Bauprüfer vs. BauTÜV: Kosten, Ablauf & Vorteile der Baubegleitung?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Vor- und Nachteile von Bauprüfern und BauTÜV zur Baubegleitung. Es wird die Qualifikation der Sachverständigen, die Qualität der Mängelprüfung und die tatsächliche Aussagekraft von Zertifikaten hinterfragt. Einige Teilnehmer berichten von negativen Erfahrungen mit dem TÜV, während andere die Notwendigkeit von unabhängiger Qualitätskontrolle betonen. Die Kosten für eine Baubegleitung durch den BauTÜV liegen bei ca. 1,5 % der Herstellungskosten.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Risiko · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung
Bauprüfer vs. BauTÜV: Kosten, Ablauf & Vorteile der Baubegleitung?
gerade sah ich im Fernsehen einen Beitrag über einen sogenannten BauTÜV. Jemand kommt in regelmäßigen Abständen auf die Baustelle und zeigt Mängel auf, danach, also nach Abschluss des Bauvorhabens bekommt man ein Zertifikat, das bescheinigt, der Bau ist in Ordnung, Mängel gibt es keine.
Zumindest im Fernsehen sah das gut aus, kostet ca. 1,5 % der Herstellungskosten. Der achtete auf jede Kleinigkeit.
Gruß Joachim Kaehler
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein „BauTÜV“-Zertifikat ersetzt weder die vertragliche Bauabnahme durch den Bauherrn noch die gesetzliche Prüfung durch die Bauaufsicht – bei fehlender eigenverantwortlicher Abnahme drohen Haftungsverluste und Anspruchsverjährung.
🔴 KRITISCH: Nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (öbVI) oder ein nach DINAbk. 18202/DIN 18205 zertifizierter Baubegleiter bietet rechtsverbindliche Prüfkraft und haftungsrechtliche Absicherung – private Anbieter ohne diese Qualifikation bieten keine wirksame Mängeldeckung.
⚠️ WICHTIG: Die Unabhängigkeit des Prüfers muss vertraglich sichergestellt sein: Keine Verflechtung mit Planungsbüro, Bauunternehmen oder Lieferanten – andernfalls entfällt die Objektivität der Begleitung.
⚠️ WICHTIG: Jede Baubegleitung ist per se begrenzt – verdeckte Mängel (z. B. in Elektroinstallation, Dämmung, Statik oder Rohrleitungen) bleiben ohne zerstörende Prüfungen oder frühzeitige Einbindung in die Planungsphase unentdeckt.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ein Bauprüfer oder BauTÜV bietet eine unabhängige Baubegleitung an. Ich empfehle, diese in regelmäßigen Abständen während der Bauphase durchführen zu lassen, um Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dies kann langfristig Herstellungskosten sparen.
Ein Zertifikat nach Abschluss des Bauvorhabens bescheinigt, dass der Bau in Ordnung ist und keine Mängel vorliegen. Ich rate dazu, vor der Beauftragung die Qualifikation und Erfahrung des Bauprüfers oder BauTÜV zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von verschiedenen Anbietern ein und vergleichen Sie die Leistungen und Preise.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Beitrag beschreibt ein Konzept, das als 'BauTÜV' bezeichnet wird und eine regelmäßige Baubegleitung durch einen unabhängigen Prüfer vorsieht. Dieses Modell zielt darauf ab, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Bauqualität zu sichern. Die Kosten von etwa 1,5 % der Herstellungskosten sind ein marktüblicher Richtwert für eine solche umfassende Qualitätskontrolle.
✅ Zustimmung: Die Idee einer unabhängigen Baubegleitung ist grundsätzlich sinnvoll und kann helfen, teure Folgeschäden zu vermeiden. Die regelmäßige Kontrolle durch einen Fachmann erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Bauvorhaben mängelfrei abgeschlossen wird.
⚠️ Korrektur: Der Begriff 'BauTÜV' ist rechtlich nicht geschützt und kann von verschiedenen Anbietern unterschiedlich interpretiert werden. Ein Zertifikat nach Abschluss ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme durch den Bauherrn oder die Prüfung durch die Bauaufsicht. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung, nicht um eine amtliche Prüfung.
