Statiker Rechnung für Balkonanbau gerechtfertigt?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Statiker Rechnung für Balkonanbau gerechtfertigt?

Hallo,
ich hätte eine Frage zur Höhe unserer Statiker Rechnung.
Details:
Wir lassen zwei nachträglich angebaute Stahlbalkone a' 7x3 m fertigen, für den wir einen Architekt und Statiker beauftragt haben.
Vor Baubeginn war der Statiker bei uns um zu prüfen ob die Balkone überhaupt gebaut werden können, danach hat er mit dem Architekten zusammengearbeiteret. Vom Architekt hatten wir vorab eine Kostenschätzung (kein festen Kostenvoranschlag) erhalten in dem das Statiker Honorar mit ca. 1000 € angegeben wurde. Nun haben wir vom Statiker eine Rechnung über 2800 €! erhalten, fast das dreifache! . Der Statiker begründete die Höhe damit, das er ja einen Teil der Arbeit des Architekten übernommen hätte (Detailzeichnungen mit Materialangaben). Der Architekt wiederum sagt dass das Statikerarbeiter wäre.
Der Statiker hat nach § 6 HOAIAbk. (Zeithonorar) 35 Ing-Stunden und 9 Konstrukteur-Stunden abgerechnet. Ist diese Zeit und die Rechnungshöhe gerechtfertigt oder zu hoch? Weiß da jemand Bescheid?
Viele Grüße und im Voraus besten Dank für eine Antwort,
MfG
B. Fuchs
  • Name:
  • Bettina Fuchs
  1. Honorar für Statik bei Balkonen

    2.800 € allein für die Statik erscheint mir recht saftig, ebenso der Stundenansatz für die Berechnung und Fertigung von Ausführungszeichnungen für zwei Stahlbalkone in der angegebenen Größe.
    Rechnet man noch das Architektenhonorar hinzu, so dürften die Baunebenkosten für dieses untergeordnete Bauteil gut und gerne 20 % und mehr der Baukosten betragen.
    ? Wie hoch sind die Baukosten für die beiden Balkone?
    . -.
    Ich möchte Ihnen empfehlen:
    1. lassen Sie sich das Zustandekommen der angefallenen Stunden (vom Statiker und ggf. von Ihrem Architekten) und die Abrechnungshöhe explizit erklären und nachweisen.
    2. sollten Sie mir dieser Erläuterung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an die Architektenkammer und die Bauingenieurskammer Ihres Bundeslandes und bitten dort um Hilfe und ggf. Überprüfung der Honorarrechnungen. Andernfalls können Sie die Rechnungen von einem Honorarsachverständigen prüfen lassen (geschätzter Aufwand 2-3 Stunden)
    MfG
    R. Kaiser
  2. 2 Stunden abrechnen!

    reicht doch, oder? ;-)
    wie soll man das beurteilen, ohne den Umfang der erbrachten Leistungen
    zu kennen und womöglich ohne die Komplexität der Aufgabe überhaupt
    fachlich würdigen zu können?
    was der Kollege glaubt, an Architektenstelle erbracht zu haben oder
    was der Architekt geleistet oder nicht geleistet hat .. das ist ein ganz
    anderes Thema  -  besonders bei Balkonen, geländern, treppchen ..
    und das Thema "stundensatz" ist nochmal ein ganz anderes:
    in einer autowerkstatt werden 70-90 € fällig (pers. Erfahrung) ,
    beim computerdompteur eher noch mehr, gerne mal ohne Erfolg zu
    liefern  -  da sagt keiner was zur Angemessenheit?
    wenn jemand den Sachverhalt beurteilen können sollte, dann jemand mit
    fach- und honorarkompetenz. dabei bedarf der zugrundeliegende Stundensatz
    keiner überproportional schwierigen Bewertung.

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