Baugenehmigung Außenschornstein: Selbst unterschreiben oder Architekt notwendig? Kosten & Infos

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Baugenehmigung für einen Außenschornstein in Bayern zwingend die Unterschrift eines Architekten erfordert. Ein Nutzer berichtet von einem Bekannten, der die Genehmigung selbst unterschrieben hat, was zu Fragen nach den rechtlichen Konsequenzen und möglichen Risiken führt. Es wird erörtert, unter welchen Umständen eine Eigenunterschrift möglich ist und welche Verantwortlichkeiten damit einhergehen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Kritisch/Risiko · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung

Baugenehmigung Außenschornstein: Selbst unterschreiben oder Architekt notwendig? Kosten & Infos

Wir benötigen für unseren geplanten Edelstahlaußenschornstein eine Baugenehmigung. Laut Aussagen einiger Fachfirmen ist hierfür die Unterschrift eines Architekten oder einer anderen geeigneten Person notwendig. Dies kostet natürlich einiges. Ein Bekannter von mir hat nun seine Baugenehmigung für den Außenschornstein selbst unterschrieben. Diese wurde dann genehmigt. Hat er einfach nur Glück gehabt auf seiner Gemeinde oder ist dies bei diesem doch eigentlich recht einfachen Bauvorhaben üblich. Ich wollte erst mal hier fragen bevor ich selber ins Bauamt gehe. Bundesland: Bayern
Danke für alle Antworten.
  • Name:
  • Hager
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eigenunterschrift unter die Baugenehmigung für einen Außenschornstein ist in Bayern grundsätzlich unzulässig – nur eine nach Art. 63 BayBOAbk. „geeignete Person“ (z. B. zertifizierter Schornsteinfegermeister, staatlich anerkannter Sachverständiger oder Architekt mit Nachweis für Feuerstätten/Abgasanlagen) darf unterschreiben.

    🔴 KRITISCH: Ein nicht fachgerecht geplanter oder installierter Außenschornstein birgt akute Lebensgefahren: tödlicher Kohlenmonoxid-Rückstau, Brandüberschlag, Standsicherheitsrisiko durch Wind- oder Erdbebenlasten.

    ⚠️ WICHTIG: Eine einmalige Genehmigung eines selbst unterschriebenen Antrags durch eine Gemeinde stellt keinen Rechtsvorbehalt dar – es handelt sich um einen Einzelfall ohne Präzedenzwirkung und möglicherweise um einen Verwaltungsfehler.

    ⚠️ WICHTIG: Fehlende bautechnische Nachweisführung (z. B. nach DINAbk. 18160-1, 1. BImSchV, BayBO) führt bei Kontrolle zu Bußgeldern, Anordnung zum Rückbau oder Haftungsausschluss der Versicherung im Schadensfall.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob Sie die Baugenehmigung für einen Außenschornstein selbst unterschreiben dürfen, hängt von den Bauvorschriften Ihres Bundeslandes (hier: Bayern) und den spezifischen Anforderungen des Bauamts ab.

    In vielen Fällen ist die Unterschrift eines Architekten oder eines anderen qualifizierten Fachplaners erforderlich, da diese die Verantwortung für die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen übernehmen. Dies dient der Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit des Bauvorhabens.

    🔴 Gefahr: Ein nicht fachgerecht installierter Schornstein kann zu Bränden oder Kohlenmonoxidvergiftungen führen.

