Unvorhergesehens in anrechenbare Kosten Architektenhonorar?!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Unvorhergesehens in anrechenbare Kosten Architektenhonorar?!
Hallo,
unser Architekt hat bei der Baukostenschätzung am Ende 7 % (ca. 12.000 €) dazugerechnet, damit wir etwas Luft in unserem Kostenrahmen haben (dieser kam dann genau als Summe raus). Jetzt hat er in seiner Honorarberechnung die anrechenbaren Kosten um diese Summe erhöht (und noch einiges andere Ärgerliche dazugerechnet).
Ist das so richtig?
Patrick Weißer
(Ba-Wü)
unser Architekt hat bei der Baukostenschätzung am Ende 7 % (ca. 12.000 €) dazugerechnet, damit wir etwas Luft in unserem Kostenrahmen haben (dieser kam dann genau als Summe raus). Jetzt hat er in seiner Honorarberechnung die anrechenbaren Kosten um diese Summe erhöht (und noch einiges andere Ärgerliche dazugerechnet).
Ist das so richtig?
Patrick Weißer
(Ba-Wü)
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es kommt auf die Summe an
Die Berechnung des Honorars für die LPh 1-4 nach der Kostenschätzung ist möglich. Es kommt auf die Summe an. Die muss natürlich aufgegliedert werden. In einer frühen Phase der Kostenermittlung wird dort immer ein Posten "Sonstiges" auftauchen. Auch die DINAbk. 276, die bei der Kostenermittlung herangezogen wird, beinhaltet diese Systematik. Es gibt dort eine Reihe von explizit genannten Kosten und zu jeder Kostenart noch "Sonstiges". Nur der Begriff "Unvorhergesehenes" scheint mir unglücklich gewählt. -
Bei mir ...
Bei mir heißt dieser Kostenbereich "noch nicht zugeordnet" .
Freundliche Grüße -
ja
Die Höhe des Architektenhonorares richtet sich nach den anrechenbaren Kosten. Wenn diese 12.000 € dazu gehören (z.B. Maurer, Zimmerer, Estrich usw.), dann werden sie korrekterweise in die Honorarhöhe mit einfliesen.
Das gleiche gilt für die Abrechnung bis einschl. Leistungsphase 4 (Lph 4 = Genehmigungsplanung). Hier wird das Honorar nach der Kostenschätzung oder nach der Kostenberechnung abgerechnet.