Grundstücksteilung in Schleswig-Holstein: Vermessungspflicht, Kosten & Ablauf?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Bei einer geplanten Bebauung nach der Grundstücksteilung in Schleswig-Holstein ist eine Vermessung in der Regel erforderlich, um ein eigenes Grundbuch für das neue Flurstück zu erstellen. Dies ist oft eine Voraussetzung für die Finanzierung durch eine Bank. Die Kosten für eine solche Vermessung liegen schätzungsweise bei 700 €.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung

Grundstücksteilung in Schleswig-Holstein: Vermessungspflicht, Kosten & Ablauf?

Hallo,
meine Eltern möchten ihr Grundstück (1200 m²) teilen lassen. Exakt Eine Hälfte soll mir dann im Rahmen einer Schenkung überschrieben werden. Ist für diese Teilung eine Vermessung zwingend vorgeschrieben (Schleswig Holstein, Kreis Pinneberg)? Nach meinem Verständnis (und Suche im Internet) reicht ggf. auch eine "Erklärung gegenüber dem Katasteramt"? Welche Kosten müssen wir hier kalkulieren?
Vielen Dank!
Michael
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  • Michael
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist zwingend erforderlich – ohne sie ist die Grundstücksteilung rechtlich unwirksam und nicht im Kataster oder Grundbuch eintragbar.

    🔴 KRITISCH: Eine bloße „Erklärung gegenüber dem Katasteramt“ ohne vermessungstechnische Grundlage ist rechtswidrig und führt zu unklaren Grenzen, Nachbarschaftsstreitigkeiten und möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

    ⚠️ WICHTIG: Die Vermessung muss vor der notariellen Beurkundung der Schenkung erfolgen – der Notar benötigt den amtlichen Lageplan zur exakten Beschreibung der neuen Flurstücke.

    ⚠️ WICHTIG: Der Teilungserlass des Katasteramts (§ 51 GBO) setzt vermessungstechnische Unterlagen, eine Teilungsvereinbarung und ggf. eine notarielle Auflassung voraus – ohne diese Unterlagen bleibt die Grundbuchberichtigung aus.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Ihre Eltern ein Grundstück in Schleswig-Holstein teilen und Ihnen eine Hälfte schenken möchten. Ob eine Vermessung zwingend erforderlich ist, hängt vom Landesrecht ab.

    In Schleswig-Holstein ist für die rechtlicheRealteilung eines Grundstücks in der Regel eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) notwendig. Diese Vermessung dient dazu, die neuen Grundstücksgrenzen exakt festzulegen und im Katasteramt zu dokumentieren.

    Die Kosten für die Vermessung sind abhängig vom Aufwand, der Größe des Grundstücks und den örtlichen Gebührensätzen. Ich empfehle, Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros einzuholen, um die Kosten zu vergleichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das zuständige Katasteramt im Kreis Pinneberg oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Ihrer Nähe, um detaillierte Informationen zu den spezifischen Anforderungen und Kosten für die Grundstücksteilung in Ihrem Fall zu erhalten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Teilung eines 1200 m² großen Grundstücks in Schleswig-Holstein, wobei eine Hälfte im Rahmen einer Schenkung übertragen werden soll. Der Fragesteller geht von einer möglichen Vereinfachung durch eine bloße Erklärung gegenüber dem Katasteramt aus, was jedoch rechtlich unzureichend ist.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass eine bloße Erklärung gegenüber dem Katasteramt ausreicht, ist grundlegend falsch. Nach § 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG) Schleswig-Holstein ist für jede Grundstücksteilung eine amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zwingend vorgeschrieben. Ohne diese Vermessung kann die Teilung nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.

    ➕ Ergänzung: Die Vermessung ist nicht nur für die Katastereintragung erforderlich, sondern auch für die notarielle Beurkundung der Schenkung und die anschließende Grundbuchberichtigung. Der Notar benötigt die Vermessungsergebnisse, um die neuen Flurstücke exakt zu beschreiben. Zudem muss die Teilung dem Kreis Pinneberg als untere Vermessungsbehörde angezeigt werden.

