Architektenhonorar Anbau berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Honorarzonen?
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Architektenhonorar Anbau berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Honorarzonen?

Hallo!
Wir planen einen Anbau an ein bestehendes Haus.
Der Anbau soll in Leichtbauweise erfolgen (wahrscheinlich Holzständerbauweise). Hat eine Fläche von 8 x 4 m,
also ca. 30 qu Grundfläche, 2stöckig, also insgesamt 60 m² Grundfläche ohne Keller. Wir wissen schon, dass unten ein Wohnzimmer und kleiner Abstellraum werden soll und oben 2 Schlafzimmer. Wir bräuchten vor allem deswegen einen Architekten, weil der Anbau natürlich zum bestehenden Haus passen soll. Also es geht uns vor allem um Planung der Außenansicht.
Wie errechnet sich denn ein Architektenhonorar?
Kann man ungefähr abschätzen, welche Kosten hierfür entstehn würden?
Vielen Dank für Antworten!
Grüße, Leni
  • Name:
  • Leni
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Um das Architektenhonorar für Ihren Anbau zu berechnen, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Ich empfehle, sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) zu orientieren. Diese legt die Grundlagen für die Honorarberechnung fest.

    Wichtige Kriterien sind:

    • Anrechenbare Baukosten: Diese umfassen alle Kosten, die für die Bauausführung entstehen.
    • Honorarzone: Je nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens wird eine Honorarzone (I-V) festgelegt.
    • Leistungsphasen: Die HOAI unterteilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen (z.B. Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung).

    Die Fläche des Anbaus (ca. 60 m²) ist ein Faktor, der die Baukosten beeinflusst. Die Bauweise (Leichtbauweise/Holzständerbauweise) kann ebenfalls Einfluss auf die Kosten haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von mehreren Architekten ein und vergleichen Sie diese unter Berücksichtigung der genannten Kriterien. Klären Sie im Vorfeld, welche Leistungsphasen Sie benötigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Herstellung, zum Umbau oder zur Modernisierung eines Bauwerks erforderlich sind. Sie bilden die Basis für die Honorarberechnung des Architekten nach HOAI.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, HOAI
    Honorarzone
    Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an. Die HOAI unterscheidet fünf Honorarzonen (I bis V), wobei Zone I die einfachsten und Zone V die komplexesten Projekte umfasst.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Komplexität
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Die HOAI unterteilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen.
    Verwandte Begriffe: Planung, Bauausführung, Projektmanagement
    Leichtbauweise
    Die Leichtbauweise ist eine Bauweise, bei der leichte Materialien wie Holz, Stahl oder Kunststoff verwendet werden. Sie ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Bauweise.
    Verwandte Begriffe: Holzständerbauweise, Fertighaus, Trockenbau
    Holzständerbauweise
    Die Holzständerbauweise ist eine Form der Leichtbauweise, bei der ein tragendes Gerüst aus Holzständern errichtet wird. Die Zwischenräume werden mit Dämmstoffen und Beplankungen gefüllt.
    Verwandte Begriffe: Holzbau, Leichtbauweise, Rahmenbau
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Arbeitskosten und Nebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorar, Projektkosten

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie finde ich den richtigen Architekten für meinen Anbau?
      Achten Sie auf die Erfahrung des Architekten mit ähnlichen Projekten, seine Qualifikation und seine Referenzen. Ein persönliches Gespräch ist wichtig, um die gegenseitigen Erwartungen abzustimmen.
    2. Welche Leistungsphasen sind bei einem Anbau besonders wichtig?
      Die Entwurfsplanung (LP3) und die Genehmigungsplanung (LP4) sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Anbau Ihren Vorstellungen entspricht und die baurechtlichen Vorgaben erfüllt. Die Ausführungsplanung (LP5) ist wichtig für die Umsetzung.
    3. Wie kann ich die Baukosten für den Anbau beeinflussen?
      Eine detaillierte Planung, die Berücksichtigung von Standardlösungen und die Wahl kostengünstiger Materialien können die Baukosten senken. Holen Sie mehrere Angebote von Handwerkern ein.
    4. Was ist die HOAI und wozu dient sie?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren und soll eine faire Vergütung für die erbrachten Leistungen gewährleisten.
    5. Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Herstellung, zum Umbau oder zur Modernisierung eines Bauwerks erforderlich sind. Sie bilden die Basis für die Honorarberechnung des Architekten.
    6. Was bedeutet Honorarzone nach HOAI?
      Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an. Je höher die Honorarzone, desto komplexer ist das Projekt und desto höher ist das Honorar des Architekten.
    7. Wie wirkt sich die Bauweise auf das Architektenhonorar aus?
      Die Bauweise kann indirekt das Architektenhonorar beeinflussen, da sie die Baukosten beeinflusst. Je höher die Baukosten, desto höher ist in der Regel auch das Architektenhonorar.
    8. Kann ich mit dem Architekten ein Pauschalhonorar vereinbaren?
      Ja, es ist möglich, mit dem Architekten ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dies sollte jedoch schriftlich festgehalten werden und alle Leistungen klar definieren.

