Architekt im Ruhestand als Nebenjob: LPH 9, LV-Prüfung – Vertrag, Haftung, Kammer?
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Architekt im Ruhestand als Nebenjob: LPH 9, LV-Prüfung – Vertrag, Haftung, Kammer?

Wir stehen am Anfang von Verhandlungen mit einem Architekten, der in ein paar Wochen in den Ruhestand geht. Dieser suchte per Annonce einen Nebenjob. Es ist beabsichtigt, den (hoffentlich) erfahrenen Architekten mit LPH 9 und mit der Korrekturlesung meines LVAbk.'s zu betrauen (einige kleine Punkte aus LPH 1-5). Hauptaufgabe des Architekten soll also die baubegleitende Qualitätssicherung sein (2-3 x pro Woche Baustellenbesuche, AN auf die Hufe klopfen usw.). Ein schöner Nebenjob zum Auslaufen des Berufslebens
Aus der Konstellation Architekt  -  Nebenjob  -  Ruhestand: Wie sieht es mit der Haftung des A. aus? Sollten wir auf Abschluss (oder Verlängerung) einer Berufshaftpflicht drängen? Was ist noch zu beachten? Muss er dafür noch in der Kammer eingetragen sein? Muss der Vertrag nach HOAIAbk. erfolgen? Wer gibt uns Tipps, um das richtig eintüten zu können?
Es wäre für uns ideal, da der Architekt nur 5 Minuten Fußweg von unserem Bauplatz entfernt wohnt, und wir unser Konzept verwirklichen könnten.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich beurteile die Beschäftigung eines Architekten im Ruhestand für LPH 9 und LVAbk.-Prüfung als grundsätzlich möglich, jedoch sind einige Punkte zu beachten.

    Vertragliche Gestaltung: Es ist wichtig, einen klaren Vertrag aufzusetzen, der die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Haftung des Architekten im Ruhestand detailliert regelt. Der Vertrag sollte auch Regelungen zur Vergütung und zum Umfang der Tätigkeit enthalten.

    Haftung: 🔴 Klären Sie die Haftungsfrage im Vorfeld. Auch im Ruhestand haftet der Architekt für seine Leistungen. Prüfen Sie, ob seine Berufshaftpflichtversicherung die Tätigkeit im Nebenjob abdeckt oder ob eine separate Versicherung erforderlich ist.

    Architektenkammer: Informieren Sie sich bei der zuständigen Architektenkammer über die Bedingungen für die Berufsausübung im Ruhestand. Es können bestimmte Auflagen oder Einschränkungen gelten.