➕ Ergänzung: Wichtig ist, dass der Prüfer wirklich unabhängig ist und nicht in die Bauausführung involviert sein darf. Die Qualität der Baubegleitung hängt stark von der Qualifikation und Erfahrung des Prüfers ab. Ein reiner 'Schnell-Check' ist nicht ausreichend; es sollten detaillierte Protokolle erstellt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Vor der Beauftragung eines 'BauTÜV' sollten Sie die genauen Leistungen, die Qualifikation des Prüfers und die Bedingungen für das Zertifikat schriftlich festhalten lassen. Vergleichen Sie mehrere Angebote und prüfen Sie, ob der Anbieter über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Lassen Sie sich nicht allein von der Fernsehwerbung leiten, sondern holen Sie Referenzen ein.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine vermeintlich umfassende Baubegleitung durch einen sogenannten "BauTÜV", der im Fernsehen als zuverlässige, lückenlose Qualitätskontrolle dargestellt wird und mit einem Zertifikat nach Baufertigstellung abschließt.
🔴 Gefahr: Ein solches Zertifikat ist rechtlich und technisch wertlos, wenn der Prüfer nicht als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (öbVI) oder als zertifizierter Baubegleiter nach DIN 18202/DIN 18205 tätig wird – und wenn keine vertragliche Grundlage für Haftung und Prüftiefe vorliegt.
⚠️ Korrektur: Der Begriff "BauTÜV" ist kein geschützter Titel und suggeriert irreführend eine staatliche oder standardisierte Prüfinstanz – tatsächlich handelt es sich meist um private Dienstleister ohne gesetzlich geregelte Kompetenzen oder Haftungsgrundlagen.
➕ Ergänzung: Eine wirksame Baubegleitung erfordert klare vertragliche Vereinbarungen zur Prüftiefe, Dokumentationspflicht, Haftungsumfang und Abnahmeverfahren – nicht nur eine pauschale Prozentgebühr.
❌ Widerspruch: Die Aussage "Mängel gibt es keine" nach Abschluss ist fachlich unzulässig: Jede Baubegleitung kann verdeckte Mängel (z. B. in der Elektroinstallation, Dämmung oder Statik) nicht zuverlässig erkennen, ohne zerstörende Prüfungen oder Baubegleitung von der Planungsphase an.
✅ Zustimmung: Regelmäßige Baustellenbesuche durch einen qualifizierten Fachmann können tatsächlich frühzeitig auf Abweichungen von Plan und Ausführungsstandard hinweisen – doch dies ist kein Ersatz für die vertraglich geschuldete Bauherrenkontrolle oder die gesetzliche Abnahme.
🔴 Gefahr: Die Annahme, ein solches Zertifikat ersetze die vertragliche Abnahme oder schütze vor Haftungsrisiken, birgt erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken für den Bauherrn – insbesondere bei später auftretenden Mängeln.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie ausschließlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Bauwesen (öbVI) oder einen zertifizierten Baubegleiter mit nachweisbarer Erfahrung in vergleichbaren Projekten – und lassen Sie den Prüfauftrag schriftlich mit klaren Leistungsumfang, Haftung und Dokumentationspflichten vereinbaren.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen grundsätzlich den Nutzen einer regelmäßigen, unabhängigen Baubegleitung zur frühzeitigen Mängelerkennung.
- Alle empfehlen die Prüfung der Qualifikation und Unabhängigkeit des Prüfers vor Beauftragung.
- Alle verweisen auf die Notwendigkeit schriftlicher Leistungsvereinbarungen – insbesondere zu Umfang, Dokumentation und Haftung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI stellt den „BauTÜV“-Begriff unkritisch dar und betont lediglich Preisvergleich und Zertifikat als Abschlussnachweis; DeepSeek und Qwen korrigieren dies deutlich: Der Begriff ist nicht geschützt und das Zertifikat rechtlich nicht bindend.