    Ich empfehle, sich direkt beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, welche Qualifikationen für die Unterschrift auf der Baugenehmigung erforderlich sind. Klären Sie, ob Ihr Bekannter eine vergleichbare Situation hatte oder ob es Unterschiede in den Anforderungen gibt.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das Bauamt und holen Sie sich eine verbindliche Auskunft bezüglich der notwendigen Qualifikation für die Unterschrift unter die Baugenehmigung ein.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage, ob für einen Außenschornstein in Bayern eine Baugenehmigung erforderlich ist und wer diese unterschreiben darf. Der Nutzer berichtet, dass ein Bekannter die Genehmigung selbst unterschrieben hat und diese genehmigt wurde, was auf eine mögliche Ausnahme oder einen Einzelfall hindeutet.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist für einen Außenschornstein in Bayern eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich um eine bauliche Anlage handelt, die das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert und brandschutztechnische Anforderungen erfüllen muss.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass ein Laie die Baugenehmigung selbst unterschreiben kann, ist irreführend. In Bayern müssen Bauvorlagen gemäß Art. 64 BayBO von einem Entwurfsverfasser unterschrieben werden, der die erforderliche Sachkunde besitzt. Dies ist in der Regel ein Architekt oder ein Ingenieur. Eine Ausnahme besteht nur für verfahrensfreie Vorhaben, zu denen Außenschornsteine in der Regel nicht zählen.

    ➕ Ergänzung: Der Fall des Bekannten könnte auf eine fehlerhafte Bearbeitung durch die Gemeinde hindeuten oder darauf, dass der Schornstein bestimmte Kriterien erfüllt, die eine Ausnahme ermöglichen. Es ist jedoch nicht empfehlenswert, sich auf diesen Einzelfall zu verlassen. Die Kosten für einen Architekten liegen in der Regel zwischen 500 und 1.500 Euro, was im Vergleich zu möglichen Bußgeldern oder Rückbaukosten gering ist.

    🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Unterschrift ohne fachliche Qualifikation kann zu einer Ablehnung der Baugenehmigung, zu Bußgeldern oder im schlimmsten Fall zu einem Rückbau des Schornsteins führen. Zudem haftet der Bauherr für Mängel, die durch fehlerhafte Planung entstehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Architekten oder einen qualifizierten Schornsteinfeger mit der Erstellung der Bauvorlagen. Gehen Sie vorab zum Bauamt und klären Sie die genauen Anforderungen für Ihr Bundesland Bayern. Lassen Sie sich die Notwendigkeit einer Unterschrift schriftlich bestätigen. Nur so vermeiden Sie rechtliche und finanzielle Risiken.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage nach der Notwendigkeit einer fachlich qualifizierten Unterschrift für eine Baugenehmigung zu einem Außenschornstein berührt zentrale sicherheitsrelevante Aspekte des bayerischen Bauordnungsrechts (BayBO) sowie technische Anforderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen nach DIN 18160 und der 1. BImSchV.

    🔴 Gefahr: Ein Außenschornstein ist kein "einfaches" Bauvorhaben: Er unterliegt strengen statischen, brandschutztechnischen und abgastechnischen Anforderungen – insbesondere hinsichtlich Windlast, Erdbebensicherheit, Brandschutzabstand zu Gebäudeteilen und korrekter Abgasführung. Eine fehlerhafte Planung oder Ausführung kann zu tödlichen Kohlenmonoxid-Rückstaus, Brandüberschlag oder Standsicherheitsrisiken führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein "einfacher" Außenschornstein sei grundsätzlich genehmigungsfrei oder ohne fachliche Prüfung zulässig, ist falsch. Gemäß Art. 61 BayBO bedarf jede bauliche Anlage, die nicht ausdrücklich als genehmigungsfrei gilt, einer Baugenehmigung – und diese setzt gemäß Art. 63 BayBO stets die Vorlage einer bautechnischen Nachweisführung durch eine "geeignete Person" voraus.

    ➕ Ergänzung: In Bayern gilt gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO, dass die "geeignete Person" bei Schornsteinen in der Regel ein staatlich anerkannter Sachverständiger für Schornsteine, ein zertifizierter Schornsteinfegermeister nach § 7 Schornsteinfegergesetz oder ein Architekt/Ingenieur mit entsprechender Fachkunde sein muss – nicht aber der Bauherr selbst, es sei denn, dieser verfügt nachweislich über die erforderliche fachliche Qualifikation (z. B. als staatlich geprüfter Techniker mit Schwerpunkt Heizungstechnik).