    Qualitätssicherung: Auch wenn der Architekt erfahren ist, ist eine sorgfältige Qualitätssicherung wichtig. Regelmäßige Baustellenbesuche und eine enge Abstimmung mit anderen Beteiligten sind empfehlenswert.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt sind.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    LPH 9
    Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) nach HOAIAbk.. Umfasst die Überwachung der Bauausführung, Rechnungsprüfung und Objektübergabe. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben gemäß den Planungen und Vorschriften umgesetzt wird.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Bauüberwachung, Objektüberwachung
    LV-Prüfung
    Prüfung des Leistungsverzeichnisses (LV) auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität. Ziel ist es, Fehler und Unklarheiten im LV zu erkennen und zu beheben, um Nachträge und Streitigkeiten während der Bauausführung zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Nachtrag
    HOAI
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Vergütung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen
    Berufshaftpflichtversicherung
    Versicherung, die Architekten und Ingenieure gegen Haftpflichtansprüche Dritter schützt. Sie deckt Schäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse bei der Berufsausübung entstehen.
    Verwandte Begriffe: Haftpflicht, Versicherung, Architektenhaftung
    Architektenkammer
    Berufsständische Vertretung der Architekten. Sie wacht über die Einhaltung der Berufsordnung und fördert die Qualität der Architektenleistungen. Die Mitgliedschaft ist in vielen Bundesländern für die Berufsausübung erforderlich.
    Verwandte Begriffe: Berufsordnung, Architektengesetz, Standesvertretung
    Haftung
    Die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen. Architekten haften für Planungs- und Bauüberwachungsfehler, die zu Schäden am Bauwerk führen.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Verantwortlichkeit
    Vertrag
    Eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die Rechte und Pflichten begründet. Im Baubereich regelt der Architektenvertrag die Leistungen des Architekten und die Vergütung des Auftraggebers.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Leistungsvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Aufgaben kann ein Architekt im Ruhestand übernehmen?
      Ein Architekt im Ruhestand kann grundsätzlich alle Aufgaben übernehmen, für die er qualifiziert ist, z.B. LPH 9 (Objektbetreuung), LV-Prüfung oder Beratung. Wichtig ist, dass die Aufgaben klar im Vertrag definiert sind und die Haftungsfrage geklärt ist.
    2. Wie wirkt sich der Ruhestand auf die Haftung des Architekten aus?
      Auch im Ruhestand haftet der Architekt für seine erbrachten Leistungen. Es ist wichtig, dass er über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die auch die Tätigkeit im Nebenjob abdeckt. Klären Sie dies im Vorfeld mit der Versicherung.
    3. Muss ein Architekt im Ruhestand Mitglied der Architektenkammer bleiben?
      Die Regelungen zur Mitgliedschaft in der Architektenkammer im Ruhestand können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Informieren Sie sich bei der zuständigen Architektenkammer über die geltenden Bestimmungen.
    4. Welche Vorteile bietet die Beauftragung eines Architekten im Ruhestand?
      Ein Architekt im Ruhestand verfügt in der Regel über langjährige Berufserfahrung und Fachkenntnisse. Er kann eine wertvolle Unterstützung bei der Objektbetreuung oder LV-Prüfung sein. Zudem kann er oft flexibler eingesetzt werden als ein festangestellter Architekt.
    5. Was ist bei der Vergütung eines Architekten im Ruhestand zu beachten?
      Die Vergütung kann frei verhandelt werden. Orientieren Sie sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), aber berücksichtigen Sie, dass der Architekt im Ruhestand möglicherweise geringere Gemeinkosten hat.
    6. Wie kann die Qualität der Leistungen des Architekten im Ruhestand sichergestellt werden?
      Vereinbaren Sie regelmäßige Baustellenbesuche und eine enge Abstimmung mit dem Architekten. Fordern Sie Nachweise über seine Qualifikation und Berufserfahrung an. Lassen Sie seine Leistungen von einem unabhängigen Dritten prüfen.
    7. Welche Rolle spielt die Architektenkammer bei der Beschäftigung eines Architekten im Ruhestand?
      Die Architektenkammer kann Auskunft über die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen geben und bei Fragen zur Haftung oder Versicherung helfen. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Architekt vermitteln.
    8. Was ist LPH 9?
      LPH 9 steht für Leistungsphase 9 nach der HOAI, die Objektbetreuung. Sie umfasst die Überwachung der Ausführung des Objekts, die Rechnungsprüfung und die Objektübergabe.

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  2. Architekt im Ruhestand: Freiberuflich vs. Angestellt

    Foto von Martin G. Halbinger

    Freiberuflich oder angestellt
    Soll der Architekt Selbständig/Freiberuflich seinen Dienst tun oder soll er als (Teilzeit) -Angestellter arbeiten?
    Als Freiberuflicher ist er selber "Gewerbetreibender", der sich selber versichern muss. Er rechnet nach Leistung (HOAIAbk.) ab.
    Als Angestellter ist er Arbeitnehmer, der z.B. nach Stunden oder pauschal seinen Lohn/Gehalt bekommt. Der Arbeitgeber muss ihn versichern (auch Sozialversicherung).
  3. Architekt Ruhestand: Pauschalpreis vs. HOAI-Abrechnung

    Der Architekt ...
    tritt als Selbstständiger auf. Er bot mir, an für eine Pauschalsumme die angefragten Leistungen zu übernehmen (Mischmasch, aus einigen LPH nur Teilaufgaben), oder komplett die Leistungen nach LPH 9 ebenfalls für einen (doppelt so hohen) Pauschalpreis zu übernehmen (5,2 T€); Eine Baukostenschätzung kennt er nicht. Ich gehe davon aus, dass auch die höhere Pauschalsumme sich nicht an die HOAIAbk. orientiert, da die reinen Baukosten bei ca. 340 T€ liegen werden.
    Muss er überhaupt nach HOAI abrechnen? Die Frage, die sich stellt, lautet: Was ändert sich am Status eines Freiberuflers, der  -  offiziell im Ruhestand  -  zur Aufbesserung der Rente ein paar Märker hinzuverdient?
  4. Architekt Nebenjob: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung

    Umsatzsteuer
    Hallo Herr Taschner
    Ein interessanter Aspekt für Sie wäre, ob der Architekt seine selbständige Tätigkeit in einem solch geringen Maße ausführt, dass er umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gilt und seine Leistungen ohne Umsatzsteuer abrechnen kann. Als Endverbraucher hätten Sie dann einen 16 %-Vorteil. Sprechen Sie ihn mal darauf an.
    Bzgl. Ihrer Fragen zum Berufsrecht des Architekten und Haftung können Sie sich auch an die zuständige Kammer wenden.
    Viele Grüße
  5. Architekt im Ruhestand: Kammer, Akquise & Haftpflicht

    noch 3 Sätze dazu
    Hallo Herr Taschner!
    • eine Kammereintragung ist auch als Ruhständler möglich (Unterschied nur geringerer Kammer-Beitrag) und bei nur beauftragter Bauüberwachung auch nicht zwingend erforderlich.

