Bauplan unvollständig vor Baubeginn: Architekt haftbar? Beratung zu Rechten & Pflichten
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Bauplan unvollständig vor Baubeginn: Architekt haftbar? Beratung zu Rechten & Pflichten

Hallo liebe Ratgeber,
wir stehen direkt vor dem Baubeginn (Kran steht) und der Bauplan ist noch nicht fertig. Vor 2 Wochen hat unser Architekt uns den endgültigen Bauplan gegeben um ihn zu genehmigen und ist dann erstmal in den Urlaub gefahren. Bei Durchsicht des Planes mussten wir feststellen, dass Änderungen, die wir mit ihm besprochen haben, teilweise schon mehrfach, wieder nicht berücksichtigt wurden. Und dann ist uns noch glücklicherweise aufgefallen, dass ein geplantes Kellerfenster wegen drüberliegender Eingangstreppe nicht möglich ist. Bei Durchsicht des Fensterplanes, den wir zum ersten Mal in Händen hatten, und über den wir nie gesprochen haben, ist uns aufgefallen, dass das WC-Fenster fehlt und das Treppenhausfenster nicht so ist, wie wir es uns vorstellten. Letzten Montag konnten wir ihm die Sache mitteilen, wobei er auch gleich reagierte und uns Vorschläge machte. Unter Zeitdruck am Mittwoch haben wir uns für Vorschläge entschieden. Die wir jetzt fast wieder über den Haufen werfen müssen, da im Eingangsbereich nun keine Mauer mehr ist, wo Schalter hinkommen können und das neu geplante Fenster im Treppenhaus uns einfach zu groß erscheint für ein Nordfenster mit Blick auch das Nachbarhaus. Lange Rede kurzer Sinn, ich fürchte dass er heute nicht arbeitet, wegen Brückentag, und am Montag wird er den geänderten Plan an den Rohbauer geben müssen. Wir bekommen übrigens den geänderten Plan auch erst am Montag. Ist es üblich, dass Baupläne so kurzfristig vor Baubeginn übergeben werden, dass man kaum Zeit hat, um auf Fehler zu reagieren?
Ich habe unseren Architekten schon mehrfach um einen Plan gebeten, wann er welches Gewerk ausschreiben muss und welche Informationen er von uns braucht. Aber er sagt immer, dass das zu bürokratisch sei und er spricht uns schon rechtzeitig darauf an und wir müssen nichts machen, er macht das schon alles. Nun ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass er innerhalb von 2 Tagen Auskunft haben möchte, wie wir uns entscheiden, ohne vorher mit uns darüber gesprochen zu haben, ganz zu schweigen von ausführlicher Beratung. Bei Nachfrage sagt er nur wir müssen uns halt informieren und es ist unsere Entscheidung. Er kann sie uns nicht abnehmen. Langsam wird es mir zu bunt. Wann muss ich was machen und wann wird welches Gewerk vergeben, vielleicht kann mir da einer weiterhelfen?
Und nun zum Schluss der Oberhammer: Das Schnurgerüst ist von der Stadt nicht abgenommen worden. Die genaue Größe des Grundstücks kann nicht festgestellt werden. Es muss erst vermessen werden. Hätte das der Architekt nicht im Vorfeld erkennen müssen? Anscheinend fehlen ganze 60 cm, die wohl auf dem Nachbargrundstück sind. Übrigens so eine Eilvermessung kostet 20 % mehr. Wer muss das bezahlen? Der doofe Bauherr, der sich auch seinen Architekt verlässt vielleicht?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank einstweilen.
Brigitte
  • Name:
  • Brigitte Kretsch
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    ? Kritisch: Baubeginn ohne vollständigen, genehmigten Bauplan birgt erhebliche Risiken für die Bauausführung und die Einhaltung von Vorschriften.

