Statiker Honorar gerechtfertigt? Kosten, Leistungen & Prüfpflicht bei Sanierung
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Statiker Honorar gerechtfertigt? Kosten, Leistungen & Prüfpflicht bei Sanierung

Hallo,
Ich habe Anfang dieses Jahres damit begonnen, mein Zweifamilienhaus in Baden Württemberg, in dem ich selber nicht wohne, sanieren zu lassen.
Die Bausumme hätte ca. 195000 € betragen sollen.
Dazu habe ich einen Architekten gesucht, der die Sanierungsmaßnahmen, sowie die bauliche Erweiterung plant, genehmigen lässt und baulich überwacht.
Also das ganz normale, denke ich mal.
Einen schriftlichen Vertrag habe ich mit dem Architekten nicht abgeschlossen.
Ebenso wenig einen Vertrag mit irgendeinem Ingenieur.
Ich habe in bestimmten Abständen Rechnungen über die Architektentätigkeit erhalten, so genannte Abschlagszahlungen, die ich auch beglichen habe.
Ansonsten habe ich lediglich noch ein vom Architekten empfohlenes Ingenieurbüro (ebenfalls mündlich) damit beauftragt, die Energieberechnung zu machen. Das war spätes Frühjahr 2007 als ich die Energieberechnung erhielt.
Aufgrund privater Umstände wurde dann allerdings aus der Sanierung in diesem großen Stil doch nichts, da ich mich entschlossen habe, das Haus zu verkaufen.
Also wurde alles umgeplant. Keinen Anbau mehr und auch ansonsten nur noch günstig sanieren. Nur das eben nötige, um verkaufen zu können.
Der Architekt hat alles Notwendige umgeplant, bis er dann vor kurzem verstorben ist.
Jetzt auf einmal bekomme ich eine Rechnung von dem Statiker über die Energieberechnung im Frühjahr 2007 und zusätzlich noch über die Berechnung der Statik und deren Änderung im Oktober 2007, obwohl ich diese Leistung nie beauftragt habe. Natürlich wusste ich aus einem Schreiben des Architekten an mich, dass er "den Statiker Stahlmengen ermitteln ließ", wie er es nannte, aber ich war der Meinung, dass diese Leistungen der Architekt beauftragt und somit auch übernimmt, sie somit also in seinem Honorar schon enthalten sind. Im Übrigen habe ich zwar die Energieberechnung, aber keinen Energiepass bekommen  -  bis heute nicht, seit Frühjahr 2007.
Wie sind meine Chancen? Muss ich den Statiker zahlen. Mir ist nicht bekannt, dass in Deutschland Verträge (Architekt und Statiker) zu Lasten Dritter (mir) zulässig sind. Muss ich die Energieberechnung zahlen, obwohl ich die zwar im Frühjahr 2007 erhalten habe, aber ich bis heute den Energiepass nicht bekommen hab?
Ich bitte um schnelle Antwort, der Statiker sitzt mir mit dem Rechtsanwalt im Nacken.
Vielen Dank!
  • Name:
  • Helmut Knippel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    🔴 Kritisch: Bei Unsicherheiten bezüglich der Statik des Gebäudes muss umgehend ein qualifizierter Statiker hinzugezogen werden.

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    Um zu beurteilen, ob das Honorar des Statikers gerechtfertigt ist, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

    • Vertragliche Grundlage: Existiert ein Vertrag mit dem Statiker? Dieser sollte die erbrachten Leistungen und die Berechnungsgrundlage des Honorars detailliert aufführen.
    • Leistungsverzeichnis: Wurden alle abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht? Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Leistungsverzeichnis im Vertrag.
    • Honorarordnung: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Statiker. Prüfen Sie, ob die Abrechnung gemäß HOAI erfolgt ist.
    • Prüfpflicht: War die statische Berechnung aufgrund der Sanierung oder des Umbaus notwendig und von den Baubehörden gefordert?

    🔴 Gefahr: Fehlerhafte statische Berechnungen können die Stabilität des Gebäudes gefährden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik und die Honorarabrechnung von einem unabhängigen Sachverständigen oder einem anderen Statiker überprüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Spannungen in Bauwerken befasst. Ziel der Statik ist es, sicherzustellen, dass ein Bauwerk stabil ist und den auftretenden Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar
    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer für bereits erbrachte Leistungen leistet. Abschlagszahlungen sind üblich bei größeren Bauvorhaben, um dem Auftragnehmer eine laufende Finanzierung zu ermöglichen.
    Verwandte Begriffe: Teilzahlung, Vorauszahlung, Rechnung
    Energiepass
    Ein Energiepass (Energieausweis) ist ein Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes ausweist. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung. Der Energiepass ist bei Neubauten und größeren Sanierungen Pflicht.
    Verwandte Begriffe: Energieausweis, Energieeffizienz, Energiebedarf
    Tragwerksplanung
    Die Tragwerksplanung ist ein Teilbereich der Bauplanung, der sich mit der statischen Berechnung und Konstruktion von Tragwerken befasst. Ziel der Tragwerksplanung ist es, sicherzustellen, dass ein Bauwerk stabil ist und den auftretenden Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Statik, Baustatik, Ingenieurbau
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Die Baugenehmigung dient dazu, sicherzustellen, dass die Baumaßnahmen den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft und plant. Er ist für die Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit von Bauwerken verantwortlich. Der Architekt koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen Fachplanern und überwacht die Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauleitung, Innenarchitekt

