Dachvorsprung Nachbar: Neubau Doppelhaushälfte – Rechte, Abstände & Baugenehmigung?
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Dachvorsprung Nachbar: Neubau Doppelhaushälfte – Rechte, Abstände & Baugenehmigung?

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse lese ich schon seit einigen Wochen das Forum. Ich bin sehr begeistert und bei den meisten Fragen bin ich auch fündig geworden, doch dieses Mal leider nicht.
Und zwar geht es darum, dass mein Bruder und ich gerne neu bauen möchten (Land Baden-Württemberg). Wir haben das Grundstück bzw. die Doppelhaushälfte von unseren Eltern "geerbt". Sie leben beide noch, sind aber schon seit geraumer Zeit zurück nach Italien, um ihren Lebensabend zu genießen.
Das Haus ist aus dem Jahre 1920, ziemlich bauanfällig und die Raumaufteilung ist auch nicht gerade toll. Daraufhin haben wir uns entschlossen, die Doppelhaushälfte abzureißen und ein 3-Familienhaus zu bauen. Die Planungen sind soweit schon fertig (Baugenehmigung des Landratsamtes müsste in den nächsten Tagen kommen).
Nun aber meldet sich unser angrenzender Nachbar zu Wort. Er habe bedenken, dass durch den Abriss sein Haus beschädigt, ja sogar abrutschen könnte. Das Haus ist nur Teil-unterkellert und das Fundament besteht aus alten Steinen mit Lehm verbunden. Zudem ist der Untergrund ziemlich kiesreich.
All dies wurde von unserem Architekten berücksichtigt und zudem haben wir uns so gut wie es nur geht dagegen abgesichert. Trotzdem äußert er bedenken und will mit allen Mitteln den Neubau stoppen. Und evtl. hat er eines gefunden. Der Dachvorsprung des Nachbarn ragt auf unser Grundstück und müsste beim Neubau daher abgetrennt und sauber an unsere neue Wand angepasst werden.
Hier ist nun der Haken. Unser Nachbar beruht auf das "Bestandsrecht" und will mit privatrechtlichen Mitteln dagegen angehen, da wir ohne seine Zustimmung den Dachvorsprung nicht verändern dürfen.
Nun zu meinen Fragen:
  • Hat mein Nachbar recht? dürfen wir nichts daran ändern?
  • Wie lange würde es sich bei einem Rechtsstreit verzögern?
  • Niemand hat uns auf das Bestandsrecht hingewiesen, weder der

Architekt, noch der Statiker. Bisher haben wir aber schon über
15 T€ investiert. Wenn wir nicht bauen dürfen, wer kommt nun
dafür auf? Kann ich den Architekten zur Rechenschaft ziehen?

  • Wie wird zwischen Privatrecht und Baurecht unterschieden?
  • Welche Versicherungen könntet ihr mir raten, damit wir zu 100 %

abgesichert sind?

  • Was würdet ihr machen?

Ich hoffe, jemand kann uns auf diese Fragen konkret eine Antwort geben. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
M. Caré

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    🔴 Kritisch: Ein nicht beachteter Dachvorsprung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen und Baukosten führen.

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    Ich verstehe, dass Sie und Ihr Bruder ein Doppelhaus auf dem Grundstück Ihrer Eltern bauen möchten und es Probleme mit dem Dachvorsprung des Nachbarn gibt. Da der Dachvorsprung des Nachbarn möglicherweise in Ihr Grundstück ragt, ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte zu prüfen.

    🔴 Gefahr: Ein nicht genehmigter Dachvorsprung kann zu einem Rechtsstreit führen und den Bau verzögern oder sogar verhindern.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:

