Grenzstein fehlt/defekt: Was tun? Kosten, Ablauf & Rechte bei fehlerhafter Grundstücksvermessung?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Bei fehlenden oder defekten Grenzsteinen ist das Vermessungsamt der richtige Ansprechpartner. Ein Veränderungsnachweis dokumentiert Grundstücksveränderungen und sollte beim Vermessungsamt angefordert werden. Die ordnungsgemäße Abmarkung bei einer Grundstücksteilung ist essentiell. Die Qualität der Informationen in Foren sollte kritisch hinterfragt werden.
Grenzstein fehlt/defekt: Was tun? Kosten, Ablauf & Rechte bei fehlerhafter Grundstücksvermessung?
Dieses Grundstück ist vor 11 Monaten eingemessen worden, da eine Teilung gemacht wurden. Dabei wurde auch ein Grenzstein neu Gesetz. Berechnet wurden wohl drei Stück. Das andere ist wohl das Rohr und evtl. der Feldstein.
Das Vermessungsamt will aber auf keinen Fall eine schriftliche Bestätigung darüber rausrücken, dass das Rohr ein Grenzstein ist und das andere der Feldstein. Auch der Herr vom Bauamt hat nur eine mündliche Auskunft von dem verm. Amtsleiter bekommen.
Was ist denn da los?
Gruß
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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BauKI Hinweis:
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Bauvorhaben oder baulichen Maßnahmen im unklaren Grenzbereich durchführen – Gefahr der Grenzüberschreitung und Nachbarhaftsklage.
🔴 KRITISCH: Sofortige Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) zur unabhängigen Grenzüberprüfung – mündliche Aussagen des Bauamts sind rechtlich unverbindlich und beweisrechtlich wertlos.
⚠️ WICHTIG: Schriftliche Auskunft vom Katasteramt beantragen – Anspruch darauf besteht gemäß § 28 VwVfG; bei Verweigerung Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen.
⚠️ WICHTIG: Keine „selbst gesetzten“ Grenzzeichen (Rohr, Feldstein, Holzpfahl) als rechtlich wirksame Grenzsteine verwenden – diese erfüllen nicht die Anforderungen nach § 13 VermO und DINAbk. 18708.
KI-Analyse (GoogleAI)
Wenn ein Grenzstein auf Ihrem Grundstück fehlt oder beschädigt ist, ist das Vorgehen klar geregelt. Da das Bauamt Unstimmigkeiten festgestellt hat, ist es wichtig, dass Sie sich an das zuständige Vermessungsamt wenden.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation: Halten Sie alle Feststellungen des Bauamts schriftlich fest.
- Auskunft einholen: Kontaktieren Sie das Vermessungsamt und schildern Sie den Sachverhalt. Fragen Sie nach den nächsten Schritten zur Klärung und Wiederherstellung der korrekten Grenzmarkierung.
- Prüfung der Unterlagen: Überprüfen Sie Ihre Grundstücksunterlagen (z.B. Kaufvertrag, Teilungsplan) auf vorhandene Informationen zu den Grenzsteinen.
Ein fehlender oder beschädigter Grenzstein kann zu rechtlichen Unsicherheiten führen, insbesondere bei Bauvorhaben oder Grundstücksverkäufen. Die Kosten für die Wiederherstellung oder Neusetzung eines Grenzsteins trägt in der Regel der Grundstückseigentümer, es sei denn, der Fehler liegt nachweislich in einer fehlerhaften Vermessung durch das Vermessungsamt.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Vermessungsamt auf und klären Sie das weitere Vorgehen. Dokumentieren Sie alle Schritte und Vereinbarungen schriftlich.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der geschilderte Sachverhalt beschreibt eine unklare Grenzsituation auf einem Grundstück, bei dem die tatsächlichen Grenzmarkierungen (ein Rohr und ein Feldstein) nicht den gesetzlichen Anforderungen an einen dauerhaften und eindeutigen Grenzstein entsprechen. Die fehlende schriftliche Bestätigung des Vermessungsamtes zur Anerkennung dieser Markierungen ist ein ernstzunehmendes Indiz für eine unzureichende oder fehlerhafte Vermessung.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in einem ungeklärten Grenzverlauf. Ohne rechtskräftige und eindeutige Grenzsteine drohen langwierige Nachbarschaftskonflikte, Wertminderung des Grundstücks und erhebliche rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen bei späteren Bauvorhaben oder Verkäufen. Die mündliche Auskunft des Bauamtsleiters ist rechtlich nicht bindend.
