Planungsfehler am Spitzgiebel: Wer trägt die Mehrkosten? Architekt haftbar machen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Planungsfehler am Spitzgiebel: Wer trägt die Mehrkosten? Architekt haftbar machen?
Wir kann ich Teile der Mehrkosten an den Architekten weiterleiten?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Ich sehe hier ein Problem mit der Architektenplanung, die zu Mehrkosten geführt hat. 🔴 Es ist wichtig, die Ursache der fehlerhaften Planung genau zu dokumentieren und die entstandenen Mehrkosten detailliert aufzulisten.
Mögliche Vorgehensweise:
- Schriftliche Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten schriftlich über den Planungsfehler in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Stellungnahme auf.
- Kostenerstattung: Fordern Sie die Erstattung der entstandenen Mehrkosten (1.800 EUR + 1.200 EUR) vom Architekten.
- Beweissicherung: Sichern Sie alle relevanten Dokumente (Planungsunterlagen, Rechnungen, Fotos) als Beweismittel.
- Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
🔴 Gefahr: Durch die fehlerhafte Planung könnten weitere Mängel am Bauwerk entstehen, die zusätzliche Kosten verursachen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Planung von einem unabhängigen Architekten überprüfen, um Folgeschäden zu vermeiden und Ihre Ansprüche gegenüber dem ursprünglichen Architekten geltend zu machen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Planungsfehler
- Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung des Architekten nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Planungsfehler können zu Mehrkosten, Mängeln am Bauwerk oder sogar zu Bauschäden führen.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauschaden, Architektenhaftung - Mehrkosten
- Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die aufgrund von Planungsfehlern, Bauverzögerungen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen entstehen. Mehrkosten müssen vom Verursacher getragen werden.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Nachtrag, Schadensersatz - Architektenhaftung
- Die Architektenhaftung ist die rechtliche Verantwortung des Architekten für Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler oder andere Pflichtverletzungen. Der Architekt haftet für Schäden, die durch seine Fehler entstehen.
Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht - Mängelanzeige
- Eine Mängelanzeige ist die formelle Mitteilung eines Mangels an einem Bauwerk oder einer Leistung. Sie muss schriftlich erfolgen und den Mangel genau beschreiben. Die Mängelanzeige setzt den Schuldner in Verzug und ermöglicht die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rechtsmangel - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und Schadensersatzansprüchen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen - Beweissicherung
- Beweissicherung ist die Maßnahme, Beweise für einen Rechtsstreit zu sichern, bevor sie verloren gehen oder verändert werden können. Im Baubereich kann dies durch Gutachten, Fotos oder Videos erfolgen.
Verwandte Begriffe: Sachverständigengutachten, Beweisbeschluss, Augenschein - Spitzgiebel
- Ein Spitzgiebel ist eine Giebelform, bei der die Dachflächen spitz zulaufen und einen Winkel bilden. Spitzgiebel sind typisch für traditionelle Bauweisen und finden sich häufig bei Wohnhäusern.
Verwandte Begriffe: Giebel, Walmdach, Satteldach
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei Planungsfehlern des Architekten?
Sie haben das Recht auf Nachbesserung und Schadensersatz. Der Architekt haftet für Planungsfehler, die zu Mehrkosten oder Mängeln am Bauwerk führen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Mehrkosten schriftlich und fordern Sie den Architekten zur Stellungnahme auf. - Wie kann ich Mehrkosten durch Planungsfehler minimieren?
Lassen Sie die Planung von einem unabhängigen Experten überprüfen, um Folgeschäden zu vermeiden. Holen Sie Angebote von verschiedenen Handwerkern ein, um die Kosten zu vergleichen. Dokumentieren Sie alle Mehrkosten detailliert und fordern Sie eine Erstattung vom Architekten. - Wann verjähren Ansprüche gegen den Architekten?
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Architekten beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um eine Verjährung zu vermeiden. - Was ist eine Mängelanzeige?
Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Architekten oder Handwerker, in der die Mängel am Bauwerk detailliert beschrieben werden. Die Mängelanzeige dient als Beweismittel und setzt den Architekten oder Handwerker in Verzug. - Wie sichere ich Beweise bei Planungsfehlern?