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  2. Architektenhonorar Anbau: Genehmigung, Planung & Fachplaner

    Guten Morgen, einen Architekten benötigen Sie ...
    Guten Morgen, einen Architekten benötigen Sie Guten Morgen,
    einen Architekten benötigen Sie nicht für die Gestaltung, sondern auch für das Genehmigungsverfahren. Ebenso für die folgenden Werkplanung, Vergabe, Bauleitung etc. Hinzu kommen Sonderfachleute, mindestens Tragwerksplaner, Bodengutachter, ggf. Haustechnikplaner.
    Die Kosten (als Schätzung zunächst, später exakter berechnet) erfahren Sie von einem Architekten.
    Eine Erstberatung bei einem solchen sollte (!) in der Regel kostenfrei sein.
    Informationen zur Berechnung von Honraren finden Sie unter dem angefügten Link.
    MfG
  3. HOAI Rechner: Architektenhonorar Anbau – Erste Orientierung

    z.B. hier für eine erste Orientierung

    Ansonsten einen Planer kontaktieren und fragen. Letztlich hängt das Honorar auch davon ab, welche Leistungen überhaupt erbracht werden sollen.

  4. Architektenhonorar Anbau: Honorarrahmen nach § 39 HOAI

    Ich habe mir mal ...
    Ich habe mir mal die Mühe gemacht, den Honorarrahmen darzustellen. Der angehängten Grafik können Sie entnehmen, in welcher Größenordnung sich das Architekten-Gesamthonorar nach § 39 HOAIAbk. für Ihr Objekt in Abhängigkeit von den Baukosten bewegt.
    Unterer Wert = Honorarzone III, Mindestsatz, 20 % Umbauzuschlag, 4 % Nebenkosten, 19 % MwSt.
    Oberer Wert = Honorarzone III, Höchstsatz, 80 % Umbauzuschlag, 4 % Nebenkosten, 19 % MwSt.
    Besondere Leistungen sind nicht berücksichtigt.
  5. Und hier ...

    Und hier die Grafik😉

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  6. Korrektur: Architektenhonorar Anbau nach § 34 HOAI

    Das muss ...
    Das muss natürlich § 34 HOAIAbk. heißen. Die Zahlen stimmen aber.
  7. Architektenhonorar: Bauantrag & Beauftragungsumfang entscheidend

    Sie brauchen ...
    den Architekten auch für den höchstwahrscheinlich nötigen Bauantrag!
    Wie hoch das Honorar liegt, hängt nicht nur an den von C. Wolz genannten Rahmenbedingungen, sondern auch daran, wie weit Sie den Architekten beauftragen.
    Nur bis einschl. Bauantrag sind 27 % des Gesamthonorars, die Ausführungsplanung weitere 25 %, Ausschreibung und Vergabe 14 %, Bauleitung 31 % und Gewährleistungsüberwachung 3 %.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar Anbau: Kosten, HOAIAbk. & Planung

    💡 Kernaussagen: Die Berechnung des Architektenhonorars für einen Anbau hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Honorarzone nach HOAI, die Baukosten, der Umfang der beauftragten Leistungen und eventuelle Zuschläge. Ein Architekt ist nicht nur für die Gestaltung, sondern auch für das Genehmigungsverfahren und die Bauleitung notwendig. Die Kosten können mit einem HOAI-Rechner vorab geschätzt werden. Der Honorarrahmen bewegt sich in Abhängigkeit von den Baukosten, wobei Umbauzuschläge und Nebenkosten berücksichtigt werden müssen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass sich der Honorarrahmen nach § 34 HOAI richtet, wie im Beitrag Korrektur: Architektenhonorar Anbau nach § 34 HOAI korrigiert wurde.

    ✅ Zusatzinfo: Für eine erste Orientierung kann der HOAI-Rechner genutzt werden, wie im Beitrag HOAI Rechner: Architektenhonorar Anbau – Erste Orientierung erwähnt. Die genaue Berechnung erfolgt nach § 39 HOAI, wie im Beitrag Architektenhonorar Anbau: Honorarrahmen nach § 39 HOAI dargestellt.

    💰 Kosten: Das Architektenhonorar hängt stark vom Umfang der Beauftragung ab. Nur für den Bauantrag sind beispielsweise 27 % des Gesamthonorars fällig, wie im Beitrag Architektenhonorar: Bauantrag & Beauftragungsumfang entscheidend erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Planer für eine individuelle Beratung und Kostenschätzung. Klären Sie im Vorfeld, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen, um das Architektenhonorar optimal zu gestalten. Beachten Sie auch den Beitrag Architektenhonorar Anbau: Genehmigung, Planung & Fachplaner bezüglich der Notwendigkeit eines Architekten für Genehmigung und Planung.

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