    • Bestandsrecht: Klären Sie, ob der Dachvorsprung des Nachbarn durch ein Bestandsrecht geschützt ist. Dies ist besonders relevant, wenn das Haus des Nachbarn älter ist (Baujahr 1920).
    • Grenzabstand: Überprüfen Sie die geltenden Grenzabstände in Baden-Württemberg. Diese sind im Landesbaurecht festgelegt.
    • Baugenehmigung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Neubauprojekt alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt und eine Baugenehmigung vorliegt.
    • Einvernehmliche Lösung: Suchen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eventuell kann der Dachvorsprung angepasst oder eine Vereinbarung getroffen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen dringend, einen Anwalt für Baurecht und einen Architekten zu konsultieren, um die Situation rechtlich und bautechnisch zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bestandsrecht
    Das Bestandsrecht schützt bestehende bauliche Anlagen, die möglicherweise nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen. Es kann relevant sein, wenn der Dachvorsprung des Nachbarn schon lange besteht.
    Verwandte Begriffe: Gewohnheitsrecht, Bestandsschutz, Altbaurecht
    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Er dient dem Schutz der Nachbarn und der Sicherstellung der Belichtung und Belüftung der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Abstandsflächen
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Landesbauordnung
    Doppelhaushälfte
    Eine Doppelhaushälfte ist ein Gebäude, das mit einem anderen Gebäude auf einem gemeinsamen Grundstück verbunden ist. Beide Gebäude bilden eine Einheit, sind aber in der Regel getrennt bewohnbar.
    Verwandte Begriffe: Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus
    Landesbaurecht
    Das Landesbaurecht umfasst die baurechtlichen Vorschriften, die in den einzelnen Bundesländern gelten. Es regelt unter anderem die Anforderungen an Gebäude, Grenzabstände und Baugenehmigungen.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugesetzbuch, Bebauungsplan
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung und Überhang von Pflanzen.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Hammerschlags- und Leiterrecht
    Privatrecht
    Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen. Es umfasst unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Familienrecht.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Schuldrecht, Eigentumsrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt das Bestandsrecht bei einem Dachvorsprung?
      Das Bestandsrecht kann einen bestehenden Dachvorsprung schützen, auch wenn er die aktuellen Grenzabstände nicht einhält. Es ist wichtig zu prüfen, ob ein solches Recht vorliegt, da es den Neubau beeinflussen kann.
    2. Was passiert, wenn der Nachbar der Bebauung nicht zustimmt?
      Wenn der Nachbar der Bebauung nicht zustimmt, kann dies zu einem Rechtsstreit führen. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und eine Lösung zu finden.
    3. Welche Versicherungen sind relevant bei einem Neubau?
      Beim Neubau sind verschiedene Versicherungen relevant, wie z.B. die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Diese Versicherungen schützen vor Schäden und Haftungsansprüchen während der Bauphase.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Privatrecht und Baurecht?
      Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen, während das Baurecht die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für das Bauen umfasst. Im Fall des Dachvorsprungs sind sowohl privatrechtliche (z.B. Nachbarrecht) als auch baurechtliche Aspekte (z.B. Grenzabstände) relevant.
    5. Wie finde ich einen geeigneten Architekten und Statiker?
      Sie können Architekten und Statiker über die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes finden. Achten Sie auf deren Qualifikation und Erfahrung im Bereich Neubau und Nachbarrecht.
    6. Welche Unterlagen benötige ich für die Baugenehmigung?
      Für die Baugenehmigung benötigen Sie in der Regel Baupläne, Baubeschreibung, Lageplan, Nachweis der Standsicherheit und Wärmeschutzberechnung. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren.
    7. Was ist ein Grenzabstand und warum ist er wichtig?
      Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Er dient dem Schutz der Nachbarn und der Sicherstellung der Belichtung und Belüftung der Gebäude.
    8. Wie kann ich einen Rechtsstreit mit dem Nachbarn vermeiden?
      Ein Rechtsstreit kann vermieden werden, indem Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, seine Bedenken ernst nehmen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine Mediation kann ebenfalls hilfreich sein.

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  2. Baurecht vs. Privatrecht: Architekt haftet nicht für Nachbarrecht