Sichern Sie alle relevanten Dokumente (Planungsunterlagen, Rechnungen, Fotos) als Beweismittel. Lassen Sie die Mängel von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentieren. Führen Sie ein Bautagebuch, in dem alle Ereignisse und Mängel festgehalten werden. - Was tun, wenn der Architekt die Mehrkosten nicht erstattet?
Wenn der Architekt die Mehrkosten nicht erstattet, sollten Sie einen Anwalt für Baurecht hinzuziehen. Der Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. - Kann ich den Architekten wechseln, wenn er Fehler macht?
Ja, Sie können den Architekten wechseln, wenn er Fehler macht und das Vertrauensverhältnis gestört ist. Kündigen Sie den Architektenvertrag schriftlich und beauftragen Sie einen neuen Architekten. - Welche Rolle spielt die HOAI bei Planungsfehlern?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Bei Planungsfehlern kann die HOAI eine Rolle spielen, da sie die Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes bilden kann.
🔗 Verwandte Themen
- Architektenvertrag prüfen
Vor Baubeginn den Architektenvertrag genau prüfen und auf Haftungsregelungen achten. - Bauüberwachung durchführen
Eine sorgfältige Bauüberwachung hilft, Planungsfehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben. - Sachverständigenrat einholen
Bei Unklarheiten oder Problemen einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. - Rechtsschutzversicherung abschließen
Eine Rechtsschutzversicherung kann im Streitfall die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen. - Dokumentation führen
Alle Bauphasen und Mängel detailliert dokumentieren, um im Streitfall Beweise zu haben.
-
Architektenhaftung: Planungsfehler vs. Ausführungsfehler am Spitzgiebel
Wahrscheinlich gar nicht
Werter Fragesteller
Haftbar dürfte der Architekt nur sein, wenn die Änderungen durch eine mangelhafte Planung entstanden sind. Z.B. der Maurer erhält eine Maßangabe, hinterher stellt sich heraus, die Angabe war falsch und die Mauer muss geändert werden. Für die Kosten dieser Änderung müsste der Architekt haften.
An sonsten dürfte es schwierig sein, ihn haftbar zu machen, denn zum einen müssten Sie ihn zur Abstellung des Mangels - hier Planungsänderungen - aufgefordert haben, zum zweiten müsste es alternative Möglichkeiten gegeben haben und drittens wäre die Wertsteigerung, die Sie z.B. durch el. Rollladenbetätigungen erhalten, gegenzurechnen. So jedenfalls sehen es derzeit viele Gerichte.
Sprechen Sie mit Ihrem Architekten, vielleicht ist er ja bereit, Ihnen entgegen zu kommen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Planungsfehler am Spitzgiebel: Architekt haftbar für Mehrkosten?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung des Architekten bei Planungsfehlern am Spitzgiebel, die zu Mehrkosten führen. Entscheidend ist, ob die Fehler in der Planung selbst liegen oder auf Ausführungsfehler zurückzuführen sind. Die korrekte Maßangabe und die Abgrenzung von Planungsänderungen sind wichtige Aspekte. Eine mangelhafte Planung kann zur Haftung des Architekten führen, während Planungsänderungen möglicherweise anders behandelt werden müssen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Architektenhaftung: Planungsfehler vs. Ausführungsfehler am Spitzgiebel ist die Haftung des Architekten an eine mangelhafte Planung gebunden. Ausführungsfehler sind davon zu trennen.
✅ Zusatzinfo: Eine Wertsteigerung durch die Änderungen kann bei der Beurteilung der Mehrkosten berücksichtigt werden. Es ist ratsam, mit dem Architekten zu sprechen und die Möglichkeiten der Abstellung des Mangels zu erörtern.
💰 Zusatzinfo: Die entstandenen Mehrkosten durch falsche Maßangaben und notwendige Änderungen am Spitzgiebel sind ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung. Die korrekte Dokumentation der Kosten ist entscheidend.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Ursache der Planungsfehler genau ab und dokumentieren Sie alle Mehrkosten. Sprechen Sie mit Ihrem Architekten und holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche zu prüfen. Eine transparente Kommunikation ist wichtig, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Planungsfehler, Spitzgiebel, Mehrkosten, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10447: Planungsfehler am Spitzgiebel: Wer trägt die Mehrkosten? Architekt haftbar machen?