➕ Ergänzung: Ein Grenzstein muss bestimmte formale Kriterien erfüllen (z.B. Material, Form, Kennzeichnung), um in die Fehlerklasse 2 eingestuft zu werden. Ein Feldstein oder ein einfaches Rohr erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht. Die Tatsache, dass vor 11 Monaten eine Teilungsvermessung stattfand und drei Grenzsteine berechnet wurden, deutet auf eine mögliche Pflichtverletzung des beauftragten Vermessungsingenieurs hin.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass das Bauamt für die Anerkennung von Grenzsteinen zuständig ist, ist nicht korrekt. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt. Das Bauamt kann hier nur informelle Hinweise geben, aber keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Vermessungsamt schriftlich und unter Fristsetzung die Bestätigung der Grenzmarkierungen oder die Anordnung einer Nachschau/Nachbesserung der Vermessung. Beauftragen Sie parallel einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit einer unabhängigen Überprüfung der Grenzsituation. Dieser kann die korrekte Lage feststellen und eine rechtsverbindliche Abmarkung vornehmen. Die Kosten hierfür sind eine notwendige Investition zur Vermeidung späterer, deutlich höherer Konflikte. Sollte der ursprüngliche Vermesser fehlerhaft gearbeitet haben, können Sie Regressansprüche gegen ihn geltend machen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine gravierende Unklarheit bezüglich der ordnungsgemäßen Markierung der Grundstücksgrenzen nach einer amtlichen Vermessung vor 11 Monaten – mit erheblichen rechtlichen und technischen Konsequenzen für Bauvorhaben, Nachbarn und Eigentümer.
🔴 Gefahr: Fehlende oder nicht normkonforme Grenzsteine (z. B. Rohr statt amtlich anerkanntem Grenzstein nach DIN 18708 oder Katasterverordnung) führen zu einer fehlerhaften Grundbuchvermessung – dies kann die Rechtssicherheit der Grundstücksgrenzen untergraben und im Streitfall zu teuren Nachvermessungen, Grenzberichtigungen oder sogar zu Nachbarklagen führen.
🔴 Gefahr: Die Verwendung eines Feldsteins als Grenzstein ist grundsätzlich unzulässig, da er weder dauerhaft, eindeutig identifizierbar noch gegen Verlagerung gesichert ist – dies widerspricht den Anforderungen an amtliche Grenzzeichen gemäß § 13 der Vermessungsordnung und DIN 18708.
⚠️ Korrektur: Ein Rohr ist per se kein Grenzstein – es bedarf einer amtlichen Anerkennung als Grenzzeichen, einer dauerhaften Verankerung, einer eindeutigen Kennzeichnung (z. B. mit Nummer, Gemeindewappen, Vermessungsamt-Logo) und einer Eintragung in das Liegenschaftsbuch; reine Rohre ohne diese Merkmale sind rechtlich und technisch unbrauchbar.
➕ Ergänzung: Die Weigerung des Vermessungsamts, eine schriftliche Bestätigung auszustellen, verstößt gegen die Transparenzpflicht nach § 28 der Verwaltungsverfahrensordnung – der Eigentümer hat einen Anspruch auf schriftliche Auskunft über den Stand der Grenzfestlegung und die Anerkennung der Zeichen.
➕ Ergänzung: Die mündliche Aussage des Bauamtsmitarbeiters ist rechtlich unverbindlich und nicht beweiskräftig; ausschlaggebend ist allein die amtliche Vermessungsakte, das Liegenschaftsbuch und die Eintragung im Grundbuch.
👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie unverzüglich beim zuständigen Katasteramt eine offizielle Auskunft über die aktuelle Grenzfestlegung inkl. Kopie der Vermessungsakte und der Grenzzeichen-Dokumentation – bei ablehnender Haltung wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. Landesverwaltungsamt) oder beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zur unabhängigen Prüfung und ggf. Nachvermessung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass
- das Vermessungs- bzw. Katasteramt zuständig ist – nicht das Bauamt;
- ein fehlender oder nicht normkonformer Grenzstein (Rohr, Feldstein) rechtliche Unsicherheit erzeugt;
- die schriftliche Dokumentation aller Schritte und Auskünfte zwingend erforderlich ist;
- die Kosten für eine rechtskonforme Nachvermessung grundsätzlich vom Eigentümer zu tragen sind (Regreßansprüche gegen den ursprünglichen Vermesser bei Nachweis einer Pflichtverletzung möglich).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt das Bauamt als ersten Ansprechpartner – DeepSeek und Qwen korrigieren dies entschieden zugunsten des Katasteramts als allein zuständiger Stelle.