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    Die Situation ist sehr kritisch, da der Baubeginn unmittelbar bevorsteht und der Bauplan noch unvollständig ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen. ? Ein unvollständiger Bauplan birgt das Risiko von Fehlern und Baumängeln, die später schwerwiegend sein können.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Sofortige Kontaktaufnahme: Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Architekten in Verbindung, auch wenn er im Urlaub ist. Klären Sie, wann Sie mit einem vollständigen und genehmigungsfähigen Bauplan rechnen können.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Mängel und Änderungen am Bauplan schriftlich. Halten Sie alle Absprachen mit dem Architekten fest.
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Baurechtsexperten hinzu. Dieser kann Ihre Rechte und Pflichten prüfen und Sie hinsichtlich der Architektenhaftung beraten.
    • Bauzeitplan: Überprüfen Sie den Bauzeitplan und passen Sie ihn gegebenenfalls an die Verzögerungen an. Klären Sie mit den beteiligten Gewerken die Auswirkungen der Verzögerung.

    ? Gefahr: Ein Baubeginn ohne vollständigen Bauplan kann zu erheblichen Baumängeln und rechtlichen Problemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat und bestehen Sie auf einem vollständigen, genehmigungsfähigen Bauplan, bevor Sie mit dem Bau beginnen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauplan
    Ein Bauplan ist die Grundlage für die Errichtung eines Gebäudes. Er enthält alle notwendigen Informationen und Zeichnungen, die für die Umsetzung des Bauvorhabens erforderlich sind. Der Bauplan muss von einem qualifizierten Architekten oder Bauingenieur erstellt werden.
    Verwandte Begriffe: Bauzeichnung, Grundriss, Ansicht, Schnitt
    Architektenhaftung
    Die Architektenhaftung bezeichnet die Verantwortung des Architekten für Fehler und Versäumnisse bei der Planung und Bauleitung. Der Architekt haftet für Schäden, die dem Bauherrn durch seine Fehler entstehen. Die Haftung kann sich auf Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler oder sonstige Pflichtverletzungen beziehen.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Mängelhaftung, Bauleitung
    Bauzeitplan
    Der Bauzeitplan ist ein Instrument zur Planung und Steuerung des Bauablaufs. Er legt fest, wann welche Arbeiten durchgeführt werden sollen und dient als Grundlage für die Koordination der beteiligten Gewerke. Ein realistischer Bauzeitplan hilft, Verzögerungen und Mehrkosten zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Bauablauf, Terminplanung, Projektmanagement
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Ohne Baugenehmigung darf nicht mit dem Bau begonnen werden.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung
    Schnurgerüst
    Das Schnurgerüst ist eine temporäre Konstruktion, die die Position und Ausrichtung des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück markiert. Es dient als Grundlage für die Bauarbeiten und hilft, Fehler bei der Positionierung zu vermeiden. Das Schnurgerüst wird in der Regel vor Beginn der Erdarbeiten errichtet.
    Verwandte Begriffe: Bauflucht, Grundstücksgrenze, Vermessung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten regelt.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Nachbarrecht
    Mängel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Anforderungen entspricht. Im Baurecht können Mängel sowohl die Bauausführung als auch die Planung betreffen. Der Bauherr hat bei Mängeln Anspruch auf Nachbesserung, Schadensersatz oder Minderung des Werklohns.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Nachbesserung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn der Architekt den Bauplan nicht rechtzeitig fertigstellt?
      Setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Fertigstellung des Bauplans. Dokumentieren Sie die Verzögerung und deren Auswirkungen. Ziehen Sie bei Bedarf einen Baurechtsexperten hinzu, um Ihre Rechte zu wahren.
    2. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Mängeln am Bauplan?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf einen mangelfreien Bauplan. Bei Mängeln können Sie Nachbesserung, Schadensersatz oder im Extremfall den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Durchsetzung dieser Rechte erfordert oft rechtliche Unterstützung.
    3. Kann ich den Architekten für die entstandenen Mehrkosten haftbar machen?
      Ja, wenn die Mehrkosten durch Fehler oder Versäumnisse des Architekten entstanden sind, kann er haftbar gemacht werden. Dies setzt jedoch den Nachweis voraus, dass die Mehrkosten tatsächlich durch den Architekten verursacht wurden.
    4. Was ist ein Schnurgerüst und wozu dient es?
      Ein Schnurgerüst ist eine temporäre Konstruktion, die die Position und Ausrichtung des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück markiert. Es dient als Grundlage für die Bauarbeiten und hilft, Fehler bei der Positionierung zu vermeiden.
    5. Wie wichtig ist eine Baugenehmigung vor Baubeginn?
      Eine Baugenehmigung ist zwingend erforderlich, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Ohne Baugenehmigung handelt es sich um einen Schwarzbau, der mit hohen Strafen und sogar dem Abriss des Gebäudes geahndet werden kann.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einem Bauplan und einer Bauzeichnung?
      Ein Bauplan ist ein umfassendes Dokument, das alle relevanten Informationen für den Bau eines Gebäudes enthält, einschließlich Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Detailzeichnungen. Eine Bauzeichnung ist eine einzelne Darstellung aus dem Bauplan, die einen bestimmten Aspekt des Gebäudes zeigt.
    7. Welche Rolle spielt der Bauzeitenplan?
      Der Bauzeitenplan ist ein wichtiger Bestandteil der Bauplanung. Er legt fest, wann welche Arbeiten durchgeführt werden sollen und dient als Grundlage für die Koordination der beteiligten Gewerke. Ein realistischer Bauzeitenplan hilft, Verzögerungen und Mehrkosten zu vermeiden.