- … Planungsfehler: Wer zahlt? …
- … Falsche Planung am Spitzgiebel verursacht Mehrkosten. Architekt haftbar? Ansprüche prüfen & Kosten minimieren. …
- … Planungsfehler, Spitzgiebel, Mehrkosten, Architekt, Haftung, Baumängel, Bauplanung, Baukosten …
- … Architektur, Baurecht, Bauplanung, Kostenkontrolle …
- … Planungsfehler am Spitzgiebel: Wer trägt …
- … die Mehrkosten? Architekt haftbar machen? …
- … Unser Architekt hat bei den Planungen für zwei Spitzgiebel die Höhen und auch Massen falsch angegeben. Bereits beim Richten …
- … Wir kann ich Teile der Mehrkosten an den Architekten weiterleiten? …
- … Ich sehe hier ein Problem mit der Architektenplanung, die zu Mehrkosten geführt hat. & …
- … Setzen Sie den Architekten schriftlich über den Planungsfehler in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Stellungnahme auf. …
- … Kostenerstattung: Fordern Sie die Erstattung der entstandenen Mehrkosten (1.800 EUR + 1.200 EUR) vom Architekten. …
- … Planungsfehler …
- … Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung des Architekten nicht den …
- … anerkannten Regeln der Technik entspricht oder gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Planungsfehler können zu Mehrkosten, Mängeln am Bauwerk oder sogar zu Bauschäden führen.Verwandte Begriffe: …
- … Baumangel, Bauschaden, Architektenhaftung …
- … Mehrkosten …
- … Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die aufgrund von Planungsfehlern, Bauverzögerungen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen entstehen. Mehrkosten müssen vom …
- … Architektenhaftung …
- … Die Architektenhaftung ist die rechtliche Verantwortung des Architekten für Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler oder andere Pflichtverletzungen. Der Architekt …
- … Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und Schadensersatzansprüchen.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … Spitzgiebel …
- … Ein Spitzgiebel ist eine Giebelform, bei der die Dachflächen spitz zulaufen und …
- … einen Winkel bilden. Spitzgiebel sind typisch für traditionelle Bauweisen und finden sich häufig bei Wohnhäusern.Verwandte Begriffe: Giebel, Walmdach, Satteldach …
- … Welche Rechte habe ich bei Planungsfehlern des Architekten?Sie haben das Recht auf Nachbesserung …
- … und Schadensersatz. Der Architekt haftet für Planungsfehler, die zu Mehrkosten oder Mängeln am Bauwerk führen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Mehrkosten schriftlich und fordern Sie den Architekten zur Stellungnahme auf. …
- … Wie kann ich Mehrkosten durch Planungsfehler minimieren?Lassen Sie die Planung von einem unabhängigen Experten überprüfen, um Folgeschäden zu vermeiden. Holen Sie Angebote von verschiedenen Handwerkern ein, um die Kosten zu vergleichen. Dokumentieren Sie alle Mehrkosten detailliert und fordern Sie eine Erstattung vom Architekten. …
- … verjähren Ansprüche gegen den Architekten?Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Architekten beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des …
- … ist eine Mängelanzeige?Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Architekten oder Handwerker, in der die Mängel am Bauwerk detailliert beschrieben …
- … werden. Die Mängelanzeige dient als Beweismittel und setzt den Architekten oder Handwerker in Verzug. …
- … Wie sichere ich Beweise bei Planungsfehlern?Sichern Sie alle relevanten Dokumente (Planungsunterlagen, Rechnungen, Fotos) als …
- … Was tun, wenn der Architekt die Mehrkosten nicht erstattet?Wenn der Architekt die Mehrkosten nicht erstattet, …
- … Kann ich den Architekten wechseln, wenn er Fehler macht?Ja, Sie können den Architekt …
- … Rolle spielt die HOAIAbk. bei Planungsfehlern?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Bei Planungsfehler …
- … Bauüberwachung durchführenEine sorgfältige Bauüberwachung hilft, Planungsfehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben. …
- … Architektenhaftung: Planungsfehler vs. Ausführungsfehler am Spitzgiebel …
- … Haftbar dürfte der Architekt nur sein, wenn die Änderungen durch eine mangelhafte Planung entstanden sind. Z.B. der Maurer erhält eine Maßangabe, hinterher stellt sich heraus, die Angabe war falsch und die Mauer muss geändert werden. Für die Kosten dieser Änderung müsste der Architekt haften. …
- … Sprechen Sie mit Ihrem Architekten, vielleicht ist er ja bereit, Ihnen entgegen zu kommen. …
- … Planungsfehler am Spitzgiebel: Architekt haftbar für Mehrkosten? …
- … 1776558268,/forum/architektur/10447.php,/forum/alternat/11433.php,/forum/alternat/11413.php,/forum/alternat/11326.php,/forum/alternat/10862.php,/forum/alternat/10423.php,/forum/alternat/10378.php,/forum/alternat/10268.php,/forum/alternat/10084.php,/forum/architektur/11410.php …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe überdimensioniert im Passivhaus? Heizlast, PHPP & Expertenmeinungen
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage zur Heizungsunterstützung: Mehrkosten, Speichergröße & Wirtschaftlichkeit?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gasbrennwert vs. Pelletheizung: Kosten, Effizienz & Eignung für Altbau (1930-1995)?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Alternative Heizsysteme: Kosten, Effizienz & Risiken im Vergleich zu Erdwärmetauscher?