    Gemäß Standes- und A-Kammerrecht (Standesrecht, A-Kammerrecht) ist allerdings eine Akquise per Annonce generell unzulässig und leicht anrüchig.

    • Haftpflicht ließe sich auch allein projektbezogen und als Einzelpolice abschließen, Drängen Sie auf eine Abtretung von Forderungen gegenüber der Versicherung zu Ihren Gunsten für den Fall des frühen "Verscheidens" Ihres Architekten.
    • die HOAIAbk. kennt übrigens keine "Altersbegrenzung".
    • Schwierigkeiten könnten noch daher kommen, wenn der Architekt die Vorgaben der Planung nicht oder nicht richtig umsetzt oder eigenverantwortlich ändert. Hier sollten Sie im Rahmen des Vertrages auch unbedingt die Fragen des Weisungsrechtes auf der Baustelle klären. Der eigentliche Planer ist unbedingt mit einzubeziehen.

    Übrigens: hohes "Alter" muss leider auch nicht immer nur für viel "Erfahrung" und hohe "Weisheit" stehen ... Es besteht bisweilen auch die Gefahr, dass es heißt, nicht mehr auf dem Stand der anerkannten Regeln der Technik zu sein. 😉 Erkundigen Sie sich daher zweckmäßigerweise vorab nach bisherigen Objekten.
    Die reinen Baukosten sind bei Ihnen recht hoch. Ein externes und zuverlässiges Qualitätsmanagement sicher bei dieser Summe besonders empfehlenswert. Also wie immer erwähnt gilt auch hier: Sparen Sie nicht am falschen Ende! 🙂
    Schöne Grüße,

  6. LPH 9 Honorar: Abrechnung nach HOAI für Architekten

    merkwürdige Konstellation, fpt
    nur lph neun, das habe ich ja noch nie gehört ... würde ich an seiner Stelle nicht machen! ;---)
    der Architekt muss natürlich nach HOAIAbk. abrechnen. was mich irritiert ist tatsächlich der mischmasch aus Leistungsteilen. damit tun sie sich keinen gefallen. er muss übrigens kein kammermitglied sein. eine Haftpflicht muss er haben. wenn er die Haftung für ihre Eigenleistung übernehmen soll muss er auch dafür bezahlt werden.
    der Vertrag wird nicht NACH HOAI abgeschlossen, sie regelt lediglich das Honorar (DAS GEISTERT hier SEIT Jahren RUM! ;--))
    das ganze ist ein Werkvertrag nach bgb. aber er muss sich zwingend an die HOAI halten! ansonsten siehe Frau hänel.
    und suchen sie sich ihren Architekten bitte nicht danach aus, wie weit sein weg zur Baustelle ist ... ;--)
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  7. Unabhängiger Fachmann: Qualitätssicherung vs. GU-Kontrolle

    Wird doch hier stets propagiert,
    sich einen unabhängigen Fachmann zu schnappen, der dem Generalunternehmer auf die Finger schauen soll, um Murksarbeit zu reduzieren. Alternativ könnte ich ja dem Bauherrenschutzbund beitreten oder zum TÜV marschieren =: --) ,
    Rossi, lösen Sie sich bitte mal von der Vorstellung eines klassischen Archiauftrages. Es geht "nur" um einen Nebenjob. Der kurze Weg zur Baustelle ist nicht das entscheidende Kriterium, aber ein "Wettbewerbsvorteil" des Architekten, sofern eilige Entscheidungen vor Ort anstehen.
    Was den Mischmasch angeht: Mehr als Korrekturlesen und grobe Patzer ausbesssern sollte er ja nicht; die Hauptverantwortung (auch als Planverfasser) liegt beim Generalunternehmer.
  8. Architekt im Ruhestand: Chance oder Risiko für Bauvorhaben?

    Foto von Lieselotte Tussing

    einmisch ...
    so ein Architekt- / Ingenieur-Rentner _kann_ eine gute Wahl sein; wenn er nämlich Spaß an seinem Job hatte, nichts zu tun hat und ihm die Sache nach wie vor Freude bereitet, macht er Ihren Bau zu seinem und verbringt viel Zeit auf der Baustelle.
    Richtig ist aber durchaus auch, was Bettina einwirft. Das nämlich der Kenntnisstand ganz einfach veraltet ist und nicht mehr den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht.
    Was ich aber nicht verstehe, ist Ihr Beauftragungswunsch LP 9 der HOAIAbk.. Für das was Sie wollen, ist doch LPAbk. 8 (und vielleicht zusätzlich 9) die bessere/zutreffendere Hausnummer. Ich verstehe doch richtig, dass Sie erst anfangen wollen zu bauen?!?
    • Name:
  9. Bauleitung vs. LPH 9: Korrektur der Leistungsphasen

