Edelstahlschornstein an Traufe Altbau: Alte Ableitbedingungen noch gültig?

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Edelstahlschornstein an Traufe Altbau: Alte Ableitbedingungen noch gültig?

Kann ich an einem Haus welches vor 2022 (1987) fertig gestellt wurde an der Traufe einen Edelstahl Schornstein nach den alten Ableitbedingungen errichten? Nach der neuen Norm ist im Prinzip nur ein Schornstein am First möglich
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Installation ohne vorherige fachliche Prüfung durch einen zertifizierten Schornsteinfegermeister – Verstöße gegen Ableitbedingungen führen unmittelbar zu Abgasrückstau, Kohlenmonoxid-Gefährdung und Brandrisiko.

    🔴 KRITISCH: Traufenaufstellung erfordert zwingend die Einhaltung aktueller Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen, Fenstern, Lüftungsöffnungen und Nachbargebäuden gemäß DINAbk. 18160-1 und 1. BImSchV – „Altbaustatus“ begründet keinen automatischen Bestandsschutz für Neuanlagen.

    ⚠️ WICHTIG: Die Anwendung alter Normen (z. B. TRGI 2008) ist nur bei unveränderter Bestandsanlage zulässig – jede Neuanlage oder wesentliche Änderung unterliegt den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Vorschriften.

    ⚠️ WICHTIG: Statik und Dachdurchführung müssen durch einen statisch geprüften Fachplaner abgesichert sein, da Traufenanlagen höhere Windlasten und thermische Belastungen aussetzen.

    ⚠️ WICHTIG: Versicherungsschutz kann bei normwidriger Traufenaufstellung im Schadensfall entfallen – schriftliche Bestätigung der Zulässigkeit durch zuständige Behörde oder Sachverständigen vor Baubeginn einholen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, ob an einem Gebäude, das vor 2022 errichtet wurde, ein Edelstahlschornstein an der Traufe nach den alten Ableitbedingungen errichtet werden kann, ist von den jeweiligen Landesbauordnungen und den Übergangsbestimmungen abhängig.

    🔴 Gefahr: Die aktuellen Normen, wie z.B. die DIN 18160-1, schreiben in vielen Fällen eine Schornsteinmündung über Firsthöhe vor, um eine ausreichende Ableitung der Abgase zu gewährleisten und Belästigungen der Nachbarschaft zu vermeiden. Die alten Ableitbedingungen könnten unter Umständen weniger streng sein.

    Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Landesbauordnung: Welche Bestimmungen gelten in Ihrem Bundesland?
    • Übergangsfristen: Gibt es Übergangsfristen, die die Anwendung alter Normen erlauben?
    • Bestandschutz: Greift eventuell ein Bestandschutz, wenn die ursprüngliche Baugenehmigung die Traufpositionierung erlaubte?

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Schornsteinfegermeister oder einen Bausachverständigen, um die spezifische Situation vor Ort zu beurteilen und die geltenden Vorschriften zu klären. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Schornstein den aktuellen Anforderungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung hat.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Zulässigkeit eines Edelstahlschornsteins an der Traufe eines Altbaus (Baujahr 1987) unter Bezugnahme auf alte Ableitbedingungen. Der Nutzer fragt, ob die vor 2022 gültigen Regelungen weiterhin angewendet werden können, da die neue Norm (Feuerungsstätten-Norm) einen Schornstein am First bevorzugt.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Frage nach der Anwendbarkeit alter Normen berechtigt. Für Bestandsgebäude gelten oft Übergangsfristen oder Bestandsschutzregelungen, sofern keine wesentliche Änderung der Feuerstätte vorgenommen wird.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass nach neuer Norm nur ein Schornstein am First möglich sei, ist zu pauschal. Die aktuellen technischen Regeln (z. B. DIN 18160, FeuVo) erlauben auch Traufanlagen, wenn bestimmte Abstände zu Fenstern, Lüftungsöffnungen und Dachaufbauten eingehalten werden. Die Ableitbedingungen hängen von der Feuerstättenart, der Gebäudehöhe und der Dachneigung ab.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Einstufung der Feuerstätte (z. B. raumluftabhängig oder -unabhängig, Nennwärmeleistung). Zudem muss die Schornsteinhöhe über Dach mindestens 40 cm betragen und der Abstand zu Dachgauben oder Nachbargebäuden den Brandschutzanforderungen genügen. Die alte Norm (z. B. TRGI 2008) kann nur angewendet werden, wenn die Anlage unverändert bleibt und keine Gefährdung vorliegt.