- … geeignete Alt.. großartig finde ich auch Lösungen wo man 20 % Mehrkosten für Fenster und Dämmung auf sich nimmt dann eine Solaranlage für Warmwasser zusätzlich noch eine Pelletheizung und um das ganze abzurunden für gute Luft mit einer Lüftungsanlage incl. abluftwp sorgt. da ich mir so was nicht leisten kann und will überlege ich derzeit das Haus (Heizlast 4,8 kW Heizwärmebedarf bei 0,5-fachem Luftwechsel 5600 kW) mit einem Kachelofengrundofen 1000 kg/5 kW incl absorberrohr für Warmwasser zu beheizen. das offene Erdgeschoss wird so mit Strahlungswärme versorgt der konvektionsanteil (30-40 %) geht nach oben wo die Schlafräume liegen (und es sowieso kühler sein soll) fürs Bad gibt es eine infrarot e-Strahlungsplatte. im Kachelofen werden e-Heizspiralen eingelegt incl. einfacher Steuerung falls ich nicht zu hause bin oder keinen Bock auf einheizen habe. der Ofen wird ca. 8000 kosten - die Stromversorgung läuft über Ökostrom (1,4 cent/kw). wenn ich davon ausgehe das ich 2/3 mit Holz den Rest mit Strom beheize habe ich Energie kosten von 100-150 /Jahr fürs Holz und 300 für den Strom/a bei 8000 Investitionskosten. den Boiler fürs Warmwasser werde ich so vorbereiten dass ich später einmal Kollektoren für den Sommer dranhängen kann. für Anregungen und Verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar …
- … Passivhausstandard: Überhitzung – Planungsfehler vermeiden! …
- … Zur Überhitzung: ich kenne viele Fälle bei denen Aufgrund von Planungsfehlern gerade in gut isolierten Häusern ein Teil überhitzt ist und der …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsheizung Störung seit 2001: Rechte bei Ausfällen, Entschädigung & Austausch?
- … PlanungsfehlerEin Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung einer technischen Anlage (z.B. Heizung) …
- … Fehlfunktionen, Schäden oder einer verkürzten Lebensdauer der Anlage führen. Verwandte Begriffe: Planungsfehler, Montagefehler, Mangel. …
- … Was ist ein Planungsfehler?Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Heizungsanlage nicht ordnungsgemäß auf die …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsheizung Test & Erfahrungen: Welcher Hersteller (Fröling, Viessmann, ÖkoFEN) ist am besten?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - 50% Solarwärme für Neubau: Heizsysteme, Kosten & Förderung im Niedrigenergiehaus?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärme vom Holzofen in Zentralheizung einspeisen: Wärmetauscher, Effizienz & Sicherheit?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
- … Architekt nach Stunden abrechnen: Was beachten? …
- … Architektenleistung auf Stundenbasis: Vorentwurf prüfen, Abrechnung kontrollieren, Kosten im Blick …
- … Architekt, Stundenbasis, Abrechnung, Vorentwurf, Architektenvertrag, Kostenkontrolle, Stundensatz, Honorar …
- … Architektur, Baurecht, Honorar, Bauplanung, Bauvertrag …
- … Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung …
- … Wir haben einen Architekten auf Stundenbasis beauftragt. Die von ihm vorgeschlagene Regelung haben wir akzeptiert, sie lautete: …
- … Wie besprochen würde ich erst einen Vorentwurf machen und daraufhin Kosten errechnen. Wenn wir uns dann einig sind, machen wir einen Architektenvertrag, falls nicht, rechne ich meine Arbeitszeit mit dem von …
- … mit Positionen, die die Beauftragung vom Vermesser, das Bodengutachten und den Architektenvertrag betreffen. Aus unserer Sicht war dies nicht beauftragt. Außerdem werden …
- … Ich verstehe, dass Sie einen Architekten auf Stundenbasis beauftragt haben und nun die Abrechnung prüfen möchten. …
- … Architektenvertrag: Auch bei Abrechnung nach Stunden ist ein schriftlicher Architektenvertrag ratsam. Dieser sollte den Stundensatz, die zu erbringenden Leistungen …
- … ArchitektenvertragEin Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von …