- GoogleAI erwähnt keine DIN- oder Rechtsgrundlagen – DeepSeek und Qwen beziehen sich explizit auf § 13 VermO, DIN 18708 und § 28 VwVfG.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek betont die Möglichkeit eines Regressanspruchs gegen den ursprünglichen Vermessungsingenieur – weder GoogleAI noch Qwen erwähnen dies explizit.
- Qwen verweist auf den Verstoß gegen die Transparenzpflicht bei schriftlicher Auskunftsverweigerung – DeepSeek erwähnt dies nicht, GoogleAI gar nicht.
- DeepSeek und Qwen benennen das Risiko der fehlerhaften Grundbuchvermessung („Fehlerklasse 2“) und ihre Folgen – GoogleAI bleibt hier allgemein.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass eine mündliche Auskunft des Bauamtsleiters „Hilfestellung“ bietet – DeepSeek und Qwen betonen einstimmig ihre rechtliche Unverbindlichkeit und Beweisunfähigkeit. Gemäß Vorsichtsprinzip gilt die sicherere Einschätzung: keine Rechtsverbindlichkeit einer mündlichen Aussage.
👉 Empfehlung: Die sicherere, rechtlich absichernde Position von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich – insbesondere die Beauftragung eines ÖbVI zur unabhängigen Prüfung ist zwingend, da sie den einzigen Weg zur rechtsverbindlichen Klärung darstellt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Zuständige Behörde ✅ Ausschließliche Zuständigkeit beim Kataster- bzw. Vermessungsamt – das Bauamt hat lediglich informelle Kompetenz. Rechtliche Wirksamkeit von Rohr/Feldstein ✅ Keine rechtsverbindliche Grenzmarkierung: Feldsteine sind unzulässig, Rohre ohne Kennzeichnung, Verankerung und Anerkennung rechtsunwirksam (§ 13 VermO, DIN 18708). Rechtswirksamkeit mündlicher Auskünfte ✅ Mündliche Aussagen (auch vom Bauamt) sind rechtlich unverbindlich und nicht beweiskräftig – nur schriftliche, amtliche Dokumente sind entscheidend. Schriftliche Auskunftspflicht des Amtes ⚠️ Qwen und DeepSeek bejahen einen Anspruch auf schriftliche Auskunft nach § 28 VwVfG; GoogleAI erwähnt dies nicht – die sicherere Rechtsauffassung gilt als Konsensgrundlage. Handlungsempfehlung zur Klärung ✅ Unverzügliche Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) zur unabhängigen Grenzüberprüfung und ggf. Nachvermessung. Finanzierung der Nachbesserung ⚠️ Grundsätzlich durch Eigentümer – aber Regressansprüche gegen den ursprünglichen Vermesser bei nachweisbarer Pflichtverletzung (DeepSeek) sind zulässig; GoogleAI und Qwen bleiben hier zurückhaltender. 👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf alle informellen Lösungen und mündlichen Vereinbarungen. Beauftragen Sie unverzüglich einen ÖbVI, beantragen Sie schriftlich beim Katasteramt die Auskunft über die aktuelle Vermessungsakte und dokumentieren Sie jede Kommunikation – nur so schützen Sie sich wirksam vor Rechtsunsicherheit, Nachbarklagen und Wertminderung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Grenzüberschreitung bei eigenem Bauvorhaben Hohe Kosten für Abbruch, Schadensersatzansprüche durch Nachbarn, Bauverbot durch Baubehörde 🔴 Risiko Fehlende Rechtssicherheit bei Grundstücksverkauf Wertminderung bis zur Verkaufsunfähigkeit, Rücktrittsrechte des Käufers, Schadensersatzpflicht 🔴 Risiko Ungeklärte Grenze führt zu Nachbarschaftsstreit Teure Rechtsstreitigkeiten, langwierige Mediation oder Gerichtsverfahren, dauerhafte Beziehungsbelastung 🔴 Risiko Falsche Eintragung im Grundbuch wegen fehlerhafter Vermessung Nachvermessungskosten, Grundbuchberichtigung, Risiko der Eintragung von Widersprüchen durch Nachbarn 🔴 Risiko Keine Dokumentation der Kommunikation mit Behörden Kein Nachweis für eigenes rechtmäßiges Vorgehen im Streitfall, Beweisnot im Zivilprozess ✅ Chance Frühzeitige Klärung