Wann ist eine Garage eine Garage?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wann ist eine Garage eine Garage?

Wir planen, in NRW, eine Garage an die Grundstücksgrenze zu bauen. Da wir schon an der anderen Seite eine große Garage haben, soll die neue "Garage" eher als Abstellfläche für Gartengeräte, Fahrräder usw. genutzt werden. Ist es nötig, dass die Garage ein Garagentor bekommt, damit man auch ein Auto hereinfahren kann, oder würde eine Tür reichen?
  • Name:
  • elmascher
  1. Die Garage muss als solche nutzbar sein..

    Eine KFZ-Garage oder auch ein Carport ist ein Bauwerk, welches keine Abstandflächen auslöst und somit an der Grenze, bzw. in Grenznähe stehen darf, also abstandflächenrechtlich privilegiert ist. Da Sie schon eine Garage haben müssen Sie die Grenzbebauungslängen addieren und ausrechnen, wie groß die 2. Grenzgarage sein darf. Sie dürfen Grenzbebauungen mit Grenzgaragen, Abstellräumen, Gewächshäusern von maximal 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m insgesamt je Grundstück haben.
    Rechenbeispiel: Die vorhandene Garage ist 6 m lang entlang der einen Grenze, die Rückwand steht mit 3 m an einer anderen Grenze, also in einer Grundstücksecke. Es sind nun 9 m "verbraucht", sodass Ihnen an der freien Grundtsücksgrenze noch 6 m für eine weitere Garage verbleiben.
    Es muss aber eine Garage sein, weil Abstellräume ohne Grenzabstand in der Bauwichfläche (3 m-Grenzbereich) nur 7,5 m² Grundfläche einnehmen dürfen. Ein Abstellraum an der Grenze dürfte dann also nur die maximalen Abmessungen 3 m*2,5 m haben, also als Abstellraum ist nur eine Gartenhäuschen möglich.
    Deshalb braucht Ihre Garage ein Tor und auch eine Zufahrt zur öffentl. Verkehrsfläche, damit Sie als Garage nutzbar ist, man kann aber auch eine Motorradgarage mit einem schmalen Weg zur Garage beantragen, weil nicht festgelegt ist, dass Garagen mit PKW's befahrbar sein müssen. Wenn Sie keinen Zuweg zur Straße bauen wollen oder können, wäre die Garage ein sonstiges Nebengebäude und müsste 3 m Grenzabstand einhalten. Garagen und Gebäude über 30 m³ Rauminhalt sind in NRW genehmigungspflichtig, sodass Sie eh einen Antrag stellen müssen.
    Gruß

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