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann ist eine statische Berechnung erforderlich?
      Eine statische Berechnung ist erforderlich, wenn durch Baumaßnahmen die Tragstruktur eines Gebäudes verändert wird. Dies ist häufig bei Sanierungen, Umbauten oder Erweiterungen der Fall. Die Baubehörde kann eine statische Berechnung verlangen, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.
    2. Was beinhaltet eine statische Berechnung?
      Eine statische Berechnung umfasst die Ermittlung der Lasten, die auf ein Gebäude wirken, sowie die Berechnung der Tragfähigkeit der einzelnen Bauteile. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält und nicht einstürzt.
    3. Wie wird das Honorar eines Statikers berechnet?
      Das Honorar eines Statikers richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es hängt von den erbrachten Leistungen, dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und den Baukosten ab.
    4. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    5. Was tun, wenn das Honorar des Statikers zu hoch erscheint?
      Wenn das Honorar des Statikers zu hoch erscheint, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Statiker suchen und die Abrechnung detailliert erläutern lassen. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, können Sie die Rechnung von einem unabhängigen Sachverständigen oder einem anderen Statiker überprüfen lassen.
    6. Welche Rolle spielt der Architekt bei der Statik?
      Der Architekt ist in der Regel für die Gesamtplanung eines Bauvorhabens verantwortlich. Er koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Statiker und anderen Fachplanern. Der Architekt sollte sicherstellen, dass die statischen Berechnungen rechtzeitig erstellt werden und in die Gesamtplanung einfließen.
    7. Was ist eine Abschlagszahlung?
      Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer für bereits erbrachte Leistungen leistet. Abschlagszahlungen sind üblich bei größeren Bauvorhaben, um dem Auftragnehmer eine laufende Finanzierung zu ermöglichen.
    8. Was ist ein Energiepass?
      Ein Energiepass (Energieausweis) ist ein Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes ausweist. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung. Der Energiepass ist bei Neubauten und größeren Sanierungen Pflicht.

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  2. Baurecht: Anwalt einschalten bei Statiker-Konflikt

    Ab zum Rechtsanwalt für Baurecht
    Nachdem der Statiker schon mit RA droht, kommen Sie nicht umhin auch einen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Baurecht auskennt! Rechtsberatung darf hier sowieso niemand geben ... also einen Fachanwalt kontaktieren und diesen befragen ...
    Viel Glück!
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  3. Bauantrag BW: Tragwerksplaner – Unterschrift ausreichend?

    Was steht den im Bauantragsformular?
    Ich kenne das in Baden-Württemberg geläufige Bauantragsformular. Dort wird auch der Tragwerksplaner eingetragen und der unterschreibt dafür, dass er beauftragt wurde und der Bauherr unterschreibt, dass er diesen beauftragt hat. Damit ist das Bauamt dann zufrieden und die Statik muss nicht eingereicht werden. Schauen Sie mal, ob der Statiker da schon drin steht und Sie dort unterschrieben haben. Ansonsten ist bei einer Umbauplanung die statische Berechnung eine wichtige Planungshilfe für den Architekten. Aber wie schon gesagt, da hilft dann wohl nur eine Beratung beim Anwalt.
  4. HOAI: Architekt koordiniert, Bauherr beauftragt Statiker

    HOAI-Text lesen
    dort steht, glaube mich zu erinnern, dass der Architekt die Arbeiten Dritter für den Bauherren koordiniert, nicht aber, dass er selbst z.B. Bodengutachten, Statik, Haustechniker, Landschaftsgärtner, etc. beauftragt und bezahlt. Dazu fehlt ihm i. Allgem. die Generalvollmacht des Bauherren. Die nachweislich vom Statiker für Sie (und vermutlich in Ihrem Auftrag) erbrachten Leistungen werden Sie vermutlich zahlen müssen. Zu prüfen wäre, wann die Statikplanung gemacht worden ist und wann Sie den Auftrag der statisch relevanten Umbauten beim Architekten zurück gezogen haben. Dieser hätte dann wohl auch den Statiker stoppen müssen. Um das Honorar für nachträgliche Weiterarbeit ohne Abstimmung mit dem Architekten ließe sich dann sicher streiten.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Statiker Honorar bei Sanierung: Kosten, Leistungen & Prüfpflicht

    💡 Kernaussagen: Bei einem Konflikt mit dem Statiker bezüglich des Honorars ist es ratsam, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren. In Baden-Württemberg kann die Unterschrift des Tragwerksplaners im Bauantragsformular ausreichend sein, um die Statik nicht einreichen zu müssen. Laut HOAIAbk. koordiniert der Architekt die Arbeiten Dritter, der Bauherr beauftragt jedoch in der Regel selbst Statiker und andere Fachplaner.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baurecht: Anwalt einschalten bei Statiker-Konflikt wird betont, dass Rechtsberatung in diesem Forum nicht erlaubt ist und ein Fachanwalt für Baurecht hinzugezogen werden sollte, insbesondere wenn der Statiker bereits mit rechtlichen Schritten droht.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauantrag BW: Tragwerksplaner – Unterschrift ausreichend? erläutert, dass in Baden-Württemberg das Bauamt unter Umständen auf die Einreichung der Statik verzichtet, wenn der Tragwerksplaner im Bauantragsformular eingetragen ist und sowohl er als auch der Bauherr unterschrieben haben, dass er beauftragt wurde. Dies kann den Prozess vereinfachen und Kosten sparen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie das Bauantragsformular auf den Eintrag des Tragwerksplaners und konsultieren Sie bei Unklarheiten oder Konflikten mit dem Statiker einen Anwalt für Baurecht. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Beauftragungen gemäß HOAI, wie im Beitrag HOAI: Architekt koordiniert, Bauherr beauftragt Statiker beschrieben, um Missverständnisse zu vermeiden.

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