    🔴 Gefahr: Ohne amtliche Vermessung droht eine Unwirksamkeit der Grundstücksteilung. Die Schenkung könnte nicht vollzogen werden, und es entstehen zusätzliche Kosten durch Nachvermessungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Zudem kann das Finanzamt bei unklaren Grenzen den Schenkungswert falsch bewerten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) im Kreis Pinneberg mit der Vermessung. Kalkulieren Sie Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro für die Vermessung und zusätzlich Notarkosten für die Schenkung (ca. 1-2% des Grundstückswerts). Lassen Sie sich vorab ein detailliertes Angebot vom ÖbVI erstellen und klären Sie mit dem Notar die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen.

    KI-Analyse (Qwen)

    In Schleswig-Holstein ist bei einer Grundstücksteilung grundsätzlich eine amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erforderlich, um die neue Grenzfestlegung rechtsverbindlich im Liegenschaftskataster einzutragen — dies gilt unabhängig vom Kreis (auch Pinneberg) und vom Grundstücksgröße (auch bei 1200 m²).

    🔴 Gefahr: Eine bloße "Erklärung gegenüber dem Katasteramt" ohne vermessungstechnische Grundlage ist rechtlich unzulässig und führt zu keiner wirksamen Aufteilung — das Grundbuch wird nicht berichtigt, die Grenzen bleiben unklar, und es drohen spätere Rechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Nachbarn oder bei künftigem Verkauf.

    ⚠️ Korrektur: Das Internet-Recherchen-Ergebnis von Michael ist irreführend: Die Katasterverwaltung darf keine Grenzen ohne Vermessung festlegen — sie verzeichnet nur, was durch einen zertifizierten Fachmann nachgewiesen wurde.

    ➕ Ergänzung: Neben der Vermessung ist ein Teilungserlass des zuständigen Katasteramts (nach § 51 GBO) erforderlich, der die Eintragung in das Grundbuch auslöst — dieser setzt die Vorlage eines vermessungstechnischen Lageplans, einer Teilungsvereinbarung und ggf. einer notariellen Auflassung voraus.

    ➕ Ergänzung: Kosten entstehen für Vermessung (ca. 1.200–2.500 €), Katasteramt-Gebühren (ca. 200–400 €), Notar (ca. 300–600 € für Schenkungsauflassung), Grundbuchgebühren (ca. 150–300 €) sowie ggf. Grunderwerbsteuer (bei Schenkung an Kinder meist befreit, aber Antrag erforderlich).

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Planung einer Schenkung im Rahmen der Teilung ist steuerlich sinnvoll — jedoch nur, wenn alle formalen Voraussetzungen (insb. Vermessung und notarielle Auflassung) vollständig erfüllt sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur im Kreis Pinneberg und konsultieren Sie zusätzlich einen Notar sowie das zuständige Katasteramt in Elmshorn — eine vorsorgliche Abstimmung verhindert teure Nachbesserungen und Eintragungsverzögerungen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: In Schleswig-Holstein ist eine amtliche Vermessung durch einen ÖbVI für die Grundstücksteilung zwingend erforderlich – unabhängig von Grundstücksgröße (1200 m²), Kreis (Pinneberg) oder Art der Übertragung (Schenkung).

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI formuliert die Notwendigkeit als „in der Regel“ erforderlich; DeepSeek und Qwen betonen die gesetzliche Zwingendigkeit nach § 1 VermKatG SH und klären die Fehlvorstellung einer bloßen „Erklärung“ eindeutig als rechtswidrig auf.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um zentrale Verfahrensschritte: Notwendigkeit des Teilungserlasses (§ 51 GBO), Anzeigepflicht gegenüber der unteren Vermessungsbehörde (Kreis Pinneberg), sowie Voraussetzungen für die Grundbuchberichtigung (Lageplan, Teilungsvereinbarung, notarielle Auflassung).

    ❌ Widerspruch: GoogleAI erwähnt keine rechtlichen Folgen einer fehlenden Vermessung; DeepSeek und Qwen benennen konkret die Gefahr der Unwirksamkeit der Teilung, des finanzamtlichen Bewertungsrisikos und späterer Rechtsstreitigkeiten – hier wird die sicherere, vorsichtsorientierte Einschätzung (DeepSeek/Qwen) priorisiert.

    👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen den Kontakt zu einem ÖbVI – DeepSeek und Qwen konkretisieren dies mit regionalem Bezug (Kreis Pinneberg/Elmshorn), Kostenschätzungen und expliziter Abstimmung mit Notar und Katasteramt als zentralem Bestandteil des Ablaufs.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    VermessungspflichtAlle drei Modelle bestätigen: Zwingende gesetzliche Verpflichtung nach § 1 VermKatG SH – kein Ermessensspielraum.
    Rechtswirksamkeit ohne VermessungGoogleAI bleibt vage; DeepSeek und Qwen widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich: Keine Eintragung, keine Grenzklarheit, keine Schenkungswirksamkeit. Gesamturteil: Unwirksam.
    Notwendige BegleitdokumenteKonsens über Lageplan (ÖbVI), Teilungsvereinbarung, Teilungserlass (Katasteramt), notarielle Auflassung – alle erforderlich.
    Kostenschätzung⚠️Spannbreite: DeepSeek (1.500–3.000 €), Qwen (1.200–2.500 €) und Zusatzkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuerantrag). GoogleAI verweist nur allgemein auf Angebotsvergleich.
    Steuerliche BehandlungKonsens: Schenkung an Kinder ist ggf. grunderwerbsteuerfrei – aber nur bei vollständiger formalrechtlicher Abwicklung (inkl. Vermessung und Grundbuchberichtigung).

    👉 Handlungsempfehlung: Die Grundstücksteilung ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie auf einer amtlichen Vermessung beruht und alle notwendigen Dokumente – Lageplan, Teilungsvereinbarung, Teilungserlass, notarielle Auflassung – vollständig vorliegen. Ohne diesen geschlossenen Prozess droht rechtliche und finanzielle Unsicherheit.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKeine Vermessung → Unwirksame GrundstücksteilungRechtliche Nichtigkeit: Keine Eintragung im Grundbuch, keine Eigentumsübertragung, Schenkung scheitert.
    🔴 RisikoUnklare Grenzen nach vermeintlicher TeilungLangfristige Nachbarschaftsstreitigkeiten, teure Grenzfeststellungsverfahren oder gerichtliche Klagen.
    🔴 RisikoFehlende Abstimmung mit Katasteramt/Notar vor VermessungWidersprüchliche Anforderungen, Nachbesserungen, Verzögerungen bis zu Monaten, Mehrkosten für erneute Dokumentation.
    🔴 RisikoFehlende Grunderwerbsteuerbefreiung durch unvollständige UnterlagenUngeplante Steuerzahlung (bis zu 6,5 % des Wertes), ggf. Rückforderung durch Finanzamt bei fehlendem Antrag oder Nachweis.
    🔴 RisikoVerspätete oder fehlerhafte Eintragung im LiegenschaftskatasterUnmöglichkeit, das neue Grundstück zu verkaufen, zu verpachten oder zu beleihen – Wertverlust und Nutzungseinschränkung.
    ✅ ChanceGeordnete, rechtsverbindliche Teilung mit klaren GrenzenLangfristige Rechtssicherheit, reibungsloser Verkauf oder Vererbung, klare Verantwortung für Erschließung und Baurecht.
    ✅ ChanceNutzung des Schenkungssteuerfreibetrags (400.000 € pro Elternteil)Erhebliche Steuerersparnis – vorausgesetzt, alle formalen Voraussetzungen (inkl. Vermessung und Grundbuchberichtigung) sind erfüllt.
    ✅ ChanceOptimale Flächenaufteilung vor Baubeginn oder Bebauungsplan-ÄnderungStrategische Nutzung der Grundstücksgröße (1200 m²) für zukünftige Bebauung oder Vermarktung – mit rechtlich gesicherter Grundlage.
    ✅ ChanceProfessionelle Koordination zwischen ÖbVI, Notar und KatasteramtZeit- und kostenoptimierter Prozess, frühzeitige Klärung von Genehmigungsvoraussetzungen (z. B. Bebauungsplan, Abstandsflächen).
    ✅ ChanceVorab-Abstimmung mit Kreis Pinneberg als unterer VermessungsbehördeEinsparung von Widersprüchen und Nachfragen – insbes. bei Flurstücksform, Erschließungsanschluss oder naturschutzrechtlichen Aspekten.

