüfen! Was kann ich selber machen?
Baden-Württemberg
  • Name:
  • Mario
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob Sie in Deutschland einen Architekten benötigen, hängt von den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes (hier: Baden-Württemberg) und der Art des Bauvorhabens ab.

    Architektenpflicht: In vielen Bundesländern ist für bestimmte Bauvorhaben die Architektenpflicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass ein Architekt für die Planung und Bauleitung verantwortlich sein muss. Dies dient der Qualitätssicherung und der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

    Eigenplanung mit Software: Die Planung mit professioneller Software kann eine gute Grundlage bieten, ersetzt aber nicht die Fachkenntnisse und Erfahrung eines Architekten. Ein Architekt berücksichtigt neben den technischen Aspekten auch gestalterische, funktionale und wirtschaftliche Aspekte.

    Statiker: Die Prüfung der Statik durch einen Statiker ist in jedem Fall erforderlich, unabhängig davon, ob ein Architekt beteiligt ist oder nicht. Der Statiker ist für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich.

    Was Sie selbst machen können: Sie können Vorarbeiten leisten, wie z.B. das Sammeln von Informationen, das Erstellen von Skizzen oder die Auswahl von Materialien. Die eigentliche Planung und Bauleitung sollte jedoch von einem Fachmann übernommen werden, um Fehler und Risiken zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Baubehörde in Baden-Württemberg nach den geltenden Vorschriften zur Architektenpflicht für Ihr konkretes Bauvorhaben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenpflicht
    Die Architektenpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Bauvorhaben einen Architekten mit der Planung und Bauleitung zu beauftragen. Sie dient der Qualitätssicherung und der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Bauantrag
    Statiker
    Ein Statiker ist ein Ingenieur, der die Standsicherheit von Bauwerken berechnet und nachweist. Er erstellt statische Berechnungen und Pläne, die sicherstellen, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Statik, Standsicherheit, Tragwerksplanung
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden und enthält alle erforderlichen Unterlagen, wie Baupläne, Baubeschreibung und statische Nachweise.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauvorhaben
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauvorhaben
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen
    Bauleitung
    Die Bauleitung umfasst die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten. Der Bauleiter ist dafür verantwortlich, dass das Bauvorhaben gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt wird.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Baukoordination, Baustellenmanagement

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann ist ein Architekt in Deutschland Pflicht?
      Die Architektenpflicht ist in den Landesbauordnungen geregelt und hängt von der Art und Größe des Bauvorhabens ab. In der Regel gilt sie für Neubauten und größere Umbauten.
    2. Kann ich ein Haus komplett ohne Architekten bauen?
      In einigen Fällen, z.B. bei kleineren Bauvorhaben oder genehmigungsfreien Bauvorhaben, ist dies möglich. Informieren Sie sich jedoch vorher genau über die geltenden Bestimmungen.
    3. Welche Vorteile bietet ein Architekt?
      Ein Architekt verfügt über Fachkenntnisse in den Bereichen Planung, Gestaltung, Bauleitung und Baurecht. Er kann Sie bei der Umsetzung Ihrer Wünsche unterstützen und sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
    4. Was kostet ein Architekt?
      Die Kosten für einen Architekten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie sind abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens.
    5. Was macht ein Statiker?
      Ein Statiker berechnet die Standsicherheit eines Gebäudes und erstellt die erforderlichen statischen Nachweise. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Gebäude den Belastungen standhält.
    6. Kann ich die Bauleitung selbst übernehmen?
      In einigen Fällen ist dies möglich, wenn Sie über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Klären Sie dies jedoch vorher mit der Baubehörde ab.
    7. Was ist ein Bauantrag?
      Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Er enthält alle erforderlichen Unterlagen, wie z.B. Baupläne, Baubeschreibung und statische Nachweise.
    8. Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
      Das Bauen ohne Baugenehmigung ist illegal und kann zu hohen Strafen führen. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde den Abriss des Gebäudes anordnen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag
      Inhalte und rechtliche Aspekte eines Architektenvertrags.
    • Baukostenplanung
      Methoden zur Ermittlung und Kontrolle der Baukosten.
    • Energieberatung
      Die Rolle eines Energieberaters bei der Planung eines energieeffizienten Gebäudes.
    • Barrierefreies Bauen
      Aspekte der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden.
    • Denkmalschutz
      Besonderheiten bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden.
  2. Architekt sparen: Eigenplanung vs. Architektenleistung