    Baurecht und Privatrecht ...
    Werte (r) Fragesteller (in)
    sind, wie Sie selbst sagen, zwei grundverschiedene Paar Schuhe. Daher glaube ich nicht, dass Ihrem Architekt (dem Statiker sowieso nicht) ein Vorwurf zu machen ist. Der hat ja Architektir studiert und nicht Jura 😉  -  auch wenn von Architekt's immer Allwissenheit verlangt wird, sind sie dass nicht 😉.
    Um zur Absicherung Ihres Nachbarhauses Aussagen treffen zu können, wären detaillierte Kenntnisse des Baugrunds und der Gründung notwendig. Ist hier nicht machbar. Aber wenn Sie sagen, Ihr Architekt hat alles erdenkliche getan  -  zusammen mit dem Statiker, nehme ich an -, bleibt Ihnen nur noch zweis zu tun: Ein Gutachten über den Bestand des Nachbarhauses zu beauftragen, insbesondere von Rissen und Schäden und Versicherungspolicen sammeln  -  Ihre, die des Bauunternehmers, des Architekt's des Statikers, des Bodengutachters.
    Ich GLAUBE nicht, dass der Dachvorsprung Ihr Bauvorhaben dauerhaft verhindern kann, zumal wenn eine Überbauung vorliegt.
    Sprechen Sie doch mal mit Architekt und Bauordnung, ob Sie das Haus nicht einfach ein Stück schieben können. Braucht zwar evtl. eine Befreiung von Abstandsvorschriften, geht aber u.U. schneller als ein Prozess mit dem Nachbarn.
    Und wenn's nicht geht, ab zum RA, damit der mal Ihre starken Argumente findet.
  3. Architekt-Pflicht: Aufklärung zu Dachvorsprung & Nachbarrecht?

    Hallo Herr Dühlmeyer vielen Dank für ihre schnelle ...
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    vielen Dank für ihre schnelle Antwort. sie haben recht damit, dass Architekten kein Jura studieren, bestimmt aber dieses Thema im Studium kurz behandeln. Ich möchte keinem zu nahe treten, doch finde ich, dass der Architekt dies wohl hätte wissen und uns über die Lage hätte informieren müssen. finden sie nicht?
    das Bodengutachten wurde bereits erstellt, darauf stützt sich ja auch die komplette Statik. der Nachbar jedoch verweigert uns jeglichen zutritt zum Haus und meinte, er würde auch den Gebäudegutachter unsererseits nicht auf sein Grundstück lassen. er selbst habe bereits einen beauftragt, was ich aber nicht glaube, da er uns das gutachten nicht zeigen möchte.
    ehrlich gesagt habe ich keine Lust, mich durch mehrere gesetzliche instanzen zu quälen ohne zu wissen, ob wir überhaupt eine reale Chance haben.
    das Haus können wir leider nicht schieben, da das Baufenster ziemlich "schmal" ist und wir eh schon ein Stück draußen sind. die Gemeinde hat unseren Antrag einstimmig angenommen, doch vom Landratsamt fehlt noch die zusage. wenn auch diese ihr "ja" Wort gibt, können die Nachbarn trotzdem noch Einspruch erheben? schließlich sehen die Behörden ja auch, dass wir den Dachvorsprung anpassen müssen. welches recht gilt nun zuerst? das bau- oder das privatrecht?
  4. Baugenehmigung vs. Nachbarrecht: Genehmigung ohne Zustimmung möglich!

    Baurecht und Privatrecht, die zweite ...
    Werter Fragesteller
    Sie gelten Nebeneinander. Die Baubehörden prüfen NUR die Vereinbarkeit mit dem Baurecht. Ich kann morgen einen Bauantrag für das Grundstück meines Nachbarn einreichen und bekomme dafür eine Genehmigung. Ob der Nachbar mich dann bauen lässt, steht auf einem ganz anderen Blatt 😉.
    Und Architekten bekommen im Studium  -  i.d.R.  -  nur Baurecht eingetrichtert. Alles weitere lernt man/Frau i.d. Praxis.
    Wenn Ihr Nachbar so rumzickt, wird Ihnen wohl nur der Gang zum Anwalt bleiben. Auch um sich vor unangemessenen Schadenersatzforderungen zu schützen, wenn Sie bauen dürfen und Nachbar's Haus durch Ihre Bautätigkeit völlig baufällig geworden ist.
    Hier ist z.B. auch zu prüfen, ob durch das Alter des Hauses ein Gewohnheitsrecht der Überbauung vorliegt oder ob Sie den Nachbarn unabhängig von Ihren Bauabsichten zum Rückbau auffordern können usw. usw..
  5. Rechtsstreit Dachvorsprung: Anwaltliche Klärung oft unumgänglich