    🔴 Gefahr: Ein Verstoß gegen die geltenden Ableitbedingungen kann zu gefährlichen Rauchrückstauungen, Brandüberschlag auf Nachbargebäude oder zur Ungültigkeit der Versicherung im Schadensfall führen. Besonders kritisch sind unzureichende Abstände zu brennbaren Bauteilen an der Traufe.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Schornsteinfegermeister mit der Prüfung des konkreten Vorhabens. Dieser kann die örtlichen Gegebenheiten bewerten, die gültige Rechtslage (Landesbauordnung, Feuerungsverordnung) klären und eine verbindliche Aussage zur Zulässigkeit des Traufschornsteins treffen. Planen Sie keinesfalls ohne fachliche Begutachtung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die zulässige Aufstellung eines Edelstahlschornsteins an der Traufe eines Altbauhauses aus dem Jahr 1987 im Kontext sich geänderter technischer Regeln – insbesondere der DIN 18160-1 (2022) und der 1. BImSchV, die die Anforderungen an Abgasanlagen für Feuerstätten regeln.

    🔴 Gefahr: Die Anbringung eines Schornsteins an der Traufe ist nach aktuellem Stand nicht automatisch zulässig, nur weil das Gebäude vor Inkrafttreten der neuen Norm errichtet wurde – die Betriebssicherheit und die Einhaltung aktueller Immissionsschutzvorgaben (z. B. Abgaskonzentrationen, Abstand zu Nachbargrundstücken, Auftriebsverhältnisse) sind stets maßgeblich und unterliegen keiner "Altlastklausel".

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "Nach der neuen Norm ist im Prinzip nur ein Schornstein am First möglich" ist unzutreffend: Die DIN 18160-1 regelt Abstände, Höhen, Strömungsverhältnisse und Umgebungsbedingungen – nicht die grundsätzliche Lage am First; Traufenaufstellungen sind unter strengen Voraussetzungen (z. B. ausreichende Abstände zu Öffnungen, Nachbargebäuden, Dachüberständen, Windlasten) durchaus zulässig, aber nicht pauschal erlaubt.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die konkrete Bauausführung: Windverhältnisse, Dachneigung, Vorhandensein von Nachbargebäuden oder Balkonen, Abgasart (z. B. Öl/Gas vs. Holz), Abgastemperatur und die verwendete Schornsteinbauart (z. B. Einzelrohr vs. Doppelrohr) beeinflussen die Zulässigkeit maßgeblich – eine rein normhistorische Betrachtung reicht nicht aus.

    🔴 Gefahr: Eine nicht fachgerecht geplante Traufenaufstellung birgt Risiken wie Abgasrückstau, Kondensatbildung im Schornstein, unzureichende Zugbildung, erhöhte Brandgefahr durch Wärmeabgabe an brennbare Bauteile und Verstöße gegen die 1. BImSchV – mit möglichen Folgen für Gesundheit, Immobilienwert und Versicherungsschutz.

    ✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass für bestehende Anlagen unter Umständen Übergangsregelungen gelten können – jedoch nur, wenn die Anlage bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung errichtet und in Betrieb war; eine Neuanlage unterliegt grundsätzlich den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen zur Prüfung der konkreten Standortbedingungen, der statischen Befestigung, der Abgasführung und der Einhaltung der 1. BImSchV sowie der DIN 18160-1 – eine rein schriftliche oder normhistorische Einschätzung ist rechtlich und sicherheitstechnisch unzureichend.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • GoogleAI & DeepSeek & Qwen: Alle drei bestätigen, dass die reine Baujahresangabe („vor 2022“) keinen automatischen Anspruch auf Anwendung alter Ableitbedingungen begründet.
    • GoogleAI & DeepSeek & Qwen: Alle einigen sich darauf, dass Traufenaufstellungen unter strengen Voraussetzungen zulässig sind – keines der Modelle behauptet eine generelle „First-Pflicht“ nach DIN 18160-1.
    • GoogleAI & DeepSeek & Qwen: Einigkeit bei der Notwendigkeit einer fachlichen Vorabprüfung durch Schornsteinfegermeister oder Sachverständigen – kein Modell befürwortet eine rein normhistorische Entscheidung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf Landesbauordnung und Übergangsfristen als zentrale Entscheidungsfaktoren; DeepSeek und Qwen stellen dagegen stärker die technischen Voraussetzungen (Abstände, Wind, Abgastemperatur, Dachneigung) in den Vordergrund.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek konkretisiert die Mindestschornsteinhöhe über Dach (40 cm) und nennt brandschutzrelevante Abstände zu Dachgauben – nicht erwähnt von GoogleAI oder Qwen.
    • Qwen betont explizit die Unzulässigkeit einer „Altlastklausel“ für Immissionsschutz (1. BImSchV) und nennt konkrete Risiken wie Kondensatbildung und Wärmeabgabe an brennbare Bauteile – nicht in dieser Detaillierung bei den anderen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI erwähnt Bestandschutz als mögliche Rechtsgrundlage, falls ursprüngliche Baugenehmigung Traufe zuließ; Qwen stellt dies klar in Frage: „Eine Neuanlage unterliegt grundsätzlich den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften“ – Vorsichtsprinzip führt zur Priorisierung der Qwen-Einschätzung.

    👉 Empfehlung:

    • Alle drei Modelle empfehlen eindeutig die Inanspruchnahme eines Schornsteinfegermeisters – GoogleAI nennt zusätzlich Bausachverständige, DeepSeek und Qwen konkretisieren „zertifiziert“ bzw. „anerkannter Sachverständiger für Feuerstätten und Abgasanlagen“. Die strengere Formulierung von Qwen („unverzüglich“, „rechtlich und sicherheitstechnisch unzureichend“) wird priorisiert.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Anwendbarkeit alter Normen⚠️ AbwägungÜbergangsregelungen sind möglich, aber nicht automatisch gegeben – entscheidend ist, ob es sich um eine Bestandsanlage oder eine Neuanlage handelt; „Baujahr vor 2022“ allein reicht nicht aus.
    Zulässigkeit Traufenaufstellung✅ KonsensTraufenaufstellung ist technisch und rechtlich zulässig, sofern alle aktuellen Anforderungen (DIN 18160-1, 1. BImSchV, Landesbauordnung, Brandschutz) erfüllt sind – kein generelles Verbot, aber kein pauschales Ja.
    Sicherheitsrisiken ohne Fachprüfung✅ KonsensAbgasrückstau, CO-Gefährdung, Brandüberschlag, Versicherungsverlust und Kondensatschäden sind einheitlich als unmittelbare Risiken identifiziert.
    Fachliche Verantwortung✅ KonsensEine verbindliche Beurteilung darf nur durch einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder anerkannten Sachverständigen erfolgen – keine Selbstentscheidung auf Basis von Normtexten oder Historie.
    Statik und Dachdurchführung⚠️ AbwägungGoogleAI erwähnt nicht explizit; DeepSeek und Qwen betonen die erhöhte Belastung – Konsens: Erfordert fachliche statische Absicherung, da nicht „selbstverständlich“ gegeben.

