Elektriker kommt nicht: Rechte, Nachfrist & Alternativen bei Bauverzögerung?
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Elektriker kommt nicht: Rechte, Nachfrist & Alternativen bei Bauverzögerung?

Hallo Experten!
Ich warte jetzt schon 2 Wochen darauf, dass mich mein Elektriker zwecks Begehung des Baus zurückruft. Es war verabredet, dass wir den Bau begehen und die Installation festlegen (Schalter, Steckdosen usw.). Mein Architekt hatte mir diesen Elektriker empfohlen, weil besonders zuverlässig.
Wie gesagt, tut sich seit 2 Wochen nichts, die Verlegung der Leerrohre hatte dagegen super funktioniert (pünktlich vorm Betonieren und auch an den richtigen Stellen). Die Beauftragung erfolgte gemäß den VOBAbk.-, VDE- und EVU-Bestimmungen.
Nun zu meiner Frage: Im kaufmännischen Bereich ist es möglich, nach setzen einer Nachfrist einen "Deckungskauf" (würde hier die Beauftragung eines anderen Elektrikers bedeuten) zu tätigen, wobei die eventuelle Preisdifferenz vom säumigen Vertragspartner zu begleichen ist. Habe ich auch hier so eine Möglichkeit? Oder was kann ich tun, damit er endlich "in die Gänge" kommt?
  • Name:
  • Holger Ischen
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    Ich verstehe, dass Sie auf Ihren Elektriker warten und sich die Bauarbeiten verzögern. Da der Elektriker sich nicht meldet, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

    • Nachfrist setzen: Setzen Sie dem Elektriker schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung.
    • Deckungskauf: Wenn der Elektriker die Nachfrist verstreichen lässt, können Sie einen anderen Elektriker beauftragen und die Mehrkosten dem ursprünglichen Elektriker in Rechnung stellen. Dies wird als Deckungskauf bezeichnet.
    • Schadensersatz: Sie können Schadensersatz für die entstandenen Schäden aufgrund der Verzögerung fordern.

    🔴 Gefahr: Durch die Verzögerung können Folgeschäden entstehen, z.B. wenn andere Gewerke nicht rechtzeitig arbeiten können.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche und setzen Sie dem Elektriker umgehend eine schriftliche Nachfrist per Einschreiben mit Rückschein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Nachfrist
    Eine Frist, die dem Schuldner (hier: Elektriker) gesetzt wird, um eine ausstehende Leistung zu erbringen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Gläubiger (hier: Bauherr) weitere Rechte geltend machen.
    Verwandte Begriffe: Verzug, Mahnung, Leistungsaufforderung
    Deckungskauf
    Die Beauftragung eines anderen Handwerkers zur Erbringung der Leistung, nachdem der ursprüngliche Handwerker in Verzug geraten ist. Die Mehrkosten des Deckungskaufs können dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung gestellt werden.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Ersatzvornahme, Mangelbeseitigung
    Schadensersatz
    Eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung eines Vertrages entstanden sind.
    Verwandte Begriffe: Minderung, Aufwendungsersatz, Vertragsstrafe
    Verzug
    Der Zustand, in dem sich ein Schuldner befindet, wenn er eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er dazu gemahnt wurde.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Nachfrist, Leistungsstörung
    Insolvenz
    Der Zustand, in dem ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverfahren
    Baurecht
    Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Es umfasst sowohl öffentliches als auch privates Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Architektenrecht
    Werkvertrag
    Ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
    Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine angemessene Nachfrist?
      Die Angemessenheit der Nachfrist hängt vom Umfang der ausstehenden Arbeiten ab. In der Regel sind 1-2 Wochen ausreichend.
    2. Wie setze ich eine Nachfrist richtig?
      Die Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen und dem Elektriker nachweislich zugehen (z.B. per Einschreiben mit Rückschein). Geben Sie klar an, welche Leistungen bis wann zu erbringen sind.
    3. Was ist ein Deckungskauf?
      Ein Deckungskauf bedeutet, dass Sie nach erfolgloser Nachfristsetzung einen anderen Elektriker beauftragen, um die ausstehenden Arbeiten zu erledigen. Die Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen, können Sie dem ursprünglichen Elektriker in Rechnung stellen.
    4. Kann ich Schadensersatz fordern?
      Ja, wenn Ihnen durch die Verzögerung ein Schaden entstanden ist (z.B. Mietausfall, zusätzliche Finanzierungskosten), können Sie Schadensersatz vom Elektriker fordern.
    5. Was ist, wenn der Elektriker insolvent ist?
      Im Falle einer Insolvenz des Elektrikers müssen Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Erstattung sind jedoch gering.
    6. Brauche ich einen Anwalt?
      Wenn die Angelegenheit komplex ist oder der Elektriker sich weigert, Ihre Forderungen zu begleichen, ist es ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.
    7. Was bedeutet "Verwirkung" in diesem Zusammenhang?
      Verwirkung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann, weil zu viel Zeit verstrichen ist, ohne dass es ausgeübt wurde. Setzen Sie daher zeitnah eine Nachfrist.
    8. Welche Rolle spielt der Architekt in dieser Situation?
      Der Architekt kann als Vermittler fungieren und bei der Kommunikation mit dem Elektriker helfen. Er kann auch die Angemessenheit der Nachfrist beurteilen und Sie rechtlich beraten.

