Regenwasserleitung durch Gewölbekeller - Zwang zum Trennsystem
BAU-Forum: Keller
Regenwasserleitung durch Gewölbekeller - Zwang zum Trennsystem
Liebe Fachleute und Bauerfahrene,
bei uns werden seit einigen Jahren von der Kommune die Straßen nach und nach daraufhin kontrolliert, ob irgendwo unerlaubterweise Regenwasser in die Schmutzwasserleitung eingeleitet wird. Ist dies der Fall, wird mit ausreichender Frist eine Änderung verlangt, d.h. neue Regenwasserleitungen legen und Regenwasserschacht setzen. Im Vortortbereich ist das zwar teuer und unangenehm, aber meist möglich. Mir geht es jetzt aber um die Innenstadt mit geschlossener Bebauung, Wand an Wand. Da muss ich mit dem Regenwasser der Hofseite also durch den Keller gehen. Also bei dem alten Gewölbekeller steigt da sofort mein Adrenalinspiegel, zumal die Aussage der kommunalen Stadtentwässerung lautet, dass auch dort keine Ausnahme möglich ist. Es handelt sich aber um ein Einzelbaudenkmal nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Das geht doch einfach gar nicht, oder? Kann ich die Kommune zwingen, einen innerkommunalen Konsens zwischen Denkmalschutzbehörde und Stadtentwässerung herzustellen, oder kann ich mir nur aussuchen, welche Strafzahlungen ich hinterher leisten will? Und ganz abgesehen vom Denkmalschutz: Wie komme ich technisch gesehen durch den Gewölbeansatz eines Bruchsteingewölbes durch - geschätzte Stärke 1,20 m - und das zweimal, ohne dass mir was zusammenbricht bei dem ultraweichen Mörtel? Bin gerade etwas ... ähm ... betroffen, ratlos und genervt.
Vielen Dank für alle Antworten, die zur Absenkung meines Adrenalinspiegels beiträgt, sei es auch nur durch Ärger-Teilung.
stuby
bei uns werden seit einigen Jahren von der Kommune die Straßen nach und nach daraufhin kontrolliert, ob irgendwo unerlaubterweise Regenwasser in die Schmutzwasserleitung eingeleitet wird. Ist dies der Fall, wird mit ausreichender Frist eine Änderung verlangt, d.h. neue Regenwasserleitungen legen und Regenwasserschacht setzen. Im Vortortbereich ist das zwar teuer und unangenehm, aber meist möglich. Mir geht es jetzt aber um die Innenstadt mit geschlossener Bebauung, Wand an Wand. Da muss ich mit dem Regenwasser der Hofseite also durch den Keller gehen. Also bei dem alten Gewölbekeller steigt da sofort mein Adrenalinspiegel, zumal die Aussage der kommunalen Stadtentwässerung lautet, dass auch dort keine Ausnahme möglich ist. Es handelt sich aber um ein Einzelbaudenkmal nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Das geht doch einfach gar nicht, oder? Kann ich die Kommune zwingen, einen innerkommunalen Konsens zwischen Denkmalschutzbehörde und Stadtentwässerung herzustellen, oder kann ich mir nur aussuchen, welche Strafzahlungen ich hinterher leisten will? Und ganz abgesehen vom Denkmalschutz: Wie komme ich technisch gesehen durch den Gewölbeansatz eines Bruchsteingewölbes durch - geschätzte Stärke 1,20 m - und das zweimal, ohne dass mir was zusammenbricht bei dem ultraweichen Mörtel? Bin gerade etwas ... ähm ... betroffen, ratlos und genervt.
Vielen Dank für alle Antworten, die zur Absenkung meines Adrenalinspiegels beiträgt, sei es auch nur durch Ärger-Teilung.
stuby
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Entwässerung
Hallo Stuby,
folgenden Vorschlag, Schreiben an die Kommune - Stadtentwässerung und an die Denkmalschutzbehörde - Termin für eine Ortbesichtigung vereinbaren - dann die Herren mal mit der Situation konfrontieren und die Herren bitten Vorschläge zur Realisierung der Entwässerung zu machen. Falls dieses Treffen stattfinden sollte, natürlich eine Aktennotiz anfertigen und den Herren zukommen lassen. Vielleicht wäre auch gut einen Fachingenieur bei diesem Treffen dabei zu haben, als Unterstützung, damit Ihnen die Herren nicht das Blaue vom Himmel erzählen.
Als weiteres wäre zu klären, ob Sie überhaupt genügend Platz für die Errichtung einer Versitzgrube haben und die Fläche ausreichend ist, ohne das Schäden an umliegenden Gebäuden entstehen.
Mit freundlichen Grüßen