- … Architekt und Bauherr regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen …
- … StundensatzDer Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde eines Architekten oder Ingenieurs berechnet wird. Er sollte im Architektenvertrag klar …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … ist zwar nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Vergütung …
- … Was tun, wenn der Architekt mehr Stunden abrechnet als erwartet?Prüfen Sie die Stundennachweise genau und …
- … Sie diese mit dem Projektfortschritt. Sprechen Sie Unstimmigkeiten direkt mit dem Architekten an. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie einen …
- … Ist ein Architektenvertrag auch bei Stundenbasis notwendig?Ja, ein Architektenvertrag ist auch bei Abrechnung nach Stundenbasis dringend zu empfehlen. …
- … regelt die Leistungen, den Stundensatz, die Zahlungsmodalitäten und die Haftung des Architekten. …
- … Wie kann ich die Kosten bei einem Architekten auf …
- … Kann der Architekt auch Spitznamen oder Vornamen in den Nachweisen verwenden?Nein, die Nachweise …
- … Was ist, wenn der Architekt einen Vorentwurf erstellt hat, aber kein Vertrag zustande kommt?Klären Sie …
- … Welche Leistungen sind üblicherweise im Architektenhonorar enthalten?Die Leistungen des Architekten sind in der Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) geregelt. Diese umfasst unter anderem die Planung, Bauleitung und Objektüberwachung. …
- … Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, dass der Architekt unsauber abrechnet?Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten …
- … Architektenvertrag prüfen lassenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen …
- … zur HOAIAbk. und ihrer Bedeutung für Architektenhonorare. …
- … Honorar Architekt: Stundenbasis vs. HOAI-Leistung …
- … Was vom Architekten abgerechnet wurde ist in der Honorarhöhe vermutlich knapp 1/3 …
- … Grundstückszuschnitt und/oder den Festlegungen eines B-Plans liegen. Habt Ihr den Architekten schon mal nach den Gründen gefragt? …
- … Planungsfehler Architekt: Unwirtschaftliche …
- … 2 m wurde von Architekt selbst als nicht sinnvoll eingeräumt …
- … - Die Rechnung hat in der Summe über 40 Stunden, ich habe nur den Teil mit dem Vorentwurf mit den genannten 15 Stunden rausgepickt. Sie entspricht interessanterweise genau dem Betrag, der bei Abschluss des Architektenvertrages angefallen wäre. So war das aber nicht gedacht. …
- … Raumhöhe Neubau: 2m Höhe – Planungsfehler oder zulässig? …
- … Es gibt keinen Architekten in Deutschland, der …
- … Architektenhonorar auf Stundenbasis: Abrechnung und Kostenkontrolle …
- … 1776628918,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11273.php,/forum/architektur/11205.php, …
- … forum/architektur/11033.php,/forum/architektur/10943.php,/forum/architektur/10856.php,/forum/architektur/10742.php,/forum/architektur/10631.php,/forum/architektur/10376.php, …
- … forum/architektur/10325.php …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Planungsfehler, Spitzgiebel, Mehrkosten, Architekt" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Planungsfehler, Spitzgiebel, Mehrkosten, Architekt" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Planungsfehler, Spitzgiebel, Mehrkosten, Architekt" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Planungsfehler, Spitzgiebel, Mehrkosten, Architekt" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Planungsfehler am Spitzgiebel: Wer trägt die Mehrkosten? Architekt haftbar machen?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Planungsfehler: Wer zahlt?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Planungsfehler, Spitzgiebel, Mehrkosten, Architekt, Haftung, Baumängel, Bauplanung, Baukosten
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!