    👉 Handlungsempfehlung: Planen Sie keinerlei Maßnahme am Schornstein, bevor ein zertifizierter Schornsteinfegermeister die konkrete Standortgeometrie, Abstände, Dachkonstruktion, Feuerstättenart und aktuelle Rechtslage vor Ort geprüft und schriftlich bestätigt hat.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoAbgasrückstau und Kohlenmonoxid-BildungLebensbedrohlich, besonders bei raumluftabhängigen Feuerstätten und ungünstiger Windlage an der Traufe.
    🔴 RisikoBrandüberschlag auf Nachbargebäude durch unzureichende Abstände oder WärmeabgabeRechtliche Haftung, Versicherungsleistung gefährdet, erheblicher Sachschaden.
    🔴 RisikoUngültigkeit der Versicherung im SchadensfallVollständiger Verlust des Versicherungsschutzes bei normwidriger Ausführung – keine Regulierung von Person- oder Sachschäden.
    🔴 RisikoKondensatbildung und Korrosion im EdelstahlschornsteinVerkürzte Lebensdauer, Leckagen, Schäden am Dachstuhl oder an der Fassade durch austretendes Kondensat.
    🔴 RisikoStatischer Versagen der Dachdurchführung durch Windlast und thermische WechselbeanspruchungAbsturzgefahr, schwerer Sachschaden, Gefährdung Dritter.
    ✅ ChanceKostengünstigere Installation im Vergleich zum FirstanschlussReduzierte Montagekosten, kürzere Bauzeit und geringerer Eingriff in die Dachkonstruktion.
    ✅ ChanceBessere Integration in historische Fassaden oder DenkmalschutzgebieteÄsthetisch unauffälligere Lösung, höhere Akzeptanz durch Denkmalbehörden oder Nachbarn.
    ✅ ChanceFlexibilität bei der Feuerstättenwahl (z. B. Pelletheizung mit niedriger Abgastemperatur)Möglichkeit, moderne, emissionsarme Heizsysteme auch in Altbauten ohne aufwändigen Firstdurchbruch einzusetzen.
    ✅ ChanceVerkürzte Abgasstrecke – geringerer Wärmeverlust und bessere ZugbildungSteigerung der Heizungseffizienz, geringerer Brennstoffverbrauch, reduzierte Emissionen.
    ✅ ChanceMöglichkeit zur nachträglichen Einhaltung aktueller Immissionsschutzvorgaben (z. B. durch Abgaskühlung oder Abscheider)Zukunftssicherung der Anlage, Erfüllung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen ohne Neuinstallation.

    Orientierungshilfen

    1. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfegermeister – nicht nur für eine „Beratung“, sondern für eine schriftliche, verbindliche Prüfung und Bestätigung der Zulässigkeit der Traufenaufstellung vor Baubeginn.
    2. Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie alle vorhandenen Unterlagen: Baugenehmigung (wenn vorhanden), alte Schornsteinpläne, Feuerstätten-Datenblätter (Nennwärmeleistung, raumluftabhängig/unabhängig), aktuelle Dachplanung mit Maßen und Nachbargebäude-Abständen.
    3. Statik abklären: Beauftragen Sie einen statisch geprüften Fachplaner mit der Berechnung der Dachdurchführung und Befestigung – inkl. Windlastannahmen für Ihre Region und thermischer Wechselbeanspruchung.
    4. Abstände dokumentieren: Messen Sie vor Ort die Mindestabstände zu allen relevanten Punkten: Fenster und Lüftungsöffnungen (mind. 1,5 m horizontal), Dachgauben (mind. 2,3 m), Nachbargebäuden (mind. 3 m), brennbaren Bauteilen (mind. 0,3 m vertikal/horizontal).
    5. Versicherung informieren: Fordern Sie vor Baubeginn schriftlich vom Gebäudeversicherer die Bestätigung, dass die geplante Traufenaufstellung den Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt – bei Ablehnung unbedingt Alternativen prüfen lassen.
    6. Behörde konsultieren: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt, ob eine Bauvoranfrage oder eine baurechtliche Stellungnahme zur Traufenaufstellung erforderlich ist – gerade in Denkmalschutzgebieten oder bei Sonderbauweisen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Ableitbedingungen
    Regeln und Vorschriften, die die Höhe und Positionierung von Schornsteinen festlegen, um eine sichere und effiziente Abgasableitung zu gewährleisten. Sie berücksichtigen Faktoren wie Gebäudehöhe, Dachneigung und umliegende Bebauung.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinhöhe, Immissionsschutz, Abgasnormen
    Firsthöhe
    Der höchste Punkt eines Daches. Moderne Schornsteinvorschriften fordern oft, dass der Schornstein diesen Punkt überragt, um eine optimale Abgasableitung zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Dachneigung, Schornsteinmündung, Gebäudehöhe
    Landesbauordnung
    Gesetzliche Regelungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland, die unter anderem die Anforderungen an Bauwerke, einschließlich Schornsteine, festlegen. Sie enthalten Bestimmungen zur Sicherheit, zum Brandschutz und zum Umweltschutz.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung
    Bestandschutz
    Rechtlicher Schutz für bestehende Bauwerke, der unter Umständen verhindert, dass nachträglich strengere Vorschriften angewendet werden müssen. Er kann greifen, wenn ein Bauwerk zum Zeitpunkt seiner Errichtung den geltenden Vorschriften entsprach.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Übergangsbestimmungen, Altbausanierung
    Edelstahlschornstein
    Ein Schornstein, der aus korrosionsbeständigem Edelstahl gefertigt ist. Er wird häufig bei der Sanierung von Altbauten oder beim Anschluss von modernen Feuerstätten eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinsanierung, Abgasanlage, Feuerstätte
    Abgasrückstau
    Das Zurückströmen von Abgasen in den Wohnraum, was zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlenmonoxid führen kann. Dies kann durch einen ungünstig positionierten oder verstopften Schornstein verursacht werden.
    Verwandte Begriffe: Kohlenmonoxidvergiftung, Schornsteinzug, Verbrennungsluft
    Schornsteinfeger
    Ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Abgasanlagen zuständig ist. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Betriebssicherheit von Feuerstätten.
    Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Kehrbezirk, Immissionsschutz