    Nein ...
    einen Architekten zu beauftragen wäre purer Luxus.
    Ein Häuschen planen kann doch jeder. 🙂
  3. Architektenleistung: Wertschätzung und gesellschaftlicher Wandel

    Was sind das hier heute nur wieder für Fragen?
    An die Kollegen hier:
    Ein Großteil der Bevölkerung scheint in dem Glauben zu sein, dass Architekten und Ingenieure keine geldwerten Leistungen erbingen, deren Leistungen also überflüssig ist und eingespart werden kann.
    Das war doch nicht immer so. Woran liegt es?
  4. Eigenplanung: Hausbau ohne Architekt – Erfahrungen & Kritik

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Ich plane meine Häuser generell ohne Architekten
    Angefangen vom Grunddriss, der Raumaufteilung, der Dachform und der Türen und Fenster. Die Möblierung wird bereits in der Planundgsphase zusammengestellt. Alle meine Kunden sind Top zufrieden. Keines meiner Kinder hat sich bei meinen LEGO Häusern jemals über mangelnde Statik oder geringen Nutzundgswert beschwert. Rohrleitundgen habe ich gepart, lediglich die Beleuchtung ist manchmal nicht ganz einfach, weil es bei Lego nur die dicken Kabel gibt.
    Hier geht es bei einer Architektenleistung nicht nur um eine Designerstellung, sondern auch um die Einhaltung von Vorschriften und Regularien. Die Entwurfsplanung ist ein netter Ansatz, kann aber eine ordentliche Ingenieurleistung nicht ersetzen.
    Sie können noch so viel lesen oder Programme ausprobieren, aber eine vernünftige Leitungsplanung werden Sie damit nicht hinbekommen. Das gilt auch für andere Gewerke, wie Dachkonstruktion oder Statik.
  5. Architektenpflicht: Baugenehmigung – Architekt erforderlich!

    Selbst bei Fertighaus gibt es
    einen Architekten. Denn nur der darf die Baugenehmigung einreichen (OK, ein paar andere dürfen das auch noch). Und ohne Baugenehmigung geht nichts.
    Fazit: Gehen Sie mit Ihrem Entwurf zum Architekt oder Fertighausanbieter und sagen dem: So hätte ich das gerne.
    Je nach dem kann das passen (z.B. bezüglich Statik) oder auch nicht. Kann günstig sein oder Teuer werden.
    Wenn dann der Architekt noch seine Dinge einbringt, KANN das was werden.
  6. Architekt vs. Eigenleistung: Ironische Betrachtung der Kompetenzen

    Nein lieber Mario,
    ... Sie können das selber sicher viel besser als ein Architekt, der  -  warum eigentlich  -  mindestens 4 Jahre an der Uni/FH rumggammelt hat und dann nun weitere Jahre im Berufsleben herumvagabundiert.
    Ich als Architekt habe übrigens auch gerade eine neue Marktlücke entdeckt: Sind mal nicht genügend Aufträge da, biete ich Blinddarmoperationen und andere, kleinere operative Eingriffe für einen sehr guten Preis an. Kann ja nicht so schwierig sein, oder?
    Manchmal bin ich wirklich sprachlos ... manchmal ...
    schönen Sonntag noch.
    Thomas
  7. Bauplanung: Profi-Software für Ausschreibung – Wo ist Mario?

    Ja, wo ist er denn ...
    Ja, wo ist er denn der Mario?
    Vielleicht hat er ja auch die Profi-Software für die Ausschreibungen?
    Schade, dass es für die Bauüberwachung noch keine gibt.
    Mann oh Mann ...
    Freundliche Grüße
  8. Bauleiter-Software: Hilfestellung in Aussicht – Bald verfügbar!