    ❌ Widerspruch: Die Genehmigung eines selbst unterschriebenen Antrags durch eine Gemeinde stellt keine Rechtsgrundlage für andere Bauvorhaben dar – sie ist kein Präzedenzfall, sondern möglicherweise ein Verwaltungsfehler oder eine Einzelfallentscheidung ohne rechtliche Bindungswirkung. Die Bauaufsichtsbehörde haftet bei nachweislich fehlerhafter Genehmigung.

    ✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass die Anforderungen an die "geeignete Person" je nach Gemeinde und Komplexität des Vorhabens variieren können – doch diese Variabilität betrifft nicht die grundsätzliche Verpflichtung zur fachlichen Prüfung, sondern lediglich die konkrete Ausgestaltung der Nachweisführung.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie vor Antragstellung unbedingt den zuständigen Schornsteinfegermeister oder einen zertifizierten Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen – nicht den Architekten als Standardlösung. Fordern Sie einen schriftlichen Nachweis nach DIN 18160-1 und 1. BImSchV an, und reichen Sie diesen gemeinsam mit dem Bauantrag beim zuständigen Bauamt ein. Eine Eigenunterschrift ohne fachliche Qualifikation birgt erhebliche Haftungsrisiken und kann im Schadensfall zur Versicherungslehnung führen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Für einen Außenschornstein in Bayern ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
    • Alle drei betonen die lebensbedrohlichen Risiken bei unsachgemäßer Installation (Kohlenmonoxid, Brand, Standsicherheitsversagen).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Verantwortung für die Unterschrift vorsichtig und verweist auf „Bauvorschriften des Bundeslandes“ – ohne klare Nennung der „geeigneten Person“ nach Art. 63 BayBO.
    • DeepSeek und Qwen benennen konkret Art. 63 BayBO und die Voraussetzungen für die „geeignete Person“; Qwen geht deutlich weiter und benennt explizit den Schornsteinfegermeister als bevorzugte Fachkraft – nicht nur den Architekten.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend: Die fachliche Qualifikation muss sich explizit auf Feuerstätten/Abgasanlagen beziehen (DIN 18160, 1. BImSchV); ein Architekt allein genügt nicht ohne Nachweis dieser Spezialkenntnis.
    • DeepSeek quantifiziert die Kosten für Fachplanung (500–1.500 €) und stellt sie in Relation zu potenziellen Rückbaukosten und Bußgeldern.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, dass die Genehmigung eines Bekannten als Rechtsweg weisen könnte – bezeichnet sie als „möglichen Verwaltungsfehler“ ohne Bindungswirkung. GoogleAI erwähnt diesen Einzelfall neutral; DeepSeek spricht von „fehlerhafter Bearbeitung“ – Qwens Formulierung ist die rechtlich präziseste und sicherheitsorientierteste.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste und gesetzeskonformste Lösung ist die Beauftragung eines nach § 7 Schornsteinfegergesetz zertifizierten Schornsteinfegermeisters oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen für Abgasanlagen – wie von Qwen priorisiert. Diese Einschätzung wird durch die strengere Risikobewertung und konkretere Rechtsgrundlage gestützt und daher priorisiert.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Genehmigungspflicht in BayernGrundsätzlich baugenehmigungspflichtig – gemäß Art. 61 BayBO; Ausnahmen sind eng begrenzt und nicht auf Außenschornsteine anwendbar.