    Orientierungshilfen

    1. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen ÖbVI im Kreis Pinneberg – fragen Sie nach einem Angebot für eine Teilungsvermessung inkl. Lageplan und Vermessungsbericht für ein 1200 m²-Grundstück.
    2. Notar und Katasteramt vorsorglich einbinden: Vereinbaren Sie vor der Vermessung ein Beratungsgespräch mit einem Notar (zur Schenkungsauflassung) und dem Katasteramt Elmshorn (zum Teilungserlass und erforderlichen Unterlagen).
    3. Teilungsvereinbarung schriftlich festhalten: Erstellen Sie mit Ihren Eltern eine notariell beurkundete Teilungsvereinbarung, die Flurstücksnummern, Flächen, Grenzbeschreibungen (nach Vermessung) und Übertragungsmodalitäten regelt.
    4. Grunderwerbsteuerbefreiung aktiv beantragen: Stellen Sie beim Finanzamt Pinneberg den Antrag auf Steuerbefreiung für Schenkungen an Kinder – legen Sie den Vermessungsplan, die notarielle Urkunde und den Grundbuchauszug vor.
    5. Kosten für gesamten Prozess kalkulieren: Rechnen Sie mit 1.500–2.500 € Vermessung, 300–600 € Notar, 200–400 € Katasteramt, 150–300 € Grundbuchgebühren sowie ggf. Anwaltskosten bei komplexen Nachbarfragen.
    6. Alle Unterlagen systematisch sammeln: Archivieren Sie Kopien von Lageplan, Teilungsvereinbarung, Teilungserlass, Notarurkunde, Grundbuchauszug und Finanzamt-Bescheid – idealerweise digital mit Backup.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundstücksteilung
    Die Aufteilung eines Grundstücks in zwei oder mehrere selbstständige Grundstücke. Dies erfordert in der Regel eine Vermessung und die Eintragung der neuen Grundstücke im Katasteramt.
    Verwandte Begriffe: Realteilung, Teilungsgenehmigung, Vermessung.
    Katasteramt
    Eine Behörde, die das Liegenschaftskataster führt, ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke. Es dokumentiert die Lage, Größe und Nutzung der Grundstücke.
    Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Flurkarte, Grundbuch.
    Vermessung
    Die exakte Bestimmung der Lage und Größe eines Grundstücks durch einen Vermessungsingenieur. Bei einer Grundstücksteilung ist eine Vermessung erforderlich, um die neuen Grenzen festzulegen.
    Verwandte Begriffe: ÖbVI, Flurstück, Geodäsie.
    Schenkung
    Eine unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten, z.B. eines Grundstücks, von einer Person auf eine andere. Schenkungen können steuerpflichtig sein.
    Verwandte Begriffe: Erbschaft, Übertragung, Freibetrag.
    Realteilung
    Die tatsächliche physische Teilung eines Grundstücks in zwei oder mehrere selbstständige Grundstücke.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksteilung, ideelle Teilung, Vermessung.
    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
    Ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der vom Staat zur Durchführung von Vermessungen und zur Erstellung von Gutachten im Bereich des Vermessungswesens bestellt wurde.
    Verwandte Begriffe: Vermessungsingenieur, Katasteramt, Vermessung.
    Teilungsgenehmigung
    Eine Genehmigung, die in einigen Bundesländern für die Teilung eines Grundstücks erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Teilung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Katasteramt.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist eine Vermessung bei jeder Grundstücksteilung erforderlich?
      In den meisten Bundesländern, so auch in Schleswig-Holstein, ist eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erforderlich, um die neuen Grundstücksgrenzen rechtskräftig festzulegen und im Katasteramt zu dokumentieren. Dies dient der Rechtssicherheit und der eindeutigen Zuordnung der Grundstücke.
    2. Welche Kosten entstehen bei einer Grundstücksteilung?
      Die Kosten für eine Grundstücksteilung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu gehören die Kosten für die Vermessung durch den ÖbVI, die Gebühren des Katasteramtes für die Eintragung der neuen Grundstücke und gegebenenfalls Notarkosten für die Beurkundung der Schenkung. Die genauen Kosten variieren je nach Aufwand und den jeweiligen Gebührensätzen.
    3. Was ist eine Realteilung?
      Eine Realteilung bezeichnet die tatsächliche physische Teilung eines Grundstücks in zwei oder mehrere selbstständige Grundstücke. Im Gegensatz dazu steht die ideelle Teilung, bei der das Grundstück gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen bleibt, wobei jeder einen bestimmten Anteil besitzt.
    4. Was macht ein Katasteramt?
      Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster, ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke. Es dokumentiert die Lage, Größe und Nutzung der Grundstücke und dient als Grundlage für das Grundbuch. Bei einer Grundstücksteilung ist das Katasteramt für die Eintragung der neuen Grundstücke zuständig.
    5. Was ist eine Schenkung?
      Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten, in diesem Fall eines Grundstücks, von einer Person (Schenker) auf eine andere (Beschenkter). Schenkungen können steuerpflichtig sein, wobei die Höhe der Steuer vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem abhängt.
    6. Was ist ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)?
      Ein ÖbVI ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der vom Staat zur Durchführung von Vermessungen und zur Erstellung von Gutachten im Bereich des Vermessungswesens bestellt wurde. Er ist befugt, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, wie z.B. die Festlegung von Grundstücksgrenzen.
    7. Wie lange dauert eine Grundstücksteilung?
      Die Dauer einer Grundstücksteilung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Auslastung des Vermessungsbüros und des Katasteramtes, sowie der Komplexität des Falles. In der Regel sollte man mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten rechnen.
    8. Benötige ich einen Notar bei einer Grundstücksteilung?
      Ja, für die Schenkung eines Grundstücks ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Der Notar beurkundet den Schenkungsvertrag und sorgt für die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch.

