Sanierung Dielenboden: Mängel reklamieren?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Sanierung Dielenboden: Mängel reklamieren?
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Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall? -
Genau so ist das!
Nach einem Wasserschaden musste in zwei durch eine Schiebetür verbundenen Kinderzimmern der Pitchpine-Dielenboden saniert werden. Während in einem Zimmer der Boden geschliffen und lackiert wurde, mussten in dem anderen Zimmer neue Dielen verlegt werden. Da der neu verlegte Boden fürchterlich quietschte, wurde er gleich wieder entfernt. Beim Ausbau wurden fast sämtliche Dielen beschädigt und mussten nachbestellt werden. Leider weist der neue Boden, inzwischen geschliffen und lackiert, in unseren Augen Mängel auf:- Mehrere dunklere Dielen wurden an einer Zimmerseite zusammengelegt, sodass es fast wie eine andere Holzsorte aussieht (Foto "5").
- Der Boden ist in diesem Bereich nicht im Wasser (Foto "6").
- Sorge bereiten uns Risse (ca. 25 cm) an den Längsseiten dreier Dielen, beginnend an der Wand, die sich direkt nach der Fertigstellung des Bodens zeigten (Foto "7").
- Die Fugenkannten sind an vielen Stellen nicht eben, d.h. es sind mini Absätze vorhanden, die beim Laufen ohne Schuhe deutlich spürbar sind
- An vielen Stellen sind deutliche Fugen entstanden in denen Lackreste hängen. Als Nachbesserung wurde eine Masse (Acryl?) in einige der breitesten Fugen geschmiert. Diese löst sich aber schon wieder ab.
In den Schwellenbereich der Schiebetür wurde eine sehr große Delle geschliffen. Die notdürftige Ausbesserung mit Wachs ist nicht zu übersehen ...
Im zweiten Kinderzimmer ist die Oberfläche der Dielen komisch geworden: Die dunklere Maserung hebt sich nun leicht reliefartig von den helleren Bereichen ab. Das ist beim Laufen ohne Schuhe spürbar. Die übrigen Pitchpine-Böden in dieser Etage haben eine viel ebenmäßigere Oberfläche. Wie konnte das passieren? Und ist das ein Mangel?
Es gibt noch mehrere kleinere Schönheitsfehler, die ich hier aber nicht noch erwähnen werde.
Sind die beschriebenen Punkte Reklamationsgründe? Und können wir wegen der übermäßigen Dauer der Arbeiten (ca. 8 Wochen für zwei Zimmer) einen Nutzungsausfall geltend machen?
Inzwischen sind die Zimmer wieder eingerichtet ... ... ist eher ein Fall den Anwalt.
Die technischen und optischen Mängel sind natürlich ein Grund, um über erneute Mängelbeseitigung, komplette Neuherstellung oder Minderwert zu diskutieren.
Unebenheiten in der Struktur der Holzoberfläche, Ebenheitsabweichungen über mehrere Dielen (Bodenwellen) und deutlich sichtbare Farbunterschiede müssen in dieser Art sicher nicht hingenommen werden.
Wasserschaden? Im Zuge eines Neubaus? Dann schuldet der Bauträger am Ende dennoch eine komplett mangelfreie Fertigstellung des Objektes.
Wasserschaden in einem bewohnten Haus? Schadensbeseitigung im Auftrag einer Versicherung? Dann melden Sie die mangelhafte Ausführung beim Versicherer, damit der die Mängelbeseitigung einem anderen Bodenleger überlassen kann. Hinzuzufügen hätte ich dem Beitrag von Herrn Tilgner nur.
Dem früher so genannten Viertelstab wegen, dass ist die Leiste, die an der weißen Fußleiste entlang geführt worden ist, gehe ich davon aus, dass es sich um einen Wasserschaden in einer bereits bestehenden und bereits bewohnten Bude handelt. Natürlich könnte es auch anders sein, weil der Alteffekt oftmals auch nur versucht wird, zu erreichen, in dem man eben genau diesen Viertelstab dran vorbei haut.
Farbunterschiede müssen bis zu einem gewissen Maß hingenommen werden. Holz ist ein Naturprodukt. Natürlich ist bei der Verlegung darauf zu achten, dass die Ware bei der Verlegung gemischt wird.
Holen Sie sich die Herstellerrichtlinien des Bretterlieferanten, da wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit drin stehen.
So wie der Bretterboden verlegt ist, müssen Sie das sicher nicht hinnehmen.
Es ist wohl so, dass die Versicherung nicht der Auftraggeber ist. Versicherungen beauftragen in der Regel nichts. Bei kleineren Schäden vielleicht, wenn die den Sanierer in der Tasche gleich mitbringen.
Mangelhafte Ausführung natürlich der Versicherung melden, wenn der Sanierer eigenständig mit der Versicherung abrechnet, damit der Sanierer seine Rechnung bis zur Beseitigung der Mängel nicht bezahlt bekommt. Möglicherweise haben Sie eine Abtretung unterschrieben, die es dem Sanierer ermöglicht, direkt mit der Versicherung abzurechnen, also aufpassen und Vorsicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann haben Sie von einem Brett zum anderen, genau im Bereich der Fuge Höhenversprünge bei den Brettern untereinander. Diese Höhenversprünge nennt man Überzähne. Überzähne von 1 mm, sind in der Regel nicht zu bemängeln. Bis zu einem gewissen Maß müssen auch die also hingenommen werden. Allerdings nicht gerade im Laufbereich des Durchganges einer Türe oder mitten drinnen und dann bei mehr als einem Millimeter Überzahn. Das kommt aber halt eben auch auf die Nutzung an, wie die Räume genutzt werden.
Auch die Risse am Ende müssen nicht hingenommen werden. Die sind sicherlich mechanisch entstanden, durch äußere Einwirkung und nicht von selbst, weil ihr Ebenholz eben Holz ist.
Auch wenn diese von selbst entstanden wären, müssen Sie diese nicht hinnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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