    @Volker
    eine Hilfsstellung für den BL gibt es demnächst 😉
    Ohne Werbung mach zu wollen.
  9. Forum-Kritik: Sachlichkeit vs. hilfreiche Antworten – Architekten

    Dachte BAU.DE wär ein sachliches Portal ...
    Sorry an alle Architekten, die so tolle sachliche Ratschläge
    gegeben haben! Ich hoffe ihr habt, die AGBs gelesen ...
    Ein dickes Dankeschön, an denjenigen mit der informativen
    Aussage ...
    Solche Antworten machen die Seite kaputt!
    Grüße Mario
  10. Planungskosten sparen: Architekt vs. Eigenleistung – Erwartungen

    Also Mario..
    Guten Morgen,
    Ihre Frage zielt ja im Prinzip nur darauf ab, Planungskosten des Architekten / Ingenieurs wegzusparen, bzw. die ganze Leistung eines Architekten wegzusparen. Was erwarten Sie da für Antworten in einem Forum, wo größtenteils Architekten und Ingenieure kostenlos Antworten geben?
    Zitat:
    "Solche Antworten machen die Seite kaputt! "
    Ich sehe das genau andersherum:
    Solche Fragen machen die Seite kaputt!
    Sie können doch nicht erntshaft erwarten, dass Ihnen hier jemand alle nötigen Schritte erläutert und ansprechend präsentiert, die Sie unternemhen müssen um an eine Baugenehmigung und an Ausführungsreife Baupläne zu kommen.
    Also hier meine brauchbare Antwort:
    Nehmen Sie Ihren Vorentwurf und machen Sie mit einem Architekten einen unverbindlichen Termin.
    Der Architekt kann Ihnen dann schon sagen, was von Ihrem Entwurf realisierbar ist und ob sich Ihre Eigenleistung beim Honorar anrechnen lässt. Informieren Sie sich bei diesem Termin über die Leistungsphasen der HOAIAbk. und stimmen Sie bei diesem Termin genau ab, wann ein Architektenvertrag als abgeschlossen gilt. Der Rest sollte sich dann ergeben.
    Gruß
  11. Architekt als 'Stempelaugust': Kosten vs. Haftung – Realität

    Nene ...
    Andreas.
    Lass mal sein. Bei i-bä und maihämmer gibt es dafür schon Lösungen.
    Wer will denn einen Kunden, der nur nen Stempelaugust sucht (um den er nicht rumkommt), dafür 200 € (Rechnung brauche ich nicht) geben will und  -  wenn der Antrag abgelehnt wird, natürlich sofort mit dem Anwalt auf (kostenlose) Nachbesserung drängt.
    Nein Danke  -  lieber geh ich mit meinen Kindern spazieren!
  12. Traumhaus: Allein planen? Rechtliche Möglichkeiten prüfen!

    aggro?
    wollte doch nur wissen ob das rechtlich möglich ist,
    wollte nur mal mein traumhaus bauen,
    und habe mich gefragt ob ich allein den weg gehen kann
    PS: danke für die Antwort
  13. Bauplanung: Architekt nur für Baugesuch – Alternative Wege

    Traumhaus ist doch kein Problem
    einfach den Entwurf von Ihnen nehmen und abklären ob und WIE das so geht (Bebauungsplan etc. etc.).
    Klar, kostet Geld. LPAbk. 1-4 ist halt nicht umsonst. Aber das sind MUSS kosten. Und keine KANN Kosten. Die zahlt jeder.
    Natürlich können Sie den Architekt auch nur für LP 1-4 (Baugesuch) beauftragen. Wo ist das Problem.
    Habe ich auch so gemacht. Den Rest hat dann die Baufirma gemacht. Alternativ selbständigen Bauleiter beauftagen.
    Nur leider klappt dann oft die Koordination nicht und dann haben Sie evtl. ein Problem. Und aus dem Traumhaus wird ein Ärger-Haus.
    Daher gibt es diesen Berufsstand.
    NICHT um Sie zu ärgern.
    Klar, kann man auch alles "anders" machen. Viele Wege führen nach Rom. Nur der schnellste ist halt die Teure "Maut-Autobahn". Landstraße dauert halt länger.
  14. Baurecht: Bauantrag ohne Architekt – Grenzen & Ausnahmen