    Stimmt TU,
    bald geht's los  -  habe noch keinen Vertrag geschlossen.
    Habe ich mich etwa in der Nummerierung der LPH vertan? Dann sorry, gemeint war Bauleitung.
  10. Bauleiter frühzeitig einbeziehen: Planung & Ausführung

    Foto von

    Ok
    auf jeden Fall aber auch schon vorher einbeziehen (über Nebenvereinbarung, was auch immer rechtlich möglich ist). Der Bauleiter kann nämlich nur bauleiten, wenn er weiß, was jeweils geplant und ausgeschrieben ist. Nur Einzelgewerke zu kennen ist mit das schlimmste, was passieren kann. Dann greift nämlich nichts ineinander und es fehlen die Anpassungen.
    Jetzt gebe ich wieder ab an die Experten 😉
    • Name:
  11. Architekt prüft LV: Fehler finden & Ausführung sichern

    Genau _das_ habe ich vor, TU:
    Der Architekt soll sich meinen Quatsch im Vorfeld durchlesen, verinnerlichen, vielleicht noch die kleinen Fehler und Widersprüche ausmerzen (habe doch glatt die Abmauerung der Badewannen bei Maurer, Fliesen und Sanitär gleichzeitig ausgeschrieben : -$#124; und noch rechtzeitig gemerkt) und dann sicherstellen, dass das so möglichst (technisch) fehlerfrei umgesetzt wird. Planungshaftung soll ja nicht sein; wenn's nicht funzt, bin ich allein der Dumme.
  12. Architektenhaftpflicht: Qualitätssicherung vs. Objektüberwachung

    Foto von Horst Schmid

    Haftpflichtversicherung
    noch ein Tipp:
    lassen Sie sich eine Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung geben. Das was Sie beauftragen wollen entspricht wohl eher einer baubegleitenden Qualitätssicherung als einer Objektüberwachung nach § 15 HOAIAbk.. Ersteres ist nicht unbedingt in einer Architektenhaftpflicht eingeschlossen.
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architekt im Ruhestand als Nebenjob: Vertrag, Haftung & Co.

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Vor- und Nachteile, einen Architekten im Ruhestand für LPH 9 und LV-Prüfung zu engagieren. Wichtige Aspekte sind die Vertragsgestaltung, Haftung, Abrechnung nach HOAIAbk. und die Klärung des Versicherungsstatus. Es wird auch diskutiert, ob der Architekt freiberuflich oder angestellt tätig sein soll und welche Rolle die Architektenkammer spielt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut LPH 9 Honorar: Abrechnung nach HOAI für Architekten muss der Architekt grundsätzlich nach HOAI abrechnen. Allerdings ist die Kombination verschiedener Leistungsphasen ungewöhnlich und sollte gut überlegt sein.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Architekt im Ruhestand: Chance oder Risiko für Bauvorhaben? hebt hervor, dass ein Architekt im Ruhestand eine gute Wahl sein kann, wenn er Freude an der Arbeit hat und sich engagiert. Allerdings sollte der Kenntnisstand aktuell sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Status des Architekten (freiberuflich oder angestellt) und lassen Sie sich eine Versicherungsbestätigung zeigen, wie im Beitrag Architektenhaftpflicht: Qualitätssicherung vs. Objektüberwachung empfohlen. Achten Sie darauf, dass die Haftpflichtversicherung die gewünschten Leistungen abdeckt. Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung gemäß Architekt Nebenjob: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung angewendet werden kann.

    Es ist ratsam, den Bauleiter frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen, wie im Beitrag Bauleiter frühzeitig einbeziehen: Planung & Ausführung betont wird. Dies ermöglicht eine bessere Koordination und vermeidet Fehler. Der Beitrag Architekt prüft LV: Fehler finden & Ausführung sichern unterstreicht die Bedeutung der LVAbk.-Prüfung durch den Architekten, um Fehler und Widersprüche zu erkennen und eine fehlerfreie Umsetzung sicherzustellen.

    Die Frage, ob ein unabhängiger Fachmann zur Qualitätssicherung engagiert werden soll, wird im Beitrag Unabhängiger Fachmann: Qualitätssicherung vs. GU-Kontrolle aufgeworfen. Dies kann eine sinnvolle Alternative zur Kontrolle durch den Generalunternehmer sein. Abschließend sollte die Korrektur der Leistungsphasen gemäß Bauleitung vs. LPH 9: Korrektur der Leistungsphasen beachtet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

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