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    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
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    • Baugenehmigungsprozess
      Schritte zur Erlangung einer Baugenehmigung.
  2. Architekt unauffindbar: Falsche Beratung & Dringlichkeit

    Doofe Sache ...
    Hallo!
    Doofe Sache alles, kenne ich aber zur Genüge! Wir wurden auch komplett falsch beraten von unseren Hausvermittlern, und unsere Architektin ist nach der Zeichnung Ihrer Unterlagen nun seid einem Monat unauffindbar!
    Eilvermessung kostet mehr? Ich dachte immer es gibt feste Gebührenordnungnen für Vermesser! Wir haben unserem einfach die ganze Sache erklärt und um Dringlichkeit gebeten, da fuhr er sodann am gleichen Tag los und machte alle Vermessungen.
    Wie kann das Grundstück denn zu klein sein? Der Vermesser hat doch vor Baubeginn alles Vermessen, oder?
    Echt komisch! Aber sprecht doch einfach noch einmal mit dem Vermesser (oder holt euch nen anderen) ob es nicht schneller ginge ...
    Gruß:
    Gunther!
    • Name:
    • Herr Gun-836-Fel
  3. Bauplanung: Zeitlicher Vorlauf vor Baubeginn?

    sagen Se mal ...
    sagen Se mal wie viele Wochen (Tage) vor Baubeginn haben Sie denn das Planen angefangen? Nur ma Interessehalber.
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  4. Bauzeitbegleitende Planung: Risiken & Folgen

    Was da abläuft
    nennt man "bauzeitbegleitende Planung". Führt i.d.R. zu Fehlern in der Ausführung und ständigen Nachforderungen der Handwerker.
    Schnurgerüst nicht abgenommen? Grundstück zu klein? Dem Bauantrag hat doch ein amtl. Lageplan mit den exakten Grundstücksmaßen/Abstandsfläche des Gebäudes beigelegen? Wie dann dieser Fehler? Schnurgerüst abgesteckt ohne vorhandene Grenzsteine? Sie sind Auftraggeber, Sie zahlen. Machen Sie Ihrem Architekten klar, dass Sie mit seiner Arbeitsweise nicht einverstanden sind. Welche Leistungsphasen sind beauftragt?
    • Name:
    • M.P.
  5. Architektenleistungen mangelhaft: Grundstücksgröße prüfen!

    Architektenleistungen  -  mangelhaft?
    Hallo Frau Kretsch,
    eines mit dem Grundstücksgröße verstehe ich nicht ganz. Da wie
    Sie schreiben, Sie bald zum Bauen beginnen, wurde doch zuerst eine Genehmigungsplanung erstellt und eingereicht. So wie mir bekannt ist wird wohl überall ein gültiger amtlicher Lageplan
    verlangt. Warum ist es damals keinem aufgefallen, dass Ihr Grund-Stück evtl. zu klein ist?
    Für welche Leistungen haben Sie Ihren Architekten beauftragt?
    Ausschreibung der Gewerke  -  wer hat diese gemacht?
    Warum ist die Kommunikation mit Ihrem Architekten so schlecht?
    Vermessungsgebühren zahlt der Bauherr. In Bayern machen dies sowieso nur die Vermessungsämter.
    Ich denke, es sind noch viele Fragen offen.
    Mit freundlichen Grüßen
  6. Doppelte Beiträge im Forum: Sinn oder Unsinn?