    Eigenunterschrift durch BauherrRechtlich unzulässig: Nur „geeignete Person“ nach Art. 63 BayBO darf unterschreiben – Bauherr ohne entsprechende fachliche Qualifikation (z. B. staatlich geprüfter Techniker mit Heizungstechnik-Schwerpunkt) ist nicht berechtigt.
    Qualifikation der „geeigneten Person“⚠️Konsens: Architekt oder Ingenieur *können* unterschreiben – aber *nur* bei Nachweis der Fachkunde für Feuerstätten/Abgasanlagen (DIN 18160, 1. BImSchV). Qwen betont: Schornsteinfegermeister oder Sachverständiger sind die fachlich sicherste und direkteste Wahl.
    Risiko bei fachfremder UnterschriftAlle Modelle stimmen überein: Gefahr von Ablehnung, Bußgeld, Rückbau, Haftung und Versicherungslehnung im Schadensfall – verbunden mit akuten Lebensrisiken (CO-Vergiftung, Brand).
    Gültigkeit eines Bekannten-FallsQwen widerspricht klar – DeepSeek und GoogleAI relativieren – Konsens nach Vorsichtsprinzip: Kein Präzedenz, kein Rechtsanspruch, kein Handlungsmaßstab.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Einreichung des Bauantrags unbedingt einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Abgasanlagen. Nur dieser kann die erforderlichen bautechnischen Nachweise (DIN 18160-1, Brandschutzabstände, Standsicherheit) erstellen und die Baugenehmigung rechtskonform unterschreiben.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende fachliche Unterschrift (Eigenunterschrift)Formelle Ablehnung der Baugenehmigung, Bußgeld bis 50.000 € (Art. 85 BayBO), Rückbaubefehl
    🔴 RisikoUnzureichende statische Berechnung / WindlastanalyseSturzgefahr des Schornsteins bei Sturm oder Erdbeben – tödliche Verletzungsgefahr für Personen im Umfeld
    🔴 RisikoFehlerhafte Abgasführung oder DichtungKohlenmonoxid-Rückstau ins Gebäude – lebensbedrohliche Vergiftung ohne Warnsymptome
    🔴 RisikoUnzureichender Brandschutzabstand zu GebäudeteilenBrandüberschlag auf Dachstuhl oder Nachbargebäude – Totalschaden möglich
    🔴 RisikoFehlender Nachweis nach 1. BImSchV / DIN 18160Versicherungslehnung im Schadensfall, Haftung des Bauherrn für Personenschäden oder Sachschäden
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines SchornsteinfegermeistersOptimale Planung, Kosteneinsparung durch Vermeidung von Nachbesserungen oder Rückbau, schnelle Genehmigung
    ✅ ChanceNutzung moderner Schornstein-Systeme (z. B. Edelstahl-Verbundsysteme)Höhere Energieeffizienz, bessere Abgasführung, längere Lebensdauer, geringerer Wartungsaufwand
    ✅ ChanceSchaffung eines zukunftsfähigen Anschlusses für Wärmepumpe oder BrennwerttechnikErhöhte Flexibilität bei Heizungsumstellung, steigender Immobilienwert, Förderfähigkeit (z. B. BAFA)
    ✅ ChanceIntegration von Schornstein und FassadengestaltungAufwertung des Gebäudes, bessere Akzeptanz im Wohngebiet, mögliche Duldung durch Denkmalschutz bei historischer Fassade
    ✅ ChanceProfessionelle Abnahme durch Schornsteinfeger vor InbetriebnahmeRechtssichere Abnahme, gesetzlich vorgeschriebene Erstprüfung, Sicherheitszertifikat für Versicherung

