Errichtung eines Edelstahlschornsteins an der Traufe in einem älteren Gebäude: Anwendung alter Ableitbedingungen
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Errichtung eines Edelstahlschornsteins an der Traufe in einem älteren Gebäude: Anwendung alter Ableitbedingungen

Kann ich an einem Haus welches vor 2022 (1987) fertig gestellt wurde an der Traufe einen Edelstahl Schornstein nach den alten Ableitbedingungen errichten? Nach der neuen Norm ist im Prinzip nur ein Schornstein am First möglich
  1. Es zählen

    bei der Durchführung einer baulichen Änderung für die meisten Bauvorhaben nicht die technischen Regeln aus dem Baujahr des Hauses sondern die technischen Regeln zum Zeitpunkt der Umsetzung der baulichen Änderung.

    Also wird das mit dem Außenschornstein nur nach den aktuellen Regeln gehen. Frag deinen Schorni!

  2. Vdi3781

    Nach vdi3781 ist der Schornstein an der Traufe möglich. Frage: wie hoch müsste der Schornstein da sein? Das Haus ist 11 m breit und bis zum First 12 Meter hoch. Dn.= 35grad . Die nächsten Häuser sind 15 Meter weg
  3. Nochmal:

    Die Genehmigung von Schornsteinen und Anschluss von Feuerstätten an denselben ist Sache des Bezirksschornsteinfegers - also bitte ruf den an und bitte ihn zu einem Ortstermin wo du deine Ideen mit ihm bereden kannst/musst.
  4. Ja ist schon klar

    Das das mit dem Schornsteinfeger geklärt werden muss. Und der Schornsteinfeger wendet die Regeln an. Aber wenn ich im Internet lese ist ein Schornstein an der Traufe erstmal gar nicht möglich. Aber nach vdi3781 geht das aber wohl schon. Nur wenn der Schornstein dann 8 meter hoch wird brauch ich den Feger erst gar nicht fragen.
  5. es ist alles gesagt, auch die Irrtümer

    Erstens ist heute ein Kamin an der Traufe unzulässig. Folglich ist ein Bauantrag wegen der Abweichungen notwendig. Der Schorni kann Stellung nehmen und sagen aus seiner Sicht kann er fegen und der Qualm kann abziehen. Aber baulich genehmigen kann er nicht. Im Bauantrag muß auch die Statik des Schornsteins nachgewiesen werden. Die VDI-Richtlinien sind keine Gesetze auf die man Anspruch hat. Dass der Schorni bauliche Abweichungen genehmigen kann glaube ich nicht.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Bauantrag

    Sei nicht notwendig. Es würde sich um ein Verfahren freies Vorhaben handeln
  7. verfahrensfrei heißt nicht vorschriftenfrei

    es wird der schwarze Peter lediglich an den Bauherren geschoben, der jetzt allein für die Einhaltung "aller" Vorschriften verantwortlich ist.
  8. Schwarzer Peter

    Der Schornsteinfeger muss sich ja schon an die Vorschriften halten und mir sagen wie ich es vielleicht machen könnte. Hab da was von unverhältnismäßig gelesen und das der Schornsteinfeger im Einzelfall nach den alten Vorschriften entscheiden kann
  9. der Schornsteinfeger muss gar nichts

    vor allem nicht die fehlende Planung ersetzen.

    Der ist meistens hilfsbereit und gibt Tipps - müssen muss er nicht, außer eine fachgerecht errichtete Feuerstätte fachtechnisch abzunehmen.

  10. Fachtechnisch

    Abnehmen kann er aber nur wenn alles den aktuellen Vorschriften entspricht
  11. nochmal auf Anfang

    Der Schorni kann keine Abweichungen von Baugesetzen genehmigen. Es ist nur etwas genehmigungsfrei, wenn es keine Abweichungen von Baugesetzen gibt. Folglich muß ein Bauantrag gestellt werden um die Abweichungen zu legalisieren. Erst nach erfolgter Genehmigung kann der Schorni nach seiner Kehrverordnung genehmigen. Wenn das Bauamt die Genehmigung verweigert dann kehrt der Schorni niemals wieder und sie bekommen ihr Geld zurück.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  12. Verfahrenfreies Vorhaben

    Beim Vorort Gespräch sagte der Schornsteinfeger das es ein verfahrenfreies Vorhaben ist und es keine Baugenehmigung braucht
  13. Herr Kirschner...

    ... ich zitiere 72 LBOAbk. MV:
    [ Zitat Anfang ] ... Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. ... [ Zitat Ende ]

    Stichwort ist: die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind

    Also, aufgrund welcher Rechtsgrundlage wollen Sie einen Schornstein, der genehmigungsfrei ist - sogar ausdrücklich erwähnt in der LBO -genehmigen?

  14. die Frage ist doch:

    Auf welcher Rechtsgrundlage soll jemand entscheiden, wenn der Tatbestand von den Grundlagen einer Genehmigungsfreiheit abweicht? Es kann doch dann nur so sein dann wieder der übliche Genehmigungsweg gilt. Der Bürger kann nicht entscheiden, dass auch die Abweichungen genehmigungsfrei sind. Liebe Bergs: auch wenn Fettdruck nicht geht, so könnt ihr einen Text mit Großbuchstaben hervorheben, das gilt dann aber als "schreien".
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  15. Fettdruck geht

    Nachfolgender Text ist fett.
  16. Zur Ausgangsfrage

    Kann ich in einem Gebäude Bj1987 einen Edelstahl Schornstein an Traufe nach alter Ableitbedingungen anbringen? Die Mündung würde 40 cm über First gehen.
  17. im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren...

    ... ist zu prüfen. Das ist der Punkt. Ein Schornstein ist im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfen. Punkt. Also, auf welcher Rechtsgrundlage wird genehmigt, bzw. abgelehnt? Anhand Vorschriften der LBOAbk. und nicht des mecklenburgischen Landrechts.

    kann doch nicht so schwer sein, oder? Erst dann, wenn der Schorni sagt ist nicht, gibt er es weiter an die Verwaltungsbehörde, die dann entsprechende Maßnahmen ausspricht (wobei dann müsste ein Schornstein vorhanden sein, der nur nicht betrieben werden darf)

    Zur Ausgangsfrage: Siehe #1

  18. Der Schornsteinfeger

    Hat sich soweit alles angeschaut und meint das kann man abweichend von den neuen Ableitbedingungen machen. Mündung muss zwingend 40cm über First. Soweit so gut und solange der Bezirksschornsteinfeger meiner bleibt habe ich auch keine Sorge. Er hat ja dann auch alles abgenommen. Aber was ist wenn mal ein anderer Schornsteinfeger den Bezirk übernimmt und der dann anderer Meinung ist und was auszusetzen hat?
  19. § 20 BImSchV

    ... Nachweise sind ins Kehrbuch einzutragen
  20. Nachweise

    Stehen im Kehrbuch. Also kann es mir egal sein wenn es einem anderen Schornstein feger nicht passt. Abgenommen ist abgenommen

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