    Doppelt
    Doppelt hält besser, Herr Rieder? Nennen Sie uns bitte den Unterschied zu dem Beitrag von Herrn Peters.
  7. Kommunikation Bauherr-Architekt: Rückmeldung abwarten!

    Natürlich hält doppelt besser
    finde ich schon, da bis jetzt noch keine Rückantwort erfolgt ist.
    Die Kommunikationsfrage ist aber neu.
    Bei uns war gestern Feiertag.
    Gruß und schönes Wochenende
  8. Grundstücksvermessung: Kosten & Notwendigkeit beim Hausbau

    Erstmal vielen Dank für die vielen Meldungen. Zur ...
    Erstmal vielen Dank für die vielen Meldungen.
    Zur Vermessung muss ich sagen, dass bereits ein Haus auf dem Grundstück stand, was abgerissen wurde. Für uns hat sich nie die Frage gestellt, das Grundstück vermessen zu lassen, zumal der Architekt einmal zum Nachmessen da war, allerdings war ich nicht dabei. Warum bei uns die Eilvermessung 20 % mehr kostet weiß ich auch nicht. Das Vermessungsamt hat uns das so mitgeteilt und kommt nun nächsten Montag.
    Zum Planen haben wir im November 2004 angefangen. Der Entwurfsplan war dann im Januar fertig. Unser Architekt wurde zuerst mit der Leistungsphase 1-4 beauftragt und hat auch tolle Ideen für die Ausführung gehabt. Allerdings haben wir diese Ideen nie auf eine zweckmäßige Ausführung überprüft.
    Aufgrund seiner tollen Ideen haben wir ihn dann auch für den Rest beauftragt. Aber auch nach der Beauftragung mit dem Rest ist er nie ins Detail gegangen. Hat immer nur gesagt wir müssen uns halt entscheiden und die Entscheidung kann er uns nicht abnehmen. Im März hat er uns dann einen Heizungsplaner empfohlen, den wir auch umgehend kontaktierten. Zu dieser Zeit hat er uns auch einen Statiker dringend empfohlen, dem wir auch umgehend zustimmten. Schließlich ist die Ausschreibung für Rohbau, Dach und Zimmerer rausgegangen. Der Rest steht noch aus. Über Elektro haben wir noch gar nicht gesprochen.
    Nachdem er nun mit allem beauftragt wurde, hat er am Abend plötzlich keine Zeit mehr, obwohl wir ihn anfangs sagten, dass mein Mann erst ab 19.00 Uhr Zeit oder am Wochenende. So besprechen wir vieles telefonisch. Oder mein Mann nimmt sich tagsüber mal Zeit, kann sich aber während der Geschäftszeit nie ganz auf diese Sache konzentrieren. Teilweise bin ich tagsüber auch zum Architekten ins Büro gefahren. Aber alleine weitreichende Entscheidungen zu treffen ist mir auch nicht möglich. Und am Abend das so rüberzubringen, wie der Architekt mir das gesagt hat, da habe ich als Laie auch einige Probleme.
    Viele Grüße
    • Name:
    • Brigitte Kretsch
  9. Architektenproblem: Gespräch suchen oder Konsequenzen?