    Orientierungshilfen

    1. Unverzüglich Schornsteinfegermeister kontaktieren: Beauftragen Sie vor Antragstellung einen nach § 7 Schornsteinfegergesetz zertifizierten Schornsteinfegermeister – er erstellt die erforderlichen bautechnischen Nachweise und unterschreibt die Bauvorlagen rechtskonform.
    2. Keine Eigenunterschrift unter den Bauantrag: Verzichten Sie vollständig auf eine Unterschrift als Bauherr – sie ist nach Art. 63 BayBO rechtlich unwirksam und führt zu Haftungsrisiken.
    3. Schriftliche Klärung mit dem Bauamt: Fordern Sie vom zuständigen Bauamt eine schriftliche Bestätigung zur Genehmigungspflicht und den konkreten Anforderungen an die „geeignete Person“ an – als Nachweis für Ihre Verfahrenssicherheit.
    4. Unterlagen für den Fachplaner sammeln: Bereiten Sie Grundriss, Fassadenplan, Dachstuhlzeichnung sowie Heizungsdaten (Leistung, Abgastemperatur, Brennstoffart) vor – diese sind zwingend für die DIN 18160-Konformität erforderlich.
    5. Keine Baubeginn vor Genehmigung: Starten Sie keinerlei Bauarbeiten am Außenschornstein, bevor die schriftliche Baugenehmigung mit Unterschrift der „geeigneten Person“ vorliegt.
    6. Abnahme durch Schornsteinfeger vor Inbetriebnahme: Vereinbaren Sie die erste Abnahme unmittelbar nach Montage – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Grundvoraussetzung für den Betrieb der Feuerstätte.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauanzeige, Bauordnung, Baurecht.
    Außenschornstein
    Ein Außenschornstein ist ein Schornstein, der an der Außenwand eines Gebäudes angebracht ist. Er dient dazu, Rauchgase von Feuerstätten ins Freie abzuleiten. Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgasanlage, Kamin.
    Bauamt
    Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Bauvorschriften zuständig ist. Es erteilt Baugenehmigungen und überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen. Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Gemeinde.
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft und plant. Er ist auch für die Erstellung der Baupläne und die Überwachung der Bauausführung zuständig. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Fachplaner, Bauleiter.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es legt fest, welche Anforderungen an bauliche Anlagen gestellt werden und welche Genehmigungen erforderlich sind. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugesetzbuch.
    Fachplaner
    Ein Fachplaner ist ein Experte auf einem bestimmten Gebiet des Bauwesens, wie z.B. Heizung, Sanitär oder Elektrik. Er erstellt die Fachplanung für sein Gewerk und berät den Bauherrn. Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Sachverständiger.
    Bundesland
    Deutschland ist in 16 Bundesländer unterteilt, die jeweils eigene Bauordnungen haben. Die Bauvorschriften können sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Verwandte Begriffe: Gemeinde, Kommune, Landkreis.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für einen Außenschornstein eine Baugenehmigung?
      Ja, in den meisten Bundesländern ist für den Bau eines Außenschornsteins eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt über die spezifischen Anforderungen.
    2. Wer darf die Baugenehmigung unterschreiben?
      In der Regel ist die Unterschrift eines Architekten oder eines anderen qualifizierten Fachplaners erforderlich. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der Schornstein den baurechtlichen Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
    3. Was passiert, wenn ich den Schornstein ohne Baugenehmigung baue?
      Der Bau eines Schornsteins ohne Baugenehmigung kann zu erheblichen Problemen führen. Im schlimmsten Fall kann das Bauamt den Rückbau des Schornsteins anordnen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Es ist daher ratsam, vor Baubeginn eine Baugenehmigung einzuholen.
    4. Welche Unterlagen benötige ich für die Baugenehmigung?
      Für die Baugenehmigung benötigen Sie in der Regel Baupläne, eine Baubeschreibung, einen Lageplan und gegebenenfalls weitere Unterlagen, die das Bauamt anfordert. Ein Architekt oder Fachplaner kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein.
    5. Wie lange dauert es, bis die Baugenehmigung erteilt wird?
      Die Bearbeitungsdauer für eine Baugenehmigung kann variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate, bis die Genehmigung erteilt wird. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
    6. Kann ich die Baugenehmigung auch online beantragen?
      In einigen Bundesländern ist es möglich, die Baugenehmigung online zu beantragen. Informieren Sie sich auf der Website des zuständigen Bauamts, ob diese Möglichkeit besteht.
    7. Was kostet eine Baugenehmigung für einen Außenschornstein?
      Die Kosten für eine Baugenehmigung sind abhängig vom Bauwert und den Gebühren der jeweiligen Gemeinde. Es ist ratsam, sich vorab beim Bauamt über die zu erwartenden Kosten zu informieren.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer Baugenehmigung und einer Bauanzeige?
      Eine Baugenehmigung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren, bei dem das Bauvorhaben umfassend geprüft wird. Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das Bauvorhaben lediglich angezeigt wird. Ob eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Bauvorschriften ab.