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      Voraussetzungen und Folgen der Kündigung.
  2. Bauvertrag: Terminplan mit Elektriker erforderlich?

    Foto von Helmuth Plecker

    Recht umfangreich ...
    Recht umfangreich fangen wir doch mal mit den ersten Rückfragen an:
    1. Ist ein Terminplan vereinbart mit dem Elektriker bzw. sind Zwischentermine (gemäß Bauzeitenplan) im Bauvertrag enthalten?
    2. Was sagt Ihr Architekt dazu?
    • Name:
  3. Bauverzögerung: Elektriker nicht erreichbar – Problem für Verputzer!

    Da wird's schon interessant ...
    Vereinbart war nichts, jedoch hatte mein Architekt dem Elektriker einen Zeitraum genannt, bis wann angefangen und vor allem bis wann die ganz Sache fertig sein soll. Zudem geht's dem Architekt wie mir  -  kann den Elektrischen nicht erreichen, bzw. wird auch nicht zurückgerufen. Bin mal gespannt, ob er sich bis zum Wochenende meldet, sonst habe ich langsam ein echtes Problem (der Verputzer steht in den Startlöchern).
    • Name:
    • Holger Ischen
  4. VOB-Vertrag: Elektriker zur Arbeitsaufnahme auffordern!

    Foto von Robert Worsch

    Ist schon erstaunlich
    dass in einem VOBAbk.-Vertrag keine Fristen vertraglich geregelt sind.
    Dann können Sie den Elex auf der Grundlage des Vertrages und der VOB/B nur nach § 5 Abs. 2 schriftlich auffordern, seine Arbeiten aufzunehmen, er muss das dann innerhalb von 12 Werktagen auch tun. Tut er's nicht, dann Nachfrist und dann nach Ablauf der Nachfrist erst Kündigung und Ersatzvornahme. Also schnell handeln, sagen Sie das Ihrem Architekten bitte.
  5. Elektriker erreichen: Schriftliche Aufforderung mit Nachfrist!

    Foto von

    Wenn Ihr Architekt ihm schon Termine genannt hat, dann ...
    Wenn Ihr Architekt ihm schon Termine genannt hat, dann würde ich ihn (den Elektriker) auch darauf festnageln. Außerdem gibt es neben dem Telefon ja auch noch Faxe und die Post. Es sollte nicht mehr versucht werden, dem Elektriker zu erreichen, sondern er sollte aufgefordert werden, tätig zu werden und zwar schriftlich! Dabei Nachfrist setzen und Auftragsentziehung mit allen entstehenden Schadensersatzfolgen ankündigen bei fruchtlosem Verlauf der Nachfrist. DAS sollte IHR Architekt ABER doch WOHL WISSEN, WIE'S geht! Wundert mich schon etwas, das Verhalten Ihres Architekten.
    • Name:
  6. Elektriker-Kontakt: Festnetz statt Handy für zuverlässige Erreichbarkeit