- GoogleAI erwähnt keine haftungsrechtlichen Grenzen; DeepSeek und Qwen heben ausdrücklich hervor, dass ein Zertifikat keinen Ersatz für die vertragliche Abnahme darstellt.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek betont die Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung und warnt vor „Schnell-Checks“ – GoogleAI erwähnt dies nicht.
- Qwen liefert die präzisesten technischen und rechtlichen Kriterien: Nennung der relevanten Normen (DIN 18202/18205), klare Abgrenzung zu öbVI sowie die fachliche Unzulässigkeit der Aussage „Mängel gibt es keine“.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert durch Formulierungen wie „der Bau ist in Ordnung“ und „keine Mängel vorliegen“ eine weitgehende Garantie – Qwen widerspricht diesem Eindruck explizit mit „❌ Widerspruch“ und „🔴 Gefahr“, da verdeckte Mängel per Definition nicht ausgeschlossen werden können. DeepSeek bestätigt diese Grenze indirekt mit Hinweis auf „nicht zerstörende Prüfungen“.
- GoogleAI stellt das Zertifikat als abschließende Bestätigung dar; Qwen und DeepSeek betonen einhellig: Es ist keine amtliche Leistung und bietet keinen Rechtsschutz bei späteren Mängeln.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste Einschätzung folgt dem Vorsichtsprinzip: Qwens Hinweise auf öbVI- oder DIN-Zertifizierung, die klare Abgrenzung von Abnahme und Zertifikat sowie die Warnung vor irreführender Terminologie werden von DeepSeek gestützt und von GoogleAI nicht widerlegt – daher gilt Qwens Position als maßgeblich.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Grundsätzlicher Nutzen einer unabhängigen Baubegleitung ✅ Alle drei Modelle stimmen überein: Regelmäßige fachkundige Baustellenbesuche tragen zur Mängelvermeidung bei und können Folgekosten senken. Rechtliche Wirksamkeit des „BauTÜV“-Zertifikats ❌ GoogleAI suggeriert einen abschließenden Qualitätsnachweis; DeepSeek und Qwen widerlegen dies einhellig: Das Zertifikat ist freiwillig, nicht amtlich und ersetzt weder Abnahme noch Bauaufsicht. Qualifikationsanforderungen an den Prüfer ⚠️ GoogleAI nennt lediglich „Qualifikation und Erfahrung“; DeepSeek fordert Unabhängigkeit und Berufshaftpflicht; Qwen definiert konkrete Mindestanforderungen (öbVI oder DIN-Zertifizierung). Begriff „BauTÜV“ ❌ GoogleAI verwendet den Begriff unkritisch; DeepSeek und Qwen warnen einhellig vor Irreführung – er ist ungeschützt und suggeriert eine nicht vorhandene staatliche Autorität. Erfassung verdeckter Mängel ✅ Qwen und DeepSeek sind sich einig: Ohne zerstörende Prüfungen oder frühzeitige Einbindung bleibt die Erkennung verdeckter Mängel (z. B. Elektro, Statik, Dämmung) ausgeschlossen – GoogleAI erwähnt diese Grenze nicht. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie ausschließlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbVI) oder einen nach DIN 18202/18205 zertifizierten Baubegleiter – mit schriftlich fixiertem Prüfumfang, Dokumentationspflicht und Haftungsvereinbarung. Ein „BauTÜV“-Zertifikat darf niemals als Ersatz für die vertragliche Bauabnahme verstanden werden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende gesetzliche oder vertragliche Abnahme trotz „BauTÜV“-Zertifikat Verlust des Mängelanspruchs gegen den Bauunternehmer – vollständiger finanzieller Verlust bei späteren Mängeln. 🔴 Risiko Beauftragung eines nicht unabhängigen Prüfers (z. B. mit Verbindung zum ausführenden Unternehmen) Mängel werden systematisch übersehen oder bagatellisiert – Haftung des Prüfers entfällt, da keine echte Kontrolle stattgefunden hat. 