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Bauen im Außenbereich und vorhabenbezogener B-Plan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen im Außenbereich und vorhabenbezogener B-Plan

Wir möchte ein Einfamilienhaus im Außenbereich für eigene Nutzung bauen. Unsere Fläche befindet sich im Ortskern eines kleinen Dorfes in NS. Folgende Situation:
  • Fläche, 30 m Straßenfront, ca. 0,3 ha Gesamtgröße
  • daneben steht bereits ein Einfamilienhaus, welches meinen Eltern gehört. Weiter daneben stehen weitere Einfamilienhäuser.
  • auf der anderen Seite ist eine Baulücke von ca. 100 m bis zum nächsten Einfamilienhaus
  • direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist noch Grünfläche, sonst ist entlang der Straße alles bereits bebaut.

Wir haben nun eine Bauvoranfrage an die Gemeinde gestellt. Telefonisch bekammen wir dann mitgeteilt, das die Gemeinde "nichts gegen unseren Bauwunsch" hat. Der zuständige Landkreis hätte sich aber unseren Antrag angesehen und diesen schon mal formlos abgelehnt, da wenn, dann nur die gesamte Lücke zur Bebauung freigegeben werde, aber diese zu groß sei. Schriftlich haben wir also noch nichts. Frage (n):

1. Ist die Vorgehensweise eigentlich so richtig? Bekomme ich nicht erstmal eine schriftliche Mitteilung des Landkreises in der wir ggf. Stellung zu einer Ablehnung nehmen können? Gibt die Gemeinde unser Ersuchen normalerweise nicht an den Landkreis weiter?

2. Ist nicht die Gemeinde in erster Linie zuständig für eine Bauvoranfrage?

3. Ich habe hier im Forum immer wieder von einem vorhabenbezogenem Bebauungsplan gelesen. Ein Bekannter sagte mir jedoch, dass sich die Gemeine normalerweise nicht auf sowas einlässt. Das wäre nur bei größeren Projekten (z.B. neue Windparkfläche o.ä.) der Fall.

4. Sollte ich bei der Gemeinde darauf bestehen, das unsere Bauvoranfrage weiter an den Landkreis geschickt wird bzw. kann die Gemeinde eigentlich positiven/negativen Einfluss bei der Weiterleitung nehmen?

5. Bei der Gemeinde teilte man mir mit, das wir im Falle einer Baugenehmigung für die Umwandlung unserer Grünfläche in Bauland generell eine Gebühr (ca. 4 DM/m²) für den Umweltschutz zu zahlen hätten, da unsere Bauvorhaben ja einen Eingriff in die Natur darstellt. Wenn das so ist, muss diese Gebühr mit Geld abgegolten werden, oder kann das z.B. auch durch andere Maßnahmen (z.B. Wallhecke anlegen o.ä.) erfolgen. Für Antworten auf meine (zugegeben viele) Fragen wären wir sehr dankbar. Gruß Jörg

  • Name:
  • joerg
  1. Bauen im Außenbereich

    Folgende Frage ist zunächst einmal grundsätzlich zu klären *** ist Ihr Grundstück im Außenbereich oder nicht? Ihren Aussagen zufolge liegt Ihr Grundstück im Ortskern =>dann ist das kein planungsrechtich kein Außenbereich. Sollte Ihr Grundstück sich tatsächlich im Außenbereich befinden, können Sie nur dann bauen, wenn Sie / oder Ihre Eltern Landwirtschaft betreiben oder betrieben haben. Sollte dieses nicht der Fall sein, bekommen Sie keine Genehmigung. Jetzt zu Ihren Fragen: zu 1. Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen schriftlichen Bescheid (jedoch gebührenpflichtig). zu 2. Wenn es sich um Bauen im Außenbereich handelt, muss immer die obere Bauaufsichtsbehörde zustimmen. Es kann jedoch auch sein, das der Landkreis die Baugenehmigungsbehörde ist, da die Gemeinde kein eigenes Bauamt hat (ist von der Einwohnerzahl abhängig). Dann muss Ihr Antrag sogar der Bezirksregierung vorgelegt werden. zu 3. Ein sogenannter VE  -  Plan ist grundsätzlich zunächst an keine Größe gebunden (jedoch nicht nur für ein Grundstück). Aber Achtung, soetwas ist mit erheblichen Kosten und auch Zeitaufwand (ca. 2 Jahre) verbunden. zu 4. Die Gemeinde muss grundsätzlich eine eigene Stellungnahme an den Landkreis abgeben (positiv oder negativ). Aber wenn die Gemeinde negativ entscheidet, dann ist Ihr Vorhaben nur noch schwer zu verwirklichen. zu 5. Hierzu muss es dann eine Satzung o.ä. geben. Eventuell sich auch Ausgleichsflächen möglich. Ich kann Ihnen nur raten, beauftragen Sie jemanden, der sich mit der Materie auskennt. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich über E-Mail erreichen.
  2. tatsächlich Landwirtschaft gehabt

    "Sollte Ihr Grundstück sich tatsächlich im Außenbereich befinden, können Sie nur dann bauen, wenn Sie / oder Ihre Eltern Landwirtschaft betreiben oder betrieben haben" Meine Eltern haben tatsächlich Landwirtschaft betrieben (vollerwerb). Der Betrieb wurde allerdings schon im Jahr 1993/1994 Aufgrund eines Unfalls meines Vaters eingestellt. Die Hofgebäude sind unverändert vorhanden und ca. 300 m vom "potentiellen" Bauplatz entfernt. Die eigenen Ländereien/Milchquoten sind verpachtet. Meine Eltern bezahlen aber weiterhin an die Landwirtschaftskammer ihren Beitrag. Mein Vater bezieht seit ca. 4 Jahren eine Unfallrente, geht also keinem anderen Beruf mehr nach. Gibt es den für einen bereits stillgelegten landw. Betrieb doch eine Möglichkeit? Gruß
    • Name:
    • Joerg
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