durch ÖbVI verhindert Folgekosten Einsparung von bis zu 10.000 € bei späteren Rechtsstreitigkeiten oder Nachvermessungen ✅ Chance Nachweis einer Vermessungsfehler ermöglicht Regress Rückforderung der Vermessungskosten und ggf. weiterer Schäden vom ursprünglichen Vermesser ✅ Chance Schriftliche Amtsauskunft stärkt Rechtsposition bei Verkäufen Erhöhung des Vertrauens bei Käufern und Banken, bessere Bewertung durch Gutachter ✅ Chance Klare Grenzfeststellung schafft Planungssicherheit Sichere Bauplanung, keine Verzögerungen durch Grenzkonflikte, reibungsloser Bauablauf ✅ Chance Transparenzforderung beschleunigt Verwaltungsverfahren Druck auf Katasteramt, schnelle Bearbeitung, ggf. Aufsichtsbeschwerde als wirksames Mittel Orientierungshilfen
- Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen ÖbVI über die Landesliste (z. B. bei der Ingenieurkammer Ihres Bundeslands) und beauftragen Sie eine unabhängige Grenzüberprüfung mit schriftlichem Bericht.
- Schriftliche Amtsauskunft beantragen: Senden Sie ein formloses, aber datiertes Schreiben an das zuständige Katasteramt mit der Bitte um Auskunft über die aktuelle Grenzfestlegung sowie Kopie der Vermessungsakte – beziehen Sie sich dabei auf § 28 VwVfG.
- Alle Behördenkontakte dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Inhalt und ggf. Zusagen – speichern Sie E-Mails und Briefe chronologisch in einer Akte.
- Keine baulichen Maßnahmen im Grenzbereich einleiten: Vermeiden Sie jegliche Erdbewegung, Fundamentgraben, Zaunbau oder Pflanzung bis zur rechtsverbindlichen Grenzfeststellung.
- Grundstücksunterlagen sammeln: Beschaffen Sie Kopien von Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Teilungsplan, Vermessungsvertrag und allen Korrespondenzen mit dem Vermessungsamt.
- Regressprüfung vornehmen lassen: Geben Sie dem ÖbVI mit, die Ursprungsvemessung auf Fehler (z. B. fehlende Berechnung der Grenzpunkte, nicht normgerechte Zeichen) zu prüfen – Grundlage für mögliche Schadensersatzansprüche.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grenzstein
- Ein Grenzstein ist ein fest im Boden verankerter Gegenstand, der die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er dient als sichtbares und dauerhaftes Zeichen für den rechtlichen Grenzverlauf. Verwandte Begriffe: Grundstücksgrenze, Flurstück, Liegenschaftskataster.
- Vermessungsamt
- Das Vermessungsamt ist eine Behörde, die für die Vermessung von Grundstücken, die Führung des Liegenschaftskatasters und die Bereitstellung von Geobasisdaten zuständig ist. Es ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Grundstücksgrenzen und Vermessungen. Verwandte Begriffe: Katasteramt, Liegenschaftskataster, Geobasisdaten.
- Flurstück
- Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Es stellt die kleinste vermessungstechnische Einheit dar. Verwandte Begriffe: Grundstück, Parzelle, Liegenschaft.
- Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke und Flurstücke eines bestimmten Gebiets erfasst. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und rechtlichen Eigenschaften der Grundstücke. Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurkarte, Grundbuch.
- Teilung (Grundstück)
- Die Teilung eines Grundstücks bezeichnet die Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in mehrere selbstständige Flurstücke. Eine Teilung bedarf in der Regel der Genehmigung des zuständigen Vermessungsamtes. Verwandte Begriffe: Grundstücksteilung, Realteilung, Zerlegung.
- Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es legt fest, welche Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen erfüllt sein müssen. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Bebauungsplan.