🔴 Risiko Nicht nachweisbare Prüftiefe (z. B. fehlende Protokolle, keine Fotos, keine Bezugnahme auf Planungsunterlagen) Im Schadensfall keine Beweisgrundlage – gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen unmöglich. 🔴 Risiko Irrtümliche Annahme, dass „BauTÜV“-Zertifikat eine Art Baugenehmigung oder amtliche Abnahme sei Fehlende Eigenkontrolle des Bauherrn – Verletzung der Abnahmepflicht → Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bereits nach 2–5 Jahren. 🔴 Risiko Keine Berufshaftpflichtversicherung des Prüfers Bei fahrlässiger Verkennung gravierender Mängel (z. B. statische Schwäche) entsteht kein Schadensersatzanspruch – Bauherr trägt volles Risiko. ✅ Chance Frühzeitige Erkennung von Planungsabweichungen vor Verdeckung Vermeidung teurer Nachbesserungen, Zeitgewinn durch reibungslosen Ablauf und Vermeidung von Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer. ✅ Chance Professionelle Dokumentation als Beweismittel im Streitfall Gerichtsfeste Nachweise über Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung – entscheidender Vorteil bei Mängelrügen oder Haftungsfragen. ✅ Chance Unabhängige Beratung durch Bauherrnvertreter bei Entscheidungen (z. B. Materialwahl, Ausführungsvarianten) Vermeidung von kostspieligen Fehlentscheidungen, bessere Kostentransparenz und Verhandlungsstärke gegenüber Unternehmer. ✅ Chance Verbesserte Planungsqualität durch Rückkopplung an Architekten/Bauherren Frühe Korrektur von Unklarheiten in der Ausführungsplanung – weniger Änderungsverträge und Nachträge. ✅ Chance Transparenz in der Bauabwicklung für fremdfinanzierte Bauvorhaben (z. B. Banken, Bauträger) Erhöhte Kreditwürdigkeit, günstigere Konditionen, schnellerer Fertigstellungscheck für Darlehensauszahlung. Orientierungshilfen
- Rechtlich sichere Qualifikation prüfen: Beauftragen Sie ausschließlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbVI) für das Bauwesen oder einen nach DIN 18202/DIN 18205 zertifizierten Baubegleiter – prüfen Sie die Eintragung im Sachverständigenverzeichnis der Architektenkammer oder der Zertifizierungsstelle.
- Vertraglich klare Leistungen vereinbaren: Fordern Sie vor Vertragsabschluss ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit festgelegter Prüffrequenz, Dokumentationsumfang (Fotos, Protokolle, Bezug auf Planungsunterlagen), Haftungsumfang und Ausschlussklauseln – nicht nur eine pauschale Prozentangabe (z. B. „1,5 %“).
- Unabhängigkeit schriftlich sichern: Vereinbaren Sie im Vertrag ausdrücklich, dass der Prüfer weder mit dem Bauunternehmen, Architekten noch mit Lieferanten vertraglich verbunden ist – und verlangen Sie einen Verzicht auf solche Verbindungen für die Dauer der Baubegleitung.
- Berufshaftpflichtversicherung prüfen: Fordern Sie vor Vertragsabschluss eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Mindestdeckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro – auch für Beratungsfehler.
- Abnahme niemals delegieren: Nutzen Sie die Baubegleitung als Ergänzung – nicht als Ersatz: Führen Sie selbst oder durch Ihren Vertreter die vertragliche Bauabnahme gemäß § 640 BGBAbk. durch, dokumentieren Sie Mängel schriftlich und fordern Sie Nachbesserung ein.
- Fernseh- und Online-Werbung kritisch hinterfragen: Ignorieren Sie irreführende Begriffe wie „BauTÜV“ oder „Qualitätsgarantie“ – kontaktieren Sie stattdessen direkt öbVI-Stellen oder die Architektenkammer für Empfehlungen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Dabei wird geprüft, ob das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wurde und keine Mängel aufweist.
Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Übergabeprotokoll, Gewährleistung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte auf dem Gebiet des Bauwesens, der Gutachten erstellt und beratend tätig ist. Er kann bei Baumängeln, Bauschäden oder Streitigkeiten hinzugezogen werden.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Schadensanalyse, Beweissicherung - Baubegleitung
- Die Baubegleitung ist die fortlaufende Überwachung der Bauausführung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Sie dient dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Verwandte Begriffe: Qualitätskontrolle, Bauüberwachung, Mängelmanagement - Mängelrüge
- Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauunternehmer, in der er festgestellte Mängel am Bauwerk beanstandet und deren Beseitigung fordert.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadenersatz - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel am Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Bauabnahme auftreten.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Verjährung, Schadenersatz - Bauordnung
- Die Bauordnung ist eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen, die das Bauen regeln. Sie enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Bauausführung und die Sicherheit von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bauvorschriften - Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks festlegt. Er enthält Bestimmungen über die Nutzung, die Bauweise und die Gestaltung von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Bauprüfer/BauTÜV?
Ein Bauprüfer oder BauTÜV ist ein unabhängiger Sachverständiger, der die Bauausführung überwacht und auf Mängel prüft. Er kann sowohl während der Bauphase als auch bei der Bauabnahme hinzugezogen werden. - Welche Vorteile bietet eine Baubegleitung?
Eine Baubegleitung hilft, Baumängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu größeren Problemen und Kosten führen. Sie sorgt für eine höhere Bauqualität und Sicherheit. - Wann sollte man einen Bauprüfer/BauTÜV beauftragen?
Ich empfehle, einen Bauprüfer/BauTÜV idealerweise bereits vor Baubeginn zu beauftragen, um die Planung zu überprüfen und die Bauausführung von Anfang an zu begleiten. - Welche Kosten entstehen für einen Bauprüfer/BauTÜV?
Die Kosten für einen Bauprüfer/BauTÜV variieren je nach Umfang der Leistungen und der Größe des Bauvorhabens. Ich empfehle, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. - Was ist der Unterschied zwischen einem Bauprüfer und einem Bausachverständigen?
Ein Bauprüfer konzentriert sich auf die Einhaltung der Bauvorschriften, während ein Bausachverständiger ein breiteres Spektrum an Fachwissen abdeckt und auch Gutachten erstellen kann. - Wie finde ich einen qualifizierten Bauprüfer/BauTÜV?
Ich empfehle, auf Zertifizierungen und Qualifikationen zu achten und Referenzen einzuholen. Die Architektenkammer oder Ingenieurkammer können ebenfalls Ansprechpartner sein. - Was passiert, wenn der Bauprüfer Mängel feststellt?
Der Bauprüfer dokumentiert die Mängel und gibt Empfehlungen zur Behebung. Ich empfehle, die Mängel umgehend zu beheben, um Folgeschäden zu vermeiden. - Kann ich den Bauprüfer selbst auswählen?
Ja, Sie haben das Recht, den Bauprüfer selbst auszuwählen. Ich empfehle, einen unabhängigen und qualifizierten Fachmann zu beauftragen.
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Bau-TÜV/Dekra: Baubegleitung Neubau & Altbau – Überblick
gibt es
Lieber Joachim Kaehler,
ja soetwas gibt es. Und zwar einmal für Neubau, das machen z.B. u.a. einige der TÜV's oder auch z.B. die Dekra und auch andere, die ich nicht alle aufzählen kann, weil ich nicht alle namentlich so schnell weiß. Das gibt es aber auch im Entstehen für den Altbau, unter der Bezeichnung TÜBau. Wenn Sie näheres wissen wollen, recherchieren Sie unter diesen Begriffen z.B. in. Übrigens allen gemeinsam ist das Ziel, außer dem sogenannten Bau-TÜV auch die Zertifizierung von bestimmten Leistungen in Betrieben durchzuführen. Da wird sich in naher Zeit auch noch vieles ändern durch die Übertragung von EU-Recht in nationale Bestimmungen. Dann werden auch die vielen sogenannten Sachverständigen sich auch einer Zertifizierung mit immerwährendem Nachweis Ihres Kenntnisstandes beweisen müssen. Eine Bestellung allein reicht dann nicht mehr aus. So ist es mal geplant, mal sehen ob es auch so kommt. Viele Grüße
-
Bau-Qualifikation: TÜV vs. öffentlich bestellte Bausachverständige
Herr Rüpke, das ist schon so
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind verpflichtet sich weiterzubilden und dies auch zu beweisen. Nicht nur Kenntnisstand sichern, sondern darüber hinaus auch Weiterbildung nachweisen. Geprüft wird das auch.