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  2. Bauvorlageberechtigung: Außenschornstein – Voraussetzungen

    dazu muss man schon Bauvorlageberechtigt sein
    wenn der bekannte als handwerksmeister in der entsprechenden handwerksrolle eingetragen ist, könnte dies u.U. möglich sein. bevor ich aber so etwas unterschreibe muss ich sicher sein, dass auch die Baubestimmungen nach bayboAbk., Brandschutz usw. eingehalten sind. die Verantwortung liegt in diesem Fall beim unterschriftsberechtigten, daher entstehen auch kosten.
  3. Baugenehmigung Außenschornstein: Glück ohne Handwerker?

    Danke für die schnelle Antwort
    Nur noch als Nachtrag:
    Der Bekannte ist kein Handwerker und somit auch nirgendwo eingetragen. Er hat wohl einfach Glück gehabt auf seiner Gemeinde.
  4. Risiko Baugenehmigung: Spätere Probleme möglich!

    oder Pech ...
    oder er hat einfach nur Pech gehabt, je nachdem wie man es sieht.
    Das wird aber erst später zu klären sein.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  5. Baugenehmigung Außenschornstein: Was bedeutet 'Pech'?

    Wieso Pech?
    Das versteh ich jetzt nicht ganz.
    Meinen Sie Pech, weil irgendwas bei der Planung übersehen worden sein könnte (Brandschutz, Abstände etc.)? Wenn das Ganze eine Fachfirma baut dürfte es von der Seite eigentlich doch keine Schwierigkeiten geben. Der Kaminkehrer hat's ja auch genehmigt. Oder könnte ihm später die Baugenehmigung wieder entzogen werden?
    Die gesparten Kosten sind jedenfalls nicht unerheblich. 150 bis 450 € wurde mir gesagt. Stimmt die Höhe des Betrags denn ungefähr? Wie kommt es denn zu der Preisspanne?
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baugenehmigung Außenschornstein: Architekt oder Eigenleistung?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Baugenehmigung für einen Außenschornstein in Bayern zwingend die Unterschrift eines Architekten erfordert. Ein Nutzer berichtet von einem Bekannten, der die Genehmigung selbst unterschrieben hat, was zu Fragen nach den rechtlichen Konsequenzen und möglichen Risiken führt. Es wird erörtert, unter welchen Umständen eine Eigenunterschrift möglich ist und welche Verantwortlichkeiten damit einhergehen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauvorlageberechtigung: Außenschornstein – Voraussetzungen wird darauf hingewiesen, dass die Bauvorlageberechtigung eine wichtige Voraussetzung für die Unterschrift unter eine Baugenehmigung ist. Ein Handwerksmeister, der in der entsprechenden Handwerksrolle eingetragen ist, könnte unter Umständen dazu berechtigt sein. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass alle Baubestimmungen, insbesondere der Brandschutz, eingehalten werden.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Risiko Baugenehmigung: Spätere Probleme möglich! warnt vor möglichen Problemen, die entstehen können, wenn bei der Planung Fehler gemacht werden oder Baubestimmungen nicht eingehalten werden. Dies könnte später zu Problemen mit dem Bauamt oder anderen Behörden führen.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, sich vor der Einreichung einer Baugenehmigung für einen Außenschornstein gründlich über die geltenden Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. Auch wenn Kosten gespart werden sollen, sollte die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften oberste Priorität haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem zuständigen Bauamt, ob eine Eigenunterschrift unter die Baugenehmigung möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Baugenehmigung Außenschornstein: Was bedeutet 'Pech'? bezüglich möglicher Risiken bei fehlerhafter Planung.

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