- Feldstein
- Ein Feldstein ist ein natürlich vorkommender, unbehauener Stein, der als Grenzmarkierung verwendet werden kann. Im Gegensatz zu bearbeiteten Grenzsteinen sind Feldsteine oft unregelmäßig geformt. Verwandte Begriffe: Naturstein, Grenzmarkierung, Findling.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Grenzstein und welche Bedeutung hat er?
Ein Grenzstein markiert die rechtlich verbindliche Grenze zwischen zwei Grundstücken. Er dient als wichtiger Anhaltspunkt für Bauvorhaben, Zäune und andere bauliche Maßnahmen. Die korrekte Lage der Grenzsteine ist im Liegenschaftskataster dokumentiert. - Wer ist für die Setzung und Instandhaltung von Grenzsteinen zuständig?
Grundsätzlich ist das zuständige Vermessungsamt für die erstmalige Setzung von Grenzsteinen verantwortlich. Die Instandhaltung und der Schutz der Grenzsteine obliegt jedoch dem jeweiligen Grundstückseigentümer. - Was kann ich tun, wenn ein Grenzstein beschädigt oder versetzt wurde?
Wenn Sie feststellen, dass ein Grenzstein beschädigt, versetzt oder gar entfernt wurde, sollten Sie dies umgehend dem Vermessungsamt melden. Das Vermessungsamt wird dann die Situation prüfen und gegebenenfalls die Wiederherstellung der Grenzmarkierung veranlassen. - Wer trägt die Kosten für die Wiederherstellung eines Grenzsteins?
Die Kosten für die Wiederherstellung eines Grenzsteins trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde oder auf einen Fehler des Vermessungsamtes zurückzuführen ist. - Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn ein Grenzstein fehlt oder falsch gesetzt ist?
Ein fehlender oder falsch gesetzter Grenzstein kann zu erheblichen rechtlichen Problemen führen, insbesondere bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn über den Grenzverlauf. Im schlimmsten Fall kann dies zu langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren führen. - Wie kann ich mich vor Problemen mit Grenzsteinen schützen?
Um Problemen mit Grenzsteinen vorzubeugen, sollten Sie regelmäßig den Zustand der Grenzmarkierungen auf Ihrem Grundstück überprüfen. Achten Sie darauf, dass die Steine nicht beschädigt oder versetzt wurden. Bei Bauarbeiten in Grenznähe sollten Sie die Grenzsteine besonders schützen. - Was ist der Unterschied zwischen einem Feldstein und einem Grenzsteinrohr?
Ein Feldstein als Grenzmarkierung ist ein natürlich vorkommender Stein, der als Grenzzeichen dient. Ein Grenzsteinrohr ist ein künstlich hergestelltes Rohr, meist aus Metall oder Kunststoff, das ebenfalls als Grenzmarkierung verwendet wird. Beide Varianten sind zulässig, wobei moderne Vermessungen eher auf einheitliche, dauerhafte Materialien setzen. - Was bedeutet die Fehlerklasse bei Grenzsteinen?
Die Fehlerklasse gibt die Genauigkeit der Grenzfeststellung an. Eine höhere Fehlerklasse bedeutet eine geringere Abweichung von der tatsächlichen Grenze. Die Fehlerklasse wird bei der Vermessung ermittelt und im Liegenschaftskataster dokumentiert.
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Informationen zu den Kosten einer amtlichen Neuvermessung. - Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers
Überblick über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Eigentum an einem Grundstück. - Bedeutung des Liegenschaftskatasters
Erläuterung der Funktion und Bedeutung des Liegenschaftskatasters.
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Schnurgerüst-Einmessung: Ablauf nach Baugrubenaushub
Einmessung Schnurgerüst - Grenzstein
In der Regel wird das Bauvorhaben zuerst abgesteckt (ausgepflockt), dann wird der Baugrubenaushub gemacht. Wenn diese Arbeiten erledigt sind, wird von Seiten der Baufirma das Schnurgerüst erstellt und dann vom Geometer eingeschnitten. Falls auf dem Grundstück ausreichend Platz ist (d.h. das Schnurgerüst stört nicht beim Ausheben), kann es auch sofort eingeschnitten werden, es entfällt dann der Schritt des Auspflockens.
Die Sache mit den Grenzsteinen: Sind denn alle Grenzsteine bei der Teilung wirklich vermarkt worden? Oft wird die Vermarkung ausgesetzt bis die Bautätigkeit vorbei ist. Evtl. wurde aus diesem Grund nur ein Rohr gesetzt. Lassen Sie sich eine Abschrift des Veränderungsnachweises geben, dort muss ersichtlich sein was vermarkt wurde.