TÜV auf dem Bau? Der hat da nach den bisherigen Erfahrungen wenig zu suchen. Entweder die finden selbst augenfällige Mängel nicht, oder finden Mängel, wo keine sind. Der TÜV hat nämlich schlichtweg gar keine Qualifikation, die in irgendeiner Wise nachgewiesen wird. Hier wird lediglich der bekannt Begriff "TÜV" als Marketing genutzt.
Also immer Qualifikation nachfragen. Sonst haben Sie Bäcker mit TÜV-Schild auf der Baustelle. -
Weiterbildung für Bausachverständige: Nachweis vs. Kundenzufriedenheit
ja - aber
@MB, keiner kontrolliert doch das wirklich, ein Papier mit Stempel genügt und das erhält man doch bei jedem Seminar dazu. Ich habe schon einen ganzen Stapel. Ob ich dabei was gelernt habe, lasse ich durch die Zufriedenheit meiner Kunden nachweisen. Das ist mir sicherer.
Sicher wird es immer einige (Sachverständige) geben, die eine Weiterbildung dringend bräuchten. Allerdings muss ich sagen, das hat sich in letzter Zeit wesentlich durch die breitere Konkurrenz, also durch zahlenmäßig wesentlich mehr Sachverständige, gebessert. Vielleicht gibt es in manchen Bereichen bald schon mehr Gutachter als es Anlässe zur Begutachtung gibt, das hatte wohl auch mit der Öffnung der DDR und der Bewertungsfrage von Grundstücken zu tun. Und mit der witschaftlichen Situation am Bau allgemein, wo es für manchen Bauingenieur auch nicht mehr soviel zu tun gibt.
Die pauschale Herabsetzung der TÜV-Ingnieure kann ich so nicht nachvollziehen. Geben Sie mir mal Beispiele mit Perd und Reiter. Ich kenne einige und muss sagen, Sie machen eine gute und recht professionelle Arbeit. Da fragen Sie mal nach bei größeren Büros, die werden Ihnen das aus der Baustellenpraxis bestätigen.
Viele Grüße -
Mangelhafte Baubegleitung: TÜV-Pannen – Beispiele aus der Praxis
Beispiele
Zunächst mal stimmt das zu der Prüfung manchmal. HWKAbk. Dortmund ist da aber hartnäckiger.
Beispiele habe ich reichlich:
BVAbk. in Wuppertal (Name möchte ich hier nicht nennen): 72 Mängel übersehen.
Fragen Sie mal Frau Leidenbach, der hat gar nichts gesehen.
Noch ein Beispiel in Frankfurt, wo ein TÜV-Mensch mit V 60 S4 einen Keller abdichten wollte. Der Bauherr hat von mir noch Samstags schnell ein Fax bekommen (kostenlos natürlich) und das schlimmste zu verhindern.
Ein Fall noch in Lünen: TÜV hat 1 mm (!) dicke Dickbeschichtung als Abdichtung gegen drückendes Wasser nicht (!) beanstandet. Fehlende Fußpfettenverankerung auch nicht gesehen. Hier in Dortmund ein Fall, wo er fehlende Übereinstimmung mit dem Wärmeschutznachweis nicht bemerkte. Ich könnte die Liste endlos fortsetzen.
Selbst die Presse ist drauf aufmerksam geworden. -
TÜV Bautechnik: Mängelfrei-Zertifikat – Momentaufnahme vs. Realität
Die haben schon Ihre Abteilung Bautechnik ...
