Hallo!
Wir haben vor etwa 3 Jahren eine ca. 30 Jahre alte Doppelhaushälfte in Bayern gekauft und nach und nach kommen wir auf Abwasserprobleme. Bei aufwändigen Renovierungsmaßnahmen haben wir festgestellt, dass das Küchenabwasser aus beiden Haushälften durch ein externes Rohr im Garten in einen Weiher entsorgt wird - das war frührer vermutlich üblich, ich gehe davon aus, heute nicht mehr. Dieses Abwasser müssen wir jetzt irgendwie durchs Haus in die Sickergrube umleiten.
Bei der Sickergrube handelt es sich nach Angaben des ehem. Hausbesitzers um ein 3-Kammer-Grubensystem, das jährlich entleert und der Inhalt extern in der Kläranlage entsorgt werden muss. Das Fassungsvermögen einer Kammer schätzen wir auf etwa 6000 Liter - uns liegen keine genaueren Angaben vor. Uns stellen sich nun mehrere Fragen - wir sind, was die Sickergrube betrifft - völlig unwissend.
Muss es sich bei der Sickergrube um ein in sich geschlossenes System handeln oder ist es zulässig, das es auch bei der dritten Kammer einen Überlauf gibt, der via Rohr und über einen Abfluss in den besagten Weiher weiterläuft? So wie es aussieht und wie uns damals beim Kauf der Haushälfte erklärt wurde, fließt in die erste Kammer das Abwasser der Bäder beider Haushälften, die mittlere Kammer dient als Überlauf dafür und in die dritte fließt Regenwasser (abgeleitet aus der Regenrinne) - und der Überlauf der mittleren Kammer. Wenn wir jedes Jahr leeren, ist nur die erste Kammer rein mit Fäkalien gefüllt - aber das mischt sich doch alles irgendwie - logisch gedacht auch mit dem Regenwasser. Ist das legitim?
Wir hatten bis jetzt keine Veranlassung, uns näher mit der Sickergrube zu beschäftigen. Wir haben, wie schon erwähnt, davon keine Ahnung und uns wurde das System beim Kauf als völlig legitim dargestellt und plausibel erklärt. Nachdem wir aber nun doch im Nachhinein, bedingt durch die Aufdeckungen durch die Renovierung feststellen, das teilweise die (Küchen-) Abwässer offenbar nicht korrekt abgeleitet werden, fragen wir uns ernsthaft, ob wir hier, was die Sickergrube betrifft, vor einem größeren Problem stehen. Auf Nachfragen ehemaliger Besitzer beider Haushälften bekommen wir nun unterschiedliche Angaben, was die Sickergrube betrifft.
Vielleicht wissen Sie Antworten auf unsere Fragen - wir wären Ihnen sehr dankbar. Ich hoffe, das ich unser Problem für sie nachvollziehbar dargelegt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Birzle-Horvath
Sickergrube 3-Kammer-System in 30 Jahre altem Haus mit Überlauf?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen
Sickergrube 3-Kammer-System in 30 Jahre altem Haus mit Überlauf?
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Da ist noch einiges zu klären -
Es handelt sich bei Ihnen wohl um eine 3 Kammer Ausfaulgrube.
Wenn sie regelmäßig geleert wird hat das Regenwasser da drin eigentlich nichts zu suchen, das sollte in den Teich geleitet werden.
Hat die Grube einen Abfluss in den Teich, versickert da was ins GW?
Wird Ihr Haus in den nächsten 5 Jahren an die Öffentliche Kanalisation angeschlossen? (Kann bei der Gemeinde erfragt werden)
Wenn JA kann die 3 Kammergrube als Zwischenlösung dienen, wenn NEIN muss ihre Kleinkläranlage wohl
um eine biologische Reinigungsstufe erweitert werden.
Als Betreiber können sie sich im genannten links (Kleinkläranlagen) vorab informieren.
Durch die Einführung der Technischen Regeln für Kleinkläranlagen (Download beim LFW, siehe Link)
wird sich ihr Landratsamt irgendwann bei Ihnen melden und eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße
Wartung und Betrieb ihrer KK anfordern.
Hier kann Ihnen ein PSW (privater Sachverständiger) beratend und planend weiterhelfen, siehe Link -
Verschiedene Aspekte
Hallo,
1. Der 3-Kammer-Grube (das ist keine Sickergrube, in der das Wasser versickert) muss ausschließlich im Zulauf (also 1. Kammer) definitiv jegliches häusliches Abwasser zugeleitet werden und Regenwasser darf definitiv nicht eingeleitet werden.
Die Grube muss definitiv wasserdicht sein.
2. Sofern es sich um den besagten Teich um einen Abwasserteich gemäß ATV A 201 handelt, darf dorthinein sowohl das Ablaufwasser. Bei ausreichender Bemessung darf diesem auch Regenwasser zugeleitet werden.
Wenn der Teich auch schon 30 Jahre alt ist, ist wohl nicht anzunehmen, dass dieser fachgerecht als biologische Abwasserbehandlungsstufe ausgebildet ist.
Grundsätzlich ist eine Einleitung von Abwasser in ein stehendes Gewässer untersagt.
Einzige Ausnahme ist die Überleitung nach der 3-K-Grube in eine Güllegrube, wobei dies in Bayern nur unter bestimmten Bedingungen bei landwirtschaftlichen Anwesen erlaubt ist.
3. Umfassend informieren können Sie sich durch runterladen der Broschüre "Abwasserentsorgung von Einzelanwesen" beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft (LfW). In wenigen Tagen müsste da die neueste Auflage vom Juli 2002 zu haben sein - darin sind auch die TRKleinkläranlagen enthalten. Es fehlen darin zwar noch ein paar brandaktuelle rechtliche Änderungen, aber das ist für Sie nicht wirklich wichtig.
4. Am besten, Sie schalten einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft ein. Der kann Ihnen vor Ort genau sagen, was bei Ihnen Sache ist. Das kostet zwar ein paar €, spart Ihnen aber später viel Geld, Zeit und Ärger.
Eine Liste derer können Sie sich im Internet beim LfW runterladen.
Interne Fundstellen
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