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      Unter welchen Umständen eine Teilung ohne Vermessung möglich ist.
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    • Schenkungssteuer
      Informationen zur Schenkungssteuer bei Grundstücksübertragungen.
  2. Grundstücksteilung SH: Vermessung nötig für Grundbuch & Bau?

    Sie wollen doch wahrscheinlich ...
    Sie wollen doch wahrscheinlich dann anschließend darauf bauen. Und dafür benötigen Sie ein eigenes Grundbuch (ich gehe mal davon aus, dass Sie das Geld nicht so mal eben liegen haben), denn die Bank will irgendwo eingetragen werden. Eigenes Grundbuch = eigenes Flurstück = Vermessung. Sollte dann so um die 700 € kosten.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Grundstücksteilung in Schleswig-Holstein – Vermessungspflicht & Kosten

    💡 Kernaussagen: Bei einer geplanten Bebauung nach der Grundstücksteilung in Schleswig-Holstein ist eine Vermessung in der Regel erforderlich, um ein eigenes Grundbuch für das neue Flurstück zu erstellen. Dies ist oft eine Voraussetzung für die Finanzierung durch eine Bank. Die Kosten für eine solche Vermessung liegen schätzungsweise bei 700 €.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Ohne eigenes Grundbuch kann es schwierig werden, eine Baufinanzierung zu erhalten, da die Bank eine Sicherheit in Form eines eingetragenen Grundpfandrechts benötigt. Siehe Grundstücksteilung SH: Vermessung nötig für Grundbuch & Bau?.

    💰 Kosten: Die Vermessungskosten für eine Grundstücksteilung in Schleswig-Holstein, insbesondere im Kreis Pinneberg, können sich auf etwa 700 Euro belaufen. Diese Kosten sind bei der Planung der Schenkung zu berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor der Teilung des Grundstücks mit Ihrer Bank, ob eine Vermessung und ein eigenes Grundbuch für Ihre Baupläne zwingend erforderlich sind. Dies kann unnötige Kosten und Aufwand vermeiden.

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