    Architektenproblem
    Hallo Frau Kretsch,
    vereinbaren Sie mit Ihrem Architekten einen Termin (schriftlich)
    besprechen Sie all die Probleme, einschließlich die Probleme die Sie mit Ihrem Architekt haben. Je nach dem wie das Gespräch verläuft treten Sie Ihn dann in den Allerwertesten.
    Manchmal muss man sich für seine Kollegen schämen, welche Berufs-Auffassung manche haben.
    Mit freundlichen Grüßen
  10. Architekt verärgern: Balance zwischen Kritik & Kooperation

    Lieber Herr Rieder, vielen Dank für Ihren Tipp, ...
    Lieber Herr Rieder, vielen Dank für Ihren Tipp, vielleicht sollten wir das ja mal wirklich tun, das mit dem Allerwertesten ... Aber ich will ihn auch nicht zu arg verärgern, denn wir brauchen ihn ja  -  es ist immerhin eine "Ehe", die nicht geschieden werden kann. Ich hatte eben wieder ein Telefonat mit ihm. Er sagte, ich soll mich zurücklehnen, er weiß was er macht, er hat Erfahrung. Wir sollten ihm schon vertrauen.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Brigitte Kretsch
  11. Bauentscheidungen unter Zeitdruck: Konsequenzen bedenken!

    wichtig ist erstmal
    dass nichts so gebaut wird wie sie es wollen. Jetzt unter Zeitdruck ja und amen zu Sachen zu sagen, die ihnen nicht wirklich passen ist das dümmste, was sie machen können. Schließlich müssen sie drin leben die nächsten Jahre. Also notfalls lieber die Handwerker am MO nach Hause schicken (besser dem Architekt ins Büro ;-)) als später wieder alles einreißen müssen
  12. Wichtig: Bauausführung nach Bauherrenwunsch!

    die Hitze!
    wichtig ist natürlich, das nichts gebaut wir, was sie NICHT wollen! ...
  13. Bauzeitplan: Architekt zur Zeitplanung verpflichten?

    Bisher hat der Architekt die Gewerke Rohbau, Zimmerer ...
    Bisher hat der Architekt die Gewerke Rohbau, Zimmerer und Dachdecker ausgeschrieben. Um welche sollten wir uns denn jetzt kümmern. Ich weiß, eigentlich müsste das ja der Architekt sagen. Aber irgendwie hält er sich da sehr bedeckt, wenn es um Zeitplanung geht. Habe ich denn ein Recht darauf?
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Brigitte Kretsch
  14. Bauzeitbegleitende Planung: Bedenkzeit als Bauherr einfordern

    Noch eine Frage an Sie, Herr Peters, erstmal ...
    Noch eine Frage an Sie, Herr Peters, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Was bei uns abläuft nennt man also "bauzeitbegleitende Planung". Dass das zu
    Fehlern in der Ausführung führt habe ich schon gemerkt. Eigentlich wäre es mir anders lieber, denn ich bin nicht besonders entscheidungsfreudig. Ich brauche einfach etliche Tage Bedenkzeit. Auch um mir andere Möglichkeiten anzuschauen. Kann man das denn für die restlichen Gewerke ändern, oder liegt das am Architekten, wie er das macht.
    Viele Grüße
    • Name:
    • Brigitte Kretsch
  15. Bauherr-Entscheidungen: Klare Kommunikation mit Architekt!

    Sie sind der Bauherr
    es liegt also an Ihnen, Ihrem Architekten verständlich zu machen, dass Ihr Entscheidungsprozess etwas länger dauert. Der Architekt muss nicht mehr tun, als seine Arbeitsweise darauf abzustellen. Machen Sie sich aber auch selbst klar, dass Sie während der Bauzeit eben nicht mehr so viel Zeit haben. Die Arbeiten sollen zügig vorangehen und da sind auch Ihre Entscheidungen gefragt. Der Betonbauer kann mit dem Anlegen von Deckendurchbrüchen eben nicht warten bis Sie z.B. überlegt haben ob Wäscheschacht ja/nein ...
    • Name:
    • M.P.
  16. Alternative: Ingenieurbüro statt Architekt für Baubetreuung