    Am Anwalt
    führt wohl ohnehin kein Weg vorbei. Ich kenne einen Fall, wo an einem seit über 50 Jahren bestehenden Gebäude die Fassade "abgeschnitten" werden musste, weil es in den öffentlichen Straßenraum ragte. Die "Straße" wurde allerdings seit mindestens ebensolanger Zeit nur als Werksstraße genutzt und es war wohl auch mit Baugenehmigung gebaut worden (nicht mehr nachprüfbar).
    Die Chancen stehen also möglicherweise nicht schlecht.
    Wenn Sie ohnehin die Kosten für den Rückbau beim Nachbarn schon einkalkuliert haben können Sie Ihm ja anbieten: bei Einwilligung Kostenübernahme durch Sie, anderenfalls Klage auf Rückbau mit Kostenübernahme seinerseits.
  6. Dachvorsprung seit 1980: Bestandsrecht oder Gang vor Gericht?

    Ralf_Dühlmeyer ja genau das ist es ja mein ...
    @ralf_Dühlmeyer
    ja, genau das ist es ja. mein Vater hat das Haus Anfang 1980 gekauft und da war der Dachvorsprung ja schon auf unserem Grundstück. in diesem falle hat mein Vater ja dieses bewusst in kauf genommen, oder? uns wird wohl sicherlich nichts anderes übrig bleiben, als vor den kadi zu gehen, doch das könnte lange dauern. und was ist nun mit den ganzen Planungen? den Ausschreibungen und und und? daher meine ich, dass der Architekt uns wenigstens darauf hätte hinweisen können. schließlich ist dieser schon seit über 25 Jahren in diesem Geschäft tätig.
    @matthias ackermann
    die Kosten wurden bereits mit eingeplant. nur will der Nachbar einfach nicht, dass wir bauen. er will mit allen Mitteln dagegen angehen. uns wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als mit dem Anwalt das ganze auszustehen. doch dieses kann sich ja noch lange hinziehen. und Zeit ist ja bekanntlich Geld ... wir haben die entsprechenden Kredite bereits unterschrieben!
  7. Architekt-Pflicht: Aufklärung zu Dachvorsprung & Nachbarrecht?

    Hallo Herr Dühlmeyer vielen Dank für ihre schnelle ...
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    vielen Dank für ihre schnelle Antwort. sie haben recht damit, dass Architekten kein Jura studieren, bestimmt aber dieses Thema im Studium kurz behandeln. Ich möchte keinem zu nahe treten, doch finde ich, dass der Architekt dies wohl hätte wissen und uns über die Lage hätte informieren müssen. finden sie nicht?
    das Bodengutachten wurde bereits erstellt, darauf stützt sich ja auch die komplette Statik. der Nachbar jedoch verweigert uns jeglichen zutritt zum Haus und meinte, er würde auch den Gebäudegutachter unsererseits nicht auf sein Grundstück lassen. er selbst habe bereits einen beauftragt, was ich aber nicht glaube, da er uns das gutachten nicht zeigen möchte.
    ehrlich gesagt habe ich keine Lust, mich durch mehrere gesetzliche instanzen zu quälen ohne zu wissen, ob wir überhaupt eine reale Chance haben.
    das Haus können wir leider nicht schieben, da das Baufenster ziemlich "schmal" ist und wir eh schon ein Stück draußen sind. die Gemeinde hat unseren Antrag einstimmig angenommen, doch vom Landratsamt fehlt noch die zusage. wenn auch diese ihr "ja" Wort gibt, können die Nachbarn trotzdem noch Einspruch erheben? schließlich sehen die Behörden ja auch, dass wir den Dachvorsprung anpassen müssen. welches recht gilt nun zuerst? das bau- oder das privatrecht?
  8. Bestandsrecht prüfen: Architekt vs. Hobbyjurist – Baulast klären!

    Hobbyjurist
    Was sagt den Ihr Architekt zum Ausruft "Bestandsrecht" ihres Hobbyjuristen-Nachbarn? Das sollten sie mal klären. Geht sicher nur vor Ort mit detaillierten Infos. Ne Baulast ist bei Ihnen sicher nicht eingetragen, oder? => KLären, ob er ein recht zum Überbauen hat. Zum Gutachter: Weisen sie den Nachbarn drauf hin, dass ein Vorabgutachten nur in seinem Sinne sein kann. Wenn er nachweislich den Gutachter vorher ablehnt, könnten seine Schadenersatzforderungen später als unglaubwürdig angesehen werden. Weisen Sie ihn auf die Pflicht zur Schadensminderung hin. Stellen auch sie einen jahrelangen juristischen Kampf um Schadensersatzansprüche in Aussicht, falls er Vorschäden jetzt verschleiern will ... wie er ihnen, so sie ihm ...
    Um wieviel "Überstand" geht's überhaupt?
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dachvorsprung Nachbar: Rechte, Abstände & Baugenehmigung bei Doppelhaushälfte