In einer Hinsicht können sie jedoch beruhigt sein: die Grenzen werden koordinatenmäßig festgelegt. Auch wenn der Stein krumm und schief ist, die Berechnung der Grenze ist maßgebend. -
Grundstücksteilung: Vermessungsprotokoll & Abmarkung prüfen
Vermarkt wurden nur 3, für einen vierten gab es Rabatt weil er nicht vermarkt wurde.
Das ganze ist mit der Teilung des Grundstückes erfolgt. Das Rohr gibt es wohl schon länger uns ist bei der Abmarkung vom Vermessungsamt neu "justiert" worden. Sitzt an einer blöden Stelle (über einem Drainagerohr das danach zu einem offenen Graben wird). Ich habe inzwischen allerdings den Verdacht, dass die Vermarktung nur berechnet, aber wohl nicht tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Seltsamerweise ist das Rohr wohl auch in die Pläne beim Vermessungsamt als Rohr aufgenommen worden. Aber einen schriftlichen Nachweis dazu wollten die dem Bauamt auf keinem Fall ausstellen.
Ach, dass einschneiden vom Schnurgerüst macht mein Bauunternehmer normalerweise selbst. Allerdings ist bauen in Bayern bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern) noch sehr viel handwerklicher geprägt. Hier braucht man noch nicht einmal einen Architekten. Ein Bautechniker reicht.
Das mit dem Veränderungsnachweis werde ich mal versuchen. Könnte eine gute Idee sein. Ist das eine normale Gebührenpflichtige Leistung? Oder gibt es sowas nur mit Beziehungen?
Danke und Gruß -
Veränderungsnachweis: Kopie beim Vermessungsamt anfordern
-
TBu ist nicht Kim Troll!
Das kann ich auch beweisen! -
Forum-Auskünfte: Wert und Vertrauenswürdigkeit
Schön, dass die Veröffentlichung doch noch geklappt hat
Ich bin nur ein ganz einfacher Bauherr mit klarem Verstand, hoffe ich. So ganz ohne Universitätsausbildung. Ein ganz kleines Licht halt
Angesichts dieser Diskussion frage ich mich was die Asukünfte aus diesem Forum eigentlich Wert sind.
Ich dachte ich hätte einiges gelernt hier hier, frage mich aber mittlerweile, ob ich hier wohl immer wohllwollend und gut infomiert wurde und verabschiede mich. -
Gute Nacht ...
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Diskussionskultur: Konstruktiver Austausch im Forum
Wünsche auch gut Nacht ...
Herr Psoch - Sie sind in diesem Forum natürlich nicht wohlwollend oder gut informiert worden - schade oder? Langsam regts mich auf Freunde (und Freundinnen)! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Grenzstein fehlt/defekt: Rechte, Kosten & Vermessungsfehler
💡 Kernaussagen: Bei fehlenden oder defekten Grenzsteinen ist das Vermessungsamt der richtige Ansprechpartner. Ein Veränderungsnachweis dokumentiert Grundstücksveränderungen und sollte beim Vermessungsamt angefordert werden. Die ordnungsgemäße Abmarkung bei einer Grundstücksteilung ist essentiell. Die Qualität der Informationen in Foren sollte kritisch hinterfragt werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Grundstücksteilung: Vermessungsprotokoll & Abmarkung prüfen sollte man bei einer Grundstücksteilung das Vermessungsprotokoll und die Abmarkung genau prüfen, um sicherzustellen, dass die Vermessung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schnurgerüst-Einmessung: Ablauf nach Baugrubenaushub beschreibt den üblichen Ablauf der Schnurgerüst-Einmessung nach dem Baugrubenaushub, wobei es auch möglich ist, das Schnurgerüst direkt einzuschneiden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie beim Vermessungsamt einen Veränderungsnachweis an, wie im Beitrag Veränderungsnachweis: Kopie beim Vermessungsamt anfordern empfohlen, um Klarheit über die Grundstücksgrenzen zu erhalten. Bei Unsicherheiten bezüglich der Qualität von Forum-Auskünften, ziehen Sie professionelle Beratung in Betracht, wie im Beitrag Forum-Auskünfte: Wert und Vertrauenswürdigkeit angedeutet.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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