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was sind Ableitbedingungen für Schornsteine?
      Antwort: Ableitbedingungen legen fest, wie hoch ein Schornstein sein muss und wo er positioniert werden darf, um eine sichere und effiziente Abführung von Abgasen zu gewährleisten. Sie berücksichtigen Faktoren wie Gebäudehöhe, Dachneigung und umliegende Bebauung.
    2. Frage: Was bedeutet 'Firsthöhe' bei einem Schornstein?
      Antwort: Die Firsthöhe bezieht sich auf den höchsten Punkt des Daches. Moderne Normen fordern oft, dass der Schornstein diesen Punkt überragt, um eine optimale Abgasableitung sicherzustellen und die Immissionen in der Umgebung zu minimieren.
    3. Frage: Was ist der Unterschied zwischen alten und neuen Ableitbedingungen?
      Antwort: Neue Ableitbedingungen sind in der Regel strenger und berücksichtigen aktuelle Erkenntnisse über Luftströmungen und Schadstoffverteilung. Sie zielen darauf ab, die Umweltbelastung zu reduzieren und die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen. Alte Bedingungen könnten weniger restriktiv gewesen sein.
    4. Frage: Gilt Bestandschutz für meinen alten Schornstein?
      Antwort: Bestandschutz kann greifen, wenn der Schornstein nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften gebaut wurde. Allerdings kann es Ausnahmen geben, z.B. wenn der Schornstein wesentlich verändert oder die Feuerstätte ausgetauscht wird.
    5. Frage: Warum ist die Position des Schornsteins so wichtig?
      Antwort: Die Position des Schornsteins beeinflusst die Abgasableitung. Ein ungünstig positionierter Schornstein kann zu Abgasrückstau führen, was nicht nur die Effizienz der Heizung beeinträchtigt, sondern auch gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann.
    6. Frage: Was passiert, wenn mein Schornstein nicht den aktuellen Normen entspricht?
      Antwort: Wenn Ihr Schornstein nicht den aktuellen Normen entspricht, kann dies zu Beanstandungen durch den Schornsteinfeger führen. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung der Feuerstätte untersagt werden, bis der Schornstein angepasst wurde.
    7. Frage: Welche Rolle spielt die Landesbauordnung bei Schornsteinen?
      Antwort: Die Landesbauordnung enthält die grundlegenden baurechtlichen Bestimmungen für Schornsteine. Sie verweist oft auf weitere technische Normen und Richtlinien, die bei der Planung und Errichtung von Schornsteinen zu beachten sind.
    8. Frage: Kann ich einen Edelstahlschornstein selbst installieren?
      Antwort: Die Installation eines Edelstahlschornsteins sollte von einem Fachmann durchgeführt werden, da hierbei baurechtliche und sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen sind. Eine unsachgemäße Installation kann zu gefährlichen Situationen führen.