Die haben schon Ihre Abteilung Bautechnik aber wie Sie schon sagen, Herr Beisse, finden die meistens
Mängel, wo keine sind. Und dann bezweifle ich, dass bei denen
im Zertifikat steht 'Baustelle mängelfrei'. Auch wie SV's können die nur in bestimmten Abständen auf die Baustelle kommen und somit immer nur eine Momentaufnahme dokumentieren, worauf sich dann bezogen wird.
Wir hatten auch mal so jemandem vom TÜV auf dem Bau, aller 14 Tage, und das reicht bei der Altbausanierung nicht aus. Allerdings hatte der auch mehr die Aufgabe, den Bautenstand zu dokumentieren wegen der Zahlungen.
Ich denke, hier wird viel Unwesen getrieben mit dem Begriff TÜV und die sollen bei Ihren Fahrstühlen und Autos bleiben. -
TÜV-Qualifikation: Baufachmann oder nicht? – Persönliche Erfahrung
Deswegen ja meine Einschränkung
Erstens ist da meine persönliche Erfahrung, muss also nicht allgemeingültig sein.
Zweitens, wie schon geschrieben, nach der Qualifikation fragen. Wo TÜV draufsteht ist noch lange kein Baufachmann drin. -
Erfahrung: Kritik an TÜV-Bausachverständigen – Beispiele aus Leipzig
Bestätigung
Herr Rüpke, ihre Meinung in Ehren aber "TÜV-Bausachverständige" haben schon die größten Witze hervorgebracht. Beispiele gefällig? Ich kann ihnen aus dem Leipziger Raum viele Beispiele aus den letzten Jahren zeigen. Sie brauchen nur in unser Büro zu kommen (ist eine Einladung). Was ich da schon alles erlebt habe lässt nur den Schluss zu: der TÜV hat auf einer Baustelle nichts zu suchen. Jedenfalls nicht mit ungeprüften Bauingenieuren, die sich durch die 3 Buchstaben sicher fühlen und bezüglich der Haftung auch recht behalten. Dem Herrn Beisse muss ich ohne wenn und aber Recht geben. -
VTG: Verband der TÜV-Geschädigten – Idee für einen Verein?
Reicht ja schon fast für einen Verein 🙂
VTG, Verband der TÜV-Geschädigten 🙂 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauprüfer vs. BauTÜV: Baubegleitung – Kosten & Nutzen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Vor- und Nachteile von Bauprüfern und BauTÜV zur Baubegleitung. Es wird die Qualifikation der Sachverständigen, die Qualität der Mängelprüfung und die tatsächliche Aussagekraft von Zertifikaten hinterfragt. Einige Teilnehmer berichten von negativen Erfahrungen mit dem TÜV, während andere die Notwendigkeit von unabhängiger Qualitätskontrolle betonen. Die Kosten für eine Baubegleitung durch den BauTÜV liegen bei ca. 1,5 % der Herstellungskosten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag TÜV-Qualifikation: Baufachmann oder nicht? – Persönliche Erfahrung erwähnt, ist es entscheidend, nach der Qualifikation der Bauprüfer zu fragen, da ein TÜV-Siegel nicht automatisch Fachkompetenz garantiert.
🔴 Risiko: Der Beitrag Mangelhafte Baubegleitung: TÜV-Pannen – Beispiele aus der Praxis zeigt, dass es trotz Baubegleitung zu übersehenen Mängeln kommen kann. Eine sorgfältige Auswahl des Bausachverständigen ist daher unerlässlich.
✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, sich nicht ausschließlich auf den TÜV zu verlassen, sondern auch öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige in Betracht zu ziehen, wie im Beitrag Bau-Qualifikation: TÜV vs. öffentlich bestellte Bausachverständige erläutert wird. Diese sind zur Weiterbildung verpflichtet und müssen dies nachweisen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Qualifikation und Erfahrung des Bausachverständigen sorgfältig. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Bau-TÜV/Dekra: Baubegleitung Neubau & Altbau – Überblick bezüglich der verschiedenen Anbieter von Baubegleitung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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