    💡 Kernaussagen: Bei einem Neubau einer Doppelhaushälfte muss der Dachvorsprung des Nachbarn beachtet werden. Baurechtliche Genehmigungen sind unabhängig von privatrechtlichen Ansprüchen. Ein Architekt ist nicht zwingend Experte im Nachbarrecht. Bei Unklarheiten sollte ein Anwalt für Grundstücksrecht konsultiert werden. Ein bestehendes Bestandsrecht kann die Situation verkomplizieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Klären Sie das Bestandsrecht des Dachvorsprungs unbedingt mit Ihrem Architekten und ggf. einem Anwalt, bevor Sie weitere Planungen vornehmen. Siehe Beitrag Bestandsrecht prüfen: Architekt vs. Hobbyjurist – Baulast klären!.

    ✅ Zusatzinfo: Auch wenn eine Baugenehmigung vorliegt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Nachbar den Dachvorsprung dulden muss. Es handelt sich um zwei getrennte Rechtsbereiche.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Nachbarrecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten bezüglich des Dachvorsprungs zu klären. Prüfen Sie, ob eine Baulast eingetragen ist. Beachten Sie den Beitrag Rechtsstreit Dachvorsprung: Anwaltliche Klärung oft unumgänglich.

    Die Diskussion zeigt, dass das Thema Dachvorsprung und Nachbarrecht komplex ist und sowohl baurechtliche als auch privatrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Ein Architekt kann zwar bei der Einhaltung des Baurechts helfen, ist aber nicht unbedingt Experte im Nachbarrecht. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Streitigkeiten mit dem Nachbarn zu vermeiden. Die Klärung des Bestandsrechts ist dabei von entscheidender Bedeutung, wie im Beitrag Dachvorsprung seit 1980: Bestandsrecht oder Gang vor Gericht? erläutert wird.

    Die Frage, ob der Architekt über die Problematik des Dachvorsprungs hätte informieren müssen, wird im Thread kontrovers diskutiert. Während einige der Meinung sind, dass dies zur Sorgfaltspflicht eines Architekten gehört (siehe Architekt-Pflicht: Aufklärung zu Dachvorsprung & Nachbarrecht?), weisen andere darauf hin, dass Architekten primär im Baurecht ausgebildet sind und nicht im Nachbarrecht (Baurecht vs. Privatrecht: Architekt haftet nicht für Nachbarrecht). Unabhängig davon ist es ratsam, sich als Bauherr umfassend zu informieren und gegebenenfalls weitere Experten hinzuzuziehen.

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  1. BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Dachvorsprung bei Doppelhaushälfte: Was tun bei Überstand des Nachbardachs? (BW)
  2. BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Schwarzbau Nachbar: Bestandsschutz verloren? Vorgehen gegen Anbau ohne Genehmigung in Bayern
  3. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Kellertreppen-Überdachung NRW: Was ist gemäß BauO §6 (7) bei Grenzabstand erlaubt?
  4. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Gartenhaus an Grundstücksgrenze bauen: Was ist bei bestehender Wand (25qm) zu beachten?
  5. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 12671: Dachvorsprung Nachbar: Neubau Doppelhaushälfte – Rechte, Abstände & Baugenehmigung?
  6. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Dachüberstand überschreitet Baugrenze: Was tun? Genehmigung, Rechte & Risiken
  7. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Grenzbebauung mit Erker in NRW: Anrechnung, Bauordnung & zulässige Maße?
  8. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Grundstücksgrenze: 3-Meter-Abstand – Was zählt wirklich? Mauerwerk, Dachvorsprung?
  9. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Geländeaufschüttung durch Erschließung: Was tun bei 2m Höhenunterschied zur Straße?
  10. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Grenzabstand in Niedersachsen: Wie wird der 3-Meter-Abstand mit Dachüberstand berechnet?

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