ich habe folgendes Problem. Wir wohnen seit ca. einem Jahr in einem Neubau. Wir haben bei Einzug auf einige Mängel aufmerksam gemacht, die zum Teil auch beseitigt wurden. Ein paar kleine Mängel wurden nicht zur Zufriedenheit erledigt. Der Bauunternehmer weigert sich auch, diese Mängel zu beseitigen.
Nun ist uns zu Ohren gekommen, dass der Bauunternehmer einige Handwerker (also Subunternehmer) nicht bezahlt hat (Zahlungsunfähig).
Aus diesem Grunde weigert sich auch ein Handwerker, die restlichen Mängel zu beseitigen.
Wir sind unsere Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und haben ein paar Tausend € einbehalten, da man sonst kein Druckmittel mehr hat.
Wir überlegen nun, ob der Bauunternehmer uns eine Abtretungserklärung von Gewährleistungsansprüche unterschreibt, damit wir direkt auf die Handwerker zugehen können, falls es notwendig sein sollte.
Was hat das für Konsequenzen für uns? Haben dann die Handwerker ein Recht auf Zahlung der noch offenen Rechnungen? Müssen wir diese Rechnungen dann begleichen?
Wir sind uns momentan unsicher, wie wir uns verhalten sollen.
Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Bundesland: Niedersachsen