Abrechnung Ingenieurhonorar trotz anderslautendem Angebot
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Abrechnung Ingenieurhonorar trotz anderslautendem Angebot
Hallo zusammen,
zur Durchführung eines Bauvorhabens habe ich Kontakt zu einem Statiker aufgenommen.
Nachdem der Umfang der Baumaßnahme anhand der vorliegenden Architektenpläne besprochen war, erhielt ich ein schriftliches Angebot über die statische Berechnung. Ich habe die Leistung gemäß Angebot beauftragt.
Nach Leistung entsprechender Abschlagzahlungen erhalte ich nun eine Schlussrechnung des Statikers, die mit dem Angebot überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Die Forderung gemäß Schlussrechnung ist annähernd doppelt so hoch wie das Angebot.
Das Bauvorhaben hat sich gegenüber dem ursprünglichen Planungen nicht verändert.
Hat der Statiker Aussicht seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen?
Wieviel ist dann ein Angebot bzw. eine Beauftragung auf Grundlage eines Angebotes Wert?
zur Durchführung eines Bauvorhabens habe ich Kontakt zu einem Statiker aufgenommen.
Nachdem der Umfang der Baumaßnahme anhand der vorliegenden Architektenpläne besprochen war, erhielt ich ein schriftliches Angebot über die statische Berechnung. Ich habe die Leistung gemäß Angebot beauftragt.
Nach Leistung entsprechender Abschlagzahlungen erhalte ich nun eine Schlussrechnung des Statikers, die mit dem Angebot überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Die Forderung gemäß Schlussrechnung ist annähernd doppelt so hoch wie das Angebot.
Das Bauvorhaben hat sich gegenüber dem ursprünglichen Planungen nicht verändert.
Hat der Statiker Aussicht seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen?
Wieviel ist dann ein Angebot bzw. eine Beauftragung auf Grundlage eines Angebotes Wert?