    erste Hürde: Baurecht
    Hallo Mario,
    planen zeichnen, ausschreiben, ... können und dürfen Sie alles machen. Beim Bauantrag klemmt es dann das erste mal. Wenn Ihr "Gebäude" eine Garage bis 100 m², ein Behelfsbau oder ein untergeordnetes Gebäude ist, dann dürfen Sie auch den Baiantrag stellen. Wenn es aber größer und besser sein soll, geht ohne so einen teuren Planvorlageberechtigten nichts mehr.
    Böse Zungen behaupten, dass sich die Architekten hier ein Monopol erhalten würden, aber so einer hat wenigstens eine Berufshaftpflicht, die dann einspringen sollte, wenn was in die Hosen geht.
    Lesen Sie den Link, dann wissen Sie ab wann Sie die/Ihre Grenze erreicht haben.
    Gruß aus Baden
  15. Architektenleistung: Wertschätzung durch Information & Kommunikation

    Wertschätzung
    fehlende Wertschätzung (hier: Für die Leistung eines Architekten, etc.)
    resultiert aus mangelnder Information, Kommuntikation.
    Viele Bauherren sind offensichtlich der Meinung "was die Eltern geschafft haben, schaffen wir auch".
    Die Frage ist nur: Hätten die Eltern (1950,1960, 1970) das Vorhaben erfolgreich abgeschlossen, wenn sie so bauen müssten wie heute?
    Was macht eigentlich Ihre Interessenvertretung (Architektenkammer?) dagegen?
    Ich kann mich nicht erinnern, jemals irgendwas in punkto Image-Bildung gesehen/gehört zu haben.
    Gruß
  16. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architekt notwendig? Bauplanung mit Software vs. Architektenpflicht

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt in Deutschland zwingend erforderlich ist, wenn Bauherren ihre Gebäude bereits mit professioneller Software planen. Es wird erörtert, welche Leistungen selbst erbracht werden können und wann die Architektenpflicht greift. Dabei spielen Aspekte wie Baugenehmigung, Statikprüfung und die Rolle des Statikers eine wichtige Rolle. Einige Nutzer berichten von positiven Erfahrungen mit Eigenplanung, während andere die Notwendigkeit und den Wert der Architektenleistung betonen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baurecht: Bauantrag ohne Architekt – Grenzen & Ausnahmen wird darauf hingewiesen, dass der Bauantrag in den meisten Fällen nur von einem Planvorlageberechtigten (oft ein Architekt) eingereicht werden darf, was die Eigenplanung einschränkt.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenpflicht: Baugenehmigung – Architekt erforderlich! bestätigt, dass für die Baugenehmigung in der Regel ein Architekt benötigt wird, auch wenn ein Fertighausanbieter involviert ist.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Kostenfrage und die Möglichkeit, Planungskosten zu sparen, indem bestimmte Leistungen in Eigenregie erbracht werden. Der Beitrag Planungskosten sparen: Architekt vs. Eigenleistung – Erwartungen beleuchtet die Erwartungshaltung an Architekten in Foren, in denen diese kostenlos Ratschläge geben.

    🔧 Zusatzinfo: Im Beitrag Bauplanung: Architekt nur für Baugesuch – Alternative Wege wird die Option erwähnt, einen Architekten lediglich für die Leistungsphasen 1-4 (Baugesuch) zu beauftragen und den Rest der Bauplanung und -ausführung selbst oder mit einer Baufirma zu realisieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich frühzeitig über die Architektenpflicht in Baden-Württemberg informieren und prüfen, welche Leistungen sie selbst erbringen können. Es empfiehlt sich, mit einem Architekten oder Fertighausanbieter über den Entwurf zu sprechen und die Möglichkeiten und Kosten abzuklären. Der Beitrag Traumhaus: Allein planen? Rechtliche Möglichkeiten prüfen! rät dazu, die rechtlichen Möglichkeiten der Eigenplanung zu prüfen.

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