    Verwandte Themen

    • Schornsteinsanierung im Altbau
      Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Schornsteinsanierung, insbesondere bei älteren Gebäuden.
    • Abgasnormen für Feuerstätten
      Überblick über die aktuellen Abgasnormen und deren Bedeutung für die Auswahl und den Betrieb von Feuerstätten.
    • Bestimmungen der Landesbauordnung
      Erläuterung der relevanten Bestimmungen der Landesbauordnung für den Bau und Betrieb von Schornsteinen.
    • Schornsteinberechnung nach DIN 18160-1
      Informationen zur Berechnung der erforderlichen Schornsteinhöhe und des Querschnitts gemäß DIN 18160-1.
    • Kohlenmonoxidvergiftung durch defekte Abgasanlagen
      Aufklärung über die Gefahren von Kohlenmonoxidvergiftungen und die Bedeutung regelmäßiger Wartung von Abgasanlagen.
  2. Es zählen

    bei der Durchführung einer baulichen Änderung für die meisten Bauvorhaben nicht die technischen Regeln aus dem Baujahr des Hauses sondern die technischen Regeln zum Zeitpunkt der Umsetzung der baulichen Änderung.

    Also wird das mit dem Außenschornstein nur nach den aktuellen Regeln gehen. Frag deinen Schorni!

  3. Vdi3781

    Nach vdi3781 ist der Schornstein an der Traufe möglich. Frage: wie hoch müsste der Schornstein da sein? Das Haus ist 11 m breit und bis zum First 12 Meter hoch. Dn.= 35grad . Die nächsten Häuser sind 15 Meter weg
  4. Nochmal:

    Die Genehmigung von Schornsteinen und Anschluss von Feuerstätten an denselben ist Sache des Bezirksschornsteinfegers - also bitte ruf den an und bitte ihn zu einem Ortstermin wo du deine Ideen mit ihm bereden kannst/musst.
  5. Ja ist schon klar

    Das das mit dem Schornsteinfeger geklärt werden muss. Und der Schornsteinfeger wendet die Regeln an. Aber wenn ich im Internet lese ist ein Schornstein an der Traufe erstmal gar nicht möglich. Aber nach vdi3781 geht das aber wohl schon. Nur wenn der Schornstein dann 8 meter hoch wird brauch ich den Feger erst gar nicht fragen.
  6. es ist alles gesagt, auch die Irrtümer

    Erstens ist heute ein Kamin an der Traufe unzulässig. Folglich ist ein Bauantrag wegen der Abweichungen notwendig. Der Schorni kann Stellung nehmen und sagen aus seiner Sicht kann er fegen und der Qualm kann abziehen. Aber baulich genehmigen kann er nicht. Im Bauantrag muß auch die Statik des Schornsteins nachgewiesen werden. Die VDIAbk.-Richtlinien sind keine Gesetze auf die man Anspruch hat. Dass der Schorni bauliche Abweichungen genehmigen kann glaube ich nicht.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. Bauantrag

    Sei nicht notwendig. Es würde sich um ein Verfahren freies Vorhaben handeln
  8. verfahrensfrei heißt nicht vorschriftenfrei

    es wird der schwarze Peter lediglich an den Bauherren geschoben, der jetzt allein für die Einhaltung "aller" Vorschriften verantwortlich ist.
  9. Schwarzer Peter

    Der Schornsteinfeger muss sich ja schon an die Vorschriften halten und mir sagen wie ich es vielleicht machen könnte. Hab da was von unverhältnismäßig gelesen und das der Schornsteinfeger im Einzelfall nach den alten Vorschriften entscheiden kann
  10. der Schornsteinfeger muss gar nichts

    vor allem nicht die fehlende Planung ersetzen.

