ich habe folgendes Problem.
Im Sommer 2006 habe ich in einem Neubau Spachtelarbeiten an Betonfertigteilen durchgeführt.
Dazu wurde eine kunstharzvergütete Gipsspachtelmasse und im Bereich der Fugen ein 10 cm breites Armierungsgewebe verwendet.
Nun hat sich im Bereich des Flurs (2. OGAbk.) bei einer Lagerfuge etwas gesetzt.
Die Fugen wurden von der zuständigen Baufirma mit einer zementhaltigen Masse ausgefüllt. Allerdings wurde dies an der besagten Fuge nicht bündig durchgeführt.
Der jetzt entstandene Schaden äußert sich in meinen Augen wie eine "Stauchung". Das bedeutet meine eingebrachtes Material wird förmlich herausgedrückt. Die Rissbinde wölbt sich förmlich übereinander.
Der zuständige Bauleiter behauptet nun es läge an einer zu geringen Überlappung der Rissbinde. Aber die Rissbinde kann doch nur Spannung und nicht Druck auffangen?
Außerdem ist der verwendete Gipsspachtel doch auch nicht so erheblich druckfest das er zwei Bauteile von einander auffängt.
Meine Fragen?
Kann dieser Mangel durch eine nicht ausreichend mit druckfesten Material gefüllte Lagerfuge der beiden Bauteile entstehen?
Wenn ja, welche Maßnahmen können hier im Nachhinein durchgeführt werden?
Ich hoffe das meine Beschreibung ausreichend für erste Beantwortungen sind. Leisder ist es nicht so einfach zu beschreiben denn bisher habe ich immer nur Risse durch Zugspannung vorgefunden.
Gruß und danke im Voraus
PS: Als Anhang habe ich eine technische Information der Wandbauteile angehängt.