    Alles bekannt,
    Sie sind nicht allein. (s. Architektur Suche 'Leue'). Unsere 'Lösung' nach viel hin und her war leider auch keine tolle Lösung. Wir haben uns am Ende stillschweigend geeinigt, alles was über Rohbau, Zimmermann und Dachdecker hinausgeht, nicht mehr von unserer Architekt begleiten zu lassen, stattdessen ein Ingenieurbüro beauftragt, das ausschließlich Baubetreuung macht (LPAbk. 5-9). Seitdem haben wir einen guten Eindruck, wie die Leistungen aussehen können und das Ergebnis wird wohl auch unseren Vorstellungen entsprechen. Wird wohl am Ende teuer, aber den ersparten Ärger ist es eigentlich Wert. Wir würden dem großen Krach heute nicht mehr so lange wie möglich aus dem Weg gehen.
    Viel Glück
    P+V
  17. Ingenieurbüro finden: Empfehlungen & Vertrauensaufbau

    Suche nach Ingenieurbüro
    Liebe Familie Leue-Bahns,
    ihr Vorschlag ist nach näherer Überlegung vielleicht doch nicht so abwegig. Wie haben Sie denn auf die schnelle ein Ingenieurbüro gefunden, dem sie vertrauen konnten? Man will ja nicht vom Regen in die Traufe kommen, zumal wir keinerlei Ahnung haben, was nach dem Dachdecker kommt, also Ausschreibungen müssen noch viele gemacht werden. Viele Grüße
    • Name:
    • Brigitte Kretsch
  18. Ingenieurbüro-Empfehlung: Handwerker als Tippgeber nutzen

    Leider kein allgemeines Rezept,
    wir hatten einen Schlosser wegen unserer Treppe beauftragt (den hatte der Fensterbauer, der daneben sitzt, empfohlen, beide hatten wir selbst ausgesucht). Kleiner 3-Mann-Betrieb, waren sehr zuverlässig und haben mitgedacht, dort sprachen wir über unser Architekt-Problem. Der Chef gab uns daraufhin die Adresse des Ing-Büros und meinte noch, 'die sind immer ziemlich genau, aber die wissen auch, was sie wollen'. Beim Ortstermin wirkten beide kompetent und sachlich, wir hatten den Eindruck, die gleiche Sprache zu sprechen. Klingt alles nicht sehr hilfreich, aber ich würde nach dem ersten Reinfall immer nach persönlichem Kontakt und Bauchgefühl gehen.
    Fragen Sie doch einfach mal Ihren Elektro-Rentner oder andere ansässige Handwerker. Die haben natürlich auch ein Eigeninteresse, aber Sie können hinterher immer noch anderes entscheiden.
    Gruß + viel Erfolg
    Volker Leue
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Bauplan unvollständig vor Baubeginn: Architekt haftbar? Rechte & Pflichten

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Haftung des Architekten bei unvollständigen Bauplänen kurz vor Baubeginn. Es werden Fragen zur Grundstücksvermessung, zur bauzeitbegleitenden Planung und zur Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt aufgeworfen. Alternativen zur Architektenleistung, wie die Beauftragung eines Ingenieurbüros, werden ebenfalls erörtert. Die Wichtigkeit klarer Kommunikation und rechtzeitiger Entscheidungen seitens des Bauherrn wird betont.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Bauzeitbegleitende Planung: Risiken & Folgen erwähnt, kann eine "bauzeitbegleitende Planung" zu Fehlern in der Ausführung und ständigen Nachforderungen der Handwerker führen. Daher ist eine frühzeitige und vollständige Planung essenziell.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Ingenieurbüro-Empfehlung: Handwerker als Tippgeber nutzen wird die Empfehlung gegeben, Handwerker nach zuverlässigen Ingenieurbüros zu fragen, um eine kompetente Baubetreuung sicherzustellen. Dies kann eine sinnvolle Alternative zur traditionellen Architektenleistung sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle offenen Fragen und Unstimmigkeiten mit Ihrem Architekten schriftlich, wie im Beitrag Architektenproblem: Gespräch suchen oder Konsequenzen? empfohlen. Dokumentieren Sie alle Absprachen und halten Sie Ihre Entscheidungen schriftlich fest, um im Falle von Mängeln oder Fehlplanungen Ihre Rechte geltend machen zu können. Prüfen Sie, ob ein Ingenieurbüro für die Baubetreuung eine geeignete Alternative darstellt, wie im Beitrag Alternative: Ingenieurbüro statt Architekt für Baubetreuung vorgeschlagen.

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