Pflastern trotz Baustopp beim eigenen EFH?
BAU-Forum: Neubau

Pflastern trotz Baustopp beim eigenen EFH?

Hallo,

ich habe eine Frage. Wir sind am Bauen. Nun haben wir das Problem, vom Vorbesitzer ein altes Haus gekauft zu haben. Dieser hatte bereits vor Verkauf eine Baugenehmigung für einen Ersatzbau gestellt uznd genehmigt bekommen. Wir sind dann eingezogen und sind begonnen zu Bauen. (Vorbesitzer hat Baugenehmigung nicht mehr in Anspruch genommen Aufgrund alsters und gesundheitlicher Gründe) Nun der Baustopp, da wir erst im kommenden Okt. 2 Jahre drin wohnen unddann erst anfangen dürften zu bauen. Nun müssen wir bis dann warten und einen neuen Bauantrag stellen.

Unsere Frage nun, dürfen wir die Anlagen bzw. Pflasterarbeiten, die mein Mann selbst durchführen würde, machen, oder ist das auch im Baustopp enthalten? Denn wir würden gerne die Zeit bis dahin nutzen, um zumindest draußen alles ordentlich zu machen anzulegen. (Rasen anlegen, Spielbereich für Kinder, und halt Pflasterung) Es wäre nicht viel, halt ums Haus herum. Vorm Haus können wir sowieso noch nichts machen, da dort das alte Haus steht, welches nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen wird.

Bislang wissen wir es "nur" mündlich, schriftlich kommt noch. Wollte mich aber schon gerne einmal vorbab informieren.

Vielen Dank

  • Name:
  • JSN
  1. Spitzfindigkeiten

    Wenn in der Baugenehmigung des Vorbesitzers kein Passus über das Weiterbewohnen des Altbaus steht dann darf dieser ab bestandskräftiger Genehmigung des Neubaus nicht mehr genutzt werden. Wenn diese Baugenehmigung länger als 3 Jahre alt ist muss die Genehmigung verlängert werden oder sie verjährt. Bauarbeiten im Außenbereich werden dem Neubau zugerechnet, machen also bei bewohntem Altbau keinen Sinn. Im Baustopp ist bestimmt für einen Verstoß eine Strafe enthalten. Diese wird ohne wenn und aber fällig wenn nun ein Bauprüfer eine Bautätigkeit feststellt. Jedes Abweichen von erteilten Baugenehmigungen oder im Zeitablauf sind mit dem Bauamt zu klären und das nur über schriftliche Bescheide, mündliche Absprachen kann es mit dem Amt nicht geben. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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