    Wie erreichbar?
    Wie haben Sie denn versucht den Elektriker zu erreichen? Nur per Telefon? Eventuell nur auf dem Handy?
    Mit den Mobilboxen/Mailboxen der verschiedenen Provider gibt es immer wieder Probleme das Nachrichten nicht empfangen/weitergeleitet/gespeichert werden und/oder das man viel zu spät benachrichtigt wird!
    Unsere Firma (Medizintechnik) ist deshalb wieder auf konventionelle Anrufbeantworter umgestiegen und nennt den Kunden keine Handynummern mehr. Jetzt wird der Kundenkontakt nur noch über Festnetz abgewickelt.
    Also falls Sie Ihn versucht haben auf dem Handy zu erreichen, probieren Sie Fax und Festnetz um Ihn zu bekommen.
    Oder ist er krank? Oder ...
    • Name:
    • Herr AndWün
  7. Elektriker meldet sich: Fristsetzung bei Bauverzögerung!

    Hallo Experten erstmal vielen Dank für die Hilfestellung ...
    Hallo Experten,
    erstmal vielen Dank für die Hilfestellung, man ist also doch nicht ganz machtlos. Sehr beruhigend, obwohl die genannten Zeiträum für Frist- und Nachfristsetzung (Fristsetzung, Nachfristsetzung) bei einem Gewerk, das in etwa wohl nur eine Woche beansprucht, meiner Meinung nach schon recht großzügig sind.
    Raten Sie mal, wer soeben bei mir angerufen hat  -  der Elektriker (ziemlich kleinlaut). Wenn er jetzt noch morgen den Termin einhält (Baubegehung) will ich mal hoffen, dass er wirklich noch so zuverlässig arbeitet, wie ich mir das gedacht habe!
    Danke nochmal  -  wenn er morgen nicht auftaucht, melde ich mich wieder!
    • Name:
    • Holger Ischen
  8. Der hat hier bestimmt mitgelesen ...

    Foto von

    • g*
    • Name:
  9. Elektriker war da! Installation abgesprochen – Bau geht weiter!

    Er war da!
    Kaum zu glauben, aber wahr, mein Elektriker war da! (Huaa, reim dich, oder ...)
    Haben alles ordentlich eingezeichnet und abgesprochen und nach drei Stunden war dann alles wieder gut! Jetzt muss er nur noch wie versprochen am Montag anfangen, dann sind wir alle sehr sehr glücklich!
    Vielen Dank nochmals für die Hilfestellung!
    • Name:
    • Holger Ischen
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Elektriker kommt nicht? Rechte, Nachfrist & Alternativen bei Bauverzögerung

    💡 Kernaussagen: Bei Bauverzögerung durch einen nicht erreichbaren Elektriker ist es wichtig, den Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls eine schriftliche Nachfrist zu setzen. Die Kommunikation sollte nicht nur telefonisch, sondern auch schriftlich erfolgen. Alternativ kann ein Deckungskauf in Betracht gezogen werden, um die Arbeiten durch einen anderen Handwerker ausführen zu lassen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB-Vertrag: Elektriker zur Arbeitsaufnahme auffordern!, kann bei einem VOBAbk.-Vertrag der Elektriker schriftlich aufgefordert werden, die Arbeit aufzunehmen. Erfolgt dies nicht innerhalb von 12 Werktagen, kann eine Nachfrist gesetzt und anschließend eine Kündigung mit Ersatzvornahme erfolgen.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Elektriker erreichen: Schriftliche Aufforderung mit Nachfrist! empfiehlt, den Elektriker schriftlich zur Aufnahme der Tätigkeit aufzufordern und eine Nachfrist zu setzen. Dies dient als rechtliche Absicherung und ermöglicht im Bedarfsfall die Beauftragung eines anderen Elektrikers.

    🔧 Praktische Umsetzung: Um den Elektriker zuverlässiger zu erreichen, sollte laut Elektriker-Kontakt: Festnetz statt Handy für zuverlässige Erreichbarkeit, neben dem Handy auch das Festnetz oder ein Fax genutzt werden. Probleme mit Mobilboxen können so vermieden werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bauvertrag auf vereinbarte Fristen und setzen Sie dem Elektriker schriftlich eine Nachfrist zur Arbeitsaufnahme. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche und ziehen Sie bei anhaltender Untätigkeit einen Deckungskauf in Betracht. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Elektriker meldet sich: Fristsetzung bei Bauverzögerung! bezüglich der Fristsetzung.

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