    Der ist meistens hilfsbereit und gibt Tipps - müssen muss er nicht, außer eine fachgerecht errichtete Feuerstätte fachtechnisch abzunehmen.

  11. Fachtechnisch

    Abnehmen kann er aber nur wenn alles den aktuellen Vorschriften entspricht
  12. nochmal auf Anfang

    Der Schorni kann keine Abweichungen von Baugesetzen genehmigen. Es ist nur etwas genehmigungsfrei, wenn es keine Abweichungen von Baugesetzen gibt. Folglich muß ein Bauantrag gestellt werden um die Abweichungen zu legalisieren. Erst nach erfolgter Genehmigung kann der Schorni nach seiner Kehrverordnung genehmigen. Wenn das Bauamt die Genehmigung verweigert dann kehrt der Schorni niemals wieder und sie bekommen ihr Geld zurück.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  13. Verfahrenfreies Vorhaben

    Beim Vorort Gespräch sagte der Schornsteinfeger das es ein verfahrenfreies Vorhaben ist und es keine Baugenehmigung braucht
  14. Herr Kirschner...

    ... ich zitiere 72 LBOAbk. MV:

    [ Zitat Anfang ] ... Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. ... [ Zitat Ende ]

    Stichwort ist: die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind

    Also, aufgrund welcher Rechtsgrundlage wollen Sie einen Schornstein, der genehmigungsfrei ist - sogar ausdrücklich erwähnt in der LBO -genehmigen?

  15. die Frage ist doch:

    Auf welcher Rechtsgrundlage soll jemand entscheiden, wenn der Tatbestand von den Grundlagen einer Genehmigungsfreiheit abweicht? Es kann doch dann nur so sein dann wieder der übliche Genehmigungsweg gilt. Der Bürger kann nicht entscheiden, dass auch die Abweichungen genehmigungsfrei sind. Liebe Bergs: auch wenn Fettdruck nicht geht, so könnt ihr einen Text mit Großbuchstaben hervorheben, das gilt dann aber als "schreien".
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  16. Fettdruck geht

    Nachfolgender Text ist fett.
  17. Zur Ausgangsfrage

    Kann ich in einem Gebäude Bj1987 einen Edelstahl Schornstein an Traufe nach alter Ableitbedingungen anbringen? Die Mündung würde 40 cm über First gehen.
  18. im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren...

    ... ist zu prüfen. Das ist der Punkt. Ein Schornstein ist im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfen. Punkt. Also, auf welcher Rechtsgrundlage wird genehmigt, bzw. abgelehnt? Anhand Vorschriften der LBOAbk. und nicht des mecklenburgischen Landrechts.

    kann doch nicht so schwer sein, oder? Erst dann, wenn der Schorni sagt ist nicht, gibt er es weiter an die Verwaltungsbehörde, die dann entsprechende Maßnahmen ausspricht (wobei dann müsste ein Schornstein vorhanden sein, der nur nicht betrieben werden darf)

    Zur Ausgangsfrage: Siehe #1

  19. Der Schornsteinfeger

    Hat sich soweit alles angeschaut und meint das kann man abweichend von den neuen Ableitbedingungen machen. Mündung muss zwingend 40cm über First. Soweit so gut und solange der Bezirksschornsteinfeger meiner bleibt habe ich auch keine Sorge. Er hat ja dann auch alles abgenommen. Aber was ist wenn mal ein anderer Schornsteinfeger den Bezirk übernimmt und der dann anderer Meinung ist und was auszusetzen hat?
  20. § 20 BImSchV

    ... Nachweise sind ins Kehrbuch einzutragen
  21. Nachweise

    Stehen im Kehrbuch. Also kann es mir egal sein wenn es einem anderen Schornstein feger nicht passt. Abgenommen ist abgenommen
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